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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Arbeitslos & Spass dabei => Thema gestartet von: Codeman am 19:52:35 So. 26.April 2009

Titel: Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: Codeman am 19:52:35 So. 26.April 2009
Hallo,

vielleicht kann man das ja oben anpinnen (@kellerkind?)

Es gibt ja hier oftmals die Nachfrage ob Bettlägrigkeitsbescheinigungen der ARGEn zulässig sind.Dahingehend hat die Agentur f. Arbeit festgestellt

Zitat
Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich
als wichtiger Grund anzuerkennen. Es ist nicht zulässig,
als Nachweis für einen wichtigen Grund bei Meldeversäumnissen
von den Hilfebedürftigen die Vorlage einer sogenannten ,,Bettläge-
rigkeitsbescheinigung" zu verlangen.

Randziffer 31.14a

Link: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-31-SGB-II-Absenkung-Wegfall-ALGeld.pdf

Dieser Entscheidung geht folgende Geschäftsanweisung voran:

ZitatGeschäftszeichen: SP II 21 - II-1103, II-1105, II-1302, II-1303, II-1313, II-1506, II-1603

Gültig ab: 20.04.2009
Gültig bis: 31.12.2011
Weisungscharakter: ja


HEGA 04/09 - 11 - Änderung der fachlichen Hinweise zum SGB II (Geschäftsanweisung Nr. 10/2009)
Zusammenfassung
Die Fachlichen Hinweise (FH) zu den §§ 9, 11, 20, 21, 31, 52 und 57 SGB II wurden geändert.

1. Ausgangssituation
2. Eigene Entscheidung und Absicht
3. Einzelaufträge
1. Ausgangssituation
Das BSG hat in seinem Urteil vom 03.03.2009 (B 4 AS 50/07 R) entschieden, dass getrennt lebende Ehepartner bei abwechselnder Betreuung eines gemeinsamen Kindes Anspruch auf den halben Mehrbedarf für Alleinerziehende haben.

Mit Urteil vom 17.03.2009 (B 14 AS 61/07 R) hat das BSG entschieden, dass der ausbildungsrelevante Anteil des BAföG von dem nach BAföG gezahltem Betrag bei auswärtiger Unterbringung inklusive Mietzuschlag abzuleiten ist.

Das BMAS hat mit Pressemitteilung Nr. 16 vom 16.03.2009 angekündigt, dass die Renten zum 1. Juli 2009 um 2,41 Prozent steigen. Damit erhöht sich die Regelleistung nach § 20 Abs. 2 S. 1 SGB II zum 1. Juli 2009 von 351 Euro auf 359 Euro.

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2. Eigene Entscheidung und Absicht
Die FH betreffen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, deren Träger gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB II die Bundesagentur für Arbeit ist. Sie stellen verbindliche Weisungen dar. Ergibt sich aufgrund von Rechtsänderungen, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder sonstiger Erfordernisse zwingender Änderungsbedarf, sind die FH entsprechend anzupassen.

Aufgrund der unter 1. beschriebenen Rechtsprechung wurden die FH zu den §§ 11 und 21 geändert. Außerdem waren die FH zu den §§ 20 und 21 aufgrund der Regelsatzerhöhung zum 01.07.2009 anzupassen.

In die FH zu § 31 wurde aufgrund von Kundenreaktionen eine Klarstellung aufgenommen. Des Weiteren wurden die FH zu den §§ 9, 11, 20, 21 und 31 zur Beseitigung bestehender Unsicherheiten klarstellend ergänzt.

Den FH zu § 52 wurde eine Anlage mit Hinweisen zur Erfassung von Bearbeitungsdaten in DAlgII angefügt.

Aufgrund der Verfahrensinformation SGB II vom 06.03.2009 wurde in die FH zu § 57 aufgenommen, dass die Arbeitsbescheinigung nach § 57 SGB II nicht mehr zu verwenden ist.

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3. Einzelaufträge
Diese Geschäftsanweisung ist von den Vorsitzenden der Geschäftsführung der Agenturen gegenüber den ARGEn ihres Zuständigkeitsbereichs unverzüglich, d.h. in der Regel binnen 24 Stunden nach Erhalt, in geeigneter Weise verbindlich in Kraft zu setzen.
Die Agenturen für Arbeit stellen sicher, dass die betroffenen Mitarbeiter (MA) in den Grundsicherungsstellen die übermittelte Rechtsauffassung kennen und anwenden.
Der Adressatenkreis gliedert sich wie folgt auf:
FH §§ 11, 20, 21 und 31 SGB II: Leistungsbearbeitende Stellen und in Leistungsangelegenheiten beratende MA (z. B. in den Eingangszonen), sowie Führungskräfte und MA der Widerspruchsstellen
FH § 31 SGB II: Vermittlungsfachkräfte
FH § 52 SGB II: Mit der Bearbeitung von Überschneidungsmitteilungen aus dem Datenabgleich beauftragte MA


Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: Ruby am 20:33:26 Sa. 30.Januar 2010
Danke dir Codeman.

