Änderungen im Asylrecht

Begonnen von dagobert, 11:01:18 Di. 29.September 2015

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

dagobert

GGUA Stellungnahme: Entrechtung per Gesetz: Bundesregierung plant umfassendes Desintegrationsprogramm für Flüchtlinge.

Hier eine etwas genauere Bewertung zum geplanten Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum so genannten ,,Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz" vorgelegt. Entgegen seinem Namen handelt es sich in Wahrheit um ein Integrationsverhinderungsgesetz, das viele mühsam erreichte Verbesserungen, die erst kürzlich in Kraft getreten waren, wieder einstampft. Der Gesetzentwurf ist eine in Paragrafen gegossene Rolle rückwärts – als wären die jahrelangen Diskussionen um Willkommenskultur und Paradigmenwechsel spurlos an der Bundesregierung vorbei gegangen.
Die Stellungnahme gibt es hier:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/GGUA_Entrechtung_per_Gesetz.pdf


Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz – Wortlaut.

Die Kollegen von GGUA Münster haben die geplanten Gesetzesänderungen im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in die Gesetzestexte eingearbeitet und gegenübergestellt (super Arbeit!), mit dem Kommentar ,,Damit wir wissen, wovon wir sprechen...". Auf diese Änderungen will ich hier hinweisen, im Einzelnen:

- Asylverfahrensgesetzes

http://ggua.de/fileadmin/downloads/AsylG/Die_geplanten_Paragraphen_des_AsylVfG_21_September_15.pdf

- AufenthG:

http://ggua.de/fileadmin/downloads/AsylG/Die_geplanten_Paragraphen_des_AufenthG_21_September_15.pdf

- AsylbLG:

http://ggua.de/fileadmin/downloads/AsylG/Die_geplanten_Paragraphen_des_AsylbLG_21_September_15.pdf

- Zugang zum Arbeitsmarkt (BeschV):

http://ggua.de/fileadmin/downloads/AsylG/Die_zu_erwartenden_Paragraphen_der_BeschV_Stand_21_September_15_breit.pdf

- Zugang zumIntegrationskurs (IntV):

http://ggua.de/fileadmin/downloads/AsylG/Die_zu_erwartenden_Paragraphen_der_IntV_Stand_21_September_15_breit.pdf


Quelle: Thome-Newsletter vom 29.09.15
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Stellungnahmen der "ExpertInnen" zu den geplanten Asylrechtsverschärfungen.

Dann möchte ich auf diverse Fachstellungnahmen zu den geplanten Asylrechtsverschärfungen hinweisen. Diese sind in einem Rundbrief von Georg Classen vom 08.10.2015 zu finden und den gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/Gorg-Classen-Letter-08.10.2015.pdf



Quelle: Thome-Newsletter vom 11.10.15
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Unsere "Regierungsparteien" entpuppen sich immer mehr als verfassungsfeindliche Organisationen.  kotz

ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe mich heute zu diesem Sondernewsletter entschieden, weil die SPD/CDU Koalitionsfraktionen mit einem Änderungsantrag noch weiter gehende Leistungskürzungen vor gelegt hat, als sie bisher im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind. Dieser nachgeschobene Änderungsantrag sollte fern von jeder öffentlichen Debatte ins Gesetz einfließen und schafft orbánisierte und verfassungswidrige Zustände in diesem Land. Hier ist aktuell und konkret ein kritischer Blick und Proteste angesagt.   

Diese geplanten Änderungen bauen darauf auf, dass das vom Bundesverfassungsgericht festgesetzte physische Existenzminimum ,,in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss" unterschritten wird.

Am Freitag soll der Änderungsantrag im Bundesrat abgestimmt werden, dafür bedarf es der Zustimmung der Länder. Daher möchte mit diesem Newsletter eine Infomail von Claudius Vogt  von der GGUA Münster aufgreifen, in der er den Kontext genau erklärt:

+++++++ Beginn Mail vom 14.10.2015 v. Claudius Voigt ++++++++++++

Wer nicht geht, wird ausgehungert:
SPD und Union wollen noch weiter gehende Leistungskürzung als die Bundesregierung

Liebe Kolleg*innen,

der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von gestern abend zum AsylbLG, sieht noch weiter gehende Leistungskürzungen vor, als sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen sind.

