Reisen bei laufender Kündigungsschutzklage / Abfindungssperre: Was geht?

Begonnen von Heini1315, 17:19:52 Do. 06.März 2025

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Heini1315

Moin.
Ich wurde zum 30.6. gekündigt. Gegen die Kündigung habe ich geklagt. Trotzdem muss ich mich ja bis zum 30.3. arbeitssuchend melden.
1. Kann ich bis zum 30.6., also solange ich kein Geld beziehe, beliebig reisen? Oder muss ich dem Jobcenter zur Verfügung stehen?
2. Falls mir der Arbeitgeber ein Abfindungsangebot macht, welches ich annehme, kommt vermutlich eine 3-Monatssperre auf mich zu, weil die Abfindung recht hoch ausfallen wird. Kann ich während dieser Sperre beliebig reisen? Was passiert, wenn ich während der Sperre nicht zu Terminen erscheine? Kürzung der Bezüge geht ja nicht.

Heini1315

Leider kamen hier ja keine Antworten. Glücklicherweise habe ich woanders Rat gefunden und will meine Erkenntnisse gern teilen:
Wenn ich mich wie gefordert 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit arbeitssuchend melde, muss ich auch zur Verfügung stehen. Ich könnte also nicht einfach reisen.
Aber: wenn ich mich einfach erst am 30.6. melde und dann direkt arbeitslos melde, kann ich vorher entspannt reisen. Ich muss "nur" mit einer einwöchigen Sperre rechnen. DAs ist somit die für mich beste Lösung.
Und meine Annahme, dass ch aufrgund einer hohen Abfindung 3 Monate gesperrt werde, ist auch nicht richtig.

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