Kooperationsplan

Begonnen von misterk, 20:43:11 Sa. 04.November 2023

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misterk

moinsen,

jetzt kommt das amt bei mir angeschissen mit einem einladeschreiben ohne rechtsfolgenbelehrung
wird also wohl zur erstellung eines "Kooperationsplan" sein

(1. termin ohne RFB, bei nichterscheinen nur mit RFB)

ZitatEs wird im Gesetz geregelt, dass die erste Einladung zu einem qualifizierten Beratungsgespräch zur gemeinsamen Erstellung von Potenzialanalyse und Kooperationsplan immer ohne Rechtsfolgenbelehrung erfolgt und dass diese Verfahrensweise beibehalten wird, solange die Leistungsberechtigten ihren Pflichten nachkommen. Wenn der Termin zustande kommt, erfolgen auch Einladungen zu weiteren Gesprächen ohne Rechtsfolgenbelehrung. Erst nach Nichterscheinen ohne wichtigen Grund zu einem Gesprächstermin erfolgt eine Einladung zu einem weiteren Gespräch grundsätzlich mit Rechtsfolgenbelehrung. Dabei soll durch aufsuchende Beratung herausgefunden werden, warum jemand ggf. nicht zur Mitwirkung in der Lage ist.

meine frage ist nun es gibt widersprüchliche aussagen des kooperationsplanes im netz

einerseits heisst es:

ZitatKooperationsplan

Der Kooperationsplan löst schrittweise bis Ende 2023 die formale Eingliederungsvereinbarung ab. Er dient als ,,roter Faden" für die Arbeitssuche und wird in verständlicher Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden erarbeitet. Der Kooperationsplan enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. quelle: bundesregierung de


woanders heisst es:

der kooperationsplan hat eine RFB


hat jemand so einen Kooperationsplan schon hinter sich?

welche mittel hat man um sich gegen diesen zwangsscheiß zu wehren

die können ja reinschreiben was sie wollen ohne unterschrift und bei nichteinhaltung kürzen
deren interne schlcihtungsstelle ist bestimmt auch für den A...
wo bleiben die rechte da war ja die damalige EGV besser mit mitnehmen prüfen streichen klagen !?


danke vorab

Onkel Tom

Zitat von: misterk am 20:43:11 Sa. 04.November 2023woanders heisst es:

der kooperationsplan hat eine RFB

Von woher hast Du diese Info ?

Er bedeutenste Unterschied zwischen einer EGV und einem KO-Plan ist die
EGV ein Vertrag/Vereinbarung und der KO-Plan nur wie ein "Notizzettel"
zwischen ELO und JC, was denn so alles an Intregrationsgedöns in Arbeit
"geplant wurde". Dieses Papier unterliegt keinerlei Gepflogenheiten zum
Vertragsrecht.

Hält sich Elo nicht an Inhalten des KO-Plan, erfolgt eine "Aufforderung
zur Mitwirkung" und die ist wiederum an das SGB verknüpft, wie es bei
der EGV auch war und ermöglicht dann die Sanktion, falls Elo immer noch
nicht spurtet.

Um Einigung zum KO-Plan zu finden, kann man weder Widerspruch einlegen
noch klagen, sondern nur über ein Schlichtungsverfahren "korregieren".
Bei einer Aufforderung zur Mitwirkung geht das Karusell Widerspruch und
Klage erst los.

Zitathat jemand so einen Kooperationsplan schon hinter sich?

Hier offenbar noch nicht, jedoch gibt es dazu viel Info, Aufklärung
und erste Erfahrungen damit im Elo-Forum.org

Schaue doch mal bitte da rein, da es doch etwas komplex ist und deine
Fragen nicht mit 2..3 Sätzen beantwortet werden können..

Schnuppertour in dieser Materie ist im Elo-forum.org besser,weil es
da schon bis in die Feinheiten aufgedröselt wird.
Lass Dich nicht verhartzen !

misterk

alles klar dann schaue ich da mal rein,danke! die widersprüchlichen beschreibungen mit RFB war das ergebnis von google müsste ich raussuchen

Onkel Tom

Es wurde auch darüber "geforscht"
In der Suchmaske des Eloforum entweder "Kooperationsplan" oder "KO-Plan"
eingeben.. Aufklärung ist da nicht in einem Thread allein, sondern
vervollständigt sich dort eher chronologisch..  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

misterk

danke soweit onkel tom,

würde gerne nutzen ziehen aus einem bewerbungsbudget, wäre auch bereit jeden monat 30 bewerbungen an einen arbeitgeber zu senden mit einer gehaltvorstellung von 7000€ wenn mir jede bewerbung mit 5€ vergütet wird

eine rechnung für die umkosten wäre kein problem, und die 150€ mehr pro monat wären hilfreich evtl lässt sich das ja im ko plan vereinbaren

Onkel Tom

Schmunzel.. Wenn dein Compi das halbautomatisiert hinbekommt, jucken 30
Bewerbungen die Nerven eines Elos wenig..

Aber nicht doch, willst Du die Elos in die Pfanne hauen, die es schaffen,
mit 5 Bewerbungsverpflichtungen pro Monat davon kommen ?  ;)

Mache dir ein Plan.. Hast Du kein Plan, gibt es den KO-Plan nach SB-Manier.
Lass Dich nicht verhartzen !

hartz4hilfe-of.de

vor 16 jahren habe ich meine erste "eingliederungsvereinbarung" bekommen, die ohne mein zutun, und ohne dass ich sie wenigstens mal lesen konnte, im dunklen gang unterschrieben habe.

es stellte sich dann heraus, dass ich die vereinbarung nicht mit den landkreis sondern mit einer gmbh geschlossen hatte, die nur als jobcenter beliehen war, mit dem ergebnis, dass das gar keine EGV war - denn die wäre ja mit dem leistungsträger zu schließen und das ist der kreis.
dass diese vereinbarung zum inhalt hatte, dass ich bei ebendieser gmbh eine MAE beginnen sollte bevor überhaupt mein antrag beschieden war, und der träger der maßnahme somit identisch mit dem vertragspartner jobcenter gmbh war, setzte dem ganzen nur noch die krone auf.

danach und dadurch passierten dann in der folge noch sehr viele sehr lustige sachen, die ich hier jetzt nicht mehr hinbekomme, weil das internet sonst schon bald voll ist. :)

