Herausfallen von Kindern aus der Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft

Begonnen von Pappel-Max, 13:52:36 Di. 15.September 2015

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Pappel-Max

Ein nettes Hallo an alle die helfen wollen und oder auch können ..........

Ich möchte euch ohne großes bla bla und buntes ausmalen kurz meine Situation schildern und um euren Rat bitten.

Ich war schon einige Zeit arbeitslos, ALG 1 ist ausgeschöpft, dann wurde ich krank, Diabetes, grüner Star und zum Schluss auch noch ein Herzinfarkt ich bekam Stents eingesetzt ging in REHA und war nun noch einige Zeit weiterhin krank und krankgeschrieben. Da mein Gesundheitszustand sich nicht weiter verbessern kann und wird, sagte mir mein Arzt am 10. August das somit auch kein Grund der weiteren Krankschreibung vorläge und er mich nicht weiter krankschreiben dürfe. Somit bin ich noch am gleichen Tag zum Amt, um ALG II zu beantragen und mich dort ja als arbeitssuchend zu melden.

Da ich mich schon mal dort im April gemeldet hatte weil der MDK mir mein Krankengeld versagen wollten hatte ich auch im April schon mal einen Antrag gestellt, für mich und meine volljährige Tochter die zur der Zeit noch in der Schule war. Im nachhinein wurde mir wieder Krankengeld bewilligt und das ALG II wurde gestoppt, da ich sofort feststellte das dass ALG II überzahlt (1 Monat) war meldete ich mich und erstattete die Überzahlung sofort zurück. ich bekam ja wieder Krankengeld in ausreichender Höhe, bis eben zum 10. August.

Wie schon geschrieben ich zum Amt mich dort gemeldet, ich braucht auch nur einen kurz Antrag ausfüllen wegen des Antrags im April ... eben viel weniger Papierkram.

Aber jetzt geht es los ....
Mein 22 jährige Tochter ist seit dem 01.08.2015 im Anerkennungsjahr als Erzieher in einem Kinderheim tätig
und erhält dort ein Gehalt von ~ 960,-€ Netto.
Jetzt fast 4 Wochen später nachdem alle Unterlagen beim Amt sind fällt der Dame vom Amt auf
das ich noch aus dem Antrag von April überzahlt bin und rief mich an und sagte ich solle mich nicht verrückt machen deswegen, dass würden wir alles hin kriegen, weil das Krankengeld rückwirkend wieder in kraft gesetzt worden war.....
Uuuupps, das da irgend wann während meines Krankenhaus Blues eine Nachzahlung gekommen war habe ich gar nicht mit bekommen.
OK, wenn das so ist muss ich das zurück zahlen ist ja auch rechtens und richtig so, allerdings teilte ich der Dame mit das dies nur in kleinen Raten geschehen könne, ....... ich solle mich nicht verrückt machen Sie bespräche das jetzt erst mal mit Ihrer Vorgesetzten.

Jetzt kam letzte Tage ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid gem. § 43 SGB X für den Antrag vom April.
mit viel bla bla und das Sie eben ab dem 01.10.2015 monatlich 39,90€ laufend einbehalten würden bis die Überzahlung von 880,50€ getilgt sei.

Gestern hatte ich auf einmal ohne einen Bescheid Geld auf meinem Konto 914,-€ dem Verwendungszweck entnehme ich das dies das ALG2 Geld für August und September sein müsste. ........ das ist doch viel zu wenig ......
ausser die vom Amt haben mich und meine Tochter zu einer Bedarfsgemeinschaft gemacht was ja laut dem hier nicht sein dürfte:


http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php


da ich noch keinen Bescheid erhalten habe lässt sich dies nur vermuten, aber wenn dem so ist wie kann ich das richtig stellen?
Der § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II bestimmt, dass Kinder und junge Erwachsene nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, wenn sie ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen sicherstellen können.

