Kein Anspruch auf Sozialhilfe für einen per Haftbefehl gesuchten Straftäter

Begonnen von dagobert, 13:16:14 Mi. 13.April 2016

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dagobert

ZitatSozialgericht Münster: Kein Anspruch auf Sozialhilfe für einen per Haftbefehl gesuchten Straftäter

Die 15. Kammer des Sozialgerichts Münster hat mit Beschluss vom 16.03.2016, Az.: S 15 SO 37/16 ER, den Antrag eines rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilten und per Haftbefehl gesuchten Straftäters aus dem Kreis Borken auf Gewährung von Sozialhilfeleistungen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt. Voraussetzung für die beantragte Leistung ist u.a., dass der Antragsteller seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten kann. Nach Auffassung der erkennenden Kammer kann der Antragsteller seinen Lebensunterhalt ohne weiteres dadurch sichern, dass er der Ladung zum Strafantritt hinsichtlich der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe nachkommt, da in der Strafhaft der notwendige Lebensunterhalt vollständig gedeckt werden kann. Die Kammer sah den Verweis auf die Möglichkeit des Haftantritts im Hinblick auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung auch nicht als unverhältnismäßig an, da es dem Antragsteller durch die Gewährung von Sozialhilfeleistungen ansonsten ermöglicht würde, die bindende Anordnung der Staatsanwaltschaft Münster zum Haftantritt zu konterkarieren.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/13_04_2016_/index.php
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

HeiBa

ZitatNach Auffassung der erkennenden Kammer kann der Antragsteller seinen Lebensunterhalt ohne weiteres dadurch sichern, dass er der Ladung zum Strafantritt hinsichtlich der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe nachkommt, da in der Strafhaft der notwendige Lebensunterhalt vollständig gedeckt werden kann.

:o


Liest sich wie ein makabrer Scherz.

BGS

"Ceterum censeo, Berolinensis esse delendam"

https://forum.chefduzen.de/index.php/topic,21713.1020.html#lastPost
(:DAS SINKENDE SCHIFF DEUTSCHLAND ENDGÜLTIG VERLASSEN!)

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