Equal Pay-Regelung hilft Leiharbeitern nicht

Begonnen von Rappelkistenrebell, 18:50:19 Mi. 24.Januar 2018

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Rappelkistenrebell

Equal Pay-Regelung hilft Leiharbeitern nicht
Zum ersten Mal beschäftigt die Klage eines Betroffenen auf gleiche Bezahlung ein deutsches Arbeitsgericht

Von Ines Wallrodt 25.01.2018

Im Mai 2017 machte die ZDF-Kabarettsendung »Die Anstalt« eine Initiative des Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler bekannt. Der Professor aus Bremen suche Leiharbeiter, die mit seiner Hilfe gegen ihre Benachteiligung in Betrieben vor Gericht ziehen wollen, hieß es dort am Ende einer gepfefferten Kritik an der deutschen Rechtslage. Minutenlang hielt der Kabarettist Claus von Wagner Däublers E-Mail-Adresse in die Kamera.

Das Angebot schlug ein: Seit dieser Sendung habe er über 500 E-Mails von Leiharbeitern bekommen, sagt Däubler. In jeder zweiten sei von »Ausbeutung« und »Sklavenhaltersystem« die Rede gewesen. Viele fühlten sich wie »Arbeitnehmer zweiter Klasse«. Doch trotz der großen Resonanz wollten nur die wenigsten tatsächlich einen Prozess anstrengen. Däubler führt das unter anderem auf Angst zurück, die Zeitarbeitsfirma zu verklagen, bei der man unter Vertrag steht oder irgendwann wieder stehen muss. »Man will nicht das Wenige, das man hat, auch noch aufs Spiel setzen.« Zwei Dutzend Leiharbeiter vermittelte er schließlich an Arbeitnehmeranwälte weiter. Am Mittwoch wurde in Gießen der erste Fall verhandelt.

Der Kläger war einige Monate bei der großen Zeitarbeitsfirma Randstad angestellt, die ihn von Februar bis Juni letzten Jahres in einen Metallbetrieb in Hessen entlieh. Dort arbeitete er in der Produktion im Schichtsystem, allerdings verdiente er bis zu 40 Prozent weniger als seine fest angestellten Kollegen für dieselbe Arbeit. Denn er wurde nach dem Tarifvertrag Zeitarbeit bezahlt, den DGB und Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister geschlossen haben; für die Stammbelegschaft jedoch gilt das bessere Tarifwerk der Metall- und Elektroindustrie. Insbesondere die Schichten an Sonn- und Feiertagen wurden schlechter vergütet. In dem Betrieb beschäftigt ist er nicht mehr. Randstad kündigte ihm noch in der Probezeit. Nun will der Mann die Lohndifferenz zu den Stammbeschäftigten vor Gericht nachträglich erstreiten.

Mit dem Fall betritt das Gießener Arbeitsgericht Neuland. Es muss das neue Gesetz zur Regulierung der Leiharbeit, das vor knapp einem Jahr beschlossen wurde, auslegen und dabei auch prüfen, ob es europarechtskonform ist. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schreibt das Prinzip gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit zwar vor, schränkt es aber zugleich wieder ein, indem von diesem Equal-Pay-Grundsatz per Tarifvertrag abgewichen werden darf. Wie weit nach unten, das lassen sowohl Gesetz als auch Tarifvertrag offen. »Die Frage ist: Wann ist eine Schmerzgrenze erreicht«, erklärt der Gießener Rechtsanwalt Reimar Mewes, der den hessischen Kläger vor Gericht vertritt.

Quelle

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1077327.leiharbeit-equal-pay-regelung-hilft-leiharbeitern-nicht.html?pk_campaign=SocialMedia%3Fpk_campaign%3DSocialMedia
Gegen System und Kapital!


www.jungewelt.de

Fritz Linow

Solche Artikel, die sich mit der Klage befassen, können auch gerne hier rein:
Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=328688.msg335077#new

Stichwort "Müllsparen"

Rappelkistenrebell

Danke...kann der Admin natürlich gerne verschieben  ;)
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