Kinder sollen sich an der Sozialhilfe pflegebedürftiger Eltern beteiligen - Grenzen werden gesucht

Begonnen von Wilddieb Stuelpner, 19:47:00 Mi. 08.Juni 2005

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Wilddieb Stuelpner

TAZ: brennpunkt: Karlsruhe gegen Zwangsdarlehen

Verfassungsgericht verwirft Modell, mit dem eine Tochter zur Zahlung der Pflegekosten ihrer Mutter "leistungsfähig" gemacht werden sollte

FREIBURG taz Das Bundesverfassungsgericht hat gestern ein bisher einzigartiges Modell, wie Kinder für die Heimkosten ihrer Eltern haften müssen, verworfen. Sozialämter dürfen die Kinder nicht zur Aufnahme von Zwangsdarlehen verpflichten.

Geklagt hatte eine Frau aus dem Ruhrgebiet, deren Mutter lange im Pflegeheim lebte. Da die Rente der pflegebedürftigen Mutter nicht ausreichte, kam das Bochumer Sozialamt für die restlichen Kosten auf. Erst nach dem Tod der Mutter versuchte das Amt 63.000 Euro Heimkosten bei den Angehörigen einzutreiben. Die Tochter besaß zwar eine Doppelhaushälfte, doch musste sie diese nach unumstrittener Rechtslage nicht verkaufen, weil sonst ihre Altersversorgung gefährdet gewesen wäre.

Deshalb entwickelte das Landgericht Duisburg ein Modell, das allein die Erben der kinderlosen Frau belastet hätte. Das Sozialamt hätte die Heimkosten der Mutter bis zum Tod der heute 66-jährigen Tochter gestundet und dieses Darlehen mit einer Grundschuld auf die Doppelhaushälfte gesichert. Die Frau hätte bis zu ihrem Tod ohne große Nachteile in ihrer Haushälfte wohnen bleiben können, erst dann hätte der Staat kassiert. Dieses Modell wäre wohl bundesweit nachgeahmt worden - wenn Karlsruhe es akzeptiert hätte.

Doch mit deutlichen Worten erklärten die Verfassungsrichter gestern, dass es für solche Zwangsdarlehen derzeit keinerlei Rechtsgrundlage gebe. Das Landgericht Duisburg habe sich hier so weit von geltenden Gesetzen entfernt, dass sein Urteil nicht nur falsch, sondern sogar verfassungswidrig sei. Karlsruhe deutete an, dass vielleicht nicht einmal der Gesetzgeber eine derartige Zwangsdarlehen-Lösung einführen könnte, da sich der Staat sonst zu einfach vor der Zahlung von Sozialhilfe drücken könnte.

Entgegen der weit verbreiteten Erwartung enthält das Urteil wenig Neues und beschreibt im Wesentlichen die geltende Gesetzeslage. Demnach sieht das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass Kinder gegenüber ihren Eltern nur eingeschränkt unterhaltspflichtig sind und so sichergestellt ist, dass ein den "Lebensumständen entsprechender eigener Unterhalt verbleibt". Einzelheiten hierzu hat bisher schon der Bundesgerichtshof entwickelt.

Die Richter halten diese eingeschränkte Haftung der Kinder für ihre Eltern auch für vernünftig. Denn wenn Eltern pflegebedürftig werden, hätten die Kinder meist selbst schon Familien gegründet und müssten auch für ihre eigene Altersabsicherung sorgen. (Az. 1 BvR 1508/96)

CHRISTIAN RATH

Wilddieb Stuelpner

Das ist vergleichbar mit der Umsetzung von Urteilen, die Verbraucherschutzverbände gegen Banken erzielten.

Geht es gegen Banken oder Verwaltungen oder Versicherungen, dann zeigen sie wie sie ihre Macht gebrauchen gegen den Verbraucher, Kunden, den Bürger, den AN.

Zeit schinden, Urteile ignorieren und unterlaufen, Firmennamen ändern und schon haben sie geltendes Recht ausgehebelt.

