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Krank => Lieber Krankfeiern als gesund schuften! => Gesund? => Thema gestartet von: ftenbrink am 18:12:30 Di. 04.März 2014

Titel: Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: ftenbrink am 18:12:30 Di. 04.März 2014
Hallo, ich bin mir mit meinem Arbeitsvermittler eingig, dass ich eine Weiterbildung zum Heilpraktiker machen kann/werde. Ich habe lt. seiner Meinung nach die nötigen persönlichen und beruflichen Voraussetzungen.
Nachdem im letzten Gespräch von Seiten der Optionskommune/Arbeitsvermittler gesagt wurde, dass dazu kein Psychologischer Dienst mehr in Anspruch genommen werden sollte/müsste, kam beim heutigen Gespräch die Aussage, dass ich nun doch ein Gespräch mit einer Psychologin machen müsse. Ohne dies "Stellungnahme" könne man mit mir keinen Vertrag (EGV) bzgl. der Ausbildungskostenübernahme etc. machen.

Frage:
- Hat jemand hier bereits eine Ausbildung zum Heilpraktiker gefördert bekommen?
- Hat eine psychologische Begutachtung stattgefunden? Wenn ja wie war die?
- Ist diese gesetzlich vorgeschrieben?
- Wie kann diese "Untersuchung" und folgende Stellungnahme sinnvoll aussehen?
- Wie beurteilt ihr die Entbindung von der Schweigepflicht?
- Welche "Fallstricke" drohen mir hier?

Dazu habe ich heute eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht unterschrieben (Link anonymisiert). Ein Termin für das Gespräch habe ich noch nicht. Ich kann die Entbindung jederzeit wiederrufen.

Liebe Grüsse
Anonymisierte Schweigepflichterklärung
http://www.elo-forum.org/attachments/weiterbildung-umschulung-sinnlose-massnahmen/64160d1393506602-psychologisches-gutachten-heilpraktiker-ausbildung-entbindung_schweigepflicht_1.jpg (http://www.elo-forum.org/attachments/weiterbildung-umschulung-sinnlose-massnahmen/64160d1393506602-psychologisches-gutachten-heilpraktiker-ausbildung-entbindung_schweigepflicht_1.jpg)
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: schwarzrot am 22:55:57 Di. 04.März 2014
Da du das auch schon im elo-forum und im tacheles-forum fragst, warten wir doch mal ab, ob dir nicht in mindestens einem von dem geholfen wird.
Muss man ja nicht alles 3x schreiben.  ;)
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: ftenbrink am 23:13:50 Di. 04.März 2014
ja, das habe ich mir auch gedacht. aber bis auf wenige details waren die meisten kommentare nicht sehr kontrutiv. eher so in die richtung:
- einer der "widerrufen" mit "ie" und einem "r" schreibt ist nicht fähig eine HP ausbildung zu machen
oder
- HP als job ist scheisse

usw. auf meine konkreten fragen kamen leider keine konkreten antworten. liegt vielleicht auch daran, dass wenige bis keiner bisher ne HP ausbildung finanziert bekommen haben?
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: schwarzrot am 06:54:26 Mi. 05.März 2014
Zitat von: ftenbrink am 23:13:50 Di. 04.März 2014
ja, das habe ich mir auch gedacht. aber bis auf wenige details waren die meisten kommentare nicht sehr kontrutiv.
...
usw. auf meine konkreten fragen kamen leider keine konkreten antworten. liegt vielleicht auch daran, dass wenige bis keiner bisher ne HP ausbildung finanziert bekommen haben?
Hmm.
Hab mir mal grade den thread im elo durchgelesen und finde, dass da sehr viel steht, was richtig ist.
Und ja eine HP-ausbildung ist eine seltene ausnahme, dass das 'JC' das finanziert. Kannte aber jemanden, da hat das geklappt (er hat sich das aber, glaub ich, vor gericht erstreiten müssen und ist schon ein paar jahre her).
Zitat von: ftenbrink am 18:12:30 Di. 04.März 2014
- Hat jemand hier bereits eine Ausbildung zum Heilpraktiker gefördert bekommen?
Nicht das ich wüsste.
Zitat
- Hat eine psychologische Begutachtung stattgefunden? Wenn ja wie war die?
- Ist diese gesetzlich vorgeschrieben?
Die ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, es existiert eine 'dienstanweisung' im 'JC' (siehe antwort im elo-forum!), bei mutigeren SBs, wenn der sicher ist, dass du das durchziehst/packst, gehts aber auch ohne.
Zitat
- Wie kann diese "Untersuchung" und folgende Stellungnahme sinnvoll aussehen?
- Wie beurteilt ihr die Entbindung von der Schweigepflicht?
Ist m.m.n. immer problematisch, jedoch kann man DEINE spezielle 'schweigepflichtentbindung' so auffassen, dass die behörden intern ihre gesammelten infos über dich weiterreichen dürfen.
Zitat
- Welche "Fallstricke" drohen mir hier?
Siehe elo-forum.


