maßname geschwänzt- amt will ärztliche schweigepflichtentbindung

Begonnen von nichtbissig, 16:28:43 Sa. 07.Januar 2012

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nichtbissig

hallo

ich schwänze regelmäßig den ein euro job .bin entschuldigt mit krankschreibungen.

das amt will jetzt das ich den arzt von der schweigepflicht entbinde.



muss ich das un was passiert wenn ichs nicht tue?


mfg

hanni reloaded

Das Jobcenter kann dich lediglich zum ärztlichen Dienst schicken.
Eine Schweigepflichtentbindung ist freiwillig

nichtbissig

das problem ist das ich auch weiterhin als ausbildungssuchender registriert sein will um kindergeld zu erhalten.

eine entbindung ist also freiwillig doch was sind die konseuenzen ?
und was sind die konsequenzen wenn beim ärztlichen Dienst keine spur einer krankheit gefunden wird?

was ist wenn icj mich ganz weigere mich untersuchen zu lassen?

hanni reloaded

Zitatwas ist wenn icj mich ganz weigere mich untersuchen zu lassen?

Leistungseinstellung

ZitatSGB I
§ 62 Untersuchungen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

--->
ZitatSGB I
§ 66 Folgen fehlender Mitwirkung
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.



Zitatund was sind die konsequenzen wenn beim ärztlichen Dienst keine spur einer krankheit gefunden wird?

das wäre noch nicht mal das Problem.
Schlimmer, WENN was gefunden wird, was ggf deiner

Zitatdas problem ist das ich auch weiterhin als ausbildungssuchender registriert sein will

Wunschausbildung entgegensteht.
Dann würdest du ziemlich kämpfen müssen, um ggf Unterstützung durch das JC zu erhalten.


btw:

Zitatich schwänze regelmäßig den ein euro job


Dumm und kindisch.
Wehr dich richtig (!) oder laß es bleiben.

Das wäre DIE Gelegenheit gewesen, eine sinnvolle Unterstützung zu erhalten.

Bei der Zuweisung Gegenvorschläge einreichen.
Im Netz für dich sinnvolle Qualifikationen rausfischen, Kurse, die dir für die Ausbildung nützen,
dich evtl qualifizieren für das, was du machen willst.

Diese dann schriftlich und nachweisbar beantragen, unter Berufung auf

ZitatSGB X
§ 35 Begründung des Verwaltungsaktes
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.

i.V.m.

Zitat§ 33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein.
(2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. Ein elektronischer Verwaltungsakt ist unter denselben Voraussetzungen schriftlich zu bestätigen; § 36a Abs. 2 des Ersten Buches findet insoweit keine Anwendung.





Nick N.

Wär auf jeden Fall schlauer gewesen, vorher schon gar nicht die EGV zu unterschreiben, oder den i-Euro-Job rauszuverhandeln, etc.
Jetzt ist es aber so.
Im Prinzip ist es wohl ziemlich sicher, dass das JC Dir die Leistung kürzt, wenn Du nicht zur Untersuchung gehst. Obendrein können sie Dich dann nochmal auffordern, und wenn Du dann immer noch nicht hingehst, können sie Dich nochmal sanktionieren etc.
Aber, da Du scheinbar so oder so nichts zu verlieren hast, könntest Du auch versuchen, die Untersuchung mit einem wichtigen Grund abzulehnen. Was in Deinem Fall ein wichtiger Grund ist, kann ich Dir auch nicht sagen, auch nicht, ob es funktioniert, aber schau doch auch mal hier:
http://www.chefduzen.de/index.php?PHPSESSID=cc3ddada0ad73018edc790e6d6af56f0&topic=24826.msg247418#msg247418
Und, falls Du sowas versuchst, lass Dich auf jeden Fall auch vor Ort beraten, denn wie gesagt, ausprobiert und getestet ist das noch nicht.
In jedem Fall alles Gute!
Satyagraha

nichtbissig

Zitat von: hanni reloaded am 00:28:41 So. 08.Januar 2012


Zitatich schwänze regelmäßig den ein euro job


Dumm und kindisch.
Wehr dich richtig (!) oder laß es bleiben.




was meinst du mit "Wehr dich richtig "?

hanni reloaded

Mach dich kundig, greif diese Maßnahmen auf rechtlicher, zulässiger Basis an.

