Rassismus in Deutschland

Begonnen von Rudolf Rocker, 17:54:54 Di. 20.August 2013

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Frauenpower

Kann mir auch nicht vorstellen, dass Bild sowas löschen würde.


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Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

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ZitatPRESSEMITTEILUNG DES FREUNDESKREISES FLÜCHTLINGSSOLIDARITÄT IN SOLIDARITÄT INTERNATIONAL

Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in Solidarität International protestiert entschieden gegen das am 18. Januar im Bundestag verabschiedete so genannte Rückführungsverbesserungsgesetz.

Quelle: https://www.rf-news.de/2024/kw03/restriktives-massnahmenpaket-zur-fluechtlingspolitik-muss-vom-tisch
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Zitat,,RÜCKFÜHRUNGSVERBESSERUNGSGESETZ" - Neues Abschiebegesetz – und die Heuchelei von Olaf Scholz

Aktuell hat die Bundesregierung das ,,Rückführungsverbesserungsgesetz" – kurz auch Abschiebegesetz genannt - beschlossen. Mehr oder weniger zeitgleich zu den über 1,5 Millionen Menschen umfassenden antifaschistischen Protesten am vergangenen Wochenende.

Quelle: https://www.rf-news.de/2024/kw04/neues-abschiebegesetz-und-die-heuchelei-von-olaf-scholz
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ZitatZum sog. ,,Rückführungsverbesserungsgesetz"
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Mit dem sog. ,,Rückführungsverbesserungsgesetz" wird die Wartefrist nach § 2 Abs. 1 S. 1 AsylbLG von 18 aus 36 Monate verlängert. Dazu eine umfassende Kritik von Rechtsanwalt Volker Gerloff:

,,Alle demonstrieren gegen die Pläne von Rechtsextremisten, die Menschenwürde zu relativieren – die ,,Ampel" möchte die Menschenwürde relativieren. Denn nichts anderes ist es, wenn Betroffene des AsylbLG für 36 Monate keinen Zugang zum menschenwürdigen Existenzminimum haben sollen, welches in Deutschland durch den Regelsatz definiert ist.

Hier in aller Kürze Argumente gegen diesen Irrsinn:

Grüne und SPD haben noch im November 2023 mit guten Argumenten im Bundestag erklärt, warum ein Gesetzentwurf der CDU/CSU zur Verlängerung der Wartezeit auf 36 Monate falsch sei.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat im Dezember 2023 dargelegt, wie der Stand der verfassungsrechtlichen Diskussion zu dem Thema ist: Mit zahlreichen Nachweisen wird belegt, dass schon die Wartezeit von 18 Monaten verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.
Das UN-Komitee zur Konvention gegen Rassismus (ICERD) hat Deutschland aufgefordert, die Ungleichbehandlung im Zugang zu Gesundheitsleistungen zu beenden.
Durch eine Verlängerung der Wartezeit würde auch die diskriminierende Beschränkung auf akute Krankenbehandlung (§ 4 AsylbLG) verlängert – Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen würden so noch mehr in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt werden.
Das BVerfG hat festgestellt, dass eine Begrenzung auf Grundleistungen (§§ 3, 3a AsylbLG) nur zulässig sein kann, wenn das für einen kurzen Zeitraum der Fall ist UND, wenn der Gesetzgeber nachvollziehbar darlegen kann, dass zu erwarten ist, dass während dieses Zeitraums auch tatsächlich niedrigere Bedarfe entstehen.
Sowohl 18 als erst recht auch 36 Monate sind keine ,,kurzen Zeiträume"! Besonders kleinen Kindern kann kaum erklärt werden, dass 18 oder 36 Monate ,,kurz" sein sollen.
Aus dem Migrationsrecht ergibt sich eher, dass 3 Monate die Abgrenzung zwischen kurz und dauerhaft sind (§ 6 AufenthG: Kurzaufenthalt bis 90 Tage, ab 91 Tagen Daueraufenthalt; § 2a Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU: bis zu 3 Monate Kurzaufenthalt).
Bis heute gibt es keine Bedarfsermittlung für AsylbLG-Betroffene in den ersten Monaten ihres Aufenthalts in Sammelunterkünften.
Aus dem 1/2024 NL von Volker Gerloff: https://t1p.de/necqg

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-04-2024-vom-28-01-2024.html
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ZitatSPD-Chef Klingbeil fordert schnellere Massendeportation von Flüchtlingen

Die Bundesregierung reagiert auf die Massenproteste gegen die AfD, indem sie selbst das Programm der Faschisten immer offener übernimmt.

Am Mittwoch rief der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil die Landesregierungen dazu auf, die von der Regierung beschlossene Offensive zur Deportation von Flüchtlingen in die Tat umzusetzen. ,,Die Bundesländer haben jetzt die Möglichkeiten und sie müssen diese auch nutzen", forderte Klingbeil im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. ,,Der Staat muss funktionieren, wenn es darum geht, Menschen, die nicht bei uns bleiben können, zurückzuführen."

Quelle: https://www.wsws.org/de/articles/2024/02/01/klin-f01.html
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