Unterschrift leisten beim Amtsarzt - gehört das zu Mitwirkungspflicht?

Begonnen von Reacher, 20:32:58 Di. 22.Mai 2012

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Reacher

Das Arbeitsamt möchte alles mögliche von mir.
Da ich aber nichts mehr unterschreibe außer den Antrag alle halbe Jahr,
konnten die mich nicht wieder in irgendwelche Maßnahmen drücken :).
Wegen diverser Leiden soll ich nun amtsärztlich untersucht werden.
Mein Sachbearbeiter wollte es prüfen, ob ich auch ohne dort zu unterschreiben
untersucht werden kann.

Mein Ziel ist durch meine Unterschriftverweigerung gar nicht erst zum Amtsarzt
hin zu müssen. Mein aktueller Gesundheitszustand ist beim JC sowieso bekannt,
ich bin schon mal untersucht worden dort und es hat sich nichts geändert. Ich
möchte nicht immer wieder zum Amtsarzt.

Muß ich dort etwas unterschreiben? Ist eine Verweigerung der Unterschrift beim
Amtsarzt ein Sanktionsgrund?

Nick N.

Nein, ist selbstverständlich kein Sanktionsgrund. Wärst Du hundertprozentig verpflichtet, etwas Bestimmtes zu unterschreiben, würden sie Deine Unterschrift ja gar nicht brauchen.

Sowas ist manchen SB leider viel zu logisch, und bei der Anwendung von Logik kommt es zu Unverträglichkeitsreaktionen mit dem Geschwurbel, was aus dem SGB und den Dienstvorschriften und "Praxishandbüchern" etc. unablässig in deren Köpfe rinnt.

Andererseits: Manch ein SB freut sich genau aus dem Grund ganz besonders, wenn es mal logisch zugeht.

Konkret nutzt Dir das alles nix.
Aber diese Unterschriften gehören nicht zur Mitwirkungspflicht. Siehe dazu auch:
https://www.chefduzen.de/index.php?topic=24826.msg258008#msg258008

In dem Dokument, was Onkel Tom dort verlinkt hat, steht sogar auch drin, dass Du den Kram nicht unterschreiben musst, und das ist von der BA!
Satyagraha

hanni reloaded

Zitat von: Nick N. am 20:40:53 Di. 22.Mai 2012

In dem Dokument, was Onkel Tom dort verlinkt hat, steht sogar auch drin, dass Du den Kram nicht unterschreiben musst, und das ist von der BA!

was absolut nutzlos ist, falls der TE zu einer Optionskommune gehört.

Nick N.

In dem Fall kann man sich vllt. nicht konkret auf dieses Papier berufen (falls man sowas generell überhaupt möchte).

Aber Zwang zu medizinischen Untersuchungen, Datenschutz und sowas ist Bundeskram. Da müssen sich Kommunen selbstverständlich genauso dran halten.
Ist halt nur blöd, mit dem GG zu winken, wenn man gerade zufällig nicht den Plan hat, sich bis nach ganz oben durchzuklagen.

Ich halte es eher für eine Frage der Rechtsdurchsetzung.
Satyagraha

hanni reloaded

Um einen Besuch beim ärztlichen Dienst kommt man nicht drumrum.

Unterschrift?

Imho unnötig.

Reacher

Danke für die Antworten, insbesondere Nick N.
Dann kann ich ja beruhigt schlafen heute.

Pfiffi

Zum ÄD wird sicher nach § 59 SGB II i.V.m. § 309 SGB III "eingeladen", wichtig ist daher, dort mit Beistand, zulässig sind bis zu 3 (drei) Beiständen, werden diese zurückgewiesen, schriftliche Begründung verlangen, Termin ist mit Zurückweisung beendet.
Jeder kennt den "Dreisatz", welcher ist davon bei den JCs anzuwenden?

JC Dreisatz: Warum?  Wo steht das? Alles nur schriftlich!!

  • Chefduzen Spendenbutton