Insgesamt ist dir die lage auch sehr gut im elo-forum erklärt worden:
-Eine weiterbildung ist 'kann' (aber in 'pflichgemässen ermessen', nicht zu verwechseln mit 'beliebig'!), d.h. du hast keinen rechtsanspruch auf eine weiterbildung.

-Der beruf des heilpraktikers ist zusätzlich heikel, wenn dein SB will, liefert er dir haufenweise daten, dass es für so eine weiterbildung/beruf keinen bedarf im arbeitsmarkt gibt.
D.h. generell,
-eine weiterbildung erreicht man schneller in dem man seinen SB davon überzeugt und in dem man sich mit dem einigt, als gegen den.
Das beinhaltet u.u. auch, dass man auf die ängste, dass der SB sich absichern will, eingeht/ sie ihm nimmt.

-Alternativ kannst du natürlich pokern und die psychospielchen verweigern.
Auch braucht man nicht mal ne EGV dafür zu unterschreiben.
Falls der SB sich dann gegen die weiterbildung ausspricht, kannst du verlangen, eine schrifltiche 'rechtsmittelfähige' ablehnung zu bekommen und dann dagegen gerichtlich vorgehen.
Dann würde geprüft, ob der SB eine gut begründete entscheidung im 'pflichtgemässen ermessen' durchgeführt hat.
Ausgang ist dabei ungewiss.

Und nun schaun mer mal, ob du mit meinen antworten zufrieden warst, oder noch in einem 4. forum postest.  ;)
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: ftenbrink am 07:33:45 Mi. 05.März 2014
Danke für die Antwort.
Was haltet ihr von der Möglichkeit, dass man "unbequeme" Leistungsempfänger durch Gutachten "entsorgen" will, und auch wohl kann?
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: schwarzrot am 08:12:08 Mi. 05.März 2014
ICH halte von verschwörungstheorien nicht viel, mehr dagegen davon, zu verstehen, wie das 'job'center wirklich funktioniert:

Das 'JC' ist eine behörde, keine einzelperson.
Das 'JC' ist nicht dein freund, will dich aus kostengründen möglichst schnell loswerden (z.b. in einen billigjob), oder zumindest dich möglichst billig halten (z.b. mit 'sanktionen').
Du bist für das 'JC' nur eine nummer und gar nicht als mensch wichtig (im positiven, wie im negativen).
Betroffene in Weiterbildungen helfen den 'JC's die 'arbeitslosenzahlen' niedrig zu halten, weil teilnehmer darin nicht mitgezählt werden, selbes gilt für die (billigeren) 'massnahmen'.

Eine (selbstgesuchte) weiterbildung ist aber relativ 'teuer' und daher im 'JC'-system quasi ein lottogewinn.

Andererseits gibt es im gesetz die verpflichtung, anträge von dir zu bearbeiten und die notwendigkeit, in abständen dich immer mal wieder als 'bearbeitet' abzuhaken.

Falls der SB vorhat, dir eine weiterbildung nicht zu genehmigen, bietet das psycho-gutachten u.u. eine (für ihn gefahrlose) möglichkeit dazu und seinen 'haben-was-für-ihn-getan'-'födern'haken kann er dann auch mit einer 'arbeitserprobungsmassnahme', 'gabelstaplerschein', oder 'aktivierungsmassnahme' machen. Damit wäre für ihn der vorgang billiger vom tisch.
Wie dein Sb drauf ist, kannst nur du beurteilen und entscheiden.

