Kindergelderhöhung auf 250 € / Anrechnungsfreiheit der Erhöhung

Begonnen von counselor, 22:05:36 So. 13.November 2022

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counselor

ZitatKindergelderhöhung auf 250 € / Anrechnungsfreiheit der Erhöhung
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Die Bundesregierung hat für die ersten drei Kinder das Kindergeld auf jeweils 250 € erhöht. Die Erhöhung soll zum 1. Januar 2023 erfolgen. Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 € Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 € monatlich. Infos dazu: https://t1p.de/qy4y7
Das ist löblich, die Kinder in der Grundsicherung haben davon aber nichts, denn das Kindergeld wird komplett angerechnet. Hier wäre wünschenswert, wenn diese Kindergelderhöhung im SGB II/SGB XI/AsylbLG Anrechnungsfrei bliebe, damit diese Erhöhung bei den davon Betroffenen in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen auch ankommt.

Quelle: https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-45-2022-vom-13-11-2022.html
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