Gegen Flaschensammler

Begonnen von admin, 15:52:14 Sa. 27.September 2014

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admin

Der neue Eimer schluckt viel Geld

Um die Sammler zu vergraulen, wurden teure Hightech Mülleimer angeschafft. Für mehr als 5000 Euro können die Kübel eine ganze Menge - etwa den Müll komprimieren und Solarstrom nutzen - aber eines können sie nicht: Pfandflaschen wieder herausrücken. Pech gehabt! Unerwünschte Gestalten wird man am besten los, wenn man ihnen die Nahrungsgrundlage entzieht.

http://www.stern.de/panorama/hamburg-vergrault-obdachlose-kein-herz-fuer-flaschensammler-2112197.html

Kuddel

ZitatFlaschensammler sind im Hamburger Flughafen nicht gerne gesehen: 97 Anzeigen stellte das Management 2014 gegen Sammler, die gegen ein zuvor ausgesprochenes Hausverbot verstoßen hätten.
http://www.hinzundkunzt.de/97-anzeigen-fuers-flaschensammeln/

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

BGS

Zitat von: dagobert am 19:18:30 Fr. 01.April 2016
ZitatCaritas verdrängt private Flaschensammler vom Markt
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=2121606

EKELHAFT die "Caritas", falls das stimmt. Schamlos und peinlich.

MfG

BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Fritz Linow

ZitatEine Pfandflaschensammlerin hat sich in Düsseldorf einen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen erstritten.

Die Einnahmen aus dem Sammeln von Pfandflaschen seien in ihrem Fall so gering, dass sie nicht angerechnet werden könnten, entschied das Sozialgericht in. Die 52-jährige Klägerin sei wohnungslos, verfüge weder über Einkommen noch Vermögen. Zudem lebe sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft. Ihr stehe daher der Regelbedarf zu. Damit setzte sich die Klägerin gegen das Jobcenter durch, das ihr eine Unterstützung mit dem Hinweis auf widersprüchliche Angaben verwehrt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. [Az.: S 37 AS 3080/19]
https://www.deutschlandfunk.de/sozialgericht-duesseldorf-pfandflaschen-sammlerin-hat.1939.de.html?drn:news_id=1088697
Überhaupt nicht gut, wenn es von der Klassenjustiz entschieden werden muss.

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