8 jahre später wurde ich dann mal wieder eingeladen und zum ersten mal überhaupt gefragt, was ich denn eigentlich so beruflich mache. damals war ich dann schon kein ganz so gewöhnlicher LB mehr, denn meine beratungstelle(n) hatten inzwischen 1000 klienten pro jahr und der landkreis musste schon 10 mal seine verwaltungspraxis aufgrund meiner aktivitäten ändern.

die eingliederungsvereinbarung habe ich dann verweigert mit dem hinweis darauf, dass ich mit kriminellen vereinigungen generell keine vereinbarung treffe.
danach habe ich vom jobcenter nie wieder etwas gehört.

inzwischen gibt es hier im prinzip keinen ausführenden träger mehr, den man überhauopt noch als jobcenter bezeichnen könnte.

es gibt zwar formell betrachtet eine AöR, die "kommunales jobcenter" im untertitel hat, aber in der praxis besteht die nur noch aus einem briefkasten.
es ist alles komplett zu, da ist quasi dauerhaft geschlossen. emails nehmen sie auch nicht entgegen, selbst für antragsformulare muss man klingeln und bekommt sie nur noch durch die tür auf die straße rausgereicht.
unterlagen muss man neuerdings im original einreichen und bekommt sie dann zurückgeschickt. wenn man glück hat.

wenn ich mir heute diese schapsideen des gesetzgebers und der BA leitungsebene in nürnberg durchlese wonach künftig beim scheitern von verhandlungen über "kooperationsvereinbarungen" ernsthaft "mediationspersonen" ein "nachgespräch" mit den LB führen sollen, bei dem dann zur herstellung "gleicher augenhöhe" (sic!) "kaltgetränke gereicht" werden sollen, dann spucke ich vor lachen meinen saft auf die tastatur, denn dabei kann es sich nur noch um satire handeln.

wir haben hier nicht mal verwaltungsfachangestellte in der leiste und in der rechtsabteilung ist man der auffassung, dass das SGB X nicht für kommunale jobcenter gilt, und das jobcenter besteht nur noch aus einem briefkasten.
und dieser verein soll jetzt ernsthaft langfristige perspektiven mit einem überqualifizierten selbstständigen entwickeln, dem sie seit 16 jahren kein einzigen vermittlungsvorschlag geschickt haben und mir dabei durch einen proficoach kaltgetränke zum mediationsnachgespräch anbieten?

die leute, die sich so etwas ausdenken, haben doch nicht mehr alle tassen im schrank.

der gesetzgeber soll erst mal die schutzfrist zur antragsbearbeitung von 6 monaten auf 6 wochen verkürzen, bis dahin ist der ganze andere quatsch sowieso indiskutabel.


Onkel Tom

Zitat von: hartz4hilfe-of.de am 20:51:36 Sa. 06.Januar 2024..
dass diese vereinbarung zum inhalt hatte, dass ich bei ebendieser gmbh eine MAE beginnen sollte bevor überhaupt mein antrag beschieden war, und der träger der maßnahme somit identisch mit dem vertragspartner jobcenter gmbh war, setzte dem ganzen nur noch die krone auf.
..

Na, da hätte ich als Betroffener doch glatt zur Scheinheiligkeit,
einen guten Willen zu zeigen die MAE angetreten und ganz spitze Ohren
in Richtung "Geklüngel im Hintergrund" gerichtet..

Wenn die Papiere sich schon von Anfang an auf "rechtsfreiem Gewässer"
befinden, hat Elo als Teilnehmer bessere Karten und kann sich seiner
zwei Gesichter sicherer sein.  :D
Danach wärst Du in der Lage, einen "drei Groschen" Krimi zu schreiben.

Nach meiner zweiten Aktion bekam ich wohl "Pech" und wurde nie wieder
mit Sinnlosmaßnahmen belästigt. "Der macht anbei nur Ärger.."

Zitat..
und der landkreis musste schon 10 mal seine verwaltungspraxis aufgrund meiner aktivitäten ändern.
..

Wenn anbei was positives raus kommt, klingt das doch ganz nett,für sein
Streben doch mal eine Bestätigung zu bekommen, das Initiative doch was
bringt..
Mein Höhepunkt war die Diskussion zur JC-Hausordnung, die ich gewann und
JC-Hausordnung geändert werden musste.

Zitat..
die eingliederungsvereinbarung habe ich dann verweigert mit dem hinweis darauf, dass ich mit kriminellen vereinigungen generell keine vereinbarung treffe.
..

Das hast Du wirklich so gebracht ?

Zitat..
es ist alles komplett zu, da ist quasi dauerhaft geschlossen. emails nehmen sie auch nicht entgegen, selbst für antragsformulare muss man klingeln und bekommt sie nur noch durch die tür auf die straße rausgereicht.
unterlagen muss man neuerdings im original einreichen und bekommt sie dann zurückgeschickt. wenn man glück hat.

Han se Muffe bekommen oder lebst Du auf dem Lande ?
Gegen das Orginale einreichen würde ich weiter durch Fotokopien kontern..

Zitat..
wenn ich mir heute diese schapsideen des gesetzgebers und der BA leitungsebene in nürnberg durchlese wonach künftig beim scheitern von verhandlungen über "kooperationsvereinbarungen" ernsthaft "mediationspersonen" ein "nachgespräch" mit den LB führen sollen, bei dem dann zur herstellung "gleicher augenhöhe" (sic!) "kaltgetränke gereicht" werden sollen, dann spucke ich vor lachen meinen saft auf die tastatur, denn dabei kann es sich nur noch um satire handeln.

"Schnapsig" weniger,da es sich eher um Satiere-Real dreht, was sich
wiederum als Neuland entpuppt. Ich gehe davon aus, das anbei der
Begleitparagraph nicht ausgenockt ist.. Könnte noch pikannt werden.

Wie es sich also in der Schlichtungssitzung so verhält, bedarf ihre
"Pioniere," die das neue Gebiet KO-Plan ergründen.

Zitatdie leute, die sich so etwas ausdenken, haben doch nicht mehr alle tassen im schrank.

Bist Du da sicher ? Ich nicht. Diese neuen Vorgehensweisen zielen darauf ab, mit allen
Tricks an Einflussnahme am Elo, dies auch noch als "korrekt gehandelt" dokumentiert wird.
Hauptakteure werden also anbei die beauftragten dritten, die Maßnahmenträgerschaft sein.

