Zeitarbeitsfirma - Einladung ohne Verm.-Vorschlag - Ruft bei Fam.-angehörigen an

Begonnen von stiltskin, 19:05:23 Di. 25.März 2014

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stiltskin

Hallo zusammen,

habe mich vor kurzen bei einer Zeitarbeitsfirma beworben aufgrund der Auflagen meiner EGV (Es gab keinen Vermittlungsvorschlag für die Stelle).
Hab dann eine Einladung zu einem Vorstellungstermin bekommen zu dem ich nicht hingegangen bin.
Jetzt hat die Zeitarbeitsfirma bei einem Familienangehörigen angerufen (der einige duzend km weit weg wohnt), weil ich im Telefonbuch nicht zu finden bin  und erzählten ihm, ich soll in 2 Tagen zum Vorstellungsgespräch kommen, ansonsten müssen Sie das dem Arbeitsamt melden.

Die können doch nicht einfach jmd. x-beliebigen Namens verwanden der im im Telefonbuch zu finden ist anrufen und dem dann meine aktuelle Berufliche Situation erzählen.

Ist das nicht rechtswidrig?

Grüße

Rudolf Rocker



schwarzrot

Zitat von: stiltskin am 19:05:23 Di. 25.März 2014
habe mich vor kurzen bei einer Zeitarbeitsfirma beworben aufgrund der Auflagen meiner EGV (Es gab keinen Vermittlungsvorschlag für die Stelle).
Hab dann eine Einladung zu einem Vorstellungstermin bekommen zu dem ich nicht hingegangen bin.
Womit hast du die einladung bekommen?
(Der sender muss eigentlich im zweifel beweisen, dass die nachricht dich erreicht hat)
Zitat
Jetzt hat die Zeitarbeitsfirma bei einem Familienangehörigen angerufen (der einige duzend km weit weg wohnt), weil ich im Telefonbuch nicht zu finden bin  und erzählten ihm, ich soll in 2 Tagen zum Vorstellungsgespräch kommen, ansonsten müssen Sie das dem Arbeitsamt melden.
Würde der verwandte, im falle die mies-ZAF denunziert dich beim 'job'center, dies notfalls vor gericht aussagen?
Ist ja ne regelrechte nötigung.
Zitat
Die können doch nicht einfach jmd. x-beliebigen Namens verwanden der im im Telefonbuch zu finden ist anrufen und dem dann meine aktuelle Berufliche Situation erzählen.

Ist das nicht rechtswidrig?
Ja, eingentlich ja. Aber das 'JC' scheisst eh auf das recht (vom SGBII mal abgesehen, aber manchmal nicht mal das).
Musst du dich fragen, ob du dir das gefallen lassen willst, oder es auf risiko ankommen lassen willst.
Ist ja nicht sicher, dass die ZAF das wirklich petzt (kost arbeit, die ihnen kein geld bringt!), falls ja, kann es passieren, dass dein SB eine sanktion versucht (nur du kannst entscheiden, ob der so drauf ist).

Falls du nicht reagieren willst musst du dich zwischen zwei taktiken entscheiden:
A) Einladung hat dich nicht erreicht und verwandter sagt nach ner sanktion aus, dass er dich nicht benachrichtigt hat und bestätigt nötigung/erpressungsversuch der ZAF.
B) Nix hat dich erreicht.

Auch möglich:
C) zum nötigungsgespräch in die ZAF hingehen, @cuban's fragebogen mitgenehmen und arbeitsvertrag erstmal mitnehmen zwecks prüfung!
D) so ein stress und miese arbeitgeber können einen krank machen, sodas man zum 'verstellungsgespräch' nicht kann, falls sie danach noch 'interesse haben', weiter mit C).

Ist die EGV ne 'freiwillig' unterschriebene, oder 'EGV-ersetzender Ver(ge)walt(ig)ungsakt'?

'Probearbeit' ist eigentlich schwarzarbeit, solltest du mal mit ner gewerkschaft drüber reden.

Wenn das ganze hinter dir liegt, wäre prima, wenn du den mut hast, dies hier zu dokumentieren: http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27156.0
Solche illegalen nötigungsversuche von ZAFs sollten öffentlich werden!
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

dagobert

Zitat von: stiltskin am 19:05:23 Di. 25.März 2014
Jetzt hat die Zeitarbeitsfirma bei einem Familienangehörigen angerufen (der einige duzend km weit weg wohnt), weil ich im Telefonbuch nicht zu finden bin  und erzählten ihm, ich soll in 2 Tagen zum Vorstellungsgespräch kommen, ansonsten müssen Sie das dem Arbeitsamt melden.

