Arme nutzen oft nicht was an Kostenuebernahme moeglich ist - Infos fehlen oft

Begonnen von Frauenpower, 21:32:54 Mo. 07.Juni 2021

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Frauenpower

warum fragen Arme oft nicht nach, informieren sich oder beantragen Hilfen?

Eine Grundsicherungsempfangende mit Schwerbehinderten Ausweis beantragt die Uebernahme der vdk Mitgliedsgebuehren nicht, obwohl es auf der Seite des vdk sogar steht!
https://www.vdk.de/bawue/pages/dabei_sein/64795/absetzbarkeite_mitgliedsbeitrag

das ist nur ein Beispiel

ueber Hilfen wird aber auch oft nicht informiert, die Stellen informieren oft selbst nicht :(




Onkel Tom

Zitat von: Frauenpower am 21:32:54 Mo. 07.Juni 2021
warum fragen Arme oft nicht nach, informieren sich oder beantragen Hilfen?

Eine Grundsicherungsempfangende it Schwerbehinderten Ausweis beantragt die Uebernahme der vdk Mitgliedsgebuehren nicht, obwohl es auf der Seite des vdk sogar steht!
https://www.vdk.de/bawue/pages/dabei_sein/64795/absetzbarkeite_mitgliedsbeitrag

das ist nur ein Beispiel

ueber Hilfen wird aber auch oft nicht informiert, die Stellen informieren oft selbst nicht :(

Das ist ja leider nichts neues, das Jobcenter / Grundsicherungsamt den Antragsstellern
nur das Silbertablett servieren, auf denen nur die Verpflichtungen zum Erhalt von Leistungen
sichtbar sind..
Jo, das Ding mit der "Beratungspflicht" des Amtes scheint damit wohl "abgespeist" zu sein.

Und warum sollte so beraten werden, das dem Anspruchsberechtigten ein Aha-Effekt aufkommt,
das x-Zeit auf möglicher finanzieller Unterstützung entgangen ist und nun in Zukunft nicht mehr
durch die Lappen geht ? Die Finanzämter beraten ihre Steuerzahler ja auch nicht, wo sie Steuern
sparen könnten.. Hat wohl bürokratische Systematik, um "Staatsausgaben" zu sparen..  :Q

Danke für den Link und nun wird mir durch die Zeilen vom VDK..

Zitat
...
Es hat dies damit begründet, dass der Mitgliedsbeitrag eine mit der Erzielung des Renteneinkommens
verbundene notwendige Ausgabe ist
(jetzt § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII).

Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Gerichtsbescheid vom 11. Mai 2005 für einen
Sozialhilfeempfänger bestätigt (Az.: 2 E 1890/04 (1)). Es bestehen deshalb keine Bedenken, diese
Rechtsprechung auf alle Mitgliedsgruppen in unserem Verband anzuwenden.

Wegen der entsprechenden Regelung im Sozialgesetzbuch II (§ 11 Abs. 2 Nr.5) ist diese Rechtsprechung
auch auf das Arbeitslosengeld II übertragbar.
...

klar, wie die Stadt Hamburg darauf kommt, staatlich geförderte Sozialberatungsstellen der informativen
Totalkontrolle zu unterziehen..

Das in rot und fett gefärbte wird wohl der Aufhänger sein, das bei Beratung im Bezug SGB II / XII vom
Berater Protokoll über dem Beratungsfall abverlangt werden, um aus zu werten, ob die Beratung notwendig
sei oder nicht..

So in etwa wurden ca. 2010 in HH die Spielregeln zu Sozialberatungen geändert.. Die Folgen sind eindeutig.
Beratungsstellen wurden dadurch genau so zu "Petzen ans JC" instrumentallisiert, wie es schon bei
Maßnahmenträgern der Fall ist..

Klaro haben sich damals Aktive gegen H4 über diese Änderungen aufgeregt, das dadurch das notwendige
Vertrauen zwischen Elo-Berater_in und Ratsuchende nicht nur zerstört würde, sondern in erster Linie dem
Ratsuchenden Wahlmöglichkeit im Bezug Ratsuche geschmälert wird.