Aber wenn du so vorgehst, wie du hier vorgehst (Threads starten, dann nimmer melden, irgendwann wieder melden
mit anderem Problem, dort auch nicht rückmelden), kann das nix werden.

Jetzt isses rum ums Eck, nächstesmal frag vorher.
Und bleib dann vor allem dran.

nichtbissig

Zitat von: hanni reloaded am 14:31:33 Do. 12.Januar 2012
Mach dich kundig, greif diese Maßnahmen auf rechtlicher, zulässiger Basis an.
....


es gibt ne möglichkeit 1 eurojobs zu verweigern ohne leistungskürzungen zu bekommen?
hab ich das richtig verstanden?


und jepp,  ich hab schon gefragt was man gegen die maßnahme machen könne.
also mir wurde  empfohlen mich nur krankschreiben zu lassen  .


mfg

schwarzrot

Die beste möglichkeit gegen 1-eu job ist, den erst gar nicht draufgedrückt zu bekommen.   :)

Das ist gar nicht so schwer, wie es die meissten verstehen. Dazu gehört (wie Hanni schon richtig geschrieben hat) sich zu informieren.
->'Sieh' HartzIV als 'deinen job' und versuche da gut drin zu sein (im widerstand gegen den schwachsinn)'

Der dreh ist, dass SBs eigentlich eine (schriftliche!!) begründung liefern können müssen, wenn 'kunden' dies wünschen, betreffs ihrer 'eingliederungsstrategie'(!).
Nur die wenigsten SB sind dazu in der lage (wenn sie mal keine textbausteine nutzen können)!

Die meissten haben kein 'profiling' oder das ganze ist eh lächerlich, weil zu teuer und sowieso.

D.h. entsprechender begründeter(!!!) widerspruch, kann einen SB davon abbringen  (das klappte bei mir schon zwei mal im 'simplen' 'beratungsgespräch'(!)), kein gericht, wer gut ist, kann sogar mit SBs 'reden'.
->einfach mal dem SB sagen, 'das hatte ich schon', 'hat schon damals nix gebracht' (beim x-ten bewerbungstraining, etc...) und rückrat demonstrieren, alle argumente ensthaft vorbringen: SB wollen doch 'aktive' 'kunden'!  ;)

Leider versuchen das die meissten 'kunden' nicht mal, weil sie eine total diffuse angstschisser-nummer 'die haben mich sonst of dem "kieker'-quatschnummer draufhaben (Die aber totaler quatsch ist, solange du den SB nicht persönlich beleidigst).

und damit läuft das dann so, wie die SBs das gelernt haben.
Zitat von: nichtbissig am 03:19:02 Fr. 13.Januar 2012
und jepp,  ich hab schon gefragt was man gegen die maßnahme machen könne.
also mir wurde  empfohlen mich nur krankschreiben zu lassen  .
Auch ich halte nix von dieser 'last exit'-arzt' nummer. Da kann ich also nix zu schreiben.
Aber ich würde dir schon raten: Hanni macht das sehr gut und hat mit arzt und pi-papo ahnung.
Das was sie scheibt ist kein mist.

Letztendlich muss du aber selbst entscheiden, wir sind keine RAs sondern nur leute, die das schonmal durchgemacht haben, oder wissen wie andere das gelösst haben.
Wenn du mehr willst, musst du zum RA.  ;)

ansonsten, sich einfach mehr trauen, dem 'wir wissen schon was gut für sie ist'JC-müll widersprechen und immer alles schrifltlch(!).

