Bald kein Rechtschutz mehr für ALGII-Empfänger?

Begonnen von Rudolf Rocker, 12:51:40 So. 12.Februar 2012

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Rudolf Rocker

Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen mit seiner Rechtsschutzversicherung  gemacht?

ZitatLiebe MitstreiterInnen,

aus gegebenem Anlaß möchten wir informieren, daß Grund zur dringenden
Annahme besteht, daß deutsche Rechtschutzversicherungsgesellschaften
Sozialleistungsbeziehern, die Rechtschutzversicherungsverträge haben,
die Deckung für den Sozialgerichtsrechtschutz entziehen, ohne sich darum
zu scheren, daß dies Vertragsbruch darstellt.

Uns liegen mittlerweile mehrere, voneinander örtlich wie auch seitens
der Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Fälle vor, in denen
entweder


- der Rechtschutzversicherer Anwälten gegenüber die vor Monaten erteilte
Deckungszusage für sozialgerichtliche Verfahren plötzlich entzieht mit
der Behauptung, dies sei irrtümlich gewesen, weil das Risiko angeblich
nicht (mehr) vereinbart sei, wobei die betroffenen Versicherungskunden
davon aber überhaupt nichts wissen

oder

- der Rechtschutzversicherer Kunden mit bestehenden Verträgen, die einen
(!) Sozialgerichtsfall über Anwälte einreichten, plötzlich schriftlich
mitteilt, daß die Kunden entweder die sofortige Kündigung erhalten, oder
aber zustimmen sollen, daß Sozialgerichtsrechtschutz künftig als Risiko
aus dem vereinbarten Versicherungsvertrag wegfällt


In welchem Zusammenhang ist das zu sehen?

Bekannt ist, daß sich bei den Sozialgerichten, Landessozialgerichten und
beim Bundessozialgericht die Klagen von BürgerInnen häufen, die im
Leistungsbezug SGB II und/oder SGB XII stehen, also "Hartz-IV" oder
"Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit" beziehen. Hinzu
kommen viele Fälle aus den Bereichen Renten-, Kranken- und
Unfallversicherung.

Bekannt ist auch, daß speziell die BezieherInnen von SGB II und/oder SGB
XII-Sozialleistungen in immer mehr Fällen vor Gericht Recht bekommen,
weil die Sozialbehörden einerseits mit unzureichend oder gar nicht
geschultem Personal arbeiten, andererseits ein völlig chaotisches
Aktenmanagement haben, und schließlich mit einer Computersoftware
hantieren, die nicht richtig rechnet.

Dies bestätigte sogar der Vorsitzende Richter am Bundessozialgericht in
Kassel, Prof. Dr. jur. Peter Udsching, in einem Aufsatz in "Deutscher
Sozialrechtsverband e.V. — Mitteilungsblatt Ausgabe 34/2011" auf Seite
3, siehe:


http://www.sozialrechtsverband.de/pdf/dsv/dsv_ausgabe34-052011.pdf

Bekannt ist schließlich, daß es der Bundesregierung nicht passt, daß die
Bürgerinnen und Bürger sich immer mehr wehren, und daß immer mehr Kritik
an den "Hartz-IV-Behörden" und den "Grundsicherungsämtern" laut wird.

Seit gut drei Jahren haben daher sehr viele Leistungsbezieher aus diesen
Rechtsbereichen, die keine Rechtschutzversicherung haben, immer mehr und
immer größere Probleme, eine beim örtlichen Amtsgericht zu beantragende
und ihnen gemäß Beratungshilfegesetz auch zustehende Beratungshilfe
gewährt zu bekommen, wenn sie wegen sozialem Unrecht im SGB II oder SGB
XII anwaltliche Hilfe benötigen.

Ähnliches gilt für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe durch die
Sozialgerichte.

Dazu siehe auch hier:
http://www.sozialticker.com/wie-armen-menschen-die-moeglichkeit-genommen-wird-sich-juristisch-zu-wehren_20120202.html

http://www.sozialticker.com/wegen-dramatisch-gestiegener-kosten-beratungshilferecht-aendern_20100627.html

Das Bundesverfassungsgericht hatte daher schon vor einiger Zeit in
mehreren Grundsatzurteilen entschieden, daß Sozialleistungsbeziehern
sowohl Beratungshilfe wie auch Prozeßkostenhilfe unbedingt zu gewähren
ist, wenn sie sich selbst juristisch nicht helfen können und keine
finanziellen Mittel zur Bezahlung eines Anwaltes haben.

