Urteil: ALG-II-Empfänger müssen sich weiterbilden

Begonnen von Kater, 01:00:58 Fr. 14.Oktober 2005

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Kater

ZitatALG-II-Empfänger müssen sich weiterbilden

Langzeitarbeitslose müssen an Fortbildungen teilnehmen, wenn sich dadurch ihre Chancenn auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Eine Klage gegen die erzwungene Teilnahme blieb erfolglos.

Langzeitarbeitslose dürfen die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang nicht verweigern. Das entschied das Sozialgericht Dresden. (AZ: 23 AS 870/05 ER, S 23 AS 872/05 ER, S 3 AS 873/05, ER, S 34 AS 869/05 ER, S 34 AS 874/05 ER) Derartige Kurse seien für Betroffene zumutbar, sagte ein Gerichtssprecher am Donnerstag.
Das Gericht hatte die Klage von fünf Langzeitarbeitslosen zurückgewiesen, die sich gegen die Teilnahme an einer Fortbildung nach dem so genannten Chemnitzer Modell gewehrt hatten. Der Lehrgang wurde von der Arbeitsgemeinschaft Weißeritzkreis angeboten und ist nach Ansicht der Richter Voraussetzung für die Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt.

In dem Kurs werden den Angaben zufolge Kenntnisse in den Fächern Recht, Mathematik, Deutsch, EDV und Betriebswirtschaftslehre vermittelt. Die Kläger verwiesen indes auf qualifizierte Berufsabschlüsse und hielten eine Weiterbildung für verzichtbar. Außerdem seien in dem Kurs wie «Süchtige» und «Obdachlose» behandelt worden.

Die Richter meinten hingegen, der Kurs verbessere die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Zahlreiche Absolventen von Lehrgängen hätten erfolgreich in ein einjähriges Arbeitsverhältnis vermittelt werden können, sagte der Gerichtssprecher. Die Richter bestritten außerdem, dass den Klägern «Sucht» oder «Obdachlosigkeit» vorgeworfen worden sei. Nach Angaben des Gerichts sind acht weitere Verfahren in der Sache anhängig. (nz)

http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/362624.html

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