Zitat3. Urteil des SG Iserlohn: Teilhabe in Höhe von 30 € monatlich
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Hier möchte ich auf ein spannendes Urteil des SG Iserlohn v. 27.09.2016 - S 7 AS 2145/13 hinweisen, dort hat das SG Iserlohn das beklagte JC dazu verurteilt, Teilhabekosten in Höhe von 30 € zu bewilligen, der Urteilstenor ist relativ einfach: mit 10 EUR monatlich könne der Sinn und Zweck des Gesetzes, vorliegend Musikunterricht nicht erfüllt werden, daher müsse im Wege der theologischen Auslegung die konkret benötigten 30 EUR gewährt werden.
Das ist aus meiner Sicht eine mutige und beispielhafte Entscheidung, die ich daher der interessierten Fachöffentlichkeit nicht vorenthalten möchte, diese gibt es hier zum Nachlesen: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Detmold-27.09.2016---S-7-AS-214513.pdf (http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Detmold-27.09.2016---S-7-AS-214513.pdf)
Quelle: Thome-Newsletter vom 27.11.16