In der Tat ist bis auf eine einzige spezielle Beratungstelle noch keine weitere Beratungsstelle gelungen, die
Rechenschaftspflicht gegenüber der Sozialbehörden zu dämpfen oder zu umschiffen..

Es kann also passieren, das z.B. eine dubiose EGV abverlangt wird, Elo damit zu einer Sozialberatungsstelle e.V.
geht, von denen Recht bekommen a la "Ja, versuchen Sie mit ihrem SB zu dem Detail zu verhandeln, das das
in der EGV gestrichen wird", dem JC/Grusi bekannt wird, warum Elo Sozialberatungstelle aufsuchte und die
Frechheit nutzen können "Die Beratung war überflüssig, haben wir schon getan.." und die Beratungsstelle
anteilig Einbußen / Kürzungen staatlicher Fördergelder hinnehmen muss.

Kurz und knackig will der Staat das Sozialberatungswesen "austrocknen" oder auf ihre Linie bringen, in wie weit
Beratung dem Ratsuchenden was bringt oder Vorteile ermöglicht / gegönnt wird.

Die "Erwerbslosen-Telefonhilfe e.V." ist anhand dieser Rechenschaftspflicht pleite gegangen, da sie nicht bereit
dazu waren Informationelles Selbstbestimmungsrecht der Ratsuchenden zu verletzen und sie bei ihren
Peinigern zu verpfeifen, wo ihnen der Schuh drückt.

Kenne anbei leider nur eine Beratungsstelle e.V. , die sich erfolgreich dagegen durchsetzten ohne "Prüfung der
Beratungsnotwendigkeit" ihre staatliche Förderungen zu bekommen.

Der Verzicht auf Rat einholen ist in HH auch dem geschuldet, das externe Beratungsinhalte letztendlich auf dem
Tisch des Elo-Painiger landen kann..

Diese Kostenübernahmeanträge im Bezug Sozialberatung außerhalb von Amtsstuben werden nur dann bewilligt,
wenn z.B. kompliziertes EM-Rentenverfahren = Beratung beim VdK / SoVD oder eine Kündigung des Vermieters
= Beratung beim Mieterverein notwendig erscheint..

Im Falle der Bejahung, externe Beratung mit ins Boot zu nehmen, wird anbei nur vorübergehend übernommen.
( 1 Jahres-Mitgliedsbeitrag.. etc.)

Es geht also nur darum, den Leistungsempfänger im unruhigem Gewässer der Ratlosigkeiten zu halten  :(

In wie weit sich das Bundesweit entwickelt hat, kann ich nicht nachvollziehen, da Elos oft in Dingen verschwiegen
bleiben, die jedoch sehr wichtig sind, weil z.B. dem Elo subtil Eigenverschulden interpretiert werden kann..

Vertrauen ist anbei immer mehr zur Mangelware geworden und entzieht dem Elo Motivation, seine Anschprüche
durchsetzen zu wollen.. (Wegen Nervereien vom Amt aufgeben und resignieren..)  :'(

Lass Dich nicht verhartzen !

Frauenpower

Freut mich, Onkel Tom!
Ich fass mich da an der eigenen Nase: man verzichtet auch gerne darauf, Bonusprogramme  der Krankenkassen zu nutzen, oder die Ermäßigungen, wenn es sie gibt. Ersteres wegen der Daten, obwohl die ohnehin bekannt sind, Letzteres weil es peinlich ist.

Frauenpower

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ZitatBürgergeld: Zahlt das Jobcenter die Beiträge für einen Mieterverein
ZitatMuss das Jobcenter Bürgergeld-Beziehern die Beiträge für einen Mieterverein im Rahmen des § 22 SGB II zahlen? Diese Frage hat der Sozialrechtsexperte Harald Thomé dem Ministerium für Arbeit und Soziales

Ich wusste es nicht, wurde vom Mieter_innenverein bzw dem Anwalt aus meiner Sicht unzereichend und in Coronazeiten telefonisch beraten, und unterstützt, dass vom Mieterverein mal jemand zur Begutachtung in die neu anzumietende Wohnung kommt, hatte ich auch nicht war anscheinend zu kurzfristig.

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