zur Verkommenheit eines Systems

Begonnen von convar, 10:53:32 Di. 11.Dezember 2012

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convar

Auszug
Der Freispruch ist im Strafprozess faktisch nicht mehr vorgesehen.

Im Wissen um diesen Zustand des Strafverfahrens muss sich jeder Verteidiger fragen, ob er seinem Mandanten nicht sogar zu einem (falschen) Geständnis raten sollte und könnte die Auffassung vertreten, dass, wo Recht nicht mehr zu erwarten ist, man doch zumindest Schadensbegrenzung betreiben muss. Der Verteidiger würde dadurch allerdings erst recht zum Gehilfen des Unrechts. Aber kann man es ihm zum Vorwurf machen, wenn er doch nur noch größeres Unrecht von seinem Mandanten abwenden will?

zum vollständigen Artikel bzw. Quelleangabe
http://nebgen.blogspot.de/2012/12/einfach-mal-nein-sagen.html

Diese Schweinesystem braucht man nicht weiter kommentieren

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