chefduzen.de - Forum der Ausgebeuteten

Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => Thema gestartet von: convar am 10:53:32 Di. 11.Dezember 2012

Titel: zur Verkommenheit eines Systems
Beitrag von: convar am 10:53:32 Di. 11.Dezember 2012
Auszug
Der Freispruch ist im Strafprozess faktisch nicht mehr vorgesehen.

Im Wissen um diesen Zustand des Strafverfahrens muss sich jeder Verteidiger fragen, ob er seinem Mandanten nicht sogar zu einem (falschen) Geständnis raten sollte und könnte die Auffassung vertreten, dass, wo Recht nicht mehr zu erwarten ist, man doch zumindest Schadensbegrenzung betreiben muss. Der Verteidiger würde dadurch allerdings erst recht zum Gehilfen des Unrechts. Aber kann man es ihm zum Vorwurf machen, wenn er doch nur noch größeres Unrecht von seinem Mandanten abwenden will?

zum vollständigen Artikel bzw. Quelleangabe
http://nebgen.blogspot.de/2012/12/einfach-mal-nein-sagen.html (http://nebgen.blogspot.de/2012/12/einfach-mal-nein-sagen.html)

Diese Schweinesystem braucht man nicht weiter kommentieren