Dazu siehe hier:
http://www.sozialticker.com/wie-man-sich-gegen-unrecht-wehrt-infos-zu-beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe_20111224.html

http://www.sozialticker.com/amtsgericht-wegen-verweigerung-von-beratungshilfe-fuer-hartz-ivbezieherin-abgewatscht_20090619.html

Trotzdem verweigern immer mehr Amtsgerichte "auf Anweisung von oben"
speziell Beziehern von Leistungen gemäß dem SGB II und dem SGB XII
einerseits die Gewährung von Beratungshilfe, und andererseits verweigern
immer mehr Sozialgerichte Klägern aus beiden Rechtsgebieten die
Gewährung von Prozeßkostenhilfe.

So daß eine Rechtschutzversicherung bisher oft die "letzte Rettung" war,
um mit fachanwaltlicher Hilfe vors Sozialgericht gehen zu können.

Nun aber wollen sich die Rechtschutzversicherer aus ihrer Verantwortung
stehlen, in dem sie speziell sozial Schwachen keinen Rechtschutz für
Sozialgerichtsverfahren mehr leisten.

Sieht man das Ganze nun etwas durch die paranoide Brille, könnte man auf
den Gedanken kommen, daß aufgrund der vielen Sozialrechtsklagen die
Bundesregierung immer mehr und vielfältig versucht, den ja immer mehr
werdenden Sozialleistungsbeziehern die Möglichkeit zur Gegenwehr gegen
soziales Unrecht zu nehmen.

Wozu, neben den Amtsgerichten und den Sozialgerichten, nun auch die
Rechtschutzversicherer herangezogen werden.

Wir glauben, daß wir mit dieser Paranoia so weit daneben gar nicht liegen...

Sir Vival

Zitat....Sieht man das Ganze nun etwas durch die paranoide Brille, könnte man auf
den Gedanken kommen, daß aufgrund der vielen Sozialrechtsklagen die
Bundesregierung immer mehr und vielfältig versucht, den ja immer mehr
werdenden Sozialleistungsbeziehern die Möglichkeit zur Gegenwehr gegen
soziales Unrecht zu nehmen.....

Dachte ich mir beim Lesen des Artikels auch. Ich finde, so weit liegt man da nicht weg.
Aber mal ne Frage: Bekommt man nicht auch ohne privaten Rechtschutz eh Hilfe vor dem Sozialgericht? Ich habe das jedenfalls so verstanden, dass man als Hartz4 Empfänger keinen Rechtschutz besitzen muss, geschweige denn, sich das überhaupt leisten kann.

In meinem Fall (eine ALG1 Geschichte) beanspruchte ich meinen Rechtschutz bei einer Kündigungsschutzklage. Da ich mir aber einen vollen Rechtschutz nicht leisten konnte (oder wollte), nahm ich die Option auf Selbstbeteiligung. D.h., wenn ich 3 Jahre schadensfrei bin, zahlt die Rechtschutzversicherung EINEN Fall. Darum geht es nämlich! 1 Fall, nicht mehr!
Also müsste ein Hartz4 Empfänger schon Vollschutz haben, sonst zahlt er dauernd drauf (wenn es mehr als 1 Fall in 3 Jahren ist), was aber viel teurer ist!

Bei mir waren es dann am Ende 4 Fälle (1 KüSchuKlage, 1 Gehaltsfortzahlungsklage, 1 Klage wg. nicht ausgestelltem Arbeitszeugnis und nochmal eine Gehaltsfortzahlungsklage). Alles schön in dieser Reihenfolge und NACH der Verhandlung (ausser die KüSchuKlage natürlich), in der die Gehaltsfortzahlung und das Arbeitszeugnis festgelegt wurden.
Ich musste dann 300.- Euro zahlen, weil mein Anwalt nach dem Anwaltvergütungsgesetz das auch darf. Er darf aus 1 Fall (meine Kündigung inkl. all dem Mist im Nachhinein für mich) 4 Fälle abrechnen, weil das mehr Geld gibt.
Die Versicherung teilte mir kurz und schmervoll mit, dass nur der erste Fall gezahlt werde. Die anderen Fälle nicht. So ein Schmarrn, oder?

