Vermieter will Kaution nicht zurück zahlen

Begonnen von Bimmelbommel, 11:43:34 Di. 17.Februar 2015

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Bimmelbommel

Und zwar haben wir unserem Vermieter angeboten, binnen 3 Monaten auszuziehen mit 2 Wochen Vorankündigung, gegebenenfalls auch selbst nen Nachmieter zu suchen, wenn er uns dafür die Kaution binnen 2 Wochen nach Auszug überweist. Wir bräuchten dieses Geld natürlich für unsere neue Wohnung für die Kaution. Wir haben schon seit Ewigkeiten einen Rechtsstreit mit ihm und er hat uns auch schon mehrfach angeboten auszuziehen, weswegen ich das Ganze für fair hielt. Nun hat er uns geantwortet dass er auf 3 Monate Kündigungsfrist besteht und die Kaution erst zum Ende des Jahres ans JC überweisen wird weil er von dem die Kaution bekam dieser A...
Das JC hat damals die Kaution als Darlehen gezahlt. Wenn die das Geld von dem bekommen sehen wir das nie mehr. Können wir da noch was machen? Wir wollen die nächsten Wochen in ne andre Stadt ziehen und brauchen das Geld. Jetzt überlegen ich, einfach die nächsten 2 Monatsmieten nicht zu überweisen und ihm danach den Wohnungsschlüssel zu schicken mit ner Mitteilung dass wir ausgezogen sind und die Kaution nun ja verrechnet ist. Ist das möglich oder kann sowas ne Anzeige bedeuten oder ähnliches? Und wird das JC uns unser Lebenskostengeld dadurch streichen oder nur die Miete wenn es davon erfährt? In der neuen Stadt werd ich nicht mehr beim JC sein, mir geht's also nur um das Geld in der Überbrückungszeit, also die nächsten 2-3 Monate und ob ich dadurch strafrechtlich belangt werden kann.

Rudolf Rocker

Mit dieser Frage würde ich mich an den Mieterschutzbund wenden.
Muss man allerdings Mitglied sein!

BGS

Ist zwar einige Zerit her, doch mir hatte damals der Mieterverein geraten, nicht so zu verfahren, wie BB es überlegt. Die Begründung ist mir entfallen und der damalige Verbrecher äh, Vermieter, unterschlug am Ende mit fadenscheiniger Begründung -und ohne jede Rechtsgrundlage- die gesamte Kaution. Trotzdem viel Glück.

MfG

BGS
"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

dagobert

Zitat von: Bimmelbommel am 11:43:34 Di. 17.Februar 2015
Nun hat er uns geantwortet dass er auf 3 Monate Kündigungsfrist besteht
Darf er.
Zitatund die Kaution erst zum Ende des Jahres ans JC überweisen wird weil er von dem die Kaution bekam dieser A...
a) Wenn ihr damals eine Abtretung unterschrieben habt wird diese dem Vermieter vorliegen. Ihr müsstet also erstmal das JC kontaktieren damit die die Kaution freigeben.
b) Für die Rückzahlung der Kaution hat er 6 Monate Zeit, gerechnet ab Ende des Mietverhältnisses.

Beim Mieterverein nachzufragen halte ich für eine gute Idee, sofern Mitglied.
"Ich glaube, daß man nichts vom Krieg mehr wüßte,
wenn wer ihn will, ihn auch am meisten spürt."
Udo Jürgens (Ich glaube, 1968)

Bimmelbommel

Unterschrieben hab ich damals nur ein Kautionsdarlehen. Im Mieterschutzbund bin ich leider nicht. Alles in allem wird es wohl drauf hinauslaufen dass wir uns entweder die Kaution in die Haare schmieren oder fristgerecht kündigen und unsere Miete bis dahin einbehalten und damit selbst unsere Kaution verrechnen. Kann eigentlich nicht viel dann passieren oder?

Rudolf Rocker

ZitatUnzulässig ist es, fällige Mietforderungen einzubehalten und diese dann mit der Kaution verrechnen zu wollen. Der Mieter muss die Miete bis zum letzten Monat der Mietzeit zahlen.
http://www.mieterverein-koeln.de/mieterwissen_kaution

dagobert

Zitat von: Bimmelbommel am 20:04:15 Di. 17.Februar 2015
Kann eigentlich nicht viel dann passieren oder?
Wenn du Glück hast.

Wenn du weniger Glück hast, sucht sich dein Vermieter hier etwas aus:
Mahnung, gerichtlicher Mahnbescheid, Zahlungsklage, Inkassounternehmen, Pfändung, etc. pp.

