Haftstrafe. Und was passiert mit der Wohnung?

Begonnen von ManOfConstantSorrow, 18:33:17 Di. 10.August 2021

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ManOfConstantSorrow

Zitat Gegen Obdachlosigkeit nach dem Knast:
Häftling darf Wohnung behalten

Das Stader Sozialamt muss einem Häftling seine Wohnung bezahlen, obwohl er über sechs Monate im Knast saß. Das entschied das Landessozialgericht.
https://taz.de/Gegen-Obdachlosigkeit-nach-dem-Knast/!5788105/
Arbeitsscheu und chronisch schlecht gelaunt!

dagobert

Wie man den Krieg führt, das weiß jedermann; wie man den Frieden führt, das weiß kein Mensch.
Karl May

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