JC MK verweigert Leistungen wegen fehlender Erreichbarkeit-jeder Brief kommt an!

Begonnen von Telekom-Richter, 17:52:19 Fr. 18.Mai 2012

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Telekom-Richter

Jobcenter Märkischer Kreis verweigert Leistungen wegen ,,fehlender Erreichbarkeit" - obwohl jedes Schreiben ankommt!

Ein neues Beispiel für vorsätzliche Hartz IV-Schikanen hat das Jobcenter Märkischer Kreis gegen einen Mann aus Iserlohn aufgelegt. Unter dem Vorwand ,,fehlender Erreichbarkeit" werden dem Betroffenen sämtliche Leistungen bereits im zweiten Monat in Folge komplett vorenthalten. In Ermangelung eines Kontos wurden die Regelleistungen seit Jahren per Scheck übersandt.

Die postalische Erreichbarkeit wurde bisher über die Diakonie Mark-Ruhr sichergestellt. Aus persönlichen Gründen meldete der Erwerbslose am 21.03.2012 dem Jobcenter Märkischer Kreis eine neue postalische Anschrift bei dem Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn an. Das Jobcenter MK stellte daraufhin die Leistungen mit Schreiben vom 26.03.2012 ein. Zur Begründung führte die Sachbearbeiterin aus:

,,Sehr geehrter Herr ... nach meinen Informationen wurde die Erreichbarkeitsbescheinigung der Diakonie zurückgezogen. Desweiteren teilen Sie mit, dass Sie unter der o.g. Adresse erreichbar sind. Bei Personen ohne festen Wohnsitz ist die Erreichbarkeit über die Diakonie sicherzustellen. Für die Zeit der Rücknahme der Erreichbarkeit besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Bitte stellen Sie die Erreichbarkeit daher schnellstmöglichst wieder sicher."

Die Post war an die Adresse des Vereins aufRECHT e.V. adressiert und wurde am 30.03.2012 zugestellt und auch umgehend abgeholt.

Der Mann bewohnt seit dem 13.09.2007 ohne Unterbrechung ein eigenes Zimmer in einer Unterkunft für wohnungslose Männer, die von der Kommune getragen wird.

Mit Schreiben vom 30.03.2012 wurde zunächst beim Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit nachgefragt, welche Sonderweisungen für postalische Erreichbarkeit zu gelten hätten. Die Antwort war nichts sagend.

Zur Wahrung seiner Rechte reichte der Erwerbslose sofort am 30.03.2012 eine Klage im Einstweiligen Rechtsschutz ein. Das Verfahren wird unter dem Az. S 5 AS 1318/12 ER geführt. 6 ½ Wochen reichen weder der Widerspruchstelle noch dem Sozialgericht Dortmund aus, die Sache zu klären. Inzwischen ist das Landessozialgericht NRW eingeschaltet worden. Der Mann ist ohne Leistungen gestellt.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an:

Jobcenter Märkischer Kreis
Friedrichstraße 59/61
58638 Iserlohn
Fax 02371 905-799

Nick N.

Beim Thema Sanktionen galt es als grosser Skandal (war es auch), als einmal herauskam, dass eine Kommune in ihrer Zielvereinbarung mit dem JobCenter Sanktionsquoten vereinbart hatte.

Beim Thema Leistungsentzug geschieht dies ganz offen, im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Zielerreichung.
Ein gesetzlich vorgeschriebenes Ziel ist die "Reduzierung der Hilfebedürftigkeit".
Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Kennzahl definiert, an der diese Reduzierung zu messen ist. Es handelt sich hierbei um die messbare Reduzierung der Leistungsansprüche. Jedes JobCenter hat in einer Zielvereinbarung mit der BA anzugeben, um wieviel Prozent es innerhalb eines Jahres diese Kennziffer reduzieren wird. Die Einhaltung dieser Ergebnisse wird kontrolliert.