Ich bitte um Rat !!!  Damit ich mich schon mal darauf vorbereiten kann.  8o

freundlichen grüße Pappel-Max  ;D

P.S. ja ist den hier keiner der irgend eine weitere Hilfestellung anzubieten hätte ?
Kluge Leute lernen auch von ihren Feinden.
Aristoteles (384-322 v.Chr.)
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.
(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

schwarzrot

Zitat von: Pappel-Max am 13:52:36 Di. 15.September 2015
Jetzt kam letzte Tage ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid gem. § 43 SGB X für den Antrag vom April.
mit viel bla bla und das Sie eben ab dem 01.10.2015 monatlich 39,90€ laufend einbehalten würden bis die Überzahlung von 880,50€ getilgt sei.

Gestern hatte ich auf einmal ohne einen Bescheid Geld auf meinem Konto 914,-€
Ohne zu wissen, wie dein bewilligungsbescheid aussieht und wie hoch dein KDU-anteil ist, lässt sich hier nur rumvermuten.

Und das da oben ist doch ein bescheid, vielleicht solltest du das alles mal hier (anonymisiert) reinstellen, so bisher können wir nur aus mangel an informationen in unsere kristallkugeln gucken.
Zitatdem Verwendungszweck entnehme ich das dies das ALG2 Geld für August und September sein müsste. ........ das ist doch viel zu wenig ......
ausser die vom Amt haben mich und meine Tochter zu einer Bedarfsgemeinschaft gemacht was ja laut dem hier nicht sein dürfte:


http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-einkommen-kinder-bedarfsgemeinschaft3221.php


da ich noch keinen Bescheid erhalten habe lässt sich dies nur vermuten, aber wenn dem so ist wie kann ich das richtig stellen?
Z.b. mit einem brief an das JC (notfalls mit verweis auf §13-15 SGBI 'beratungs und erklärungspflicht')?

Wie in dem von dir oben verlinkten artikel beschrieben:
ZitatDiese Rechtsvorschrift (bis 31.12.2008 § 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-Vo alte Fassung; ab 01 Januar 2009 § 6 Abs. 1 Nr. 1 2. Teilsatz ALG II-VO neue Fassung) wurde trotz eindeutiger Rechtslage von den SGB II-Trägern systematisch ignoriert.
Auch bitte beachten:
ZitatAllerdings begründen Kinder und junge Erwachsene, die aus der BG herausgefallen sind, mit ihren Eltern eine Haushaltsgemeinschaft. Diese besteht, wenn Verwandte und Verschwägerte mit Hilfebedürftigen in einem Haushalt leben (§ 9 Abs. 5 SGB II). Bei verwandten und verschwägerten Personen, die zusammen in einer Haushaltsgemeinschaft leben, wird vermutet, dass diese sich gegenseitig unterstützen, soweit dies von ihnen erwartet werden kann (§ 9 Abs. 5 SGB II). Eine solche Unterhaltsleistung wird jedoch erst erwartet, wenn das bereinigte Nettoeinkommen (abzüglich Erwerbstätigenfreibeträge und sonstiger Absetzbeträge) die zweifache Regelleistung von derzeit 351 EUR zuzüglich des Prokopfanteils der Kosten für Unterkunft und Heizung übersteigt (§ 1 Abs. 2 ALG II-VO).
D.h. es kann sein, dass sie bei der KDU + mehr deine tochter anrechnen und dir deshalb insgesamt weniger überweisen.

Mein vorschlag, weil das von der anrechnung (mit möglichem kindergeld + pipapo) nicht so einfach ist: Mit allen unterlagen, ab zur örtlichen erwerbslosenini oder (unabhängigen) sozialberatung.
Alternativ kannst du alles hier posten/reinstellen, aber keine garantie, dass wir da besser rechnen, als die 'experten' im jokecenter.  ;)
Zitat
Ich bitte um Rat !!!  Damit ich mich schon mal darauf vorbereiten kann.  8o
Wie meinst du das? Dieser satz hört sich so an, als ob alles gar nicht so dringend/wichtig ist, also wie nun?

Wenn du das gefühl hast, die überweisen dir nicht korrekt, auf was willst du da warten/dich 'vorbereiten', statt denen einfach einen brief zu schreiben und aufklärung zu verlangen?
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Pappel-Max

ich danke dir schon mal für die vorab Infos und für dein Angebot den Bescheid nach zu sehen .....

allerdings habe ich bis einschließlich heute immer noch keinen Bescheid,
Gelder wurden mir aber schon am 14.09.2015 auf meinem Konto Gutgeschrieben.