Einige Beispiel gefällig:

Stichwort Bodenreformland

MDR, Sendung "Umschau": Neue Bundesländer verzögern Umsetzung

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte müssten nun, so Rechtsexperten, die Erben von Bodenreformland ihr Eigentum zurück oder eine Entschädigung bekommen. Doch die Bundesregierung will das Urteil nicht akzeptieren und wird dagegen Rechtsmittel einlegen. Die neuen Bundesländer verhalten sich deswegen den Anträgen der Betroffenen auf Rückgabe ihres Eigentums gegenüber zurückhaltend oder sogar ablehnend.
Der Freistaat Sachsen geht offenbar noch einen Schritt weiter. So wurde der Fall einer Betroffenen bekannt, deren ehemaliges Grundstück das Land Sachsen selbst nach dem europäischen Urteil verkaufen will. Nach Expertenmeinung sei dies ein bewusster Bruch der Menschenrechtskonvention. Doch für die neuen Bundesländer scheint es sich offenbar zu lohnen die enteigneten Grundstücke noch schnell zu verkaufen. Der Umschau liegt ein internes Papier des Sächsischen Staatsministeriums für Justiz vor, in dem es heißt, dass Sachsen "die Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte so nicht teilt" und die Betroffenen ihr Eigentum ohnedies nicht zurückerhalten, sondern ihnen nach dem Urteil lediglich "ein Ausgleich zukommen" solle. Und der dürfte wohl geringer ausfallen als der eigentliche Wert der Grundstücke.

Am 22. Januar 2004 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte der Klage von fünf enteigneten Reformland-Eigentümern stattgegeben und die entschädigungslose Enteignung von Neubauernland durch die Bundesregierung für menschenrechtswidrig erklärt. Das Urteil ist von großer Bedeutung. Etwa 70.000 Enteignete könnten nun die Rückabwicklung ihrer Enteignung beantragen. Kommt es zu einer Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, kann sich die Entscheidung für alle Betroffenen noch um mindestens ein Jahr hinauszögern.

MDR, Sendung "Umschau: Spezial: Recht haben und Recht bekommen - Neue Hoffnung für enteignete Erben von Bodenreformland

MDR, Sendung "Umschau": BGH-Urteil - Wie 1961 die Bodenreform im Westen anerkannt wurde

Stichwort Renten

MDR, Sendung "Umschau": Rente - BfA berechnete wissentlich viele Ost-Renten zu gering

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hat eine Vielzahl von Ost-Renten wissentlich fehlerhaft berechnet. Dadurch sind viele Renten zu niedrig ausgefallen, wie das MDR-Magazin Umschau berichtet. Betroffen sind all diejenigen Rentner, die bis Ende 1991 in den Ruhestand gegangen sind und einen Anspruch auf Zusatz- und Sonderversorgungen haben wie etwa Lehrer mit Hochschulabschluss, Ärzte oder Wissenschaftler.

Korrekte Neuberechnungen nur bei Widerspruch

Durch die zweite Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) im Jahre 2001 mussten Altersruhegelder so genannter Bestandsrentner neu berechnet werden, was die BfA auch tat. Nur nahm die Behörde als Grundlage der Neuberechnung nicht - wie gesetzlich vorgeschrieben - die tatsächlichen Verdienste aus den Jahren 1971 bis Ende 1991, sondern gekürzte Jahresverdienste, wodurch zahlreiche Renten geringer ausfielen als bei einer korrekten Berechnung. Pensionäre, die gegen diese fehlerhaften Neuberechnungen Widerspruch einlegten, bekamen innerhalb kürzester Zeit korrekte neue Bescheide und in der Regel auch höhere Monatsrenten.

Dieser systematische Fehler ist der BfA bereits seit mindestens Dezember 2001 bekannt, wie die BfA-Geschäftführung in einem Schreiben an den Akademikerverband Dresden schriftlich eingestanden hat. Darin rät die BfA den Betroffenen, Widerspruch gegen als fehlerhaft empfundene Rentenbescheide einzulegen und verspricht eine erneute Prüfung.

