Maßname abbrechen wegen Nichtauszahlung Fahrgeld?

Begonnen von besorgter bürger, 22:38:51 Do. 07.August 2008

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besorgter bürger

Im Kleingedruckten steht das Sanktionen anstehen wenn man die Maßnahme ohne vernünftigen Grund abbricht (oder so Ähnlich)
Wenn Fahrgeld nach 6 Wochen immer noch nicht gezahlt wurde, kann man dann abbrechen wenns finanziell einfach nicht mehr geht?
Hat jemand sowas schon gemacht? Wie ging das aus?
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Kater

@besorgter bürger

ich habe keine Erfahrung damit, aber probiere es mit einem "Antrag auf Vorschuss" wie hier unten (du mußt den Text noch an die Fahrgeld-Geschichte anpassen)

Gruß, Kater


ZitatAbsender


Anschrift der Behörde

Datum


Antrag auf einen angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch gem. § 42 SGB I

Bedarfsgemeinschaftsnummer:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe am...... meine Folgeantrag für Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch bei Ihnen eingereicht. Leider kann bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang verzeichnen. Auch fehlt der dazugehörige Leistungsbescheid. (gegebenenfalls streichen).

Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass ich weder die Miete bezahlen kann, noch über irgendwelche Mittel zur Ernährung verfüge. Deshalb ist meinem Antrag sofort statt zu geben. Eine Kopie meines letzten Kontoauszuges anbei.

Mit freundlichen Grüßen


(Unterschrift)

quelle: g.klaut

Irrlichtprojektor

Genau, wichtig in dem Fall wäre wahrscheinlich als Rückversicherung das Amt davon in Kenntnis zu setzen?

gruß irrlicht

Kater

wenn du die Maßnahme wirklich machen willst, den Träger davon in Kenntnis setzen, daß du abbrechen mußt, weil kein Fahrgeld gezahlt wird... vielleicht kann der (Träger) noch was machen  ?(
der hat ja sicher Interesse daran, keinen Teilnehmer zu verlieren

besorgter bürger

danke Kater

§ 42 SGB I rules!

ob ich die Maßname weitermachen will bin ich mir aber gar nicht so sicher. deswegen würde mich mal interessieren ob fehlendes Fahrgeld ein Grund wäre...
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

flipper

normalerweise wird der fahrtkostenerstattungsanspruch gegen das amt an dem massnahmeträger abgetreten. das steht in deim teilnahmevertrag.  natürlich lässt der unwissende teilnehmer erstmal zum amt und zurück im kreis laufen, dann hat er zinsvorteile mit der kohle auf seiner bank.
was kümmert so einen dreckträger wenn die teilnehmer hungern...

gegen den kannste dann eigentlich zivilrechtlich beitreiben lassen.

ne mahnung mit der gerichtsvollzieherandrohung würde dann auch die massnahme beenden, spätestens wennde die wahrmachst :D

nur meine phantasie, keine rechtsberatung!
"Voting did not bring us further, so we're done voting" (The "Caprica Six" Cylon Model, BSG)

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