Tochter halbes Jahr arbeitslos melden oder nicht?

Begonnen von Dearhunter, 19:17:25 So. 29.Januar 2012

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Dearhunter

Meine Tochter hat jetzt auf dem Abendkolleg die mittlere Reife/Realschulabschluss nachgemacht. Das ging bis jetzt, Januar. Jetzt will sie Abi/Fachabi machen, das geht ab August, einen "Park/Vorbereitungskurs gibt es nicht, da zu wenige betroffen sind, also haben wir ein halbes Jahr "Leerlauf".

Ist es nun günstiger, sich das halbe Jahr bei der Arge arbeitssuchend zu melden, ist es eher ungünstiger? Leistungen wird sie eh nicht bekommen, sie wird im März 19 und wohnt bei mir. Insbesondere geht es mir daher um eventuelle Anrechnungszeiten für die Rente, die Krankenkassenmitgliedschaft (bisher bei mir famillienversichert), Kindergeldanspruch und so vieles, was mir wahrscheinlich gerade nicht einfällt.

Gibt es da und in anderen Gebieten Dinge, die diese Meldung voraussetzen? Oder ist es völlig egal, sofern sie eh keine Leistungen bekommt?


DH

hanni reloaded

Um Anspruch auf Kindergeld zu haben, sollte sie schon arbeitssuchend gemeldet sein, sonst
kommt ne deftige Rückforderung der Familienkasse.

Dearhunter

Ja, arbeitssuchend oder in Ausbildung ... klar. Gibt es da nicht irgendwo "angemessene" Zwischenzeiten?
Aber Kindergeld muss ich eh neu beantragen, geht auch erstmal bis diesen Monat, wurde insoweit schhon angegeben.

DH

Siebdruck

Sie sollte sich Arbeitslos melden.
Wegen der Renten-Zeiten, KK etc. sollte man sich immer Arbeitslos melden. Selbst kurzfristig. (Finde ich)

Und es schadet ihr sicherlich auch nicht, schon einmal in das be***issene Jobcenter  reinzuschnuppern. Jetzt hat sie noch deine Unterstützung und du kannst ihr dabei helfen.
Sagt der Foerster zu einem Jungen, der Pilze sammelt:
"Die sind doch alle giftig!"
"Macht nichts", meint das Kind, "die verkaufe ich an der Autobahn."

Dearhunter

Ja, das meine ich ja .. werden die Zeiten nur bei Meldung anerkannt oder gibt es eine Alternative zur Anerkennung?

Wenn es nur dann anerkannt wird, ist es klar .. dann muss es sein.

Und kürzen können die nix, weil sie nix bekommen wird ...



DH

mousekiller

So etwas wird nur anerkannt, wenn sie gemeldet ist. Man empfahl ja schon in 2004 bei den ersten Hartz-Anträgen, für Kinder ab 14 trotz Schulpflicht eine RV-Nummer zu beantragen, um ihre Rentenansprüche zu steigern.

Wenn sie irgendwo noch einen Minijob annehmen kann, wäre das natürlich dann außen vor, da das automatisch, auch ohne Rentenbeiträge als Anwartschaftzeit gewertet wird.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

schwarzrot

hum?
Hab ich hier was falsch im hinterkasten abgespeichert? Ich dachte es werden keine rentenbeiträge mehr für erwerbslose gezahlt wenn sie im ALGII sind?
KK kann eine begründung sein, sich dem schmus der 'job'center angedeien zu lassen. Aber rente doch nicht mehr, oder haben sie die 2011 'nur' wieder gekürzt?

zus:
Ah, es werden keine beiträge gezahlt, aber die zeiten verrechnet,:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2011/Streichung_Rentenbeitraege.aspx

Aber mal ganz davon ab, ich denke nicht, dass selbst für leute die heute schon 30 sind, es eine rente in der gewohnten form (wenn sie erstmal 67,68,69,...90 renteneintrittsalter? sind) noch gibt.  :(

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

mousekiller

Jup, schwarzrot, ich meinte die Ansprüche, keine Beiträge. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Als Minijobber wirst du auch an die Rentenversicherung gemeldet, obwohl du von deinem verdienten Geld keine Beiträge abführst. Bei den Ansprüchen handelt es sich lediglich um die Zeiten, die du offiziell "gearbeitet" (in welcher Form auch immer) hast. Das ist wichtig für die Rentenberechnung.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Dearhunter

OK .. Meldung ist also Pflicht, gebont.