Die können doch nicht einfach jmd. x-beliebigen Namens verwanden der im im Telefonbuch zu finden ist anrufen und dem dann meine aktuelle Berufliche Situation erzählen.

Ist das nicht rechtswidrig?
Ist rechtswidrig.
Woher weiß der ZAF-Heini, daß ihr miteinander verwandt seid? Kann ja auch jemand völlig Fremdes sein, der zufällig den selben Namen hat.
(Ist bei mir auch so, Leute im Telefonbuch mit dem selben Namen sind nicht mit mir verwandt, und meine Verwandschaft steht komplett nicht drin.  :D)

Edit: Mal wieder der RechtschreibPunk ...  ;D
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

schwarzrot

Zitat von: dagobert am 02:55:41 Mi. 26.März 2014
Woher weiß der ZAF-Heini, daß ihr miteinander verwandt seid? Kann aj auch jemand völlig Fremdes sein

Vermutlich hat der ZAF-arsch ein paar leute(!) angerufen und die einfach gefragt (dass er damit mit sozialdaten anderer um sich schmeisst, ist dem vermutlich zusätzlich egal!).
Und dann vermuten wir mal weiter, die angerufene verwandschaft hat das bejaht und zugestimmt, den betroffenen zu benachrichtigen, was der leider gemacht hat.
Die verwandten wollen ja gerne 'helfen'.  ;D

Wichtig wäre, ob man den verwandten dazu bekommen kann, den anruf, die versuchte erpressung und zu eigener aussage zu bekommen, dass er den betroffenen NICHT/erst NACH einer möglichen sanktion benachrichtigt hat (weil er sich z.b. über den komischen anruf und drohung gewundert hat, mit welchen mitteln mittlerweile unternehmen versuchen AK zur 'mitarbeit' bei ihnen zu zwingen, oder die benachrichtigung einfach vergessen hat, etc.).

Kommt es wirklich zu einer sanktion und klage vor gericht, wäre das ein grund, dieses ganze konstrukt von ZAFs, prima auffliegen zu lassen und vielleicht endlich mal eine gelegenheit mit dem strafgesetzbuch auf sowas zu reagieren.

Zitat§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
   1.    eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
   2.    eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
   3.    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
http://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

Lösst man das ohne sanktion, wird das wohl wieder 'graubereich', weil nicht vor gericht aktenkundig, wie so viele dieser drohanrufe.  >:(
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

stiltskin

ZitatWomit hast du die einladung bekommen?
(Der sender muss eigentlich im zweifel beweisen, dass die nachricht dich erreicht hat)
Hab die Einladung per E-mail bekommen (ohne Empfangsbestätigung).
ZitatWürde der verwandte, im falle die mies-ZAF denunziert dich beim 'job'center, dies notfalls vor gericht aussagen?
Ist ja ne regelrechte nötigung.
Ja denke schon, das er das machen würde.
ZitatFalls du nicht reagieren willst musst du dich zwischen zwei taktiken entscheiden:
A) Einladung hat dich nicht erreicht und verwandter sagt nach ner sanktion aus, dass er dich nicht benachrichtigt hat und bestätigt nötigung/erpressungsversuch der ZAF.
B) Nix hat dich erreicht.

Auch möglich:
C) zum nötigungsgespräch in die ZAF hingehen, @cuban's fragebogen mitgenehmen und arbeitsvertrag erstmal mitnehmen zwecks prüfung!
D) so ein stress und miese arbeitgeber können einen krank machen, sodas man zum 'verstellungsgespräch' nicht kann, falls sie danach noch 'interesse haben', weiter mit C).
Tendiere zu Variante A) oder B).
ZitatIst die EGV ne 'freiwillig' unterschriebene, oder 'EGV-ersetzender Ver(ge)walt(ig)ungsakt'?
"Freiwillig"
Zitat'Probearbeit' ist eigentlich schwarzarbeit, solltest du mal mit ner gewerkschaft drüber reden.
Bin leider in keiner Gewerkschaft.
ZitatWenn das ganze hinter dir liegt, wäre prima, wenn du den mut hast, dies hier zu dokumentieren: http://www.chefduzen.de/index.php?topic=27156.0
Solche illegalen nötigungsversuche von ZAFs sollten öffentlich werden!
Ok, werd ich mir überlegen.
ZitatKommt es wirklich zu einer sanktion und klage vor gericht, wäre das ein grund, dieses ganze konstrukt von ZAFs, prima auffliegen zu lassen und vielleicht endlich mal eine gelegenheit mit dem strafgesetzbuch auf sowas zu reagieren.