Ich werde da mal am Montag zur Offenen Stunde hingehen und nachfragen, was den mit dem bzw einem Bescheid wäre  :baby:


gruß Pappel-Max  ;D
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schwarzrot

Zitat von: Pappel-Max am 12:59:36 Fr. 18.September 2015
allerdings habe ich bis einschließlich heute immer noch keinen Bescheid,
Und was ist dann das?
->
Zitat von: Pappel-Max am 13:52:36 Di. 15.September 2015
Jetzt kam letzte Tage ein Aufhebungs- und Erstattungsbescheid gem. § 43 SGB X für den Antrag vom April.
mit viel bla bla und das Sie eben ab dem 01.10.2015 monatlich 39,90€ laufend einbehalten würden bis die Überzahlung von 880,50€ getilgt sei.

Zitat
Gelder wurden mir aber schon am 14.09.2015 auf meinem Konto Gutgeschrieben.

Ich werde da mal am Montag zur Offenen Stunde hingehen und nachfragen, was den mit dem bzw einem Bescheid wäre
Das machst du falsch: Reden tun die viel. Sicherer wäre es, das schriftlich zu machen, weil nur dann hast du notfalls was in der hand.
Ich vermute mal, du warst auch alleine beim 'gespräch'. Also sie können mit ihren 'aktennotizen' alles beweisen, du gar nix.
Wichtige dinge im jokecenter, immer schriftlich und lass dir die abgabe am tresen bestätigen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

Pappel-Max

Bei dem 
ZitatAufhebungs- und Erstattungsbescheid gem. § 43 SGB X

da ging es um einen Antrag vom April 2015 als die Krankenkasse mir einmal kurzfristig das Krankengeld versagt hatte ......
was Sie aber im Nachhinein wieder in kraft gesetzt haben.
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Sunlight

Zitat von: Pappel-Max am 18:09:11 Fr. 18.September 2015
Bei dem 
ZitatAufhebungs- und Erstattungsbescheid gem. § 43 SGB X

da ging es um einen Antrag vom April 2015 als die Krankenkasse mir einmal kurzfristig das Krankengeld versagt hatte ......
was Sie aber im Nachhinein wieder in kraft gesetzt haben.

Zitat§ 43 SGB  X
Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes

(1) Ein fehlerhafter Verwaltungsakt kann in einen anderen Verwaltungsakt umgedeutet werden, wenn er auf das gleiche Ziel gerichtet ist, von der erlassenden Behörde in der geschehenen Verfahrensweise und Form rechtmäßig hätte erlassen werden können und wenn die Voraussetzungen für dessen Erlass erfüllt sind.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt, in den der fehlerhafte Verwaltungsakt umzudeuten wäre, der erkennbaren Absicht der erlassenden Behörde widerspräche oder seine Rechtsfolgen für den Betroffenen ungünstiger wären als die des fehlerhaften Verwaltungsaktes. Eine Umdeutung ist ferner unzulässig, wenn der fehlerhafte Verwaltungsakt nicht zurückgenommen werden dürfte.

(3) Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nicht in eine Ermessensentscheidung umgedeutet werden.

(4) § 24 ist entsprechend anzuwenden.

Zitatschwarzrot
Und das da oben ist doch ein bescheid, vielleicht solltest du das alles mal hier (anonymisiert) reinstellen, so bisher können wir nur aus mangel an informationen in unsere kristallkugeln gucken.

Ja, sollte dringend anonymisiert eingestellt werden!





Pappel-Max

Sorry an alle die Helfen wollen, ging nicht schneller hatte auf Win 10 umgestellt und der Scanner und PS liefen noch nicht  ;(

Also der eigentliche Bescheid aus April diesen Jahres ......... der ist weg ich finde das Ding zum Verrecken nicht mehr  kotz

Dies hier ist die Aktuelle Post von unserer Gemeinde Dame:
Mehr habe ich im Moment nicht bzw. ein neuer oder Aktueller Bescheid ist mir noch nicht zugegangen.







sorry hatte über die größe der JPG´s nicht nachgedacht  ;D
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Sunlight

Hinweis: Auf "Grafik anzeigen" bekommt man das in einen normalen Zustand
und kann die Seite normal lesen.

