Wohngeld

Begonnen von Kuddel, 19:25:42 Mi. 08.Mai 2019

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counselor

Na dann herzlichen Glückwunsch! Hier in Nürnberg können wir davon nur träumen!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

ZitatWeisungen zum WoGG
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Auf der Tacheleswebseite haben wir aktuelle Weisungen zum Wohngeld-Plus-Gesetz veröffentlicht. Diese sind hier zu finden: https://t1p.de/ebb4j

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-05-2023-vom-05-02-2023.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Heute kam ein ganzes Konvolut von Wohngeldbescheiden bei mir an.

Das Wohnungsamt hatte für die Jahre 2020, 2021 und 2022 zu viel Einkommen angesetzt und entsprechend zu wenig Wohngeld ausgezahlt. Die fehlerhaften Bescheide hat das Amt jetzt zurückgenommen und neue Bescheide mit einem deutlich höherem Wohngeld erlassen.

Außerdem wurde meinem Weiterbewilligungsantrag vom 17.10.22 entsprochen und Wohngeld bis 31.5.24 bewilligt.

Am 28.2.23 darf ich mich auf eine Nachzahlung von €912,00 freuen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Eine Kollegin hat mich gestern darauf hingewiesen, dass der Wohngeldbescheid, den ich als letztes erhalten habe, wahrscheinlich noch nicht entgültig ist. Auf dem entgültigen Bescheid müsste was von "Wohngeld Plus" stehen und das Wohngeld müsste höher sein.

Ich werde abwarten.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Wenn der Bescheid nicht "entgültig" ist, findet sich darin auch
"vorläufig .." wieder. Wenn ja, kannst Du bei der entgültigen
Bewilligung hoffentlich mit einer Nachzahlung (warmen Regen)
rechnen.  ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

Das hoffe ich auch, dass noch eine Nachzahlung kommt.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Heute habe ich eine Wohngeldzahlung über €402,00 für die Monate Januar bis März 2023. Das Seltsame: Ich habe keinen Bewilligungsbescheid bekommen, zu dem diese Zahlung passt.

Natürlich freue ich mich über den unerwarteten Geldsegen!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Heute kam von der Wohngeldstelle ein Bescheid, in dem mir ein zweiter einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe von €415,00 bewilligt wurde. Das Geld soll zum 31.3.23 auf mein Konto ausbezahlt werden.

Das erklärt leider nicht die €402,00, die gestern auf meinem Konto gelandet sind. Dennoch freue ich mich über den angekündigten Geldsegen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Den unerwarteten Geldsegen von €402,00 konnte ich telefonisch mit der Wohngeldstelle klären. Mein Wohngeld wurde aufgrund der neuen Rechtslage ("Wohngeld Plus") rückwirkend ab dem 1.1.23 von €93,00 auf €227,00 erhöht. Der Bescheid dazu ging an 27.2.23 zur Post, ist aber bei mir noch nicht angekommen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Na, Du bist aber ungeduldig, klare Kante zum Wohngeld zu bekommen.

Sei froh, das Du nicht zum JC musst, wo das Warten auf Bescheide locker
eine bis sechs Wochen dauert, bis man weiß, was genauer Sache ist.
 ;)
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

ZitatWohngelddesaster / Kommunen schlagen wegen Überlastung Alarm
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Die Kommunen schlagen wegen Überlastung beim neuen Wohngeld Alarm. Es werde zu wenig digital beantragt und die Bearbeitungszeiten dauern bis ein Jahr, bis zur endgültigen Gewährung zum Teil zwei Jahre.

Infos dazu https://t1p.de/t7ngv

Für die Sozialberatung bedeutet dies, zunächst immer erstmal den Anspruch auf Existenzsicherung nach dem SGB II/SGB XII geltend zu machen und nicht auf die Wohngeldgewährung zu warten. In dringenden Fällen über die vorschussweise Gewährung nach § 42 Abs. 1 S. 2 SGB I/§ 26a WoGG geltend zu machen.