Zitatder gesetzgeber soll erst mal die schutzfrist zur antragsbearbeitung von 6 monaten auf 6 wochen verkürzen, bis dahin ist der ganze andere quatsch sowieso indiskutabel.

Da kann man von träumen, solange die JCs wie momentan "etwas ausgelastet" sind und der
"andere Quatsch" ist auch eine Frage von Vorbereitung auf etwas, was einem Ärgernis
Abhilfe verspricht.. Weiter dient sowas ja zur Aufklärung a la wie funzt was ?..

Willkommen in der Time-Mashine a la 2005, wo die EGV-Kacke genau so ergründet werden musste,
wie heute der KO-Plan-Kram.  >:(

Lass Dich nicht verhartzen !

hartz4hilfe-of.de

Zitat von: Onkel Tom am 09:53:06 Mo. 08.Januar 2024Na, da hätte ich als Betroffener doch glatt zur Scheinheiligkeit,
einen guten Willen zu zeigen die MAE angetreten und ganz spitze Ohren
in Richtung "Geklüngel im Hintergrund" gerichtet..

so weit war ich an tag 1 noch nicht, da ist man erst mal nur belustigt bis irritiert.

später habe ich dann allerdings ganz andere möglichkeiten gefunden diesen und 100 weitere solcher maßnahme schlichtweg zu schließen, denn dafür gibt es ja eine ganze palette von werzkzeugen: von überraschungsbesuchen autonomer chaoten in werkstätten, gesprächen mit personalräten, anfragen im kreistag bis hin zu anzeigen beim zoll und entsprechender zollkontrolle der sozialversicheurngsausweise und tätigkeiten u.a. auch IM jobcenter selbst.

ZitatDanach wärst Du in der Lage, einen "drei Groschen" Krimi zu schreiben.

falls du meine private geschichte nicht über irgendjemand bereits ein bischen kennst, wärst du vermutlich überrascht zu hören, dass es wohl eher 800 seiten werden würden. :P

ZitatNach meiner zweiten Aktion bekam ich wohl "Pech" und wurde nie wieder
mit Sinnlosmaßnahmen belästigt. "Der macht anbei nur Ärger.."

zu mir vermeidet das böse schweinesystem auch jeden kontakt seit dem ein oder anderen event in jahr 1.

sie wissen, dass sie es nicht können, und sie wissen auch, dass es nur wieder beim gerichtsvollzieher, in der presse oder im ministerium landen würde.

die "erkämpfte" sonderbehandlung von uns querulanten ist allerdings noch nicht die gesellschaftliche lösung, und so viel ich in den letzten 15 jahren auch erreicht und verändert habe, im endeffekt bastelt man ja immer nur an symptomen herum.

hinzu kommt, dass man die dinge oft nur erreicht, indem man dem gegner keinen gesichtsverlust zufügt sondern ihm die mlöglichkeit gibt, die dinge "freiwillig" zu verändern. die gesetzlich notwendige korrektur zur änderung in einem ablauf, der arbeitshilfen, der entscheidungspraxis usw. kann er dann der öffentlichkeit noch als besondere qualität seiner ganz besonders tollen kommunalen verwaltung verkaufen.

das ist genau wie in der einzelfallberatung: im zweifel geht das interesse des klienten immer vor, und man kann als beratungsstelle und/oder aktivist längst nicht jeden skandal oder rechtsbruch so nach draußen blasen oder vor gericht aufarbeiten lassen wie man sich das wünschen würde.

Zitatdoch mal eine Bestätigung zu bekommen, das Initiative doch was
bringt..

das ist wohl wahr. als künstler und als gelernter handwerker bin ich es gewohnt, dass bei arbeit auch hinten was rauskommen muss. fehlt das, fehlt mir was und irgendwann fehle ich dann dort.

deswegen gibt es ja auch kaum noch beratungsstellen, weil es vielen leute einfach nicht vergönnt war, erfolge zu feiern.

die misserfolge, also geschichten, bei denen bestehende unordnung oder ungerechtigkeit sich manifestierte, und der selbsternannte aufklärer jahrelang gegen die wand lief, tun aber trotzdem weh.

zur zeit wiederholt sich ja der ganze schwachsinn einfach nur und wir könnten direkt wieder von vorne anfangen. heute schon zeitung gelesen? bundesregierung will totalsanktionen erst mal 2 jahre testen. lol! als ob man nicht bereits 16 jahren lang hätte das ergebnis von totalsanktionen statistisch auswerten können, wenn man gewollt hätte.


ZitatDas hast Du wirklich so gebracht ?

das habe ich meinen PA wörtlich so gesagt und das meine ich ernster wie man denken könnte.

wwnn politisch verantwortliche ihre eigene verwaltung sabotieren, dabei grundrechte untergraben und bis vors LSG behaupten, das SGB X würde für ihr haus nicht gelten, dfann erfüllt das die definition verfassgunsfeindlicher betätigung. auf den sozialdezernenten meine landkreises, unseren behördenleiter, die rechtsabteilung und ihre mitarbeiter trifft das zu.

leute wie ich sind hier bei diesem jobcenter thema sozusagen nicht in der progressiven, sondern in der konservativen position: ich möchte zunächst einmal, dass die gesetze so umgesetzt werden, wie sie vorgesehen sind. weil nur so dinge wie der gleichbehandlugnsgrundsatz und all dieser kram erreicht werden können.

das ist auch ohnehin das einzige, was du vor ort tun kannst - wenn du konkrete ziele erreichen willst. gesetzgebung und weltrevolution finden auf ganz anderen ebenen statt.


und du musst dir die gesamtsituation vor augen halten, in der ich diesen satz gesagt habe:

da wird man nach 8 jahren leistungsbezug zum ersten mal eingeladen und zum ersten mal gefragt, was man denn eigentlich so beruflich macht, und soll dann mit jemanden, dessen arbeitgeber 3 jahre lang nichts gemacht hat außer zu versuchen meine existenz zu zerstören über einen vertrag verhandelön, in dem drin steht, was ich tun soll damit das dann amt so tun kann, als ob sie mir helfen einen job mit 5 euro stundenlohn zu bekommen?

erstens koste ich 70 euro pro stunde und nicht 5.

zweitens: wenn es dem kreis darum ginge, mich in arbeit zu vermitteln, hätten sie das ja 8 jahre lang tun können.

der dritte punkt ist, dass ich mich gegenüber dem landkreis zur verschwiegenheit darüber verpflichtet habe, warum 8 jahre zuvor meinen antrag abgelehnt wurde. das war denen seinerzeit 50,000 euro streitwert wert, dass niemand erfährt, was in meinem bescheid steht.

auf die wieder-auflösung einer solchen unterlassungserklärung kann ich jederzeit klagen. das ist meine geheimwaffe, damit bin ich unantatstbar geworden. und ich musste es nicht mal selbst herbeiführen.