Rudolf Rocker


Sunlight


Pappel-Max

Wie schon erwähnt bin ich heute zur Gemeinde ........ zu der für mich zuständigen Dame (ist als Männerhasser bekannt und verschrien)
bei uns in der Gemeinde hat der Bereich "Soziale Leistungen", tägliche eine "offene Stunde" von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr dann darf man dort auftachen für kurze Vorsprachen .....  tja wie dem auch sei zu mir war Sie heute sehr nett, ich bin heute dort hin um nach meinem Bescheid zu fragen.

Ergebnis:  Einen neuen Bescheid gibt es noch gar nicht, Sie erklärte mir das die Bescheide wohl vom Kreis erlassen werden und dann elektronisch an die zuständige Gemeinde übertragen werden, die diese dann Ausdrucken und per Post versenden. Weiterhin erzählte Sie das wohl der Rechnungslauf erst am Freitag erst abgeschlossen worden sei ......... Sie also den/die Bescheid(e) für Morgen oder Übermorgen erwartet, mir meinen dann wohl vorab ausdrucken und zukommen lassen wolle, aber bis ende dieser Woche würde ich den Bescheid auf jeden fall haben.

Kurios, ich habe nur lieb und nett nach dem Bescheid gefragt und die Dame verfiel in einen Redeschwall  ;D ;D ;D

na dann mal abwarten,
freundliche grüße Pappel-Max  ;D
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Pappel-Max

So der Bescheid ist dann heute endlich gekommen.
meines Erachtens sind mindestens 2 Fehler drin, erstens haben die Strom und Gas nicht berücksichtigt
und zweitens die dezentrale Warmwasserversorgung. Die Stromkosten sind eh um mon. 20 € gestiegen müsste ich sowieso hin.
Was auch nicht berücksichtigt worden ist mein Mehrbedarf für Kostenaufwändige Ernährung (Diabetes, Niereninsuffizienz und Herzinfarkt)
Das Gehalt meiner Tochter ist mir wie befürchtet nicht angerechnet worden.

Ich packe den Bescheid mal hier rein vielleicht seht ihr ja noch was ...... sind wohl 21 Seiten ...













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Pappel-Max

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Pappel-Max
















Ich möchte mich schonmal bei allen bedanken die helfen wollen und können.

freundliche Grüße Pappel-Max  ;D
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Sunlight

 ;D Ups, von Papier erschlagen! Nimm mal den Namen aus den Seiten u. Geburtsdatum, Pappel-Max.

Pappel-Max

ZitatNimm mal den Namen aus den Seiten u. Geburtsdatum

hm, hatte ich eigentlich absichtlich so drin gelassen  :baby:
damit es für euch nachvollziehbarer bleibt was die "geistigen Duellanten" dort verhackstückt haben.


gruß Pappel-Max  ;D
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Pappel-Max

??? Noch jemand irgend welche Ideen ??? oder Vorschläge ???

ich bin für jeden Denkanstoß dankbar,

gruß Pappel-Max  ;D

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Ich bin auch offen für Formulierungs Vorschläge des Widerspruchs ...... finde nicht so richtig den Anfang
bzw. habe ein Problem zwischen durch sachlich zu bleiben ......

gruß Pappel-Max  ;D
______________________________________________________________________
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Pappel-Max

!!! HILFE !!! .......
ich benötige so langsam eine kleine Hilfestellung bzw. Denkanstöße sonst gehe ich hier unter ...



danke, Pappel-Max 
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schwarzrot

Zitat von: Pappel-Max am 14:53:35 Fr. 02.Oktober 2015
!!! HILFE !!! .......
ich benötige so langsam eine kleine Hilfestellung bzw. Denkanstöße sonst gehe ich hier unter ...



danke, Pappel-Max 

Also, sicherer wäre, du suchst dir endlich mal ne erwerbslosenini vor ort, weil: Deine schreiben des jokecenters sehen ganz anders aus, wie die von mir (ich vermute mal eine 'optionskommune'?), zusätzlich ist der ganze vorgang wg. deiner 'überzahlung' und krankengeld besonders kompliziert (von tochter in ausbildung, mit eigenem einkommen, mal gar nicht zu reden).