Aber natürlich kann man gegen alles rechtlich/durch ein gegengutachten vorgehen, oft reicht sogar einfach mal bestimmt mit dem SB zu reden und ihn zu überzeugen.

Daher würde ich nicht behaupten, dass man wirklich 'unbequeme' ...'leistungsempfänger'(sic! Wir haben uns diese 'leistung' ja nicht ausgesucht!), wie du meinst, 'entsorgen' kann.

Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:28:19 Mi. 05.März 2014
Rechtssicherheit im SGB ist immer so eine Sache!
Es gibt viel zu viele Paragrafen die, je nach Lage, in die eine oder andere Richtung ausgelegt werden können.

Ein beliebtes Spielchen beim JC ist es immer, das sich der SB zunächst dafür begeistert, das sein "Kunde" mit einer tollen Idee kommt und erst mal grundsätzliche Unterstützung anbietet.

Dann heißt es aber plötzlich: "Naja, bevor wir Ihnen eine so teure Ausbildung finanzieren, wollen wir erst mal Ihre grundsätzliche Leistungsbereitschaft überprüfen. Dazu habe ich hier eine Maßnahme, die dauert 6 Monate..."

Und so findet man sich dann in einer Sinnlosmaßnahme wieder und wenn die 6 Monate rum sind, gibt es neue Gründe warum eine Weiterbildung/ Umschulung nicht möglich ist.

Ebenso beliebt ist das "schieben" in ein anderes Berufsfeld:

"Oh sie wollen Heilpraktiker werden? Warum machen sie denn nicht eine Umschulung zum Altenpfleger?"
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: ftenbrink am 13:17:03 Mi. 05.März 2014
Ich habe jetzt die Info bekommen, dass die "Begutachtung" entgegen der ersten Aussage des Landkreises mehrere Stunden in Anspruch nehmen soll, und "abhängig" von der Fragestellung des Landkreises und der "Fragebögen" sein soll. Was die Fragestellung nun konkret ist, und was der Inhalt der Fragebögen ist hat man mir nicht mitgeteilt.

Erst sagt man mir (Arbeitsvermittler), ich kann die Ausbildung ohne Gutachten anfangen.
Dann lässt man mich zu einer Infoveranstaltung fahren und einen Gasthörtermin machen.
Dann redet man von "pro Forma" Gesprächen von "15 Minuten, dann sind sie damit durch".
Nun wird es ein mehrstündiges Unterfangen mit der Psychologin mit ungewissem Inhalt und Ziel.

Ich habe die Schweigepflichtentbindung erst mal wiederufen und um schriftliche Klärung gebeten.

Ich möchte noch mal betonen, das alle die ich kenne und befragt habe, die sogenannte "Sinnlosmassnahmen" oder 1 Euro Jobs durchführen mussten, die ebenfalls mehrere tausend Euro pro Person kosteen, keine derartige Begutachtung machen mussten.
Allerdings bezweifel ich, dass es überhaupt objektive nachvollziebare Masstäbe geben kann, um zu beurteilen, ob jemand für etwas geeignet ist oder nicht.
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: rebelflori am 13:51:37 Mi. 05.März 2014
Hattest du mal psychologe Probleme und hast es dem JC mit geteilt ??? Wenn nein, dann lässt dich deine SB gerade im Kreis laufen. Eigentlich reicht ein Eignungstest (Mathe, Deutsch und Co.) um eine Umschulung zu bekommen. Soweit ich das weiß.
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:13:40 Mi. 05.März 2014
Lass Dir mal schriftlich Begründen, wozu das gut sein soll!
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: ftenbrink am 17:21:53 Mi. 05.März 2014
Zitat von: rebelflori am 13:51:37 Mi. 05.März 2014
Hattest du mal psychologe Probleme und hast es dem JC mit geteilt ??? Wenn nein, dann lässt dich deine SB gerade im Kreis laufen. Eigentlich reicht ein Eignungstest (Mathe, Deutsch und Co.) um eine Umschulung zu bekommen. Soweit ich das weiß.