Dem 'JC' viel fragen stellen (schriftlich!).  ;)

-Im 1.eus job: tagbuch führen und bei (bewiesener) nicht vorhandener 'zusätzlichkeit' vor gericht gehen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

nichtbissig

vielen dank bis hierhin an alle.

mir fällt leider keine begründung ein  wieso ich diese untersuchung nicht machen kann.
keine untersuchung= leistungskürzung

ich  werd zur untersuchung gehen.
die werden zwar  nichts finden aber ich  muss ja.




fals leistungen gekürzt  werden kann man sich doch auch wehren, oder?

ich hab mal gehört man kann dann das amtsgericht einschalten und solang sie den fall ansehnmuss das amt weiterhin für mich zahlen. finde dazu leider nichtsmehr und wenn das gericht den fall niederlegt gibts wohl kein geld.

kann  mir jemand in der hinsicht auf die sprünge helfen?


hab mal in dem zusammenhang was von nen "wiederspruchsfähigen bescheid" gehört.

mfg

Eivisskat

Wie lange geht denn der 1€-Job noch?

Denn so schnell geht das doch nicht mit der Untersuchung & bis da alles entschieden + durch ist und außerdem hat der Hausarzt ja auch noch ein Wörtchen mitzureden beim "nichts gefunden".

Er hat dich krank geschrieben und kann mit Sicherheit gut belegen, wann, warum und wieso, denn er kennt das Spielchen mit dem Amtsarzt genau.

Schlimmstenfalls (oder auch bestenfalls, je nachdem...) werden die beiden Diagnosen ausgetauscht und entschieden und das dauert auch wieder seeehr lange.

Vorher kann dir nix gekürzt werden, eine Erwerbslosen-Ini und/oder ein Sozial-Anwalt können dich aber auf jeden Fall gut beraten, falls es hart auf hart kommt, auch was das Gericht betrifft.

Kannst ja schon mal nach der Ini und Anwalt gucken in deiner Stadt, nur für alle Fälle und vielleicht kommt hier auch noch etwas zum Thema.

Alles Gute!

:)



nichtbissig

Zitat von: Eivisskat am 18:33:07 Mo. 16.Januar 2012
Wie lange geht denn der 1€-Job noch?

bis februar, danach entweder praktia oder noch so ne andere maßnahme.


Zitat von: Eivisskat am 18:33:07 Mo. 16.Januar 2012
Denn so schnell geht das doch nicht mit der Untersuchung & bis da alles entschieden + durch ist und außerdem hat der Hausarzt ja auch noch ein Wörtchen mitzureden beim "nichts gefunden".

Er hat dich krank geschrieben und kann mit Sicherheit gut belegen, wann, warum und wieso, denn er kennt das Spielchen mit dem Amtsarzt genau.

Schlimmstenfalls (oder auch bestenfalls, je nachdem...) werden die beiden Diagnosen ausgetauscht und entschieden und das dauert auch wieder seeehr lange.

mein hausarzt hat mich nur nach meinen beschwerden, also angaben, behandelt, bzw das passende zu meinen  behaupteten symptomen verschrieben.
der könnte schon vermuten das ich auf die krankschreiungen aus war.



Zitat von: Eivisskat am 18:33:07 Mo. 16.Januar 2012
Alles Gute!

:)

danke^^

Eivisskat

Zitatmein hausarzt hat mich nur nach meinen beschwerden, also angaben, behandelt, bzw das passende zu meinen  behaupteten symptomen verschrieben.
der könnte schon vermuten das ich auf die krankschreiungen aus war.

Ärzte sind ja nun nicht blöd, aber meistens Menschenfreunde und er hat das natürlich schon vermutet, als du bei ihm warst, dich aber trotzdem einige Tage krankgeschrieben, um dir etwas Ruhe & Erholung zu verschaffen.

Der wird schon wissen, was er zu tun hat, falls eine Nachfrage kommen sollte...

;)


Aber nun ist der 1€-Job ja eh bald vorbei und vielleicht kannst du die ganze Sache noch so lange hinziehen/aussitzen?