Wenn ich die schreiben richtig interpretiere, ziehen die für deine tochter ihren mietanteil von deiner KDU ab (u.a.. steht das immer wieder auch so da, z.b. S.14 : 'ergibt 2 personen im haushalt einen unterkunftskostenanteil pro person', danach wird immer deine miete durch zwei geteilt).
Zwar scheint es so, als ob sie für deine tochter deinen regelsatz nicht mindern (keine 'bedarfsgemeinschaft'), das aber sehr wohl bei der miete tun.

Was deine 914eus betrifft, so hast du sehr wohl inzwischen dafür einen bescheid bekommen: S.6!
Und zwar insg. für den 15.08. und 15. 9.

So, das wäre erstmal alles, was ich dank deiner 22(!)-seiten erkennen kann. Ist auch prima, dass du die munter durcheinander gewürfelt hast, das erleichtert das duchsuchen +verstehen ungemein!  ;)

Ach so, wenn du das gefühl hast, die haben falsch gerechnet, hast du immer die möglichkeit, innerhalb eines monats auf einen verwaltungsakt einen widerspruch zu schreiben.
Dieser muss nicht unbedingt begründet werden (jokecenter hat eigene ermittlungspflicht!). Das hat den vorteil, dass sich ev. nochmal jemand anderes im jokecenter deine bescheide ansieht und schaut, ob er/sie offensichtliche fehler findet (zu mehr taugt ein widerspruch aber leider bei denen nicht).

Vielleicht hat ja noch Dago, oder Karpfen lust, sich das nochmal reinzupfeifen.
Aber mein vorschlag wäre: Lass das nochmal in einer sozialberatung/erwerbslosenini vor ort durchprüfen.
"In der bürgerlichen Gesellschaft kriegen manche Gruppen dick in die Fresse. Damit aber nicht genug, man wirft ihnen auch noch vor, dass ihr Gesicht hässlich sei." aus: Mizu no Oto

Wieder aktuell: Bertolt Brecht

dagobert

Zitat von: Pappel-Max am 18:49:54 Fr. 25.September 2015
meines Erachtens sind mindestens 2 Fehler drin, erstens haben die Strom und Gas nicht berücksichtigt
Haushaltsstrom musst du selber zahlen, das ist (offiziell) im Regelsatz drin.
Beim Gas wäre die Frage , ob das zum Heizen oder zum Kochen benötigt wird.
Heizkosten muss das JC übernehmen, allerdings wird die Hälfte davon deiner Tochter zugeordnet.
Zitatund zweitens die dezentrale Warmwasserversorgung.
Wissen die das im JC? Standardmäßig wissen die nichts.
ZitatWas auch nicht berücksichtigt worden ist mein Mehrbedarf für Kostenaufwändige Ernährung (Diabetes, Niereninsuffizienz und Herzinfarkt)
Für Diabetes und Herzkasper gibt's meines Erachtens nichts, Nierensuff möglicherweise.
https://www.deutscher-verein.de/de/presse-2014-aktuelle-empfehlungen-zum-mehrbedarf-wegen-kostenaufwaendigerer-ernaehrung-1227,377,1000.html
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatWissen die das im JC? Standardmäßig wissen die nichts.
Doch, das wissen die standardmäßig, weil es im KdU- Antrag abgefragt wird.
Siehe hier unter Punkt 3.
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378207.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378210

dagobert

"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

karpfen

Zitat von: Rudolf Rocker am 19:41:46 Fr. 02.Oktober 2015
ZitatWissen die das im JC? Standardmäßig wissen die nichts.
Doch, das wissen die standardmäßig, weil es im KdU- Antrag abgefragt wird.
Siehe hier unter Punkt 3.
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378207.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI378210

und selbst wenn @rudi heißt das noch lange nicht, daß sie es dann auch entsprechend berücksichtigen ...
ich bin, wie ich bin und keiner kann mich ändern oder etwas dagegen tun. denn ändern kann ich mich nur selber.

