Unkündbare AN, Wegfall des Jobs und gleicher Lohn auf Nachfolgestelle

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 22:12:15 Do. 18.Mai 2006

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

Wilddieb Stuelpner

Videotexttafel 127, MDR, Do.18.05.06 21:51:31

Erfurt: Unkündbare Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben bei Wegfall ihres Arbeitsplatzes keinen Anspruch darauf, dass eine gleich hoch bezahlte Stelle geschaffen wird. Das entschied das Arbeitsgericht Erfurt. Ein Musiklehrer hatte geklagt, weil er nach Schließung der Schule einen geringer bezahlten Job im Touristenbüro antreten sollte (2 AZR 207/05).

  • Chefduzen Spendenbutton