Wann muss man einen weiterbewilligungsantrag einreichen ?

Begonnen von slaveconan, 19:08:24 Di. 28.August 2012

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slaveconan

hallo also
wann muss man einen weiterbewilligungsantrag einreichen ? vor allem da ich ab mitte Dezember wieder Hartz 4 bezieher werde, da mein jeztziger Arbeitsvertrag bis dahin befristet ist. Und vor allem was muss ich beachten???
Danke schonmal im vorraus

P.S. bekam vor tagen einen aufhebungsbescheid und bekam nun papiere zugeschicht bzw. weiterbewilligungsantrag, falls ich ab September wieder arbeitslos werde. was muss ich dabei beachten???

Tiefrot

Allgemein hab ich meine Weiterbewilligungsanträge einen Monat vorher (langes Ende)
und ein Mal auch erst eine Woche vor Ablauf (kurzes Ende) abgegeben.  ;D

Hat beides hingehauen.

Hier ist es nun so, daß beim Ende eines regulären Jobs bei entsprechendem Verdienst ALG I dran wäre.
War es aber ein Hungerlohnjob, mußt du in erster Linie aufpassen, daß du keine Ersparnisse hast. Wovon auch ?
So oder so, dürfte es weitergehen wie beim Erstantrag. Nehm ich ganz schwer an.  ::)
Denke dran: Arbeiten gehen ist ein Deal !
Seht in den Lohnspiegel, und geht nicht drunter !

Wie bekommt man Milllionen von Deutschen zum Protest auf die Straße ?
Verbietet die BILD und schaltet Facebook ab !

Codeman

Um ALG I zu beziehen muss man in den letzten 24monaten min. 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Warst du das conan ?
Ich bin der Rostfleck am Schwert des Sozialismus - Zitat frei nach Schraubenwelle

slaveconan

nein das war ich nicht !
Vertrag läuft nur bis mitte dezember

SirTurbo

???
Also mal davon ausgehend daß es nicht um ergänzendes H4 geht...

Dann unterscheide ich mal zwischen der Meldung der drohenden Erwerbslosigkeit. 3 Monate vor Eintritt sofern Termin bekannt wie in diesem Fall. Sonst Sperre.

Der H4-Weiter(?)bewilligungsantrag gilt wie immer ab dem Tag der Einreichung, bzw. frühestens ab Bedürftigkeit.
Bedürftig ab dem 10. , eingereicht am 12.: Kohle ab dem 12.
Bedürftig ab dem 10., eingereicht am 01,: Kohle ab dem 10.
Bzw nicht Kohle sondern Anspruch. Muss ja noch bearbeitet werden. Im Zweifel würde ich den spätestens 4 Wochen vor Elo einreichen.

Oder habe ich da jetzt was falsch verstanden?

slaveconan

richtisch
ich war ja nun von Herbst letzten Jahres bis vor 2wochen Hartz4 bezieher und arbeite seit 2wochen bei einer ZAF und vertrag ist befristet bis mitte Dezember !
Also wieder Hartz4 usw

Rudolf Rocker

Wenn Du weniger als 6 Monate arbeitest musst Du keinen neuen Antrag auf ALG II stellen sondern nur einen Weiterbewilligungsantrag!
Das war bei mir auch so!
Arbeitslos gemeldet habe ich mich allerdings schon drei Monate vor Ablauf der Frist! (Sicher ist sicher!)

slaveconan

ganz genaz Rudolf Rocker sicher ist sicher, genauso werde ich es auch machen (3monate den weiterbewilligungsantrag einreichen bevor vertrag ausläuft)
Das ist aber auch ne Leihfrima dawo ich bin, mehr schreibe ich mal in nächster zeit darüber

slaveconan

jetzt mal ne andere frage,
ich bekam noch nen weiterbewilligungsantrag mit Einkommenserklärung und Einkommensbescheinigung usw noch per post zugeschickt !

Also ich hatte Mitte August bei der Leihbude angefangen und es ist befristet bis Mitte Dezember, also etwa 3ganze monate und 2halbe monate beschäftigung.
Meine frage ist nun, muss ich die einkommenserklärung und einkommensbescheinung(ausfüllen lassen vom AG)auch nun sofort abgeben mit dem weiterbewilligungsantrag? oder kann man ich es später einreichen.

Und wann genau nochmal muss ich den weiterbewilligungsantrag spätestens einreichen wenn ich z.b. am 15.dezember erwerbslos werde?
Danke schonmal

dagobert

Die Einkommensbescheinigung wirst du von deinem AG sowieso erst im Januar bekommen, zusammen mit der letzten Lohnabrechnung oder kurz danach.
Bei den anderen Unterlagen würde ich mal sagen so früh wie möglich, das JC braucht ja auch ein paar Tage Bearbeitungszeit.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

slaveconan

also bei früh wie möglich, dann kann ich es eigentlich doch schon jetzt bzw. diesen monat alles andere schon einreichen,oder?

Rudolf Rocker

Zitat von: slaveconan am 18:50:37 So. 07.Oktober 2012
also bei früh wie möglich, dann kann ich es eigentlich doch schon jetzt bzw. diesen monat alles andere schon einreichen,oder?

Spricht eigentlich nichts dagegen.

slaveconan

sehr gut, dann besser mit kopie des arbeitsvertrages (das es befristet ist)

Piep

Bei unserem Jobcenter reicht als Einkommensbescheinigung meist auch Kopien der Lohnabrechungen und ein Ausdruck vom Onlinebanking, daß das Geld eingegangen ist.

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