Ne, psychische Probleme habe ich nicht. Ohne mich besonders herausstellen zu wollen kann ich sagen, dass ich die letzten zwei Weiterbildungen, von mir selber organisiert, jeweils als Bester abgeschlossen habe. Das weiss auch der Landkreis.
Aber ich habe bereits mehrere SG Verfahren gegen den Landkreis gewonnen. Ohne anwaltliche Vertretung. Weitere Verfahren sind anhängig. :D

Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: ftenbrink am 17:27:41 Mi. 05.März 2014
Zitat von: Rudolf Rocker am 16:13:40 Mi. 05.März 2014
Lass Dir mal schriftlich Begründen, wozu das gut sein soll!

Habe ich gestern schriftlich gemacht. Als Antwort kam heute von meinem Arbeitsvermittler die Ansage via mail, das alles erst mal gecancelt wurde, und er sich zwecks "Aufklärung zu gegebener Zeit" melden werde. Eine Antwort auf meine Frage nach den Gründen für eine Begutachtung gab es nicht.
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: hoessi666 am 19:41:34 Di. 11.März 2014
Falls noch aktuell...

@ftenbrink
Die Begutachtung durch den Psycho-sozialen Dienst wird von den meisten SBs vor Bewilligung einer Maßnahme angeordnet. Es muß nicht gemacht werden ,aber viele bestehen darauf: Einerseits um zu testen, ob Du in der Lage bist das Bildungziel zu erreichen, andererseits um sich abzusichern, falls es doch nicht hinhaut, denn dann hatte ja der Psycho-Dienst vorher quasi sein OK gegeben und dein SB ist zumindest nicht alleine der Depp...

Überschätze den Begriff des "psychologischen" in dem Zusammenhang nicht; die führen die Tests nur durch und checken nicht ob Du "zurechnungsfähig" bist (normalerweise hätte dein SB dir übrigens ein Merkblatt über den Dienst und die Begutachtung geben müsen/können).
Ich habe vor einer Weiterbildung auch so einen Test machen müssen:

Zuerst gibt es ein kurzes Gespräch: Hier solltest Du darlegen können, welche Umschulug/Weiterbildung Du machen möchtest  und aus welchem Grund. MAche Dir hierzu Gedanken, denn wenn Du nichts darauf antworten kannst, sieht es per se schlecht aus, denn dir wird mangelnde Motivation und Ziellosigkeit unterstellt!

Danach folgt ein Test, der über mehrere Stunden geht (bei uns am PC). Hier werden allgemeine Fähigkeiten getestet wie Grundrechenarten, Merk- und Konzentrationsfähigkeit, technische Verständnis, Rechtschreibung etc. (läuft in etwa wie viele Berufsorientierungstests im Netz). Du hast eine gewisse Zeit zur Bearbeitung eines Themenblocks und bekommst dann den nächsten. Ab und an gibt es Pausen...

Bist Du mit den Tests fertig, mußt Du etwas warten auf ein zweites Gespräch mit dem Psychologen: Der teilt dir mit, wie Du in den einzelnen Kategorien abgeschnitten hast, weist dich auf allgemeine Schwächen und Stärken hin und beurteilt das dann alles im Hinblick auf deine Vorstellungen für die Umschulung/Weiterbildung. Hier solltest Du dich auch offen für Kritik des Psychologen zeigen und bereitweilig zeigen um an  etwaigen Schwächen zu arbeiten...

Alles in allem gar nicht so wild und vielleicht sogar eine gute Standort-Bestimmung für einen selbst. Vor allem sind die Leute da wesentlich entspannter als der "gemeine" (sprich: durchschnittliche) SB (zumindest nach meiner Erfahrung). Trotzdem sollte man natürlich immer wissen, was man sagt und was nicht....
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: ftenbrink am 20:28:24 Do. 13.März 2014
Danke für deine Ausführungen.

Hat mein Arbeitsvermittler auch so einen Test machen müssen um zu "beweisen" dass er in der Lage ist mir "Arbeit oder Weiterbildungen zu vermitteln"? Oder der Psychologe, ob der in der Lage ist meine "Fähigkeiten" und "Eignungen" zu "untersuchen", insbesondere für die Ausbildung zum HP? Und nach welchen gesetzlich definierten und wissenschaftlich quantifizierbaren und qualifizierbaren Methoden geschieht dies? Auf Grundlage welchen theoretischen Bezugsrahmens? Das gibt es alles nicht. Es sind nicht mal Wörter wie "Volksgesundheit" oder "sittlich" eindeutig wissenschaftlich und gesetzlich definiert. Und diese beiden Wörter sind in der ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) genannt um den Beruf ausführen zu dürfen. Neben anderen Voraussetzungen wie deutsche Staatsangehörigkeit, Alter >25, mindestens eine abgeschlossene Ausbildung, "Gesundheit".