So sollen nach dem neuen § 1a Abs. 3 AsylbLG  - anders als Thomas de Maizière persönlich im Bundestag ausdrücklich gesagt hat! - nun auch Personen mit Duldung einer Leistungskürzung unterhalb das physische Existenzminimum unterliegen, wenn "aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können".

Diese Leistungskürzung geht über die bisherige Sanktionierung weit hinaus (bisher: individuell zu begründende Kürzung des Barbetrags von 143 Euro), da noch nicht einmal das physische Existenzminimum sicher gestellt wird.

Es gibt danach ausdrücklich nur noch Leistungen für Unterkunft, Heizung, Ernährung, Körper- und Gesundheitspflege plus Gesundheitsversorgung nach § 4 AsylbLG. Damit sind ausgeschlossen: Die zum physischen Existenzminimum zählenden Leistungen für Kleidung sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts (diese dürfen "nur, soweit im Einzelfall besondere Umstände vorliegen"  zusätzlich erbracht werden). Kategorisch ausgeschlossen sind: Leistungen des sozialen Existenzminiumums ("notwendiger persönlicher Bedarf"), außerdem die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (!) sowie die "unerlässlichen", "erforderlichen" oder für Kinder "gebotenen" Leistungen nach § 6 AsylbLG.

Die Koalitionsfraktionen planen somit einen noch weiter gehenden Verfassungsbruch als die Bundesregierung! Der Masterplan von "Sozial-" und "Christ-"Demokrat*innen lautet also: Aushungern.

Nebenbei sollen auch die Familienangehörigen (also etwa minderjährige Kinder) der von der Leistungskürzung Betroffenen nur noch das "unabdingbar erforderliche" erhalten - und zwar unabhängig davon, ob sie in eigener Person ihr Abschiebungshindernis selbst verursachen oder nicht. Die Koalition begründet dies völlig kenntnisfrei damit, dass das bereits geltende Rechtslage sei. Nur: Das ist falsch! Einer Leistungskürzung nach § 1a unterliegen die Familienangehörigen gegenwärtig nur dann, wenn sie in eigener Person ein "Fehlverhalten" begründen. Die Gesetzesbegründung zum AsylbLG vom 29.8.2014 hat dies sogar ausdrücklich so formuliert:

Auch das Bundessozialgericht hat in einem Vergleich vom 28.5.2015 bereits ausdrücklich darauf hingewiesen, "dass eine Absenkung des sog "Taschengelds" bei verfassungskonformer Auslegung des § 1a AsylbLG nicht auf ein Fehlverhalten der Eltern gestützt werden dürfe" (B 7 AY 1/14 R)

Ich hätte es nicht für möglich gehalten: Aber schlimmer geht immer! Mal sehen, wie viele rot-grün-regierte Länder am Freitag dem offenen Verfassungsbruch zustimmen werden.

Als Bettlektüre hier noch einmal ein Auszug aus dem Bundesverfassungsgerichts-Urteil, das für SPD, Union, Bundesregierung und viele Landesregierungen offensichtlich nicht viel mehr bedeutet als ein Kalenderspruch:

,,Auch eine kurze Aufenthaltsdauer oder Aufenthaltsperspektive in Deutschland rechtfertigt es im Übrigen nicht, den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums auf die Sicherung der physischen Existenz zu beschränken. Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss. Art. 1 Abs. 1 GG garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum, das durch im Sozialstaat des Art. 20 Abs. 1 GG auszugestaltende Leistungen zu sichern ist, als einheitliches, das physische und soziokulturelle Minimum umfassendes Grundrecht. (...). Die einheitlich zu verstehende menschenwürdige Existenz muss daher ab Beginn des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland realisiert werden." (...) ,,Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen. Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren."

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 18. Juli 2012; 1 BvL 10/10 (https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html)

+++++++++++++++ Ende Mail Claudius +++++++++++++++++++

Hier geht es nun zum Gesetzesentwurf:
http://www.harald-thome.de/media/files/18(4)424----nderungsantrag-der-Koalitionsfraktion-zur-BT-Drs.-18_6185.pdf

Also liebe Newsletterempfänger Claudius hat es auf den Punkt gebracht: SPD und Union wollen noch mehr aushungern als die Bundesregierung.

Hier ist angezeigt Druck zu machen, gegen die Orbánisierung des Landes durch die SPD/CDU Koalitionsfraktionen. Ein solch offen verfassungswidriger Gesetztesentwurf darf nicht durchgehen.