ZitatHan se Muffe bekommen oder lebst Du auf dem Lande ?
Gegen das Orginale einreichen würde ich weiter durch Fotokopien kontern..

viele kommunale jobcenter in hessen haben bei corona gemerkt, dass weniger kundenkontakte auch für sie selbst ganz abgenehm ist. :)
seitdem sind die türen der behörden weiterhin komplett geschlossen.

das ist für so manches, was meine mitstreiter und ich in sachen anforderung/mitwirkung,antragstellung/datenschutz/ sowie dem thema beleghafte zustellung in der vergangenheit erreicht haben, ein ziemlich rückschlag.

andererseits scheint aber auch lange nicht mehr so viel post verloren zu gehen wie das vor 15 jahren der fall war.

Zitat"Schnapsig" weniger,da es sich eher um Satiere-Real dreht

da hast du recht, für diesen zustand braucht man wirklich mal ein neues wort.

ZitatIch gehe davon aus, das anbei der Begleitparagraph nicht ausgenockt ist.. Könnte noch pikannt werden.

die probieren hier ständig neue sachen aus, nicht alle, aber einige haben schon wieder das potential für missbrauch.

so werden z.b. in einem "meiner" JC die klienten inzwischen oft einfach spontan mal angerufen um mit ihnen einen termin zu vereinbaren. das ist das oft so kurzfristig, dass der weg zur beratung oder zum anwalt, oder sich einen wie auch immer gearteten beistand zu besorgen, nicht mehr gegeben ist.


ZitatBist Du da sicher ? Ich nicht.

ich möchte politikern nicht pauschal immer nur boshaftigkeit und planmäßigkeit unterstellen.

lieber beleidige ich sie als dumm und gebe ihnen damit die gelegenheit die sache selbst zu korrigieren.

ZitatDa kann man von träumen, solange die JCs wie momentan "etwas ausgelastet" sind

ja, unsere superprofessionelle staatliche vermittlungsagentur hat personalprobleme. finde den fehler.


Zitatwo die EGV-Kacke genau so ergründet werden musste

im endeffekt sind es eh alles nur umbenennungen. aber leider ändern sich damit dann immer auch hunderte kleiner juristischer details, mit den bekannten und erwartbaren folgen für antragsteller, antragsgegner, beratungsstellen und der rechtspflege.

ich glaube bei der "kooperation" aber, dass man grob sagen sgen, dass die "tips und tricks" sich nicht großartig geändert haben: der klient soll sich bewusst machen, was er will, er soll sich begleiten lassen wenn er sich dabei besser fühlt, er soll sich nicht von der gegenseite ablenken lassen, wenn der entwurf - wie auch immer er zustande kommt - inhaltich gefällt, unterschreiben, wenn man nicht bekommt was man will oder etwas machen soll, was man nicht will - oder wenn man den vertrag nicht versteht und niht überblicken kann - mit dem hinweis auf bedenkzeit mitnehmen, nicht unteerschrieben und auf den VA warten.

randbemerkung von mir persönlich: ein VA war schon immer ein probates und zulässiges mittel, was dem Ag. jederzeit zur verfügung steht, um pflichten aufzuerlegen oder rechte und leistungen zu gewähren. von daher braucht es eignetlich keine rechtsnorm, die per soll-bestimmung "vereinbarungen" festlegt.

eher bräuchte es mal ein wirkliches gespräch zwischen PA und kunde. das aber kann dieses personal garnicht.
[/quote]

Onkel Tom

Zitat von: hartz4hilfe-of.de am 16:42:35 Do. 18.Januar 2024von überraschungsbesuchen autonomer chaoten in werkstätten, gesprächen mit personalräten, anfragen im kreistag bis hin zu anzeigen beim zoll und entsprechender zollkontrolle der sozialversicheurngsausweise und tätigkeiten u.a. auch IM jobcenter selbst.

Mit "Chaoten", gleich welcher Schlagrichtung kann man alles nur versauen, allerdings mit
"Autonomen" schaut es schon erfolgversprechender aus, da sie wissen was sie wollen.
Ich mag diese Bezeichnung "Autonome Chaoten" ganz und garnicht, da diese Klientiel alles
andere als chaotisch ist. Sonst würden sie ja nix auf die Reihe kriegen Logisch ?

Zoll, SV und Fiskus kämen erst dann in Frage, wenn einem Maßnamenbetreiber Schwarzgeschäfte
nachgewiesen werden kann.. Dazu bedarf es Maulwürfe im Laden und Außenkonzeptionelle
Unterstützung.

Zitat von: hartz4hilfe-of.de am 16:42:35 Do. 18.Januar 2024da wird man nach 8 jahren leistungsbezug zum ersten mal eingeladen und zum ersten mal gefragt, was man denn eigentlich so beruflich macht, und soll dann mit jemanden, dessen arbeitgeber 3 jahre lang nichts gemacht hat außer zu versuchen meine existenz zu zerstören über einen vertrag verhandelön, in dem drin steht, was ich tun soll damit das dann amt so tun kann, als ob sie mir helfen einen job mit 5 euro stundenlohn zu bekommen?

Was hast Du erwartet, nach dem Schröder und Co. die H4-Gesetze zum Vorteil von internationaler
Wettbewerbsfähigkeit klassifizierte ? Da hilft nur praktisches Handeln, das anbei heraus kommt,
das bei Personalkosten am falschen Ende gespart würde..

