BaföG

Begonnen von problemfall, 23:59:07 Mi. 25.Juni 2008

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problemfall

Jetzt weis ich nicht ob ich diese Thema hier richtig eingestellt habe

Wenn jemand eine Ausbildugsstelle bekommen aht, und auf Grund der Vergütung und allen bis jetzt erhaltenen Zuschüsse für Kind und Miete unterhalb des jetztigen Einkommens aus AlG 2 fällt, gibt es da die möglichkeit ergänzende Sozialhilfe zu beantragen?

Wie sieht es aus mit Wohngeld, und welche Möglichkeiten kann man in anspruch nehmen.

Danke für Infos

Kater

als Bafög-Empfänger kann man unter bestimmten Bedingungen (z.B. wenn man ein Kind hat) zusätzlich Wohngeld bekommen

http://www.studentenwerk-hannover.de/b-wohngeld.html

problemfall

so weit so gut,
was abe rwenn die ausbildung, im med bereich durchgeführt wird, der arbeitgeber in einenem verein/verbund mit anderen gleichweruigen institutionen in denen die ausbildung durchgeführt wird angeschlossen ist. nach aussage des bafög amtes steh bei ausbildung im pflegebereich kein bafög zu

problemfall

nightliner

Bafög gibt es nur bei einer schulischen Ausbildung, Bafög Amt hat dir ja schon gesagt, dass das nicht möglich ist, in deinem Fall.
Bleibt nur ergänzende Sozialhilfe.
Es gibt noch die Berufsausbildungsbeihilfe, die bezahlt dann die Miete, wenn du wegen deiner Ausbildung an einem anderen Ort als bei denen Eltern wohnen kannst.

Frl.XYZ

ZitatOriginal von nightliner
Es gibt noch die Berufsausbildungsbeihilfe, die bezahlt dann die Miete, wenn du wegen deiner Ausbildung an einem anderen Ort als bei denen Eltern wohnen kannst.

BAB wird nur gezahlt, wenn es die erstausbildung im betrieblichen bereich ist und auch hier ist geregelt, was gezahlt wird und wie viel und wie lange.

da hilft, wie bei mir damals, nur der gang zum amt, für begleitendes hartz4

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