"generalstreik, ein leben lang!" gregor gog

Rudolf Rocker

Sehen die Anträge bei Optionskommunen anders aus?
Und um berücksichtigen ging es ja bei der Frage nicht, sondern darum, ob sie es wissen können.
Für alles andere gibt es ja den Widerspruch!  ;)

Pappel-Max

 Ich danke euch allen erstmal für euere Antworten ich konnte denen einiges entnehmen bzw. damit meine Gedanken sortieren .....
und dank der Folien von Herrn Thomé habe ich jetzt reichlich Futter zum verschießen  ;D

Ich schreib jetzt erstmal .... bei Interesse stelle ich meinen Widerspruch hier ein .... bringt vielleicht was für zukünftige Hilfesuchende.

nette grüße Pappel-Max  ;D 
Kluge Leute lernen auch von ihren Feinden.
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dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 08:02:07 Sa. 03.Oktober 2015Sehen die Anträge bei Optionskommunen anders aus?
Oft ja, wenn auch vielleicht nicht immer. Wobei die Warmwasserbereitung meist in der Mietbescheinigung abgefragt wird.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Pappel-Max

Das mit den Formularen ist bei uns auch sehr komisch ... auf der Internetseite der Gemeinde ist dieser Link zu den Formularen hinterlegt.

https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Formulare/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI516946

Allerdings die Formulare die man von den Sachbearbeitern ausgehändigt bekommt .... sind umgestrickte bzw. selbstgestrickte Dinger
in denen eigentlich wichtige Fragen weggelassen worden sind und anderes herum tauchen dort Fragen auf ....
da fragt man sich ob diese überhaupt erlaubt sind in irgend einem Formular wurde sogar mal nach den Menschlichen Gelüsten gefragt.
Was bitte geht die das an wann ich das letzte mal Sex hatte .... geschweige den wie dieser geartet ist .......

Die SB´s der Gemeinden machen eigentlich was Sie wollen und o´weh die haben dich auf dem Pick, dann viel Spaß.

gruß Pappel-Max  ;D
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(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Pappel-Max

So, der Spaß geht weiter ...........

Hatte meinen Widerspruch, per Einschreiben mit Rückschein eingereicht, laut Rückschein hat das Amt sprich bei mir ist das die Gemeinde,
den Widerspruch am 13.10.2015 erhalten. Eine erste Antwort wurde dann am 15.10.2015 verfasst die mir am 16.10.2015 zugestellt wurde.

Die Tante beim Amt hat wahrscheinlich erstmal  kotz zumindest hat Sie nicht den Widerspruch ordentlich zu ende gelesen.


damit Ihr den genauen Schriftverkehr nachhalten könnt und mir vielleicht weitere Tipps könnt hier die Download Links zu den Dokumenten.
ich habe die Dokumente absichtlich extern hochgeladen, weil Sie euch hier sonst erschlagen hätten.
Mein Widerspruch besteht aus insgesamt 35 Seiten, inklusive aller Quellen und Anhänge.

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http://www.file-upload.net/download-10980618/Widerspruch.zum.Bescheid.vom.18.09.2015-Kopie.3.pdf.html

http://www.file-upload.net/download-10980673/Pruefung-Widerspruch.Kopie.pdf.html
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Ich danke euch für jede weitere Hilfestellung,
gruß Pappel-Max :-)
Kluge Leute lernen auch von ihren Feinden.
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(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Rudolf Rocker

Ich hab mir den Widerspruch auch nicht bis zum Ende durchgelesen.
Die einzigen Widerspüche mit denen ich Erfolg hatte, waren nie länger als eine Seite.

Pappel-Max

das mit dem zu ende lesen bezieht sich z.b. darauf das die Dame in ihrem Antwortschreiben der Prüfung,
Formulare anfordert die schon längst in den Anhängen des Widerspruchs enthalten sind ....

ist nur ein Beispiel  ;D
Kluge Leute lernen auch von ihren Feinden.
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