Zitat von: hartz4hilfe-of.de am 16:42:35 Do. 18.Januar 2024ich glaube bei der "kooperation" aber, dass man grob sagen sgen, dass die "tips und tricks" sich nicht großartig geändert haben:

Leider doch. Der KO-Plan muss nicht mehr mit dem Vertragsrechtdes BGB konform gehen, wie es noch bei einer
EGV der Fall war. Es wird viel darüber pupliziert, das ein KO-Plan keine Repressionsfolgen nach sich ziehen
würde..
Salopp gesagt stimmt das sogar, wenn man anbei vergisst, das bei Nichtbefolgen vom KO-Plan eine
Aufforderung zur Mitwirkung ins Haus flattert und bei weiterer Ignoranz des Elo Repressionen wegen
fehlender Mitwirkung nach sich zieht.

Wenn der KO-Plan nicht aktzeptabel erscheint, muss sofort a la Nachbesserung gekämpft werden, sprich
das ganze in einen Dissenz bringen. Nimmt man den KO-Plan mit und will nachträglich etwas via
Schlichtungsverfahren nachbessern, gibbet den Megafuck "KO-Plan existiert also nix mit Schlichtung."

Der Elo ist dann auf das Nachsehen seines SBs angewiesen und welcher SB, der Sparen durch Sanktionieren
in der Birne hat, will schon nachgeben ? Dieses Bürgergeld-Konzept empfinde ich mittlerweile als
Vollverarschung und fast alle, insbesondere der Medien sind voll auf dem Leim gegangen. :-(

Es wird also gegen Nebelkerzen gewettert, das es den Elos zu gut gehen würde.
Lass Dich nicht verhartzen !

hartz4hilfe-of.de

Zitat von: Onkel Tom am 14:27:23 Fr. 19.Januar 2024Ich mag diese Bezeichnung "Autonome Chaoten" ganz und garnicht

die eigene einordnung ist schnuppe, es kommt nur auf die wahrnehmung durch die gegenseite an. :)
so eine überfallaktion mit kapuzenmännern ist das ideale ablenkungsmaneuver für die im hintergrund laufenden strunz-spießbürgerlichen beschwerdeverfahren bei übergeordneten stellen.

ZitatZoll, SV und Fiskus kämen erst dann in Frage, wenn einem Maßnamenbetreiber Schwarzgeschäfte
nachgewiesen werden kann

ich sag´s mal juristisch: nö, ein anfangsverdacht reicht vollkommen aus um ein verfahren einzuleiten. für´s beweisen sind andere zuständig.

aber mein lieblingslandkreis geht ja sogar noch weiter, und zahlte auch für die entgeltmaßnahmen nach dem SGB III einfach keine arbeitslosenversicherungsbeiträge.

und ja, das geht nur mit seriösen zeugen und mitarbeitern mit resthirn. obwohl ich schon auch viel herumgefahren bin damals.

ZitatWas hast Du erwartet, nach dem Schröder und Co. die H4-Gesetze zum Vorteil von internationaler
Wettbewerbsfähigkeit klassifizierte ?

an tag 1 habe ich noch erwartet, dass in einer verwaltung verwaltungsfachangestellte arbeiten, und nicht nur fachfremde und ungelernte.
oder dass meine post dort nicht von ein-euro-jobbern gelesen wird.
oder dass die rechtsabteilung weiß, wie man sich vor gericht benimmt und was die "verwaltungsvorschriften" sind.

aber man lernte dann gezwungenermaßen schnell dazu, dass das jetzt offenbar alles anders ist. :)

ein halbes jahr vor meinem bezug habe ich noch in einem satiremagazin einen artikel über die "antragsbearbeitungsumkehr" beim jobcenter geschrieben. auch hier war die realität mir schenll auf den fersen.


ZitatLeider doch.


aktuell sehe ich nur vorteile darin, dass das kein öffentlich-rechtlicher vertrag ist.

in dem landkreis in dem ich lebe und mit beratung begann, hatten wir damals irrsinnig viel mit menschen zu tun, die aus einer maßnahme wieder rauswollten, das wr dort thema nummer eins.

heute ist das überhaupt nicht mehr so, weil es ja kaum noch pflichtmaßnahmen der alleruntersten kategorie (entwürdigend, grob rechtswidrig usw.) gibt.
das fängt mit der auswirkung meiner aktivitäten an, geht über die mittelkürzung 2011 bis zur mittelkürzung 2024.

die stehen ja jetzt eher da und wissen nicht mehr, was sie noch anbieten oder zu was sie die leute noch verpflichten sollen. früher gabs nur keine hilfen, jetzt gibt es auch kaum noch repressionen. deswegen langt jetzt auch ein briefkasten wo früher 8 schalter, ein sicherheitsdienst, eine poststelle, und ein nummernautomat stand.

aktuell habe die hier in den kommunalen centern keinen schlimmer wie das überhaupt umzusetzen ist und ich bin so frei und rufe dazu auf, das zu nutzen.

ich unterstütze die leute bei dem, was sie wollen, egal ob sie malochen, sich weiterbilden, oder sich drücken wollen, und die gute alte regel "findet heraus, was du denn willst und age das deutlich im gespräch" hat sich bislang bewährt.

insgesamt habe ich aber noch nicht genug juristische erfahrung damit, weil zu dem thema echt kaum beratungsanfragen kommen.

ZitatEs wird also gegen Nebelkerzen gewettert, das es den Elos zu gut gehen würde.

zu den verklärenden euphemismen "jobcenter" (ohne jobvermittlung) und "fördern" (was identisch mit dem fordern ist) für die "arbeitslosen" (von denen die mehrheit nicht arbeitslos ist) kommen jetzt halt noch die euphemismen "bürgergeld" und "kooperationsplan" dazu.

mein lieblings-unwort aber ist der doppelte euphemismus "bürgergelderhöhung" (also wie du weißt, eine gesetzliche anpassung des sozialhilfesatzes an den hartz IV warenkorb nach den vorgaben des bundesverfassungsgrichtes zur RBEG fortführung)

das jetzt dafür herhalten muss, dass die INSM dauerwerbesendungen schaltet, in denen darüber gefaselt wird, dass millionen junger handwerker jetzt statt 2500 netto lieber 1200 euro stütze bekommen (nur weil das 50 euro mehr sind als es im dezember noch waren.)
(tatsächlich ist die anzahl der jungen leistungsempfänger zwar um 3% gestiegen, das sind aber fast ausschließlich die 15-18 jährigen ukrainer, die da die statistik versauen)


naja, whatever. zu einer "kooperation" mit den "kunden" müsste der antragsgegner erst mal bereit sein. das ist genau wie mit der mitwirkung, die nur erfoglen kann, wo auch eine wirkung ist.
die meisten jobcenter chefs, die ich so kenne, müssen das wort "kooperation" erst mal nachschlagen.