Genau das brauche ich grade, für meine neue Sachbearbeiterin. Die versucht mich zu schikanieren wie es nur geht derzeit. Dabei bin krank seit Juli 2008. Neue Besen kehren eben gut *kotz*.

Lg Ruby
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: NeeSoNich! am 08:54:06 Mi. 09.Juni 2010
Mein Arzt und ich hatten die Bescheinigung damals einfach ignoriert. passiert ist garnichts, es wurde nicht mal mehr angesprochen.
Falls die vom Amt sich doch im Recht sehen: Lass Dir mal so ein Formular für entsp. Bescheinigung zeigen: Gibts nicht, gabs noch nie.
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: vampyrella am 08:23:08 Di. 21.Juni 2011
Ohne ZAF könnte die Jobbörse der Arbeitsagentur ja dicht machen mangels Angebote ^^
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: Granado am 16:53:36 Sa. 03.März 2012
Veraltet! s. BSG-Urteil v. 9.11.2010 Az. B 4 AS 27/10 R
Meldeversäumnisse jetzt § 32 SGB II
Bundesagentur-Anweisungen Rz. 32.9:
"Arbeitsunfähigkeit ist jedoch nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen. Jedenfalls nach vorheriger Aufforderung kann vom Leistungsberechtigten auch ein ärztliches Attest für die Unmöglichkeit des Erscheinens zu einem Meldetermin verlangt werden".
Rz. 32.9a: Kosten für Attest können übernommen werden: 5,36 €.
Ich folgere: Bettlägerigkeitsbescheinigung? Wegeunfähigkeitsbescheinigung? Terminwahrnehmungsunfähigkeitsbescheinigung! nicht pauschal, gar in der EGV!
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: Hartzer 4 am 17:50:03 Mo. 23.Dezember 2013
Dieses BSG Urteil ist aber ein Einzellfallurteil,

hier ging es darum, das der HE hier immer bei Meldeterminen AU war.

ein Arzt MUSS so eine Bescheinigung auch nicht ausstellen.
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: schwarzrot am 20:52:47 Mo. 23.Dezember 2013
Hartzer 4 hat hier vollkommen recht: Es handelt sich bei dem BSG-Urteil um eine EINZELFALLENTSCHEIDUNG, in einem seltenen fall, in dem ein ALGII bezieher NIE zu meldeterminen gekommen ist und dann ZUDEM noch den amtsarzttermin des jobcenters mit einer AU nicht angetreten hat!

Granado, das BSG-urteil gilt für fälle, bei denen betroffene hintereinander häufig bei meldeterminen nicht antreten und auch dabei muss auf den einzelfall (begründung! §13-15 SGBI) eingegangen werden.
Dass viele SB in ermangelung der eigenen geschäftsanweisungen meinen, entscheiden zu dürfen, wann jemand 'richtig' krank ist, oder nicht, hat nichts mit recht und gesetz zu tun.
Die chancen vor gericht eine sanktion zu pulverisieren, wenn man zwar eine AU, aber keine vom SB irrtümlich verlangte 'bettlägerichbescheinigung' hat, sind recht gut.
(klar hat man dann u.u. den stress und die laufereien, aber davon lebt das system ja  >:( )
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: Tante Maria am 22:18:21 Di. 24.Dezember 2013
Ja  ,der Thread passt ja gerade heute . Ich bin sanktioniert worden ,weil ich in der Au keine Wegeunfähigkeitsbescheinigung gebracht habe. Ich bin seit 2 jahren durchgängig au . Die Sb ,wenden das Urteil bei allen Betroffenen an .
Ich habe Klage eingericht .PKH wurde mir heute mit Beschluss abgelehnt. 6 Monate haben die sich Zeit gelassen .Sogar die Einstweilige Anordnung wurde abgelehnt.
Aber liest selber. (https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fs14.directupload.net%2Ffile%2Fd%2F3481%2Fthpogqjf_jpg.htm%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%26nbsp%3B%255Bimg%255Dhttp%3A%2F%2Fs7.directupload.net%2Ffile%2Fd%2F3481%2F6lunmmju_jpg.htm&hash=fd5ee9fd18c33c52108a7c659cdee3cda4c38ad5)[/img]

Merry christmas hat mir mir damit versaut .Ob ich dann mit der Klage durchkomme fraglich? Und ich bin nicht die einzige .Scheint in hh wohl so üblich zu sein?