Das war es dann wieder mal für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé



Quelle: Thome Sonder Newsletter vom 15.10.15
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Kuddel

ZitatVerschärfung des Asylrechts
,,Es ist ein Anti-Roma-Gesetz"

Rudko Kawczynski vom ,,Rom und Cinti Union e.V." über die drei neuen sicheren Herkunftsstaaten, eine mögliche Klage und deutsche Vernebelungstaktiken.


Jeder Mensch, der aus triftigen Gründen seine Heimat verlässt, hat nach der Genfer Flüchtlingskonvention ein Anrecht auf Schutz. Das neue Gesetz erlaubt, willkürlich bestimmte Gruppen auszusieben und nur die Gruppen dazubehalten, die genehm sind. Es gibt bei den Anhörungen meistens keine Übersetzung in Romanes. Diese Verfahren sind völkerrechtswidrig. Es ist ein Anti-Roma-Gesetz, auch wenn das keiner so offen sagt. Man redet vom westlichen Balkan, aber meint die Roma. Das ist reine Vernebelungstaktik.

Alle internationalen Organisationen – ob OSZE, Europarat oder Amnesty International – berichten über die institutionelle Diskriminierung und rassistische Verfolgung der Roma, insbesondere in Osteuropa. Doch statt Druck auf diese Länder auszüben, stellt Deutschland ihnen jetzt einen Persilschein aus. Und es zwingt Länder wie Mazedonien und Serbien dazu, ihre Roma an den Grenzen gezielt auszusieben und dafür zu sorgen, dass sie nicht aus ihren Ländern ausreisen – das ist ein neuer Eiserner Vorhang, aber nur für eine bestimmte Gruppe. Wenn das keine politische Verfolgung ist, was dann?

Deutschland hat mitgewirkt an der Zerstörung Jugoslawiens. Nach dem Krieg sind dort lauter ethnisch definierte Nationalstaaten entstanden, zuletzt im Kosovo. Schon damals hätte Deutschland aufstehen und fragen müssen, was mit den vier Millionen Roma ist – wie sie gleichberechtigt und in vernünftigen Positionen an der Regierung beteiligt werden. Was wir erleben, sind die Nachwehen dieser Geschichte. Bis heute versuchen diese Staaten, ihre Roma loszuwerden.
http://www.taz.de/Verschaerfung-des-Asylrechts/!5243740/ (stark gekürzt)

Rudolf Rocker

Bundestag: Sahra Wagenknecht zur europäischen Asylpolitik am 15.10.2015

https://www.youtube.com/watch?v=kx6HTvnsjFo#

dagobert

Bundesregierung plant die nächste Asylrechts-Gesetzesverschärfung.

--------------------------------------------------------------------------------

Das Bundesinnenministerium plant die nächste Gesetzesverschärfung. Der Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht sieht Regelungen vor, bestimmten Gruppen langjährig Geduldeter sämtliche Integrationsmaßnahmen und das soziokulturelle Existenzminimum zu verweigern, um so die Bleibeperspektive zu minimieren. Unter anderem ist vorgesehen, eine "Duldung zweiter Klasse" einzuführen ...

mehr dazu hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/Claudius-Mail-14.10.2016.pdf



Quelle: Thome-Newsletter vom 17.10.16
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

ZitatGesetzentwurf zur "besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht"

--------------------------------------------------------------------------------

Das "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" umfasst dabei nicht nur Regelungen zum zwangsweisen Auslesen von Handydaten, zur elektronischen Fußfessel und zur Verschärfung der Abschiebungshaft, sondern auch die Möglichkeit zur Lagerunterbringung aller Asylsuchender für bis zu 24 Monate in Landeseinrichtungen und nun auch eine komplette Neuregelung zur Verhinderung der Beurkundung von so genannten "Scheinvaterschaften". Hierbei werden insbesondere Asylsuchende aus "sicheren Herkunftsstaaten" sowie alle Geduldeten unter Generalverdacht gestellt, "rechtsmissbräuchliche" Vaterschaftsanerkennungen zu forcieren.