Zitat
§ 240 Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
   1.    eine andere Person zu einer sexuellen Handlung nötigt,
   2.    eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
   3.    seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
Danke für die ausführlichen Infos. Dann werde ich das ganze mal auf mich zukommen lassen und melde mich wieder bei Neuigkeiten.

Gruß

dejavu

Der Anruf bei zufällig gleichnamigen Personen ist 1. eine bodenlose Unverschämtheit und 2. ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Leihbuden sind Spezialisten für 1. und scheißen auf 2. Sollte es zu einer Sanktion kommen, würde ich als Vergeltungsmaßname gegen die Leihbude die Veröffentlichung des Vorganges in Verbindung mit weiteren rechtlichen Schritten in Erwägung ziehen.
Als ersten Schritt dazu empfehle ich die Kontaktaufnahme mit dem Landesdatenschutzbeauftragten zum Zwecke der Erörterung des Themas. 
Leiharbeit und Werkvertragsmißbrauch verbieten! Weg mit dem Dreck!

Schluepferstuermer

Bei mir ist ähnliches passiert.

Leider ist der Angerufene ...
Auch habe ich nicht schnell genug geschalten und nicht auf Lautsprecher geschaltet, damit ich Zeugen habe.
Sonst hätte es eine Anzeige gegen diese ZAF gegeben.

Sanktionieren kann mich das Arxxxamt nicht, weil ich z. Zt. keine Leistungen bekomme.


Aber das Nächste mal habe Zeugen und werde die ZAF anzeigen
lg Schlüpferstürmer

Die Massenmedien sind schon lange die 4. Macht im Staat.
Wir haben folglich Legislative, Judikative, Exekutive und Primitive.
"Bild" Euch Eure Meinung
----

Wer die CxU und SPD in ihrer Terrorherrschaft gegen das eigene Volk lobt, lobt ihren braungefärbten Nazicharakter!!

stiltskin

Zitat von: stiltskin am 09:25:24 Mi. 26.März 2014
ZitatWomit hast du die einladung bekommen?
(Der sender muss eigentlich im zweifel beweisen, dass die nachricht dich erreicht hat)
Hab die Einladung per E-mail bekommen (ohne Empfangsbestätigung).

Heute hab ich die Einladung per Brief zugeschickt bekommen - soll morgen kommen.

Gruß



rebelflori

Frage erst mal nach Fahrtgeld, das muss jeder Arbeitetgeber zahlen für ein Vorstellungstermin.



götzb

Wenn in der Einsklavungsvereinbarung steht:

"sie haben sich auf 5 Stellen im Monat zu bewerben"

und diese auch so getan hat, ist alles i.O.

In der "Vereinbarung" steht nicht ," sie haben diese Stellen auch anzunehmen bei Zusage".
Das Argeamt kann nicht sanktionieren ,wenn man so selbst gesuchte Stellen nicht annimmt.
Denn die Auflage der EGV, sich zu bewerben (und nur das ) wurde ja erfüllt.

Was nicht verhindert, das man dies Stellen beim Arschbeuter vom JC mit Stellenvorschlag / RB bekommt.

Sabotage als legitimes Mittel gegen Zwangsarbeit und Niedriglohn.

Rudolf Rocker

Zitat von: rebelflori am 21:49:56 Mi. 26.März 2014
Frage erst mal nach Fahrtgeld, das muss jeder Arbeitetgeber zahlen für ein Vorstellungstermin.




Das gilt aber nur, wenn in der Einladung die Übernahme der Fahrtkosten nicht ausdrücklich ausgenommen wurde.

dagobert

Zitat von: götzb am 23:07:11 Mi. 26.März 2014
Das Argeamt kann nicht sanktionieren ,wenn man so selbst gesuchte Stellen nicht annimmt.
Das ist Quatsch.
Das funktioniert evtl. noch bei Alg1, aber nicht bei Alg2.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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