Eines verstehe ich bein genannten Link dennoch nicht: Es ist da überall die Rede von AlgII-Bezug. Aber sie wird kein Geld bekommen, also kein AlgII beziehen. Was beduetet das denn konkret? Sie ist dann nur ohne Geld-Bezug als arbeitssuchend für 6 Monate gemeldet.


DH

PS: Ah habe es .. ganz unten ... trifft dann wohl nur das bei uns zu:

"b.sich arbeitslose Personen, die keinen ALG-II-Anspruch haben, weil sie aufgrund von Einkommen oder Vermögen oberhalb der Freibeträge nicht bedürftig im Sinne des SGB II sind, bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Diese Zeit zählt ebenfalls zu den Anrechnungszeiten (Nachweis über Leistungsbescheid oder Bescheinigung der Arbeitsagentur)."

mousekiller

Richtig. Selbst wenn sie nichts bekommt, werden dadurch Punkte in ihre Anwartschaftzeit berechnet. Das ist der einzige Grund. Und ein sehr wichtiger, wie ich meine.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

Nick N.

Mich würde dann mal interessieren, wie sie bei so einem Fall (d.h. ohne Leistung) mit dem Thema EGV von Amts wegen umgehen.
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=24928.0
Satyagraha

Dearhunter

Ich hielt diesen Fall (alleinerziehend Kind unter 25 aber über den Bedürftigkeitsgrenzen) für nicht allzu selten, drum fragte ich nach ... es wundert mich etwas, dass dies offensichtlich doch recht selten ist.

Ich werde aber Rükmeldung geben.

Bis dahin habe ich nur die Spekulation, dass die KK-Mitgliedschaft als Famillieneversicherung auf jeden Fall erhalten bleibt, die Anrechnungszeiten wahrscheinlich. Sorgen mache ich mir etwas über den Kindergeldanspruch, den sie kann zickig sein (meine Tochter eben ... ) und ich hab ihr schon mal verboten, was zu unterschreiben.Ich habe da dir BEFÜRCHTUNG, dass der Kindergeldanspruch mangels Mitwirkung erlöschen KÖNNTE.

Aber wir werden sehen ...


DH

mousekiller

Kindergeld wird in dem Fall, da sie über 18 ist, auf sie angerechnet. Da euer Haushalt dann als "Bedarfsgemeinschaft" gewertet wird, gilt Kindergeld als Einkommen. Normalerweise ist das kein größeres Problem, da sie selbst als "Bedürftige" (um mal beim Amtsdeutsch zu bleiben) einen Freibetrag hat, bei dem das Kindergeld mit berücksichtigt wird. Da die Familienkassen meistens eng mit dem Arbeitsamt zusammenarbeiten, sollte das auch kein Problem werden. Das einzige, was ihr tun solltet, ist, der Kasse melden, wenn sie einen Job hat oder sonst irgendwelches Einkommen bezieht, beziehungsweise sich ihre Lebensumstände in irgendeiner Form ändern.

Kindergeld wird, solange eure Tochter einen bestimmten jährlichen Einkommensbetrag nicht überschreitet, gezahlt, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr. In Ausnahmefällen bis zum 27.

Was die Krankenkasse angeht, so ist Familienversicherung die beste Wahl. Ich kenne bisher keine Krankenkasse, die das abgelehnt hat.

Bezüglich Eingliederungsvereinbarung: Hier würde ich äußerste Vorsicht an den Tag legen. Das Amt wird, auch wenn es keine Leistungen zahlt, versuchen, mit ihr eine abzuschließen. Hingehen, das Ding zur Prüfung aushändigen lassen, nichts unterschreiben. Da sie möglicherweise keine Leistungen erhält, hat das Amt auch kein Druckmittel, um sie zu sanktionieren. Meldetermine: Man kann hingehen und sich anhören, was die von einem wollen, aber Fahrtkosten sollen sie dann gefälligst auch übernehmen.

Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

schwarzrot

Zitat von: Dearhunter am 05:10:33 Mi. 01.Februar 2012Ich habe da dir BEFÜRCHTUNG, dass der Kindergeldanspruch mangels Mitwirkung erlöschen KÖNNTE.
Kindergeld hat nix mit 'mitwirkung' zu tun.
Bitte les dir die entsprechenden wirklichen mitwirkungspflichten durch, sowie die 'sanktions'paragrafen
(so viele gesetze sind das gar nicht).
Sonst erzählen die dir/ihr im 'JC' was vom pferd.