Ich habe Abitur, ein Studium, eine abgeschlossene Berufsausbildung, zwei Weiterbildungen (als Bester abgeschlossen), arbeite ehrenamtlich und selbstständig auf Honorarbasis in der Erwachsenenbildung, habe als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni, an der Landwirtschaftskammer und als Projektmanager gearbeitet, und blicke auf eine 25 jährige Berufserfahrung zurück. Ach ja, ich laufe jeden Tag 10 km und mein polizeiliches Führungszeugnis ist tadellos.

Was ich damit sagen will ist, dass was der Landkreis hier machen will ist Willkür, da nicht verifizierbar und nebenbei UngleichbehandlungIch weigere mich Objekt staatlicher Willkühr zu sein. Ob der Arbeitsvermittler sich damit "sicherer" fühlt ist mir Peng.

Die Würde des Menschen fordert, dass über die Rechte des Individuum nicht einfach von der Obrigkeit verfügt werden kann. Der Einzelne darf nicht bloßes Objekt staatlicher Maßnahmen oder bürokratischer Willkür werden. Die Menschenwürde darf von keiner staatlichen oder kommunalen Instanz angetastet werden.

Ich fühle mich in diesem Falle zum Objekt staatlicher Willkür degradiert und als Arbeitsloser zu einem niederen Menschsein reduziert, welches nicht mit den Erfordernissen der Grund- und Menschenrechte in Vereinbarung zu bringen ist.
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: Rudolf Rocker am 20:52:28 Do. 13.März 2014
Hmm, wie wäre es denn mit einem Jurastudium? So in Richtung Sozialrecht? Und dann die Weiterbildung zum HP selber einklagen!
Nee, Spaß beiseite.

Frage Deinen SB doch mal schriftlich nach der Rechtsgrundlage und lass Dir das ebenfalls schriftlich geben.
Dann gehst Du zu einem Fachanwalt für Sozialrecht und lässt Dich beraten, was es für Möglichkeiten gibt.
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: ftenbrink am 17:49:21 Fr. 14.März 2014
Zitat von: Rudolf Rocker am 20:52:28 Do. 13.März 2014
...
Frage Deinen SB doch mal schriftlich nach der Rechtsgrundlage und lass Dir das ebenfalls schriftlich geben.
...

Das habe ich vor zwei Wochen gemacht. Reaktion bisher = NULL.
Dann habe ich schriftlich Akteneinsicht beantragt um zu prüfen, ob da ohne mein Wissen etwas von Statten gegangen ist.
Reaktion bisher = NULL
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: schwarzrot am 11:01:08 Sa. 15.März 2014
Zitat von: ftenbrink am 17:49:21 Fr. 14.März 2014
Das habe ich vor zwei Wochen gemacht. Reaktion bisher = NULL.
Dann habe ich schriftlich Akteneinsicht beantragt um zu prüfen, ob da ohne mein Wissen etwas von Statten gegangen ist.
Reaktion bisher = NULL
Zwei wochen sind nix (wenn die mal was tun sollen).
Sollte nach einem monat immer noch nix passiert sein, brief an SB, amtschef und 'Kundenreaktionsmanagement' mit dem hinweis versehen "eine kopie dieses schreibens geht an.....", so dass die von den briefen untereinander wissen.


Kundenreaktionsmanagement der BA und
Bundesagentur für Arbeit
Kundenreaktionsmanagmet JobCenter/Arge
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg
* = Quelle: Homepage der Agentur für Arbeit

Weitere infos:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1071421 (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1071421)
Titel: Re:Psychologisches Gutachten für Heilpraktiker Ausbildung
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:19:35 Sa. 15.März 2014
Und bei Schreiben, bei denen man etwas fordert, immer eine 14tägige Frist setzen.
Machen die ja auch so!