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-04-2024-vom-28-01-2024.html
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Die CDU/CSU will das Nebeneinander von Sozialhilfe und Wohngeld auflösen und die Leistungen in einer einheitlichen Grundsicherungsstruktur bündeln. Damit geht die "Christliche Union" sogar den Geringverdienern an den Kragen - denn Wohngeld ist als Zuschuss zur Miete oder Belastung bei Wohneigentum vorgesehen, deckt aber nicht die gesamten Wohnkosten ab und schließt den Bezug von Bürgergeld/Sozialhilfe aus! Gegen diese Pläne ist Protest angesagt!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Heute Nachmittag habe ich meinen Wohngeldantrag fertiggestellt. Elf Seiten waren gewissenhaft auszufüllen und alle Einnahmen (auch Zinsen aus Sparvertrag) nachzuweisen, woran ich etwa 90 Minuten zu kauen hatte. Eine Kollegin berichtete mir, dass ihr Antrag nach drei Monaten Bearbeitungsdauer bewilligt wurde. Ich erwarte eine Absenkung meines Wohngelds, da mein Bruttolohn gestiegen ist. Am Montag bringe ich den Antrag zur Post.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Mein Vater zahlt mir seit Juli 2022 €50 monatlich freiwillig dazu. Habe ich bei der Wohngeldstelle der Stadt Nürnberg immer angegeben. Jetzt -nach fast zwei Jahren- fordert das Amt, dass mein Vater eine "Erklärung über freiwillige Unterhaltsleistungen/Zuwendungen" ausfüllt, welche ich dann bis 10.05.24 beim Amt einreichen soll. Habe die Erklärung letzten Freitag per Einwurf-Einschreiben an meinen Vater geschickt. Laut Post soll der Brief gestern zugestellt worden sein. Mein Vater sagt aber, er hätte die Erklärung noch nicht im Briefkasten gehabt.

Außerdem will das Amt wissen, seit wann ich diese Leistung beziehe!

Ich bin richtig sauer auf diesen Drecksladen Deutschland! Erst nicht in der Lage sein, mir einen Lohn zu garantieren, von dem ich leben kann (kapitalfaschistischer Drecksstaat) und dann noch wegen €50 rumtun.

In diesem Drecksstaat wird man doch nur verarscht!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

krapotke

@counselor Dass dich die Sache ankotzt, verstehe ich nur zu gut. Ich krieg selber Pickel wenn ich mit sinnbefreiter Bürokratie konfrontiert werde.

Als Einwurf von der Seitenlinie aus: Ob das Amt deinen Vater zur Abgabe einer Erklärung zwingen kann weiß ich nicht. Du kannst es ja auf keinen Fall. Von daher vermute ich, dass die Sache auch nach den amtseigenen Regeln so nicht korrekt läuft.
Evtl. wäre es eine Lösung dem Amt mit Zustellnachweis mitzuteilen, dass man höflicherweise die Anfrage an den Zuständigen weitergeleitet hat und das Amt diesen künftig bitte direkt anschreiben solle. Im übrigen verweist man auf die eigenen Angaben vom xx.yy.zzz?

Für die Zukunft könnte man ja evtl. die Freiheit des Bargelds in Anspruch nehmen...

Ich drück dir die Daumen.
,,Das habe ich getan" sagt mein Gedächtnis. "Das kann ich nicht getan haben" sagt mein Stolz und bleibt unerbittlich. Endlich gibt das Gedächtnis nach.        Friedrich Nietzsche

counselor

Danke @krapotke. Ich werde morgen einen Brief an das Amt aufsetzen. Deine Argumentation hat etwas für sich.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

krapotke

@counselor
Freut mich, wenn mir ein Denkanstoß gelungen ist. Ich möchte nochmal klarstellen, dass ich von der Thematik keine Ahnung habe und meine Gedanken aus dem Bauch heraus kommen.

Zu Risiken und Nebenwirkungen frage bitte deinen eigenen gesunden Menschenverstand.
,,Das habe ich getan" sagt mein Gedächtnis. "Das kann ich nicht getan haben" sagt mein Stolz und bleibt unerbittlich. Endlich gibt das Gedächtnis nach.        Friedrich Nietzsche

counselor

Werde ich machen! Danke nochmal!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Meine Antwort an die Wohngeldstelle
ZitatMeine Anschrift                                                            Nürnberg, 2.5.2024






Stadt Nürnberg
Marienstraße 6

90402 Nürnberg


Wohngeldnummer: ***
hier: Ihr Schreiben vom 20.4.24


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 20.4.24, welches bei mir am 24.4.24 eingegangen ist. Wie Sie der Anlage entnehmen können, habe ich die ,,Erklärung über freiwillige Unterhaltsleistungen/Zuwendungen" am 26.4.24 an meinen Vater weitergeleitet. Ich kann ihn allerdings zu keiner Antwort zwingen und warte derzeit auf Antwort.