Die Lügen des Jobcenters werden mal haltlos geglaubt . >:(
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: Hartzer 4 am 23:43:20 Di. 24.Dezember 2013
@ tante maria

dann stell den Beschluss doch mal rein, wenn du durchgehend AU warst, wäre das sehr ungewöhnlich.

In HH gibt es leider keinen BerHS, das SG dort ist auch zum kotzen.
wie hast du dein Widerspruch und eA formuliert?

Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: Tante Maria am 00:46:56 Do. 26.Dezember 2013
@ Hartzer 4 ,ich habe gestern den beschluss mit Bilder Upload reingestellt . Hat aber wohl nicht funktionoert. Komisch (https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2F%5Bimg%5Dhttp%3A%2F%2Fup.picr.de%2F16854725kx.jpg&hash=b256e06ae37d890aeaf374ced3c3a93b96a997ba) ](https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fup.picr.de%2F16854737dr.jpg&hash=9be62e86c9a6d855b14d33d1f3434a9f8adab91e)[/img] .  Ich hoffe jetzt kann man das sehen ? Kennst du dich damit aus ?

Leider kann ich hier keine Doc formate einfügen . woher weisst du das das SB in hh zum kotzen ist ?

Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: Tante Maria am 00:54:15 Do. 26.Dezember 2013
Hier Seite 1 Dazu: (https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2F%5Burl%3Dhttp%3A%2F%2Fwww.file-upload.net%2Fdownload-8444369%2Fimg011.jpg.html%255Dimg011.jpg%255B%2FURL%255D&hash=a565589a2dc900f90a64273ce0fde1dc52258b39)
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: Tante Maria am 01:19:07 Do. 26.Dezember 2013
Hier die 1 Seite :

(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fwww.bilder-hochladen.net%2Ffiles%2Fthumbs%2Flbgq-1-c4ca.jpg&hash=89dc21b5cc8c6071d7eb95d892c60f64c272a8b1) (http://www.bilder-hochladen.net/files/lbgq-1-c4ca-jpg.html)
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: schwarzrot am 10:37:51 Do. 26.Dezember 2013
Ist ein beliebtes mittel, BKH nicht zu gewähren, um generell eine gerichtsentscheidung im hauptverfahren abzuwürgen.
Gegen nichtgewährung von PKH kann man gerichtlich vorgehen.

Allerdings würde ich es so sehen, dass es bei dir ein graubereich ist, weil du schon sehr lange AU bist und (vermutlich) wärend dieser zeit ladungen ins 'JC' mit einfachen AU beantwortet hattest?

Die 'wegeunfähigkeitsbescheinigung' ist in so einem fall leider möglich, wie die entscheidung des BSGs zeigt.
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:55:22 Do. 26.Dezember 2013
ZitatDie 'wegeunfähigkeitsbescheinigung' ist in so einem fall leider möglich, wie die entscheidung des BSGs zeigt.

Hmm, ging mir grade folgender Gedanke durch den Kopf:
Seid 2 Jahren akzeptiert das JC eine AU und plötzlich nicht mehr?
Warum? Begründung des JC? Das Urteil?
Was ist mit "Gewohnheitsrecht"?
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: Tante Maria am 12:12:00 Do. 26.Dezember 2013
Zitat von: Rudolf Rocker am 11:55:22 Do. 26.Dezember 2013
ZitatDie 'wegeunfähigkeitsbescheinigung' ist in so einem fall leider möglich, wie die entscheidung des BSGs zeigt.

Hmm, ging mir grade folgender Gedanke durch den Kopf:
Seid 2 Jahren akzeptiert das JC eine AU und plötzlich nicht mehr?
Warum? Begründung des JC? Das Urteil?
Was ist mit "Gewohnheitsrecht"?


Ja ,das sehe ich genauso .Die Wegeunfähigkeit siehst das SGb  2 nicht vor. Das die Gerichte den Lügen der Jobcenter glauben ist ja klar.

@ Schwarzrot ,das BSGs Urteil siehst die Einzelfallentscheidung vor .Der betroffene war sonst nicht au ,sondern immer nur zu Meldetermine .Es trifft aber nicht auf durchgängige AU zu. Aber die Jobcenter nutzen dies gerne .
Wann steht den beim Meldetermin hinten auf der Rückantwort als wichtiger Grund : Au ist beigefügt Au bis zum ...