Da der Gesetzgeber nach der Änderung des AAÜG eine schnelle maschinelle Neuberechnung der Renten von annähernd 380.000 Ostdeutschen gefordert hatte, habe die BfA keine andere Möglichkeit gehabt, als auf bereits elektronisch komplett aufbereitete Datensätze und damit auf teils gekürzte Verdienste zurückzugreifen, so die Rentenbehörde gegenüber der Umschau. So sollten aufwendige Verwaltungsarbeiten vermieden und die teils hochbetagten Betroffenen schnell zu einem neuen Bescheid kommen.

Verwaltungsrechtlerin: "Ein klarer Rechtsverstoß"

Eine Korrektur aller fehlerhaften Bescheide von Amts wegen hat die BfA nicht veranlasst. Ein klarer Rechtsverstoß, so die Berliner Verwaltungsrechtlerin Dr. Melanie Arndt: "Die BfA ist verpflichtet, Schaden vom Versicherten abzuwenden; sie muss von sich aus tätig werden und auf Fehler hinweisen. Tut sie das nicht, besteht ein "Herstellungsanspruch". Das heißt: der Versicherte muss so gestellt werden als ob die BfA von Anfang an rechtmäßig gehandelt hätte", sagte Dr. Arndt gegenüber der Umschau.

So erkennen Sie Fehler:

Vergleichen Sie Anlage 16 des Rentenbescheides mit dem sogenannten Überführungsbescheid des Trägers der Zusatz oder Sonderversorgung:

In Anlage 16 werden für die "Persönlichen Entgeltpunkte" die Verdienstsummen nach Jahren geordnet aufgelistet.

Im Überführungsbescheid ist unter "Nachgewiesene Zeiten" aufgelistet, was Sie verdient haben.

Vergleichen Sie diese Zahlen: Ist der Bruttoverdienst auf dem Überführungsbescheid höher als auf Anlage 16, ist Ihre Rente falsch berechnet!

Was ist zu tun?

Stellen Sie einen formlosen Überprüfungsantrag bei der BfA:

Legen Sie Kopien der Anlage 16 und des Überführungsbescheides bei und fordern Sie die Überprüfung der Rentenberechnung.

Vergessen Sie nicht, Ihre Rentenversicherungsnummer und Ihre persönlichen Daten anzugeben.

Senden Sie sämtliche Unterlagen an die:

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
10704 Berlin

Nachweise:

Stellen Sie beim Vergleich der Bescheide fest, dass Sie eigentlich mehr Lohn oder Gehalt bekommen haben als im Überführungsbescheid ausgewiesen, sollten Sie eine Neuberechnung beim Träger einfordern:

Wenden Sie sich dafür an den Träger der Zusatz- oder Sonderversorgung.

Bringen Sie dafür Nachweise über Ihren tatsächlichen Verdienst.

Wichtige Nachweisunterlagen (Lohnunterlagen) sind im privaten Lohnarchiv "DISOS" eingelagert - dort erhalten sie kostenlos Auskunft.

Nachweise über Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte sind gebührenpflichtig.

Stellen Sie den Rechercheauftrag schriftlich an die Außenstelle des Bundeslandes in dem das Unternehmen ansässig war:

Sachsen: Salzstraße 1, 01738 Klingenberg, Tel.: 035202-57600
Sachsen-Anhalt: Mittagstraße 16, 391204 Magdeburg, Tel.: 0391-255460
Berlin-Brandenburg: Berliner-Str. 50 a, 14797 Damsdorf, Tel.: 03382-73180
Thüringen: Sorbenweg 3-4, 9902011 Erfurt, Tel.: 0361-5904111
Mecklenburg-Vorpommern: Steinweg 5, 19075 Holthusen, Tel.: 03865-8070

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Wenn ein Bundesgericht, als letzte und höchste Instanz, ein Urteil fällt, dann ist es rechtskräftig und damit bindend. In der Regel sind diese Urteile auch für Parallelfälle anwendbar. Die zuständigen Bundesministerien haben allerdings Methoden, um unliebsame Entscheidungen zu ignorieren und damit ins Leere laufen zu lassen.

