Lohnabrechnung und Bezahlung gesetzlicher Feiertage

Begonnen von Schorsch, 16:06:55 So. 14.Mai 2006

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Schorsch

Hallo Forum,

Was muss eigentlich auf einer Lohnabrechnng so draufstehen?
bei meiner Leifirma steht drauf :
Grundlohn : 151,67 STD Lohnsatz: 10,20  Bruttobeteag:  1547,03
Stundenguthaben Bez. 6,83 STD Lohnsatz: 10,20 Bruttobetrag: 69,67
Fahrkostenzuschuss :               Bruttobetrag: 123,50


Was ich vermisse sind Angaben über mein Zeitkonto das ja ein zinsloser Kredit an den Arbeitgeber ist und über die Bezahlung von Feiertagen, zb Montag den 1.5. diesen Jahres. Ich habe in der Woche nämlich von Dienstag bis Freitag 35,25 Stunden gearbeitet wie wird dann der Montag als Feiertag bezahlt? Ich habe da die Befürchtung das der Garnicht bezahlt wird...
Kann ich da eine Detailiertere Abrechnung einfordern?


Gruß Gregor
Dame vom Arbeitsamt: "Zeitarbeitsuntenehmen behandeln ihre Arbeitnehmer heutzutage doch auch wie rohe Eier"
Schorsch:"Ja, da haben Sie vollkommen recht, man wird andauernd in die Pfanne gehauen..." :D

Seneca

Hallo Schorsch,
in meiner ZAF werden die Feiertagsstunden als Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verbucht. Dies entspricht quasi einer Bezahlung.
Der jeweilige Monatssaldo des Arbeitszeitkontos ist auf meinen Abrechnungen genau zu sehen.

Nieder mit der Zeitarbeit !!!

seneca

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