Da es sich um einen sehr umfangreichen Gesetzentwurf handelt, hier eine Lesehilfe, in der die verschiedenen Änderungsvorschläge in den bislang geltenden Gesetzestext eingearbeitet sind:

http://www.ggua.de/fileadmin/downloads/Gesetzentwurf_Ausreisepflicht/Lesehilfe_Gesetzentwurf.pdf

Dazu noch zwei Infomails von Thomas Hohlfeld, Referent für Migration und Integration bei den Linken, Mail vom 18.5.:
http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Hohlfeld_Info_18.05.2012.pdf und Mail vom 19.05.:
http://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2017/Hohlfeld_Info_v._19.05.2017.pdf
Und eine Zusammenfassung bei Beck.de: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/ausreisepflicht-soll-besser-durchgesetzt-werden-koennen

PRO ASYL dazu: ,,Hau ab – Gesetz": Gesetzentwurf setzt Maschinerie in Gang, in der Schutzsuchende unter die Räder zu kommen, die Stellungnahme dazu:  https://www.proasyl.de/pressemitteilung/hau-ab-gesetz-bundestag-entscheidet-ueber-erneute-asylrechtsverschaerfung/





BSG legitimiert behördliche Erpressung zur Mitwirkung an eigener Abschiebung

--------------------------------------------------------------------------------

Das BSG hat mit Urteil vom 12.05.2017 - - B 7 AY 1/16 R  entschieden, dass wenn ein ausreisepflichtiger Leistungsberechtigter nach dem AsylbLG  bei der Beschaffung eines Passes als Voraussetzung für seine Abschiebung nicht mitwirkt, dessen Leistungen nach § 1a Nr. 2 AsylbLG auf das "unabweisbar Gebotene" gekürzt werden dürfen. Es ist daher zulässig nur noch Sachleistungen zur Sicherung der physischen Existenz (Unterkunft, Kleidung, Ernährung) zu erbringen, nicht aber Geldleistungen (bis zu 137 Euro monatlich) zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens, also etwa Kosten für Telekommunikation oder öffentlichen Nahverkehr oder auch Freizeitaktivitäten (sogenanntes soziokulturelles Existenzminimum). Diese "unabweisbar Gebotene" sei verfassungsrechtlich unbedenklich, so das BSG.

Genau gegen diese Kürzung auf das "unabweisbar Gebotene"  ist nach verschiedener Ansicht verfassungsrechtlich bedenklich. Eine erste Kritik kommt hier durch:  http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bsg-urteil-b7ay116r-asybewerber-abschiebung-leistungen-kuerzungen-mitwirkungspflicht-absenkung-verfassungskonform/
Inhaltlich hat Ulla Jelpke das auf den Punkt gebracht: Bundessozialgericht legitimiert behördliche Erpressung zur Mitwirkung an eigener Abschiebung, hier: http://www.ulla-jelpke.de/2017/05/bundessozialgericht-legitimiert-behoerdliche-erpressung-zur-mitwirkung-an-eigener-abschiebung/

Dazu auch die Tachelesstellungnahme an das BVerfG, welche sich auch intensiv mit der Kürzung von verfassungsrechtlich garantiertem Existenzminimum beschäftigt:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2153/
Quelle: Thome-Newsletter vom 21.05.17
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

counselor

ZitatFlüchtlingsrat Berlin und Pro Asyl legen umfassende Analyse zum AsylbLG vor und fordern die Einbeziehung von Flüchtlingen in das Bürgergeldgesetz
------------------------------------------------------------------
Pro Asyl legt gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat Berlin anlässlich der Verabschiedung des Bürgergeldgesetzes die umfassende Analyse ,,Das Asylbewerberleistungsgesetz – Einschränkungen des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum für Geflüchtete. Bedarfsdeckung und Regelsätze nach Asylbewerberleistungsgesetz, Hartz IV und Bürgergeldgesetz" vor. Darin werden im Detail Historie und Zielsetzung des Gesetzes sowie die Methodik zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze (künftig ,,Bürgergeld" genannt) und der Leistungssätze des AsylbLG untersucht. Besonders problematisch tritt dabei das angeblich geringere Existenzminimum geflüchteter Menschen nach dem AsylbLG zutage. Bei der scheinbar objektiven empirischen ,,Bedarfsermittlung" zeigen sich gravierende Mängel. Sehr viele Bedarfe von Asylsuchenden lässt der Gesetzgeber ohne nachvollziehbare Begründung einfach unter den Tisch fallen. Die Analyse gibt es hier: https://t1p.de/whtmb

Gleichzeitig wird die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und Einbeziehung Geflüchteter ins Bürgergeld gefordert, Infos dazu: https://t1p.de/x006v

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-45-2022-vom-13-11-2022.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

  • Chefduzen Spendenbutton