Wie hätte ich denn den Meldtermin außer in der bestehenden AU absagen können .Krank ist nunmal krank .Keiner geht in der Au zur Arbeit ,wenn AU .

Und wie kann ich gegen die Versagung der PKH angehen ?  Das Gericht beziehst sich ja vorweigend auf dem Widerspruchbescheid Lpgern des Jobcenters .Nach dem neuen Leitlinien SGB 2 § 56 hätte sie ja die AU per MDK prüfen lassen können .Machen Sei aber nicht ,weil Sie anscheint wissen ,das dies nicht geht? Drum  fordern Sei immer noch die Wegeunfähigkeitsbescheingung(die auch ihre Hegaanweisung nicht mehr vorsiehst. Dann kann der Jobcenter munter drauf los sanktionieren ,wie Lustig .wie wissen auch das die Ärzte sowas nicht austellen .Da die Au leitlinien es nicht vorsehen .
Alle länger Kranke Au geschriebende sind dann den Gerichten u. Jobcenter hilflos ausgeliefert ?
Gehts noch ?  kotz

Also an die Experten hier , die beschwerde ist ja nicht zulässig .Anhörungsrüge ? Was kann ich tun ?
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: Rudolf Rocker am 12:45:38 Do. 26.Dezember 2013
ZitatDer betroffene war sonst nicht au ,sondern immer nur zu Meldetermine .Es trifft aber nicht auf durchgängige AU zu. Aber die Jobcenter nutzen dies gerne .

Das sehe ich nämlich genau so!
Das BSG Urteil ist eine Einzefallentscheidung.




ZitatAlso an die Experten hier , die beschwerde ist ja nicht zulässig .Anhörungsrüge ? Was kann ich tun ?

Ich sehe leider nur die Möglichkeit an einen Anwalt zu kommen und auf die PKH zu verzichten.
Alleine schon die Klage auf PKH wird vermutlich eine halbe Ewigkeit dauern und viel Energie fressen.
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: karpfen am 14:25:02 Do. 26.Dezember 2013
Zitat von: Tante Maria am 12:12:00 Do. 26.Dezember 2013
Nach dem neuen Leitlinien SGB 2 § 56 hätte sie ja die AU per MDK prüfen lassen können .Machen Sei aber nicht ,weil Sie anscheint wissen ,das dies nicht geht? 

doch das geht. nur scheint dein jobcenter das noch nicht zu wissen ...

ich würde selbst die untersuchung durch den mdk beantragen, sofern noch nicht geschehen.
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: Tante Maria am 16:54:51 Do. 26.Dezember 2013
Zitat von: karpfen am 14:25:02 Do. 26.Dezember 2013
Zitat von: Tante Maria am 12:12:00 Do. 26.Dezember 2013
Nach dem neuen Leitlinien SGB 2 § 56 hätte sie ja die AU per MDK prüfen lassen können .Machen Sei aber nicht ,weil Sie anscheint wissen ,das dies nicht geht? 

doch das geht. nur scheint dein jobcenter das noch nicht zu wissen ...

ich würde selbst die untersuchung durch den mdk beantragen, sofern noch nicht geschehen.

Warum sollte ich das tun? Damit würde ich mich ja selber in Schwierigkeiten bringen ! Zumal die MDK rückwirkend keine AU aufheben kann ,und sich nicht  über stehende Ärzte hinweg setzen kann .Diese Leitlinien wurden nur geschaffen ,um  seitens der Jobcenter weiter einzuschüchtern und zu schikanieren ,um die Erwerbslosen um ihre Rechte zu bringen ,damit die Statistiken weiterhin manipuliert werden können.
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: karpfen am 15:30:27 Fr. 27.Dezember 2013
Zitat von: Tante Maria am 16:54:51 Do. 26.Dezember 2013
Zumal die MDK rückwirkend keine AU aufheben kann ...

aber die rechtmäßigkeit auch einer zurückliegenden au bestätigen ... (kenne da bereits einen menschen, bei dem das so passierte und damit war dem jobcenter der wind aus den segeln genommen ...   ;D)
Titel: Re:Fachliche Hinweise der Agentur f. Arbeit zur Bettlägrigkeitsbescheinigung
Beitrag von: dagobert am 19:39:09 Di. 06.Oktober 2015
SG München gegen Reiseunfähigkeitsbescheinigungen.
https://www.elo-forum.org/alg-ii/149666-reiseunfaehigkeitsbescheinigung-lt-datenschutz-jc-ungueltig.html#post1961657 (https://www.elo-forum.org/alg-ii/149666-reiseunfaehigkeitsbescheinigung-lt-datenschutz-jc-ungueltig.html#post1961657)