Methode 1
Will ein Ministerium ein Urteil nicht umsetzen, kann es ein so genanntes Nichtanwendungsgesetz erlassen. Da das aber mitunter viel Zeit kostet, gibt es zwei weitere Methoden, die viel schneller gehen.

Methode 2
Mit so genannten Nichtanwendungserlassen werden zum Beispiel Beamte in den Finanzämtern regelmäßig angewiesen, höchstrichterliche Urteile zu ignorieren. Allein von 1998 bis 2003 sind 42 solcher Erlasse ergangen.

Methode 3
So geht's noch einfacher und schneller: Urteile, die beispielsweise Finanzminister Hans Eichel nicht passen, werden einfach behandelt, als gäbe es sie nicht. Sie werden nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht und sind damit für die Finanzämter passé. Denn die dürfen nur Urteile anwenden, wenn sie im Bundessteuerblatt stehen. Insgesamt wurden 1349 Entscheidungen nicht veröffentlicht, die in der Regel zu Gunsten der Steuerzahler ergangen waren.

Ein aktuelles Beispiel wie man durch ein so genantes Nichtanwendungsgesetz ein höchstrichterliches Urteil aushebeln kann, ist das neue Rentengesetz. Es wurde unlängst vom Deutschen Bundestag verabschiedet und bedeutet für viele Ostdeutsche weniger Rente. Das Pikante: Mit dem Gesetz missachten die Politiker ein Urteil des Bundessozialgerichtes, das die Rentenkürzung verbietet. Es hatte im vergangenen Jahr zwei Urteile gefällt, in denen es unter anderem heißt: eine besonders ungünstige Berechnung für Ostdeutsche "sieht das Gesetz nicht vor" und "würde Versicherte im Beitrittsgebiet ... unverhältnismäßig belasten..."

Folgendes Beispiel macht den Vorgang konkret. Ein Mann in den neuen Bundesländern bekommt gesetzliche Rente von der Rentenkasse und eine Unfallrente von seiner Berufsgenossenschaft. Weil er jedoch die Unfallrente bekommt, kürzt ihm die BfA die gesetzliche Rente. Das ist erlaubt und betrifft Ostdeutsche und Westdeutsche gleichermaßen. Allerdings wird Rentnern im Osten die ohnehin niedrigere Rente besonders stark gekürzt. Ohne Kürzung bekäme unser Beispielrentner 781 Euro monatlich. Wäre er ein Westdeutscher, würde seine Rente auf 754 Euro gekürzt. Weil er aber aus dem Osten kommt, wird seine Rente um weitere 67 Euro zusammengestrichen. Er erhält also unterm Strich nur 687 Euro im Monat. Und das wird nun wohl bis auf weiteres so bleiben - trotz der Urteile, die das Bundessozialgericht im vergangen Jahr gefällt hat.

Verwaltungsrecht

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Gesundheitswesen/Krankenversicherung

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Erbrecht

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Banken

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VIS Bayern: Entgelte für die Nichtausführung einer Lastschrift

Ich verwies schon in einem früherem Posting, daß die BRD ein Terrorstaat ist. Das trifft zu. Die Terroristen sind die Bundesregierung, die Verwaltungen, die Gerichte, die Konzerne in der Wirtschaft und dem Finanzwesen. Sie alle terrorisieren ihr Volk und plündern es aus, enthalten ihm Rechtsansprüche vor, verschwenden selbstherrlich Steuer- und Beitragsmittel. Und alle Genannten werden für ihr sträfliches Handeln nicht zur Verantwortung gezogen. So sieht der freiheitlich-demokratische "Rechts-"staat aus, ein Ansammlung hochrangiger, geschmierter Raffzähne und Besitzstandswahrer, die auf Kosten des Volks leben.

Carsten König

Für die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) gibt es auch eine kostenlose Hotline, die ich ob der kompetenten Mitarbeiter allen Interessierten ans Herz lege:

0800-3331919

(Auch für Mobiltelefone)

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