Wie dass dann mit den Klagen (Sanktionen usw.) aussieht, die da hageln können........da wird ein HArtz4 Empfänger ja noch ärmer als er ohnehin ist.
Es tofft viel Spass in Steckifee.........

Lefat

ZitatWir glauben, daß wir mit dieser Paranoia so weit daneben gar nicht liegen...

dem schließ ich mich an !

warum sollten auch versicherungen , die größtenteils ja mit den banken verbandelt sind , auch die opfer ihrer eigenen humanverwertung vertreten ?
die schneiden sich ja ins eigene fleisch !
Es ist immer wieder erstaunlich, dass ein Jahr der Arbeitslosigkeit einen ehemaligen Leistungsträger zu einem bildungsfernen Asozialen verkommen läßt..so zumindest die landläufige Meinung.

Rudolf Rocker

Ja , mensch muss wohl verdammt aufpassen was da im Kleingedruckten steht!

schwarzrot

Zitat von: Sir Vival am 14:32:05 So. 12.Februar 2012
Aber mal ne Frage: Bekommt man nicht auch ohne privaten Rechtschutz eh Hilfe vor dem Sozialgericht? Ich habe das jedenfalls so verstanden, dass man als Hartz4 Empfänger keinen Rechtschutz besitzen muss, geschweige denn, sich das überhaupt leisten kann.
Ja.
Allerdings gibt es in manchen bundesländern keine richtige beratungshilfe (z.b. in hamburg nur die sog. 'ÖRA') und in anderen bundesländern wird versucht der eigentlichen haupverhandlung vorzugreifen, indem prozesskostenhilfe 'wegen mangelndem erfolg' der klage nicht gewährt wird.

@Rudi, von wem war denn der von dir kopierte text?
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Rudolf Rocker

Zitat@Rudi, von wem war denn der von dir kopierte text?

Der war heute im Emailverteiler!
Habe leider keine Originalquelle!

Nick N.

Ich finde es auch oft schwierig, in dem winzigen Spielraum zwischen Paranoia und sträflicher Naivität zu lavieren.
Satyagraha

zubloed

Der Text ist aus dem Newsletter der
_
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
- der Vorstand -


37269 Eschwege

eMail: vorstand at arcasozialesw.de

ARCA Soziales Netzwerk e.V. arbeitet
rein ehrenamtlich und besteht seit 1998.
Vereinsregister-Nr. ist 6 VR 1436.
Steuerlich vom Finanzamt Eschwege
als mildtätig eingestuft.
Es ist kein Zeichen von Gesundheit, an eine kranke Gesellschaft angepasst zu sein...

matten

moin,

also bei einer Rechtsschutzversicherung ist es auch so
das geprüft wird ob Aussicht auf Erfolg besteht...
und es gibt Wartezeiten.

denke eher da liegt das Problem.

Beitrag für eine Rechtsschutzversicherung ist eh recht hoch
12 Euro Beitrag im Jahr für den Gewerkschaftsbeitrag ist
da schon günstiger.


Rudolf Rocker

Ja, die DGB Rechtsschutzverswicherung ist natürlich deutlich günstiger!

Aber auch da wird gerüft!
Und ich habe neulich auch schon die Erfahrung gemacht, das dort Sozialrechtsfälle regelrecht abgewimmelt werden mit Argumenten wie:

"Da können Sie eh nichts machen" oder "lieber die Füsse still halten" oder "Sie sollten sich lieber gut stellen mit dem Jobcenter" (Letzeres zu einem Kollegen hier aus dem Forum, der beim Rechtsschutzbüro im gleichen Ort war!)

