SG Leipzig: Krankengeldanspruch auch ohne förmliche AU-Bescheinigung

Begonnen von dagobert, 16:04:09 Mo. 08.Mai 2017

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dagobert

Zitat2. SG Leipzig: Krankengeldanspruch kann auch ohne förmliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit bestehen

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Dann möchte ich auf ein wichtiges Urteil des SG Leipzig hinweisen. Darin hat das SG (SG Leipzig v. 03.05.2017 - S 22 KR 75/16) entschieden, das der Anspruch auf Krankengeld im Einzelfall nicht zwingend voraussetzt, dass Arbeitsunfähigkeit förmlich bescheinigt wird. Auch eine Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt, der auch nicht zwingend als Vertragsarzt im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung zugelassen sein muss, reiche aus. Ebenfalls dass die Bescheinigung rückwirkend ausgestellt werden könne.
Das ist zwar eine Einzelfallentscheidung, die aber einer Reihe von Menschen den Weg aus Hartz IV raus ins Krankengeld wieder eröffnen kann, weil bisher gnadenlos eine nahtlose Krankschreibung ab dem Entlass-Tag aus dem KH gefordert wird, sonst würde der Anspruch auf Krankengeld entfallen.

Mehr dazu:   http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sg-leipzig-krankengeldanspruch-kann-auch-ohne-foermliche-bescheinigung-der-arbeitsunfaehigkeit-bestehen

und: https://www.justiz.sachsen.de/sgl/content/1134.php
Quelle: Thome-Newsletter vom 07.05.17
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

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