'mitwirkungspflichten' §60-64

Besonders auch § 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung

Sowie § 31 SGB II Pflichtverletzungen -§32

-Nie alleine zum amt!
-Immer dinge erstmal mitnehmen, 14 tage bedenkzeit ist normal und darauf kann man bestehen.
-Immer viel fragen, SBs müssen die gesetze erklären und nennen können(!), wenn sie was behaupten ( § 13 SGB I Aufklärung -§16 )

"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Nick N.

@mousekiller
"Bezüglich Eingliederungsvereinbarung: Hier würde ich äußerste Vorsicht an den Tag legen. Das Amt wird, auch wenn es keine Leistungen zahlt, versuchen, mit ihr eine abzuschließen."
Da würden mich auch Deine Erfahrungen interessieren.

@schwarzrot
Als Ergänzung: Sie argumentieren auch häufig mit § 3 SGB II Abs. 3 (trifft allerdings in diesem Fall nicht zu)
"(3) Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts dürfen nur erbracht werden, soweit die Hilfebedürftigkeit nicht anderweitig beseitigt werden kann."
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/02/index.php?norm_ID=0200300
Da interpretieren sie "Hilfebedürftigkeit anders beseitigen" so, dass es dabei insbesondere darum geht, eine Arbeit aufzunehmen oder sich drum zu bemühen, was der Leistung vorrangig sei, und daher den Aufriss mit "EGV, sonst kein Geld" rechtfertigen soll.
Siehe das dritte Zitat in diesem Beitrag:
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=24928.msg248800#msg248800
Satyagraha

hanni reloaded

Zitat von: mousekiller am 08:16:57 Mi. 01.Februar 2012


Kindergeld wird, solange eure Tochter einen bestimmten jährlichen Einkommensbetrag nicht überschreitet, gezahlt, längstens jedoch bis zum 25. Lebensjahr. In Ausnahmefällen bis zum 27.





Kleine Korrektur.

Neuerung 2012

ZitatBei Volljährigen war neben der Voraussetzung der Ausbildung oder Arbeitslosigkeit das Einkommen des Kindes immer ein wesentlicher Faktor. Das gilt ab Januar 2012 jedoch nicht mehr.

http://eltern.t-online.de/kindergeld-einkommensgrenze/id_43684590/index



Zitat
Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld 2012 und Kinderfreibeträge 2012. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann eine weitere volle Kindergeld Auszahlung 2012, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.

http://www.kindergeld-aktuell.de/

mousekiller

Das ist natürlich angenehm. Da mein Sohn schon länger wirtschaftlich selbständig ist, wusste ich das nicht.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

vampyrella

Am besten sie such sich eine 400 Euro Stelle, da habt ihr die Rennerein nicht, schaden tut es auch nicht.
o
L_/
OL This is Schäuble.
Copy Schäuble into your signature to help him on his way to Überwachungsstaat.

bodenlos

Zitat von: mousekiller am 15:43:56 Di. 31.Januar 2012
... obwohl du von deinem verdienten Geld keine Beiträge abführst. ...

Bei einem Minijob fließen schon Summen an die SV, auch RV soweit ich weiß. Meist vom "AG übernommen".
Ein Pauschalbetrag, der an die Minijob-Zentrale geht.
Nur begründen Sie keine Erhöhung der Rentenauszahlung. Auch der darin enthaltenen Anteil an die
KV begründen keinen Versicherungsschutz. Deshalb sollte sich mancher überlegen ob er nicht doch
einen Rentenanspruch  begründete Beschäftigungsvaiante wählt, wenn nicht woanders (ALG II z.B.)
Anwartschaftren entstehen.

Dearhunter

Fängt schon lustig an ... heute da gewesen und arbeitssuchend gemeldet. Daten wurden aufgenommen, kleines Gespräch.