Auf jeden Fall nicht mehr allein zum Amt, sondern gemeinsam entschlossen auftreten, alles notieren, wenn möglich gegen Untersuchung und weitere Maßnahmen angehen, ALLES schriftlich verlangen scheint auch hilfreich.

Hier im Forum gibts dazu viele gute Tipps, bitte lesen.

nichtbissig

Zitat von: Eivisskat am 07:20:21 Di. 17.Januar 2012
Zitatmein hausarzt hat mich nur nach meinen beschwerden, also angaben, behandelt, bzw das passende zu meinen  behaupteten symptomen verschrieben.
der könnte schon vermuten das ich auf die krankschreiungen aus war.

Ärzte sind ja nun nicht blöd, aber meistens Menschenfreunde und er hat das natürlich schon vermutet, als du bei ihm warst, dich aber trotzdem einige Tage krankgeschrieben, um dir etwas Ruhe & Erholung zu verschaffen.

Der wird schon wissen, was er zu tun hat, falls eine Nachfrage kommen sollte...

;)


Aber nun ist der 1€-Job ja eh bald vorbei und vielleicht kannst du die ganze Sache noch so lange hinziehen/aussitzen?

Auf jeden Fall nicht mehr allein zum Amt, sondern gemeinsam entschlossen auftreten, alles notieren, wenn möglich gegen Untersuchung und weitere Maßnahmen angehen, ALLES schriftlich verlangen scheint auch hilfreich.

Hier im Forum gibts dazu viele gute Tipps, bitte lesen.



danke für die eruhigenden worte.

ich werde aber zum amt eingeladen und da ich 17 bin muss ich einen meiner eltern mitnehmen.
glaube das wird eher sowas wie   ein verhör. bin auch nicht sicher was ich sagen soll.

muss ich da übrhaupt hin nur weil die mich einladen? muss ein elternteil mitkommen oder wird  das nur behauptet damit man eventuell gleich was vor ort unterschreibt damit man keine zeit hat drüber nachzudenken; oder ähnliches?

wenn ich behaupte ich bin dauerhaft krank können sie beschlißen das ich auch zur keiner ausbildung  fähig bin? will weiterhin kindergeld bekommen.
ich kann doch auch nicht sagen das ich nicht krank bin, oder?bräuchte ne erklärung wie migräne plötzlich verschwinden kann.
und garnihts  sagen kann ich doch auch so wenig.

weshalb sollte man beim amt eigl jemanden mitnehmen? ich hab mich mal informiert und angeblich ist es  vor einem gericht wieviele menschen eine sache behaupten. ob einer oder zwei, die qualität der aussage bleibt gleih.


dem ist aber nicht so oder? die im amt sind auch immer zu zweit, doch wieso?


mfg

Eivisskat

Oh je, du Ärmste/r erst 17 und schon in H4 und 1€-Job?

Denn der sollte ja eigentlich der WIEDEReingliederung in den Arbeitsmarkt bewirken, da sieht man mal wieder wie sowas mißbraucht wird...

Für unter 25jährige und noch dazu minderjährig gelten ganz andere Regeln, meistens härtere, als für "Erwachsene" und ich kenne mich da nicht so gut aus.

Aber ganz sicher ist richtig & auch wichtig, dass du mit Elternteil/Erziehungsberechtigten zum Amt musst, du kannst ja erst in 1 Jahr für dich allein sprechen. Wenn du gar nicht hingehst, bekommst du garantiert Geld abgezogen...

Laß' die man über deine Probleme reden und sag' so wenig wie möglich. Ich bin völlig sicher, Niemand will sich deiner Ausbildung entgegen stellen.

Gerade Jugendlich haben doch ständig irgendwelche psychosomatischen Zipperlein, die wieder vergehen. Das ist allgemein bekannt und bedeutet keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit bzw. der Ausbildung.

Zum Amt sollte man Jemand mitnehmen, weil dann die Sachbearbeiter unter 2 Zeugen beobachtet werden, keine Falschaussagen machen können und die Betroffenen allgemein besser behandeln.

