Ablauf der Karanzzeit beim Schonvermögen

Begonnen von dramaqueen, 09:40:15 Di. 13.Januar 2026

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dramaqueen

Hallo,
erst mal kurz meine Fallschilderung:
Folgeantrag für Bürgergeld für den Bewilligungszeitraum ab Dezember 2025 ordnungsgemäß gestellt. Guthaben auf dem Konto im November 2025: 1780 Euro.
Da die Karenzzeit für Vermögen im März 2026 endet, wurde die Bewilligung nur für Dezember und Januar bewilligt und keine Leistung mehr für Februar und März , da das Vermögen 2500 Euro über dem Vermögensfreibetrag liegt. Da aber in der Zeit von November bis Januar noch einige größere Anschaffungen für den Haushalt und den persönlichen Gebrauch gemacht wurden, ist das Vermögen im Januar 2026 bereits auf 1480 Euro geschrumpft.

Was ist nun zu tun. Widerspruch einlegen gegen den Bescheid, da die Karanzzeit ja noch nicht beendet war. Oder einen Folgeantrag mit neuer Vermögensprüfung ab für ab Februar 2026 stellen. Widerspruch habe ich schon Ende Dezember eingelegt. Jetzt mache ich mir Sorgen, dass die sich Monate zeitlassen um den Widerspruch zu bearbeiten, und ab Februar kein Geld mehr kommt.
Meine Überlegung ist, sollte der Widerspruch abgelehnt werden und ich keinen Folgeantrag stelle, ich keine Leistungen mehr ab Februar bekomme.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir helfen. Danke  :D


dagobert

Versteh ich nicht.
Mit 1780 bzw. 1480 Euro kannst du nicht über dem Freibetrag liegen.
Und wenn die Karenzzeit im März endet, macht die Nichtbewilligung für Februar keinen Sinn.

Die Idee mit dem neuen Antrag ist aber grundsätzlich nicht die Schlechteste.
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

BGS

Zitat
Was ändert sich beim Schonvermögen?

Bisher gilt eine Karenzzeit: Im ersten Jahr im Bürgergeld wird bei einem Alleinstehenden ein Vermögen von 40.000 Euro nicht angetastet, danach sind es nur noch 15.000 Euro. Diese Karenzzeit wird nun abgeschafft.

Außerdem soll die Höhe des Schonvermögens künftig vom Lebensalter abhängen. Bis zum 30. Geburtstag sind es 5000 Euro, bis zum 40. Geburtstag 10.000 Euro, bis zum 50. Geburtstag 12.500 Euro und nach dem 50. Geburtstag 20.000 Euro.

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/politik/sanktionen-schonvermogen-totalverweigerer-das-andert-sich-nun-tatsachlich-beim-burgergeld-15058568.html


MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

dramaqueen

 ;D , das war natürlich ein Tippfehler, da habe ich eine Null vergessen.
Vermögen November 2025 - 17.500 Euro
Vermögen Januar 2026 - 14.800 Euro

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