Onkel Tom

Zitat von: hartz4hilfe-of.de am 02:34:07 So. 21.Januar 2024es kommt nur auf die wahrnehmung durch die gegenseite an. :) so eine überfallaktion mit kapuzenmännern

Ich habe auch mal daran gedacht, einen Maßnahmenträger solch einen Eindruck
zu servieren, doch daraus wurde wegen Desinteresse möglicher Mitstreiter_innen
nichts..
Es war ca 2008 noch nicht so ersichtlich, das es bei diesen Maßnahmen auch zur
"Umerziehung" Richtung "Hauptsache Arbeit" geht. Was ein Bewerber an Lohntüte
zu erwarten hat, geht den meisten Außenstehenden am Popo vorbei.

Später bemerkte ich, das der "Black Block" zwar beeinduckend ist, aber zur
Lösung des Problem nur Ablenkungsbasis der Pressemeute für Bambulegeschichten
ist. Das eigendliche Problem ist dann nicht mehr der Rede (Puplikation) wert..

Zitat von: hartz4hilfe-of.de am 02:34:07 So. 21.Januar 2024ch sag´s mal juristisch: nö, ein anfangsverdacht reicht vollkommen aus um ein verfahren einzuleiten.

Lol.. Sorry, habe bislang 3 Maßnahmenträger an die Hammelbeine bekommen können
und bei einem ging es um organisierten Sozialbetrug. Der musste durch
Eingeschleuste via Beschaffung von Dokumennten bewiesen werden.

So einfach, wie ein Elo den anderen beim JC anschwärzen kann, läuft es gegen
Maßnahmenträger nicht. Die größte Hürde anbei ist, ein Vergehen nicht in die
Flucht a la "Es handelt sich um ein bedauerlichen Einzelfall" entkommen zu
lassen.
Die Prüfstelle in der BA-Nürnberg machen da auch ein recht verschlafenen
Eindruck und kamen erst dann in die Puschen, wie sich die Sendung Panorama
dafür interessierte sowie der Widerholungsfall nicht mehr abgestritten werden
konnte.. Hat aber mal so locker 3..4 Millionen Euronen in unbefugte Taschen
wandern lassen. :-((

Zitat von: hartz4hilfe-of.de am 02:34:07 So. 21.Januar 2024aber man lernte dann gezwungenermaßen schnell dazu, dass das jetzt offenbar alles anders ist.

Da können wir uns die Hand reichen. Nach einem Jahr Anti-H4-Aktivismus wurde mir
klar, mit was für Verfilzungen man es zu tun bekommt, wenn man im Dreck von
H4-Profiteuren buddelt.

Zitat von: hartz4hilfe-of.de am 02:34:07 So. 21.Januar 2024aktuell sehe ich nur vorteile darin, dass das kein öffentlich-rechtlicher vertrag ist.

Ich sehe da eher das Gegenteil. Bei einer EGV oder EGV-VA konnte sofort zu
juristischen Instrumennten gegriffen werden, um eine Maßnahme vorab zu
vereiteln, beziehungsweise EGV(-VA) vor dem Sozialgericht als nichtig
bescheiden zu lassen.

Beim KO-Plan gibt es derartige Möglichkeiten so nicht, sprich der Elo müsste
rein theoretisch eine Maßnahme antreten, um nach einiger Zeit beweisen zu
wollen, das es Mumpitz sei. Anbei muss Elo mit übelster Nachreden via
Beurteilungspraxis durch den Maßnamenträger rechnen.

Es ist wie eine Mausefalle, der nur pfiffige Elos mit Standing vor Gericht
fertig werden können.. Leider aber von Gesetzgebung genau so gewollt.

Zum Gemogel an der Arbeitslosen-Statistik versprach Schröder bei der Einführung
von H4, das die Statistik dadurch ehrlicher werde.. denkste..

In Hamburg wurde 2023 die meiste Knete vom BA-Leistungssevice für sogenannte
Aktivierungsmaßnahmen (§16 SGB II i.v.m. §45 SGB III) verbraten.
Fast 60 Millionen dafür verpulvert Elos zu zeigen, das es nicht darum geht,
arbeiten zu gehen, um ein auskömmliches Leben führen zu können, sondern auch
Arbeitsverhältnisse an zu nehmen, die unter aller Sau sind, gar Lohn,
Arbeitsklamotten u.s.w. selbst (durchs Amt) mit zubringen sind.

Hinzu kommen Verrohungen der Medienlandschaft, wo einer was in den Raum
"erfindet" und alle anderen schreiben das als Tatsache ab.
Da hat Harz 5 es besonders leicht SGB-Leistungsbezieher_innen durch den
Dreck zu ziehen.
Lass Dich nicht verhartzen !

hartz4hilfe-of.de

Zitat von: Onkel Tom am 10:43:41 So. 21.Januar 2024Es war ca 2008 noch nicht so ersichtlich, das es bei diesen Maßnahmen auch zur
"Umerziehung" Richtung "Hauptsache Arbeit" geht.

die situation bei uns war damals, dass der herr dezernent nicht nur mit linksalternative beratungsstellen sondern auch mit dem DGB, der bundesagentur für arbeit, sowie mit diakonie und caritas und auch mit seiner eigenen SPD überkreuz lag.

ich nannte ihn shcon damals einen "reichsbürger im SPD gewandt", also eben so ein mensch des persönlichkeitstyp, der sich darin gefällt, dass ihn alle hassen.

auf dieser basis habe ich als neu-arbeitsloser einfach mal ganz alleine eine kampagne gestartet  und so die front der kritiker in nur 2 jahren noch mal deutlich verbreitert.

aber man muss schon glück haben mit solchen gruppen. gerade autonome u.ä. sind oft zu nichts zu gebrauchen. hier war das zum glück anders.