Dies ist aus meiner Sicht mit einer Sanktionsquote vergleichbar.

Das heisst, durch solche Vorgänge wie den von Telekom-Richter beschriebenen können die JobCenter dazu beitragen, ihre vorgeschriebene Kenngröße zur Reduzierung von Leistungsansprüchen zu erreichen, um so, angeblich, die Hilfebedürftigkeit jeweils zu reduzieren.

Das ist natürlich abstrus, denn in Wirklichkeit verhält sich das Aberkennen von Leistungsansprüchen zur Reduzierung von materieller Hilfebedürftigkeit nicht proportional, sondern umgekehrt proportional.

Es muss ja nicht unbedingt an einem Obdachlosen hängenbleiben, diese Thematik in eine Klage wegen widerrechtlichem Leistungsentzug einzubringen.
Satyagraha

Telekom-Richter


Dass es im Pool der Leistungsberechtigten eine ganz breit aufgestellte Klientel gibt, ist außer Frage. Ehemals erfolgreiche Selbstständige und Geschäftsführer wurden in einer Behörde zusammengewürfelt mit psychisch Kranken, Abhängigen und auch Arbeitsfaulen.

Auch dass einige ,,kleine Sachbearbeiter"  dem inneren und äußeren Druck Ihrer Arbeit nicht dauerhaft gewachsen sind, erschließt sich selbstredend.

Wenn aber ein Mensch in Deutschland auf seinen Grundrechten beharrt und sich – aus welchen Gründen auch immer – ganz offensichtlich rechtswidrigen Kontrollschikanen verweigert – dann ist es nicht mehr hinnehmbar, wenn ausgebildete Juristen in der Widerspruchstelle einer Sozialbehörde, dermaßen menschenverachtend Hilfebedürftigen die Existenzgrundlage verweigern. Ganz offensichtlich geht es hier nur darum einen finanziell abhängigen Menschen ,,gefügig zu machen", der als widerspenstig eingeschätzt wird.

Bereits die Kenntnisnahme von dem Vorfall, hätte die Widerspruchstelle alarmieren müssen. Und spätestens ein Anruf des zuständigen Richters hätte ausgereicht, um die Leistungen anzuweisen.

Es geht also nicht so sehr darum, ob mit einem ,,Einknicken des Ausgegrenzten" die Leistungen hätten nachgeleistet werden können – es geht auf lange Sicht darum glaubwürdig zu dokumentieren, welche Charaktere sich anmaßen Autorität über andere Mitmenschen ausüben zu wollen.

Nach meiner Einschätzung gibt es bei Sanktionen und Leistungsverweigerung eine regelrechte "Beutegruppe"; Menschen, die sich nicht wehren können, die längst resigniert haben oder die vor lauter Scham auf ihre Rechte verzichten. Trottel nennen das dann "Reduzierung der Hilfebedürftigkeit".

Dazu mein Beitrag: Die Sanktionspraxis im SGB II und das Milgram-Experiment
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=25478.0

Meiner Auffassung nach verdient solches Verhalten nicht den Schutz der Anonymität. Allerdings ist es unverzichtbar die Namen hinter solchen Vorgängen geheim zu halten, damit nicht ,,der Pöbel" zur Selbstjustiz schreitet.

Nick N.

Glaub auch, dass sie Sanktionen vorrangig dort einsetzen, wo sie meinen, damit durchzukommen, bzw. in Angelegenheiten zu disziplinieren, die sie eigentlich nichts angehen. JobCenter sind schliesslich auch keine Zensurbehörden.

Sobald es Quoten für Sanktionen und / oder Leistungsentzug gibt, kann man sich ausrechnen: Jede Sanktion / Leistungsentzug, die ich abwehren kann, bekommt stattdessen irgendein armes Schwein aufgedrückt, das sich (evtl.) weniger wehren kann.

Das macht mich wirklich sauer.
Satyagraha

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