Falls dein Problem sich jetzt nicht automatisch löst und/oder du in weitere 1€-Jobs gesteckt wirst anstatt eine Ausbildung zu beginnen, vielleicht zur Beratung eine Erwerbslosen-Ini in deiner Stadt aufsuchen.

Und vielleicht weiss hier noch Jemand was zu der speziellen U25-Sache.


nichtbissig

Zitat von: Eivisskat am 14:25:46 Mi. 18.Januar 2012

Zum Amt sollte man Jemand mitnehmen, weil dann die Sachbearbeiter unter 2 Zeugen beobachtet werden, keine Falschaussagen machen können und die Betroffenen allgemein besser behandeln.




das hab ich nicht so ganz verstanden.

wieso können die tanten vor einer person falsch aussagen und vor 2 nicht?
wäre mein wort weniger wert gegenüber 2 sachberatern vor gericht ? und wenn ich nen zeugen mitnehme stehts dann etwa gleichstand?





ich habe vergessen hier zu erwähnen das ich noch zusetzliche etliche unentschuldigte fehltage habe, d h  ohne ärztliche krankschreibung (falls das relevant ist.....)




hanni reloaded

Allmählich denk ich in Trollrichtung.
So d*mlich kann doch kein Mensch sein?
Wieso reitet man sich selber so in die Scheiße?

Ich klink mich hiermit aus deinen Themen raus, das stinkt.

Eivisskat

Hier ist eine ganz gute & nützliche Zusammenfassung zum Thema, auch einen U25-Abschnitt gibts da.


http://www.arbeitslosenzentrumkrefeld.de/1akt/1hilfe2auflage_internet.pdf

Meine persönliche Meinung und Erfahrung dazu:
Leider sind die Sachbearbeiter im Jobcenter eben nicht mehr freundlich, verbindlich & hilfreich, wie es bei der Unterstützung von Anträgen auf Grundsicherung, sowie bei der Arbeitsplatzvermittlung sein sollte, sondern, wie 100.000 von Betroffenen und Millionen von Klagen beim Sozialgericht inzwischen das Gegenteil beweisen:

Gerade wenn die SB einen Betroffenen ALLEIN (ohne Begleitung) vor sich haben, kommt ihre ganze menschliche Bosheit & Gemeinheit hervor, mit der sie die Antragsteller verfolgen, indem sie sie ganz bewusst (oder gelegentlich aus Blödheit...) schikanieren, belügen & betrügen, falsche Aussagen machen, um lebens-wichtige Zahlungen bringen und 100 Dinge mehr.

Alles zum Zweck der Unterdrückung und der Einsparung öffentl. Gelder und leider auch absolut zur Befriedigung ihrer ganz persönlichen Machtgelüste...

Wenn also Du ganz allein vor einem SB stehst, kann (und wird eventl....) der dich psychisch fertig machen, weils ihm gerade so passt und dir die absurdesten Dinge aufladen, die gesetzlich nicht vorgesehen und auch nicht haltbar sind.

Wenn ihr zu Zweit seid und euch Gesprächsnotizen macht, reisst der SB sich in der Regel zusammen, ist einigermaßen freundlich und verbindlich und richtet sich nach seinen Vorgaben, da er genau weiss, dass er durch die Zeugenaussage der Begleitperson vor seinem Teamleiter und/oder vor Gericht total bloßgestellt und entlarvt werden kann in seinen illegalen Gemeinheiten.

Aber soweit muss es nicht kommen bei dir, durch dein Elternteil hast du bereits einen mächtigen Begleiter und die Sache mit den unentschuldigten Tagen würde ich einfach unter den Tisch fallen lassen.


*****

Nachtrag @Hanni:
Hab' ich auch überlegt, aber manche sind mit 17 eben noch sehr gutgläubig was Rechtsprechung, Justiz und diese Dinge geht. Und das ist ja eigentlich auch gut so...

Wenn nicht, dient dieser Thread vielleicht anderen minderjährigen U25 in ähnlicher Lage, denn die haben es wirklich nicht leicht.

:)

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