Falls mein Vater mir nicht antwortet, bitte ich Sie, sich direkt an ihn zu wenden. Einer Erteilung von Auskünften durch meinen Vater stimme ich zu.

Sie können meinen Vater wie folgt kontaktieren:

(Anschrift meines Vaters)

Ihre Frage, seit wann ich die Unterstützung erhalte, beantworte ich wie folgt:
Ich erhalte die Unterstützung seit 1.7.2022 und habe sie im Antrag vom 17.10.22 angegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Der ewige Kampf ums Geld fürs Überleben kostet Zeit und Nerven!

PS: Habe mit meinem Vater telefoniert. Er hat das Schreiben einen Tag später erhalten, als im Zustellnachweis angegeben. Er hat es bereits ausgefüllt an mich zurück geschickt.  Ich harre der Dinge!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Nachdem ich gerade die Erklärung meines Vaters im Postkasten hatte, habe ich folgende Antwort an die Wohngeldstelle verfasst, die am Montag zur Post geht:
ZitatCounselor                                                            Nürnberg, 4.5.2024






Stadt Nürnberg
Marienstraße 6

90402 Nürnberg


Wohngeldnummer: xxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die ,,Erklärung über freiwillige Unterhaltsleistungen/Zuwendungen" meines Vaters.

Ihre Frage, seit wann ich die Unterstützung erhalte, beantworte ich wie folgt:
Ich erhalte die Unterstützung seit 1.7.2022. Die Unterstützung habe ich Ihnen erstmals in meinem erfolglosen Antrag vom August 2022 mitgeteilt und dann wieder im erfolgreichen Antrag vom 17.10.2022 aufgeführt.

Mit freundlichen Grüßen


Counselor

Sollte die Wohngeldstelle versuchen, das Wohngeld rückwirkend zu kürzen und eine Rückforderung beanspruchen, werde ich Widerspruch erheben und notfalls vor Gericht gesteigerten Vertrauensschutz nach Par. 45 Abs. 2 SGB X geltend machen.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

Heute kam der neue Wohngeldbescheid. Die Zahlung meines Vaters wird offenbar nicht als Einkommen angerechnet. Meine Finanzen sind somit bis September 2025 in trockenen Tüchern und es geht in etwa so weiter wie bisher. Mir fällt ein Stein vom Herzen!
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Hartzhetzer

Zitat von: counselor am 15:31:00 Fr. 17.Mai 2024Heute kam der neue Wohngeldbescheid. Die Zahlung meines Vaters wird offenbar nicht als Einkommen angerechnet. Meine Finanzen sind somit bis September 2025 in trockenen Tüchern und es geht in etwa so weiter wie bisher. Mir fällt ein Stein vom Herzen!

Das Wohngeld wird auch immer Faschistischer, die wollen inzwischen sogar das man bei der Antragsstellung Einnahmen aus dem Ehrenamt und finanzielle Zuwendungen von Familienmitgliedern, sowie gratis Mittagessen bei seinen Eltern mit angibt.
Die Nazis vollzogen auf ihre Weise, was die Sozialdemokratie sich immer erträumt hatte: eine »ordentliche Revolution«, in der alles ganz anders wird, damit alles so bleiben kann, wie es ist.

Zitat Schwarzbuch Kapitalismus Seite 278

Onkel Tom

@Counselor Herzlichen Glückstrumpf  :D
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

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counselor

ZitatWohngeld: Monatelange Wohngeld-Bearbeitung: Länder fordern Korrekturen vom Bund
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Seit einer großen Wohngeld-Reform ist die Zahl der Anträge in die Höhe geschnellt. Die Folge: überlastete Behörden, überlange Bearbeitungszeiten. Nun erhöhen die Länder den Druck auf den Bund.
Mehr dazu: https://t1p.de/gg5xb

Bemerkung dazu: Der Druck der Länder gegen den Bund ist richtig. Gleichzeitig wird hier wieder nur der Schwarze Peter von den Ländern dem Bund zugeschoben, denn § 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I bestimmt klar und deutlich: ,,Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen".

