Die Beleidigung von Vorgesetzten und Kollegen rechtfertigt nicht ohne weiteres die fristlose Kündigu

Begonnen von Kuddel, 15:05:10 Fr. 24.August 2007

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Kuddel

Die Beleidigung von Vorgesetzten und Kollegen rechtfertigt nicht ohne weiteres die fristlose Kündigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil. Maßgeblich seien vielmehr die Gesamtumstände.

HB MAINZ. So könne sich bei einer heftigen Diskussion die gegenseitige Aggression derart steigern, dass auch unüberlegte Äußerungen fielen. In diesen Fällen wäre eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig (Urteil vom 28. Februar 2007 - 9 Sa 908/06).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger ist als Maschinenführer bei einem Baugeräteunternehmen beschäftigt. Während einer heftigen verbalen Auseinandersetzung mit einem Kollegen beleidigte er sowohl diesen als auch den abwesenden Geschäftsführer mit sexuell anzüglichen Bemerkungen. Der Arbeitgeber entließ den Kläger daraufhin fristlos.

Das LAG befand, der Arbeitgeber habe voreilig gehandelt. Die verbale Entgleisung des Klägers beruhe auf dem nicht minder aggressiven Verhalten des Kollegen. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass der Kläger als gewerblicher Arbeitnehmer in einem Bereich tätig sei, in dem eine derbe Ausdrucksweise nicht unüblich sei. Dies rechtfertige zwar keine Beleidigungen, erkläre aber, warum es hier schneller zu ,,Grenzüberschreitungen" komme.

http://www.handelsblatt.com/News/Recht-Steuern/Meldungen/_pv/_p/204878/_t/ft/_b/1313364/default.aspx/keine-fristlose-entlassung-bei-beleidigung-von-kollegen.html

Ziggy

@Kuddel
Vielen Dank für diese Information. Das hätte ich vor ein paar Wochen gebraucht. Ich hatte nämlich genau den Fall, daß ich meinen Dispo ein A****loch genannt habe, was zur fristlosen Kündigung führte. Ich hatte Mühe, meinen Anwalt (!) zu motivieren, dennoch eine vernünftige Kündigungschutzklage auf den  Weg zu bringen, was letztlich auch geholfen hat. Ich konnte zwar die Kündigung nicht ganz vermeiden, aber wenigstens die fristlose (und bekam noch Abfindung ...).

Ich vertrat da bereits die Auffassung, daß es sehr wohl ein Unterschied ist, ob eine Beleidigung in einem eher derben Arbeitsklima fällt oder in sogenannten "besseren" Kreisen. Es kann ja wohl niemand von einem betrogenen und wütenden LAN erwarten, seinen verantwortlichen Dispo frühlingshaft anzusäuseln. Mein Anwalt meinte, das spiele keine Rolle. So habe ich also doch noch Recht behalten.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

Krokos

was ich jetzt viel schlimmer finde, theoretisch bekommt man als Angestellter eine Sperrzeit auf dem Arbeitsamt wenn man kündigt weil man beleidigt wurde. Erst eine Kündigung auf ärtzlichen Rat entschärft das Ganze...
Ich finde das man bei einer arbeitgeberseitiogen Beleidigung keine Sperrzeiten verhängen darf, bin vermutlich nicht der einzigste.
Was ich auchmal gelesen habe, dass wenn man am Kragen gepackt wird und dann fristlos kündigt diese fristlose Kündigung unzulässig ist (und somit der Arbeitgeber Schadensersatz fordern darf).
Also muss man sich praktisch weiter nötigen lassen ?
Es läuft einiges falsch...

Ziggy

Du wirst so oder so um eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht rumkommen. Und wenn ich vor Gericht meine eigene fristlose Kündigung  als gerechtfertigt durchboxe, kann mir die Agentur gar nix, die müssen das fressen.
Wichtig: Zeugen! Ohne Zeugen kannst du's vergessen. Ohne Zeugen müsste dann aber auch mein Chef Angst vor mir haben ...
Um aber beim Thema zu bleiben, es wird immer wichtiger, als Arbeitnehmer Rechtsschutz zu haben, kann man nicht oft genug sagen.

Grüße, Ziggy
Um seine Liebe zu beweisen, erklomm er die höchsten Berge, durchschwamm die tiefsten Meere und zog durch die weitesten Wüsten. Doch sie verließ ihn – weil er nie zu Hause war.

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