ZitatSpäter bemerkte ich, das der "Black Block" zwar beeinduckend ist, aber zur
Lösung des Problem nur Ablenkungsbasis der Pressemeute für Bambulegeschichten
ist.


genau, wenn überhaupt. in einem anderen schwerpunktgebiet (der stadt, die ich im namen trage) waren meine erfarungen mit solchen leuten eher schwierig. traumtänzer, die zu 100% nur so tun als ob sie etwas machen. die einen verbalradikalismus pflegen, dass du denken könntest, dass morgen der bürgerkrieg losgeht, aber keinen bock haben morgens aufzustehen, um ihren nachbarn zu helfen, wenn diese zwangsgeräumt werden.



ZitatSo einfach, wie ein Elo den anderen beim JC anschwärzen kann, läuft es gegen
Maßnahmenträger nicht. Die größte Hürde anbei ist, ein Vergehen nicht in die
Flucht a la "Es handelt sich um ein bedauerlichen Einzelfall" entkommen zu
lassen.

also ich habe rückwirkend 3 fälle von erkenntnisgewinn in erinnerung:

1.) einerseits ist es unheimlich schwierig gegen behörden zu ermitteln.
damit meine nicht nur, dass die leitende oberstaatsanwältin das gleiche parteibuch hat wie der beschuldigtenkreis und gerne mal fakten dazuerfindet um einstekllen zu können, sondern es muss wohl noch ein paar andere hürden geben, wie man mir bei den bullen mal sehr offen erklärt hat.

2.) gegen maßnahemträger ist es einfacher als gegen behörden. das war bei uns damals relevant, weil ja der größte maßnahmeträger am ort auch gleichzeitig die als jobcenter beliehen war.
da hat dann der landrat als chef der leistungsabteilung MAE maßnahmen an einen träger vergeben, dessen aufsichtsratsvorsitzender er selbst ist, und hinterher haben 2 ehemalige mitarbeiter von ihm, die er vom bauamt dorthin mitgenonnen hat von einer extra dafür geschaffenen fachstelle "kontrolliert" ob diese MAE maßnahmen auch dem gesetz entsprechen. :)

diese "doppelfunktion" der jobcenter gmbh als jobcenter und MAE einsatzort war im verwaltungsverfahren deren waffe um gewalt auszuüben.
beim kampf gegen diesen irrsinn erwies es sich dann aber als vorteil für uns, weil man das jobcenter sozusagen indirekt beschädigen konnte, indem man die maßnahmen angreift.

ZitatDie Prüfstelle in der BA-Nürnberg

in optionskommunen hast du ja eine konkurrenzsituation zur BA.

die hatte hier in 2006 bereits ohne mein zutun dazu geführt, dass sich die behördenleiter gegenseitig öffentlich beschimpft haben, und dabei auch um das wort "anzeige" oder um die systematische kreislaufwirtschaft mit entgeltmaßnahmen gestritten wurde.

habe dann salz besorgt und noch ein bischen mehr davon in die wunden gestreut.

in der tat ist es aber auch bei der BA schwer, die zum handeln zu bewegen. und das obwohl die zweifelsfrei zuständig wären sozialversicherungsbetrug zu bekämpfen.


ZitatIch sehe da eher das Gegenteil. Bei einer EGV oder EGV-VA konnte sofort zu
juristischen Instrumennten gegriffen werden, um eine Maßnahme vorab zu
vereiteln, beziehungsweise EGV(-VA) vor dem Sozialgericht als nichtig
bescheiden zu lassen.

aha, daher die unterschiedliche einschätzung.

also das haben wir hier nie gemacht bzw. alle versuche sind gescheitert.

die einzige ausnahme ist, dass die gerichte der ersten instanz es akzeptiert haben, wenn der kunde eine EGV ggü dem kreis "widerruft" - und die oben geschilderte situation in einigen landkreisen, dass die EGV mit der Gmbh statt mit dem leistungsträger geschlossen wurde indirekt als nichtig (bzw. keine EGV) eingeordnet hat, wenn der kläger dies so sah.

ZitatBeim KO-Plan gibt es derartige Möglichkeiten so nicht

die nichtigkeit einer vereinbarung oder teilen davon als solches dürfte aber nicht anfechtbar sein, dazu gibt es im SGG eigentlich keine grundlage.

die argumentation "es liegt zwr noch keine beschwer vor, aber ich hab aber angst davor, dass etwas passiert" zieht in hessen nicht - schon garnicht im rechtsschutzverfahren.

du hattest oben bereits etwas anderes erwähnt, was wir relativ bald systematisch "geschult haben": grundsätzlich immer erst mal hingehen, und dann kann man feststellen, dass dort irgendwas nicht so ist, wie es im vertrag steht, dann verweigern, dann gegen die sanktion klagen.

und was ja immer noch gilt ist, dass letztlich eine zuweisung einer maßnahme nicht nur eine pflicht sondern auch eine leistungsgewährung darstellt, die natürlich begründet sein muss, also mindestens mal wirtschaftlich erscheinen sollte.

die VA-als-rechtsfolge-spielregel, die uns dann später dazugeschenkt wurde, hat diese methode noch ein bischen vereinfacht, weil man dann den VA mit widerspruch anfechten konnte.

wobei ja der gesetzgeber erst mal vergessen hatte die sanktionbei nichtunterschrift aus der norm zu streichen, was dann per geschäftsanweisung nachkorrigiert wurde - mein landkreis hat sich daran aber nicht gehalten und dann eben einfach doppelt sanktioniert.

denn wem´s nicht passt, der kann ja arbeiten gehen.

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jetzt habe ich 3.) vergessen.

3.) ist dann, dass oft schon die bloße veröffentlichung der existenz einer maßnahme dazu führt, dass sie "freiwillig" geschlossen oder reformiert wird.

das fällt vermutlich unter "kritik an den herrschenden stellt deren herrschaft in frage".

während man einerseits im direktkontakt mit maßnahmeträgern (aus dem sozial bereich, IB, AWO, carjob...) voll gegen die wand läuft, sind diese stellen für öffentliche diskussionen über ihre SGB II maßnahmen immer ziemliche sensibelchen gewesen. die möchten einfach zu den guten gehören, und dann sollte man ihnen auch die gelegenheit dazu geben.

Onkel Tom

Zitat von: hartz4hilfe-of.de am 03:52:57 Mi. 24.Januar 2024die situation bei uns war damals, dass der herr dezernent nicht nur mit linksalternative beratungsstellen sondern auch mit dem DGB, der bundesagentur für arbeit, sowie mit diakonie und caritas und auch mit seiner eigenen SPD überkreuz lag.

