Antrag bei Bauaufsichtsbehörde wegen priv. Kinderspielplatz. Formulierungshilfe gesucht!

Begonnen von Nestbeschmutzer, 15:17:26 Mi. 22.November 2006

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Nestbeschmutzer

Hallo,
der Fall ist folgender.
Meine Tochter wohnt in einem Wohnblock und wenn man den anderen Block der Besitzerin dazu zählt sind es ungefär 43 Wohneinheiten und darin leben ungefähr 10 Familien mit Kindern.
Unten auf der Wiese befindet sich ein Sandkasten, in dem aber nur noch Gestrüpp, bzw der Sankasten wird nicht mehr vom Wohnblockbesitzer gepflegt/gewartet.

Nun dachte sich meine Tochter (2 Kinder) es wäre doch prima, wenn der Sandkasten für nächsten Frühjahr/Sommer fit gemacht werden würde.
Nun schrieb sie einen Brief an die Vermieterin mit der Frage, ob sie den Sandkasten für die Familen mit Kindern benutzbar machen würde.

Die reaktion war ablehnend, weil doch in dem Block/Haus nur soundsoviel  Kinder leben würden wovon davon schon zwei 10 Jahre alt wären und sie davon ausginge das einige Familien kein interesse an einen Sandkasten für ihre Kinder hätten. Außerdem sagte sie noch das da lauter Katzen/Hunde rumlaufen würden und den Sandkasten als Klo verwenden würden etc...

Meine Tochter fragte mich was sie da tun könne und ich äußerte meine Vermutung das es in den in den 80er Jahren ein Gesetz in Deutschland wegen Kinderspielplätzen gegeben haben mußte, da in der Zeit alle Wohnblocks, ob alt oder neu, mit Spielplätzen ausgestattet wurde.
Nach sehr langen suchen, fand ich, in Artikel 8 (Abs. 3)  der bayerischen Landesbauordnung, endlich die Bestätigung für meine Vermutung. http://www.spd-donaustauf-sulzbach.de/recht/blbo_1_8.html
Nun gut, ich riet ihr sie solle sich erstmal telefonisch bei der zuständigen Bauaufsicht erkundigen, was sie dann auch tat.
Der zuständige Sachbearbeiter jedoch, wand sich wie ein Wurm aus der Angelegenheit.
Meine Tochter meinte, es sei doch die Sache der
Bauaufsicht dieses zu überprüfen bzw. nach der Prüfung einen entsprechenden Spielplatz anzuordnen.
Ja schon sagte er, aber soweit er die Gegend kennen würde, wohnen dort relativ wenig Familien sondern eher ältere Menschen etc.
Darauf erwiderte meine Tochter, das es im Paragraphen 8 nicht um die Anzahl der dort wohnenden Familien ginge, sondern um die Anzahl, Art und Größe der Wohneinheiten ginge und das sie
Dann ruderte er etwas zurück und meinte meine Tochter solle den 2. Brief welchen sie zur Besitzerin schicken wollte doch bitte an ihn schicken und er würde schauen ob sich was machen ließe.

Was machen ließe? Das hieße eventuell sie würde den Sandkasten auffüllen.
Nun steht aber im Gesetz, wenn entsprechend Platz vorhanden wäre, das ein Spielplatz errichtet werden müßte und das wären z.B. eine Schaukel, Rutsche und etwas zum klettern Sitzgelegenheiten etc..
Der Platz wäre sicher vorhanden, was jedoch die Bauaufsicht erst noch feststellen müßte, bevor sie den Bau eines angemessenen Spielplatzes veranlassen würde.

Warum soll sie sich jetzt nur noch mit den Sandkasten zufrieden geben, wenn es eventuell noch einei Rutsche dazugeben könnte?

Nun habe ich ihr geraten den Antrag schriftlich bei der Baubehörde zu stellen, damit sie im Falle einer Ablehnung einen Widerspruch/Klage einreichen kann.
Und hier ist der Knackpunkt! Was soll sie der Bauaufsicht schreiben bzw. welchen Antrag müsste sie stellen?
Einen Antrag auf überprüfung der örtlichen Gegebenheiten...?
Einen Antrag auf Ermittlung durch die zuständige Bauaufsicht, oder einen Antrag auf Errichtung eines Spielplatzes.
Ich weiß es nicht so genau, vieleicht kann mir da jemand helfen!

