Lohnfortzahlung bei Nichtbeschäftigung ?

Begonnen von extasy, 13:19:32 Do. 15.Juni 2006

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extasy

Hi,
Ein Pfleger ist bei einem Pflegedienst beschäftigt der sich auf die Einzelpflege von Beatmeten Patienten spezialisiert hat. Das heißt man ist in drei Schichten 24 Stunden nur bei einem Patienten zu Hause eingesetzt.

Nun gab es mit dem aktuellen Patienten nach zwei problemlosen Jahren eine verbale Auseinandersetzung und jetzt darf er dort nicht mehr hin. Er ist jetzt seid einer Woche ohne Beschäftigung. Es gab auch schon, zusammen mit dem Betriebsrat, ein Personalgespräch mit ihm um die Hintergründe das Streites aufzuklähren. Nach Meinung des Betriebsrates sind die Gründe aber nun nicht so gravierend um eventuell eine Abmahnung auszusprechen. Fakt ist aber dass das Vertrauensverhältniss Patient/Pfleger kapputt ist.

Wie sieht es nun mir der Zeit der Nichtbeschäftigung aus ? Hat man als Arbeitnehmer trotzdem Anspruch auf Lohnfortzahlung bis ein neuer Patient/Arbeit gefunden ist ? Oder kann sich der Arbeitgeber herrausreden das es ja die "Schuld" des Arbeitnehmers ist das er dort nicht mehr arbeiten kann und daher die Gehaltszahlung verweigern ?

Ändert es etwas wenn der betroffene Arbeitnehmer im Betriebsrat ist ?

Magnus

Solange keine Kündigung erfolgte, hat der Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.

Ob eine Kündigung in diesem Fall überhaupt rechtmäßig wäre, ist eine Prüfung im nächsten Schritt.

Ohne Abmahnung keine rechtmäßige ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
(Eine Abmahnung ist wie eine gelbe Karte zu betrachten).

Betriebsratsmitglieder haben einen besonderen Kündigungsschutz vor betriebsbedingten Kündigungen.

Für eine fristlose Kündigung (auch bei Betriebsratsmitgliedern möglich)dürfte der Sachverhalt im vorliegenden Fall einerseits nicht ausreichen, andererseits dürfte sie zwischenzeitlich verfristet sein.

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