Das Menu wird noch garniert mit Mahngebühren, Verzugszinsen, Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, ...etc. pp.
"Ich glaube, daß man nichts vom Krieg mehr wüßte,
wenn wer ihn will, ihn auch am meisten spürt."
Udo Jürgens (Ich glaube, 1968)

Bimmelbommel

Hm, wenn man aber nun eh schon Schulden bis zum Abwinken hat? Einem Nackten kann man ja nimmer in die Taschen langen. Das einzig blöde wäre wenn er was in Richtung Strafanzeigen machen würde, aber eine Straftat ist das Verrechnen der Kaution ja eher nicht so wie ich das verstehe. Alles andere würde ja bedeuten dass ich mir das Geld in die Haare schmieren muss und keine Kaution bei der neuen Wohnung zahlen könnte.  >:(

Rudolf Rocker

ZitatAlles andere würde ja bedeuten dass ich mir das Geld in die Haare schmieren muss und keine Kaution bei der neuen Wohnung zahlen könnte.
ZitatDas JC hat damals die Kaution als Darlehen gezahlt. Wenn die das Geld von dem bekommen sehen wir das nie mehr.
"Ich gehe heute nicht angeln, ich fang sowieso nix!"

Meine Fresse, das kann doch echt nicht so schwer sein, zu kapieren das eine Behörde eine Rechtsgrundlage für ihre Entscheidungen braucht!
Wenn der Vermieter die Kohle an das JC überweist, verrechnen die das mit den bereits gezahlten Darlehensforderungen und zahlen den Rest zurück.
Und wenn nicht wird eben geklagt!

Aber jetzt schon, ohne überhaupt zu wissen, was Sache ist rumzuheulen das das sowieso alles nicht geht, nervt micht echt gewaltig.
Ich glaube da brauchen wir dann hier auch keine Tipps mehr geben. Dein Urteil scheint ja schon gefallen zu sein.

Schon mal was von Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gehört?

Bimmelbommel

Der Punkt ist doch schlichtweg der, dass 6 Monate erstmal warten und anschließend vielleicht noch klagen Zeit bedeutet, die wir nicht haben, darum geht's doch. Eine Verrechnung vom JC und eine Auszahlung vom Rest bringt eben auch wenig, weil dann immer noch ne ganze Stange Geld fehlt. Ich frag doch nicht, weil mir der Weg Spaß macht, sondern weil ich nicht weiß, wie ich nun anders das Geld wieder herbringen soll.

Rudolf Rocker

Ja, aber so sieht die Lage momentan leider aus!
Einen wichtigen Punkt habe ich dabei noch gar nicht angesprochen:
Die Miete wird vom JC ja als KdU übernommen; diese KdU ist ausschließlich für die Miete gedacht.
Wenn Du jetzt die letzten drei Monatsmieten (= letzte drei KdU- Zahlungen) nicht an Deinen Vermieter überweist, hast Du jede Menge Ärger am Hals, weil das JC das dann als Sozialbetrug auslegen könnte.
Und dann hast Du echt die Arschkarte gezogen!


dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 09:55:01 Mi. 18.Februar 2015
Wenn Du jetzt die letzten drei Monatsmieten (= letzte drei KdU- Zahlungen) nicht an Deinen Vermieter überweist, hast Du jede Menge Ärger am Hals, weil das JC das dann als Sozialbetrug auslegen könnte.
Ergänzend muss noch angemerkt werden dass es eine nicht geringe Anzahl von Vermietern gibt welche das JC über solche Vorkommnisse informieren.
"Ich glaube, daß man nichts vom Krieg mehr wüßte,
wenn wer ihn will, ihn auch am meisten spürt."
Udo Jürgens (Ich glaube, 1968)

Rudolf Rocker

Nachdem was Bimmelbommel hier über seinen Vermieter geschrieben hat kann er sicher davon ausgehen!

Bimmelbommel

Mal was andres, wenn ich umziehe und anschließend nicht mehr beim JC bin, reicht dafür ein 2Zeiler "Hiermit teile ich ihnen mit..." um mich von dem Verein zu verabschieden oder muss ich dafür wieder was besonderes vorlegen, etc.?

Hochseefischer

Zitat von: Bimmelbommel am 12:12:02 So. 08.März 2015
Mal was andres, wenn ich umziehe und anschließend nicht mehr beim JC bin, reicht dafür ein 2Zeiler "Hiermit teile ich ihnen mit..." um mich von dem Verein zu verabschieden oder muss ich dafür wieder was besonderes vorlegen, etc.?

Meiner Meinung musst Du nur was vorlegen beim JC, wenn folgendes eintritt:

1. Letztes ALG II am Monatsende für den nächsten Monat
2. Im nächsten Monat erhälst Du (am Monatsende) Deinen ersten Lohn

Dann hat eine Überzahlung der ALG-II-Leistungen stattgefunden. Die muss dann berechnet werden, und Du musst diese dann zurückzahlen.

Das Gleiche wird auch unter den folgenden Umständen passieren:

1. Letztes ALG II am Monatsende für den nächsten Monat.
2. Im nächsten Monat erhältst Du die Auszahlung aus Deinem Erbanspruch aufs Konto.

Gibt's noch andere Beispiele?

Falls meine Beispiele Deinen Fall nicht abdecken: was ist denn der Grund dafür, dass Du keine Leistungen des JC mehr in Anspruch nehmen willst/kannst/darfst?

Rudolf Rocker

Wenn er keinen Lohn kriegt kann auch nix überzahlt werden! ;)

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