Staatlich installierte Reichenghettos in Rotterdam: Mindesteinkommen als Eintrittsgeld

Begonnen von Carsten König, 13:08:37 Do. 20.April 2006

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Carsten König

Mindestlohn mal auf repressiv-polizeistaatlicher Art und Weise:

ZitatUm einer weiteren Verarmung einen Riegel vorzuschieben, wurde in bestimmten Problemvierteln eine Einkommensgrenze eingeführt: Wer sich dort niederlassen will, muss mindestens 120 Prozent des gesetzlichen Minimallohnes verdienen. Das sind ungefähr 1.400 Euro brutto pro Monat. Vorerst geht es nur um ein Experiment; das Parlament muss noch eine entsprechende gesetzliche Regelung verabschieden. Auch jenseits der Grenzen hat die Maßnahme Erstaunen und Entsetzen ausgelöst.

Quelle: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/gesichtereuropas/383042/

ZitatEs sei doch nicht normal, dass der Staat bestimmen wolle, wo man zu wohnen habe und wo nicht!

Eben: Massenhafter und substanzieller Verstoß gegen verschiedene europäische und internationale Grundrechtsabkommen.

ZitatDiana hat in Charlois für sich und ihre Tochter eine schöne drei Zimmerwohnung gefunden für 500 Euro - und bezogen. Die Stadt droht ihr mit Räumung; Wohn- und Kindergeld bekommt sie nicht. Ein Richter hat jetzt jedoch entschieden, dass sie das Recht hat, sich in Charlois einzuschreiben, und damit auch Wohn- und Kindergeld bekommen muss.

Richtig so, aber wenns immer weniger Richter gibt, die den Mut haben, faschistoiden Politikern auf die gierigen und wahngetriebenen Pranken zu hauen?

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