Wohlgemerkt alles Fälle aus einem DGB Rechtsschutzbüro!
Das kann (und tut es hoffentlich auch) in anderen Städten ganz anders aussehen!
Auch hier steht und fällt die ganze Geschichte mit der Qualität des Anwaltes oder Rechtssekretärs!
Das ist aber bei "normalen" Anwälten auch nicht anders!


schwarzrot

Zitat von: Rudolf Rocker am 15:33:11 Mo. 13.Februar 2012
Ja, die DGB Rechtsschutzverswicherung ist natürlich deutlich günstiger!

Was mich an der DGB-versicherung nervt: Man ist s.i.w. beschränkt auf den gewerkschaftsanwalt und die sind meisst in sozialsachen grottenschlecht (und manchmal nicht nur da).
Da 'bietet' die normale beratungshilfe mehr 'freiheiten'. Immerhin kann mensch sich da seinen anwalt frei suchen.

Das wird einem dann aber verbaut, wenn mensch in der DGB-gewerkschft ist, weil die beratungshilfe nicht gewärt wird, wenn rechtsschutz existiert.

Irgendwie ne blöde konstruktion der gewerkschaftsrechtsschutz, weil sich so in dem unfreien system viel schmus ansammelt, mit schlechten/unengagierten anwälten.
Warum machen die das nicht so, dass mensch sich den anwalt suchen kann? Ist bestimmt so nicht viel billiger, ständig unkompetente rechtsverdreher auf der gehaltsliste zu haben.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Nick N.

Während uns der Rechtsschutz wegbricht, erschliesst sich die Bundesagentur für Arbeit neue Freiräume.


"Bundesagentur für Arbeit will sich zukünftig vor Gericht von Anwälten in Hartz IV-Verfahren vertreten lassen
Montag, 13. Februar 2012, 22:02
Eine dementsprechende Ausschreibung wurde angeblich vorgenommen"

Quelle
http://www.elo-forum.net/hartz-iv2/2012021346491.html
Satyagraha

schwarzrot

ZitatBundesagentur für Arbeit will sich zukünftig vor Gericht von Anwälten in Hartz IV-Verfahren vertreten lassen
Komisch, ich dachte, die rechtsabteilungen der 'agentur' waren auch bisher mit juristen besetzt?

Im artikel gehts aber eigentlich darum, dass versucht wird rechtsanwälte mit pauschalpreisen für die BA einzukaufen. Egal wie aufwändig die verfahren sind.
Und das ist laut artikel das neue, was den anwaltsfunkionären sauer aufstösst.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

zak

ZitatKomisch, ich dachte, die rechtsabteilungen der 'agentur' waren auch bisher mit juristen besetzt?

Das ist auch so. Vielleicht sind die aber nur überfordert und brauchen Unterstützung. Oder/Und ein weiterer Schachzug zum Lohndumping, wie von dir angedeutet.

"Es bleibt fraglich, ob die Ausschreibung als Aufforderung zur Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren verstanden und damit als Verstoß gegen das Gebührenunterschreitungsverbot des § 49b Abs. 1 BRAO gewertet werden muss."

Möglicherweise steckt aber noch mehr dahinter.

Nick N.

Also meine erste Assoziation war, dass die bei den Rechtsabteilungen angestellten Juristen möglicherweise eine, wenn auch noch so niedrige, Schamgrenze zu überwinden haben, und man sich bei Juristen vom freien Markt erhofft, dass diese auch noch wegfällt.

Zweitens, so weit ich weiss, werden die SBs, die konkret die Gesetze brechen, sehr von den juristischen Folgen abgeschirmt. Damit sie nicht ihre Zeit mit zu viel Nachdenken verplempern, vermutlich! :evil:
Anwälte vom freien Markt sind natürlich von den SBs noch weiter weg.

Meine Vorstellung war: Uns bricht der Rechtsschutz immer mehr weg, und die rüsten auf! Hoffentlich macht ihnen die Gebührenordnung einen Strich durch die rechnung, und hoffentlich sind die am freien Markt viel teurer als Festangestellte!
Satyagraha

zak

Die BA-Juristen, mit denen ich mich herumschlagen muß, kennen keine Schamgrenze. Lieblingsbeschäftigung dabei ist das Nachtreten, speziell wenn man schon am Boden liegt.