Die im Artikel genannten Bearbeitungszeiten für die Wohngeldgewährung ,,In der Regel seien es zwar unter fünf Monate", dürfte deutlich beschönigend sein, ich bekomme zum Teil für Weiterbewilligungsanträge Bearbeitungszeiten von 12 Monaten mit, und dass das Recht auf vorläufige Leistungsgewährung nach § 26a WoGG und Vorschuss nach § 42 Abs. 1 S. 2 SGB I schlichtweg ignoriert und die dahingehende Rechtslage von den Wohngeldbehörden bestritten wird.

Problemverschärfend ist die Weisungslage der BA und auch der Sozialämter, die antragstellende Personen und Familien anstatt existenzsichernde Leistungen bis zur Auszahlung von Wohngeld nach SGB II/SGB XII zu gewähren, die jeweiligen Leistungen rechtswidrig versagen mit dem Hinweis auf Wohngeld. Hier muss das BMAS als federführende Behörde für die SGB II/SGB XII – Leistungen unverzüglich seine Weisungen anpassen und klarstellen, dass SGB II/SGB XII – Leistungen solange zu gewähren sind, bis Wohngeld zur Auszahlung gebracht wird. Und ein Verweis auf diese Leistungen ist derweilen nicht zulässig ist. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, § 85 SGB II und § 131 SGB XII bis Dezember 2025 zu verlängern.

Quelle: Thomé Newsletter
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

counselor

ZitatErhöhung des Wohngeldes zum 1. Januar 2025 geplant
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Die Wohngeld wird zum 1. Januar 2025 angepasst. Die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung ist wichtig, damit die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleibt. Ziel ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen., so die Einleitung des Bundesbauministeriums:
Hier zu finden: https://t1p.de/z350v
Was definitiv fehlt ist, dass der § 26a WoGG angepasst wird und hier in Anlehnung an das Vorschussrecht im SGB I geregelt wird, dass die vorläufige Leistungserbringung, zumindest auf Antrag spätestens nach einem Monat zu erbringen ist!

Quelle: Thomé Newsletter
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counselor

ZitatKABINETTSBESCHLUSS - Ab 1. Januar wird das Wohngeld erhöht

Das Bundeskabinett hat die Erhöhung des Wohngeldes beschlossen. Menschen mit niedrigen Einkommen erhalten ab Januar 2025 mehr Mietzuschuss.

Quelle: https://www.prosieben.de/serien/newstime/news/ab1-januar-wird-daswohngeld-erhoeht-418009
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

Onkel Tom

Was dann von anderen Unterhaltskostenträgern wieder voll angerechnet wird..
Da tut man so, das es Bedürftigen dadurch besser ergehen würde, denkste.
Der letzte, der darüber lacht, wie Öffentlichkeit hinter dem Licht gehalten
wird, ist das Grundsicherungsamt (SGB XII), die jegliche andere Quellen
unverzüglich für ihre Ausgabenreduzierung abzapfen.

Weiter erhöht es den Verwaltungsaufwand, das es danach schon hervorglänzt,
das Verwaltungsposten in den Behörden auf längerer Sicht "gesichert" werden.

Den es erreichen soll, ist damit nicht gegeben außer noch mehr Nervenfraß,
den Überblick zu den Abhängigkeiten im Blick zu halten.

Fazit: Fast alles für den Eimer..
Lass Dich nicht verhartzen !

counselor

Naja, ich und einige meiner Kollegen würden davon schon profitieren.
Alles ist in Bewegung. Nichts war schon immer da und nichts wird immer so bleiben!

ManOfConstantSorrow

Einerseits ist es gut, wenn die Leute ein paar Euro mehr Unterstützung in Form von Wohngeld kriegen.

Andererseits wird das eigentliche Problem, die enormen Mietsteigerungen, dadurch nicht gelöst. Im Gegenteil, es werden nur mehr staatliche Gelder in den Rachen der Vermieter und Spekulanten geworfen.
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

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