Nächster Termin 6. März. Kindergeldantrag gleich mit abgegeben mit der Bitte, die Arbeitssuchend-Bescheinigng beizulegen (Regelung bis 21 bei Arbeitslosigkeit).
Und jetzt der Gag bzw. die versteckte Drohung: Sollte sie den Termin nicht wahrnehmen, so wird die Bescheinigung "gecancelt", und das Kindergeld steht nicht zu bzw. muss zurückgezahlt werden ...
Also auch für Leute, die gar keine Leistungen bekommen, halten die Druckmittel bereit.
Ob das soweit durchsetzbar ist von deren Seite, weiß ich nicht. Kindergeld wird ja auch bei "Arbeitslos" und nicht nur bei "Arbeitssuchend" gezahlt laut Merkblatt.

Nette Erfahrung jedenfalls, eine Frau von gerade mal Anfang 20, die mich etwas misstrauisch beäugt hat ...

DH

Rudolf Rocker

Hmm, das hättest Du Dir gleich mal schriflich geben lassen sollen!
Und mal fragen auf welcher Rechtsgrundlage das basiert! ;)

Dearhunter

Da hst du natürlich recht ...

War halt mein "Erstes Mal".


DH

Rudolf Rocker


Nick N.

@Dearhunter
Klingt absolut hahnebüchen, besonders verglichen mit den Infos, die hanni weiter oben gepostet hat.

Und wenn jemand nicht gut beraten ist oder von vorneherein glaubt, wir sind in einem Rechtsstaat und die Behörden werden mich nicht allzu dreist anlügen, dann ist auch klar, dass die Ämter mit sowas durchkommen.

Ich verlinke das mal in dem thread zur terminierten Antragsabgabe, denn das ist meines Wissens der erste Ort im Internet, wo bundesweit über diese Sachen* geschrieben wurde, auch wenn andere inzwischen auch darüber berichten, und ist immer noch die umfangreichste Sammlung zu dem Thema, so weit ich weiss.

*Das heisst in Verbindung mit bundesweiten Weisungen (Handbuch Neukundenprozess) und dem Thema EGV
Satyagraha

Dearhunter

Der Vollständigkeit halber:

Zunächst wollte die Sachbearbeiterin die Arbeitslos-Bescheinigung erst nach dem zweiten Termin ABSCHICKEN, Kindergeld bekommt man ja problemlos nachgezahlt. (Also quasi als Belohnung fürs Wiederkommen.) Das änderte sich erst, als ich höflich nachfragte, ob sie denn nun arbeitslos ist oder nicht. Nach kurzer Diskussion sagte sie, sie legt es dann sofort bei und leitet es weiter, aber eben nicht ohne diese "kleine Drohung" hinterherzusetzen.

Da von vorherein klar war, dass es keinerlei finanzielle Leistungen gibt, verstand ich das Verhalten auch von deren Seite nicht. Aber es gibt ein Merkblatt für Arbeitssuchende ohne Leistungen. Ich finde dieses spezielle Merkblatt auf die Schnelle nicht im Internet, nur ähnliche und Töchterchen hat es entsorgt Jedenfalls waren da nach Überfliegen tatsächlich Sanktionen aufgeführt, zum Beispiel 3 Monate keine Vermittlungs- oder Beratungs"leistung". Ich muss mir das Ding nochmal besorgen.

Was anderes als einen 400-Euro-Job oder einen Halbtagsjob mit mindestens 584 Netto (400 plus Kindergeld) wird Töchterchen eh nicht annehmen ... eher zeitlich weniger als Halbtags ... aber das wird natürlich erst bei einem konkreten Angebot abgelehnt, und natürlich muss man ja auch jedem Arbeitgeber sagen, dass es höchstwahrscheinlich eh nur bis August wäre.

Nachtrag: Habs aus der blauen Tonne gefischt:

Merkblatt: Arbeitslos ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld

"Denken sie bitte daran, dass ihre Arbeitsagentur die Arbeitsvermittlung für einen Zeitraum von 12 Wochen einstellen kann, wenn ... Melde- und Mitwirkungspflicht ...Eingliederungsvereinbarung ...Eigenbemühungen ...Nacheilig ...DA FÜR DIESEN ZEITRAUM KEINE ZEITEN DER ARBEITSLOSIGKEIT AN DIE RENTENVERSICHERUNG GEMELDET WERDEN."

Einen Zusammenhang mit Kindergeld sehe ich zwar nicht, oder gibt es einen?


DH

Nick N.

Ich kann auch keinen erkennen, hab aber von sowas keine Ahnung.

Frechheit. Und dann wundern sie sich über zunehmende Altersarmut...
Satyagraha

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