Es sind im Grunde zurückgebliebene Menschen, die anscheinend  ihre Rache- und Zuchtbedürfnisse ausleben müssen. Ihre ganze Energie wird für das Unterdrücken von Unmündigen mündiger Art eingesetzt, deren einziges Verbrechen es ist, nicht mehr am Wahnsinn teilnehmen zu wollen oder zu können.

Ihr probates Mittel ist die Rute, sie soll bessern, indem sie abschreckt, sie soll zur Zucht führen, züchtigen ist das Zeitwort von Zucht. Strafmaß und Strafvollzug variierten schon immer mit den Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt. Der Schuldige soll nicht in den Knast, bringt nichts, kostet nur, er soll arbeiten, und zwar viel und günstig, denn Geiz ist geil. Und wenn er nicht arbeiten will, dann machen wir ihn fertig, dafür haben wir Jura studiert und dafür stehen wir mit unserer Moral. Schließlich werden wir dafür bezahlt. Für dieses asoziale Gesindel gibt es nur zwei Möglichkeiten: Arbeiten oder langsam verrecken, am liebsten wäre schnell, aber wir sind ja keine Unmenschen.

Diese Gemeinschaft macht, irgendwie, irgendwo, irgendwann – gemein. Wer jetzt noch mit seiner Herren-Moral seine Herren-Meinung unreflektiert durchsetzen will, verrät deutlich, dass er seine Gegner verbrannt haben würde, falls er in anderen Zeiten gelebt hätte, dass er zu allen Mitteln der Inquisition gegriffen hätte. Sie leben im Faustrecht-Zeitalter und gehören einer früheren kulturellen Stufe an. Sie stammen eigentlich aus Zeiten, in denen noch in den Höhlen, unter den Fundamenten der Kultur, gewütet und geheult wurde.


Eivisskat

Ich habe auch gerade mit einer absolut absurden Forderung der unwürdigen WESEN meines ehemaligen Jobcenters zu tun, die mich völlig zu Unrecht fertig machen und ausbluten wollen.

Das zuständige WESEN hat genau die gleichen Wesensmerkmale, wie du @Zak sie schilderst, es ist menschlich dumm & arm an Geist, erbsenzählerisch & ignorant, obendrein schlampig und unwillig.

Es sind diese WESEN, die uns - gerade in diesem Land - schon seit langer, langer Zeit immer wieder drangsalieren, das Leben zur Hölle machen und/oder uns sogar ausrotten.

*Dabei muß ich an den Polanski-Film "Der Pianist" denken, den ich gerade auf Arte wieder sah.*


Eigentlich sollten diese gruseligen Un-Wesen im Jahre 2012 (immerhin...) inzwischen nicht mehr existieren, bzw. über sich selbst hinausgewachsen sein und sich ihrer Umgebung endlich angepaßt haben. Aber das scheint sehr schwierig... ::)

Mir hilft derzeit der SOVD in meiner Vertretung sehr freundlich und kompetent, aber trotzdem kann ich mich des Gefühls nicht erwehren, dass der am Ende am kürzeren Hebel sitzt...

Obwohl es "eigentlich" um eine lächerliche Summe geht, bin ich schon soweit, ein P-Konto einzurichten (mit all seinen Nachteilen...) aus Angst vor unberechtigten, aber trotzdem ausgeführten Übergriffen der Wesen auf mein kleines Konto.

Unfassbar, was mensch für Winkelzüge und Aufwand betreiben MUSS, um sich so einigermaßen zu wehren, ich glaube es nicht...

:o


Rudolf Rocker

ZitatUnfassbar, was mensch für Winkelzüge und Aufwand betreiben MUSS, um sich so einigermaßen zu wehren, ich glaube es nicht...

Ja, das ist einfach nur noch krank!
Dieser ganze bürokratische Schwachsinn kann einen wirklich Wahnsinnig machen!
Kein Wunder das diese Leute da in den Behörden alle komplett Malle in der Birne sind!

counselor

Zitat von: zak am 10:52:33 Mi. 15.Februar 2012Die BA-Juristen, mit denen ich mich herumschlagen muß, kennen keine Schamgrenze. Lieblingsbeschäftigung dabei ist das Nachtreten, speziell wenn man schon am Boden liegt.
Mein Rechtsanwalt kann davon ein Lied singen. Er vertritt zur Zeit ein Hartz-Opfer, dem das Jobcenter Nürnberg-Stadt seit fünf Monaten jedwede Leistung mit immer neuen "Begründungen" verweigert. Er will jetzt die Sachbearbeiter persönlich für alle Schäden haftbar machen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Nick N.