Übrigends: Der nächste öffentliche Spielplatz befindet sich in mehr als 2000 Meter Entfernung, wir habens aber nicht nachgemessen, könnten auch mehr sein.

MfG

Carsten König

Selbst wenn im Baurecht dieser gesetzliche objektive Zwang festgelegt wurde, dass Kinderspielplätze angemessen vorhanden sein müssen, dann stellt sich die Frage, ob die betroffenen Bürger ein subjektives öffentliches Recht geltend machen können. Das ist eben NICHT immer der Fall. Das führt zu kuriosen Fällen in Deutschland: Bspw. die öffentliche Verwaltung müsste zwar, der betroffene Bürger - und es reicht nicht die faktische Betroffenheit, sondern es müssen eigene subjektive Rechte verletzt werden - kann trotzdem nicht klagen.

Interessanter Fall: Intuitiv würde ich aber trotzdem auf einen Anspruch des Bürgers tippen, vielleicht findet jemand was bei google oder kennt sich besser aus???

Regenwurm

ZitatSpielplätze Häufig - gerade wenn sie in Wohngebieten angelegt sind - Gegenstand der Beanstandung durch betroffene Nachbarn.
Das rechtlichen Vorgehen dagegen bleibt meist erfolglos. Faustregel: Wenn der Spielplatz von seiner Größe und Ausstattung her dem jeweiligen Wohngebiet angemessen ist und den dort lebenden Kindern dient, ist er zu tolerieren.

Baubehörde für Neubau, Umbau, Änderungen (Gesetz)

viel spaß, das übersteigt mein vorstellungsvermögen, nicht die sandkiste, sondern die rechtssachen

an deiner stellle würde ich mal versuchen andere stadtteilgruppen zu kontaktieren
Das System macht keine Fehler, es ist der Fehler.

besorgter bürger

hier noch einer:

ZitatBei Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist eine Kinderspiel - und Freizeitfläche
herzustellen und zu unterhalten

http://www.baurecht.de/landesbauordnung-hamburg.html#Kinderspiel-und_Freizeitflaechen
Viele Menschen würden eher sterben als denken. Und in der Tat: Sie tun es.

Nestbeschmutzer

Hallo,
erstmal danke für die bisherigen Antworten, aber irgendwie isses schon verrückt
Da hat man schon einen Paragraphen gefunden der es mehr als eindeutig klarstellt das ein Kinderspielplatz errichtet werden müsse und dann dies, es beginnt eine verwirrtaktik und es werden sowas wie öffentliches interesse vorgeschoben ...
Es geht nicht um einen öffentlichen Spielplatz, sondern um die Errichtung eines privaten Spielplatz.
Klar bräuchte sie keinen Spielplatz errichten wenn es in unmittelbarer Umgebung einen öffentlichen Spielplatz gäbe, aber das ist leider hier nicht der Fall.
Ich glaube, meine Tochter hat auch keine Lust auf Machtspielchen zwischen ihr und der Vermieterin, aber sie zahlt Miete und sie hat somit auch Ansprüche.

Warum wurden denn  (ich glaube) in den 80er Jahren überall Spielplätze errichtet, bzw. warum wurde dort wo sie wohnt überhaupt der Sandkasten errichtet?
Ich hänge mal ein Bild an, auf den ihr sehen könnt das genug Platz vorhanden wäre.



Der Wiese ist nach links mindestens nochmal so groß und dort befinden sich auch einige Schatten spendende Bäume und ganz auf der linken Seite befindet sich auch der Sandkasten.

Ich denke meine Tochter wird es drauf ankommen lassen und den Antrag an die Bauaufsicht schicken.
Und dann müssen sie es ja begründen, warum und wieso sie es dort einen Spielplatz nicht für nötig halten.
Nur die Frage war halt, welchen Antrag ich denn genau stellen müsste... vieleicht hat ja jemand noch eine Idee. :)
Danke!

MfG

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