Zusatzrente als Zuverdienst

Begonnen von Perlinger, 13:05:04 Do. 24.November 2016

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Perlinger

Hi,
als h4ler werden ja +100-150,-/mtl. Zuverdienst nicht verrechnet.
Gilt das auch (mal) für die Riester-Rente, also der nach AltZertG,
sprich:
Minimalrente aufgestockt auf "Grundsicherungsniveau" und dann gilt noch/auch bis +100-150,-/mtl. z.B. aus dieser RRente als nichtabzugsfähiger Zuverdienst?
perle

Rudolf Rocker

SGB II
§ 7
Leistungsberechtigte
ZitatLeistungen nach diesem Buch erhält nicht, wer in einer stationären Einrichtung untergebracht ist, Rente wegen Alters oder Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Leistungen öffentlich-rechtlicher Art bezieht.
https://dejure.org/gesetze/SGB_II/7.html

Perlinger

stümmt, dank! Das hat dann ja nichts mehr mit h4 zu tun.
Aber mein Problem ist klar: kann man als irgend-eine-Sicherung-erhaltender Rentner noch etwas dazu verdienen, ohne das irgend-eine-Sicherung runtergefahren wird?
(ich habs nicht so mit deren Ämterwirrwar: Arbeitsmat == Jobcenter == Wohnungsamt == ... dient nur der Verschleierung)
perle

Rudolf Rocker

Was Renten/ Grusi und Zuverdienst angeht bin ich dann leider auch überfragt.

dagobert

Die relativ großzügigen Erwerbstätigenfreibeträge aus dem SGB II gibt's im SGB XII nicht.
Mehr als die 30€ Versicherungspauschale sind da wohl vermutlich nicht drin.
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

Perlinger

wobei ich grad in den Nachrichten hörte, das Nahles da etwas auf +200,- ändern wollte, Grusi-Zuverdienstmöglichkeit für Rentner explizit.
perli

Rudolf Rocker

Jaja, nächstes Jahr sind BuTa- Wahlen, oder? ;)

dagobert

Die 200€ extra soll es nach meinem Kenntnisstand nur für private Altersvorsorge (z.B. Riesterrente) geben.
Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

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