Satyagraha

inline

Mir kommt so vor, als wenn der Rechtsschutz ob über RSV Gewerkschaft oder PKH auch eine Kann-Leistung geworden ist, man kann sich zumindest nicht mehr darauf verlassen.
Auf Anwälte auch nicht wirklich. Wie auch, die sind nicht wirklich motiviert, denn es kann gut sein, dass sie z. B. bei den H4-Fällen  kein Honorar abrechnen können. Bzw. nicht mal ihre Unkosten rauskriegen, kann ja alles sein.

Man kann sich nur noch selbst kundig machen um ggf. nicht im Regen zu stehen.

Nick N.

Inzwischen habe ich folgendes erfahren:
Eine Behörde hat sich eigentlich immer selber zu vertreten, und das verursacht auch rechnerisch keine Prozesskosten.
Der Verlierer muss dem Gewinner hinterher die notwendigen Auslagen erstatten. Wenn die Behörde einen externen Anwalt beauftragt, sind dessen Kosten nicht notwendig, da die Behörde sich ja selber vertreten könnte, also muss man sie nicht bezahlen, wenn man gegen die verliert.
So hat es mir ein Anwalt erzählt.
Satyagraha

Kurvalski

ZitatDie BA-Juristen, mit denen ich mich herumschlagen muß, kennen keine Schamgrenze. Lieblingsbeschäftigung dabei ist das Nachtreten, speziell wenn man schon am Boden liegt.

Sehr schön beschrieben  >:D :'(

Gruss
Kurvalski


Fight against Capitalism

inline

Zitat von: NickNDer Verlierer muss dem Gewinner hinterher die notwendigen Auslagen erstatten. Wenn die Behörde einen externen Anwalt beauftragt, sind dessen Kosten nicht notwendig, da die Behörde sich ja selber vertreten könnte, also muss man sie nicht bezahlen, wenn man gegen die verliert.
So hat es mir ein Anwalt erzählt.

Das kann eigentlich so nicht stimmen.
Denn man kann sich in der 1 und 2 Instanz auch als Kläger gegen die Behörde beim SG selbst vertreten. Es besteht ja keine Anwaltspflicht. Trotzdem, wenn man gewinnt, bekommt man auch die Auslagen (Porto, Fahrtkosten) erstattet. Iich denke vom Verlierer.

Im Umkehrschuss, müsste das auch so zu sein. Nur beim Kläger am SG ist ja meist nichts zu holen, bzw. das Verfahren am SG ist ja deswegen grundsätzlich kostenfrei. Bezahlt werden will ggf. der Anwalt, sofern man sich den gewählt hat.

Die Jobcenter haben ja meist ihre eigenen Juristen, die für diese Verfahren zuständig sind, die dort angestellt sind. Ich frage mich nur ob man nicht einen psychischen Knacks bekommt, wenn man den Job dort zulange macht.

Nick N.

Ich frage mich nur ob man nicht einen psychischen Knacks bekommt, wenn man den Job dort zulange macht.
Nö, denn den muss man schon von Anfang an haben, sonst wird man gar nicht genommen.

Ich rede von folgendem Fall: Ich verklage das JC und verliere, das JC will mir die Kosten für den externen Anwalt aufbrummen. Geht nicht, laut der Auskunft, die ich bekommen habe, denn die Kosten waren nicht notwendig, die Behörde hätte sich selber vertreten können, das hätte mich in dem Fall auch nix gekostet. Kostet eben definitionsgemäß nix, wenn eine Behörde sich selbst vertritt.
Satyagraha

zak

Geht jetzt der externe Anwalt leer aus? Wer bezahlt ihn denn?

Nick N.

Das JobCenter, die Regionaldirektion oder die BA - jedenfalls die Gegenseite. ;D
Satyagraha

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