Die linksalternativen Beratungs-Inis waren bei uns in Hamburg völlig unabhängig und meiner
Erinnerungen nach die interesannteren Baustellen. Ansonsten haben sich alle anderen Benannten
hier auch "über Kreuz gelegt". Hamburger Klüngel lässt grüßen..

Ersten Beigeschmack "des profitieren von h4" bekam ich bei verdi mit und dauerte auch
nicht all zu lange, das sich Ersteindrücke später belegen ließen. 2010 = Abgeharkt..

Die meisten offiziellen Adressen harren im Busch des eigenen Überlebens aus. Gab Zeiten,
wo der Begriff "Kopfpauschale" zur heiligen Kuh erkoren wurde. 2009 hatte HH noch locker
8000 EEJ-Plätze im Petto und bei der Maßnahmenträgerschaft herrsche das Feeling von
Goldgräberstimmung..

Zitat von: hartz4hilfe-of.de am 03:52:57 Mi. 24.Januar 2024du hattest oben bereits etwas anderes erwähnt, was wir relativ bald systematisch "geschult haben": grundsätzlich immer erst mal hingehen, und dann kann man feststellen, dass dort irgendwas nicht so ist, wie es im vertrag steht, dann verweigern, dann gegen die sanktion klagen.

Ja, ich war seid 2006 bei einer "linksalternativen Elo-Ini" dabei und der Anlauf von
Ratsuchenden war doch recht ausgefüllt. Es zeigten sich systematische Zusammenhänge
zwischen den induviduellen Fall zum anderen. Dadurch konnten Ablaufpläne konstruiert
werden, die gleichzeitig als roter Faden für das Einklagen andeuteten.

Diese autordidaktisch zusammengestellte Gegentextbausteine wurde von mir liebevoll als
Legokiste bezeichnet.. Gerade EGV-Verhandlungsgeschichten wiederholten sich bis hin
zur "Routiene-Abwehr" und dem anschließenden Gelächter darüber, das vom JC laaange
nix folgt.. Vor der EGV-VA-Zeit (2009) ist es der team.arbeit.hamburg von sogenannten
Else-Freaks nicht gelungen, eine EGV zu besiedeln. War schon teils amüsannt, welche
EGV-Fragen(Katalog) sich sammelten, um den SB in Erklärungsnot zu bringen. :-))

Zitat von: hartz4hilfe-of.de am 03:59:23 Mi. 24.Januar 2024das fällt vermutlich unter "kritik an den herrschenden stellt deren herrschaft in frage".

Das hatten wir bei der ELSE-Ini zum Glück nicht so sondern das Gegenteil.
Die in Fragestellung war auch unsere Motivation. Es hat weiter dazu Früchte der aktiven
Form getragen, wie z.B. Jobmessen und sonst dubiosen Pro-Harz-4-Zeromonien zu stören,
beziehungsweise ihr Tun demaskiert in die Öffentlichkeit zu bringen..

Zitat von: hartz4hilfe-of.de am 03:52:57 Mi. 24.Januar 2024die nichtigkeit einer vereinbarung oder teilen davon als solches dürfte aber nicht anfechtbar sein, dazu gibt es im SGG eigentlich keine grundlage.

die argumentation "es liegt zwr noch keine beschwer vor, aber ich hab aber angst davor, dass etwas passiert" zieht in hessen nicht - schon garnicht im rechtsschutzverfahren.

Was schon nichtig ist, kann man auch nicht mehr anfechten oder ? Und wenn SB
von selber abrückt noch um so besser, denn das SG hat keine Drehtür.. ;-) Logisch ?

Tjo, zu der "Ausrede wasch mich aber mache mich nicht nass" zog in HH genau so wenig
und da lag mein Interesse im Besonderen "Probannten" durch seinen "Beschnüffelungsweg"
zu begleiten..

Endtäuschend daran, das sich diese Gelegenheit seltenst anbietet, zumal sie in heutiger
Zeit eine Idealmöglichkeit darstellt, die an zu greifen, die letztendlich dem Schaden
bei helfen.

Zu Anfangszeiten dieses Forums gab es auch interesannte Erfahrungsberichte, was
H4-Gepeinigte so im EEJ oder Vermittlungsvorgehen (Arbeitskraft-Verramschaktion)
erlebten..

Heute vermisse ich das und anhand von Leistungsbeschreibungen, wie eine Maßnahme
ausgerichtet ist, habe ich den Eindruck, das sie Narrenfreiheit gerochen haben
und unbehelligt fühlen.

Wo sind die Lama-Ausfüher_innen und Mandala-Maler_innen geblieben ?
Ist es zum gesellschaftliche Mundpflaster geworden a la "Sei froh, das Du überhaupt
was um die Ohren hast" ?

Zitat von: hartz4hilfe-of.de am 03:59:23 Mi. 24.Januar 2024.. sind diese stellen für öffentliche diskussionen über ihre SGB II maßnahmen immer ziemliche sensibelchen gewesen. die möchten einfach zu den guten gehören, und dann sollte man ihnen auch die gelegenheit dazu geben.

Jo, selbst sensibel wirken um anderen sensibel auf die Füße (den Elo) zu treten.
Und dann "zu den guten.."

Lach, weckt in mir Erinnerungen, wie wir früher auch Propagandashows "besuchten".
Kratzbürstig wurde es anbei immer und der Danach-Kaffee war besonders köstlich,
wie der Satz "Und der NDR hat seine Kamera vorzeitig wieder eingepakt" fiel.

Aber nun zurück zum Kooperationsplan.

Strukturiert ist der KO-Plan ja ähnlich wie eine EGV nur halt in einfacher Sprache
gehalten sowie dem "Vertragsrecht" völlig unterwandert.

Daraus ergibt sich in der Vorgeschichte eines möglichen Streitfall dem SB einen
Schritt mehr, ihren Willen (laut Profilanalyse) zu zementieren und für dem Elo
den Schritt zur Recherche und Belegbarkeit, mit einer unsinnigen oder nicht
Zielführender Maßnahme belästigt zu werden.

Dazu müssen die Räder genau so neu erfunden werden, wie es 2005 der Fall bezüglich
EGV-Gedöns war.
Lass Dich nicht verhartzen !

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