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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Arbeitslos & Spass dabei => Thema gestartet von: MarcoW75 am 12:19:17 Mi. 13.März 2019

Titel: Zeitnahe Sanktion im ALG1-Bezug ?
Beitrag von: MarcoW75 am 12:19:17 Mi. 13.März 2019
Hallo,
im §31 SGBII gibt es einen Absatz, der davon spricht,dass Sanktionen nur zeitnah erfolgen dürfen und der den Begriff "zeitnah" mit 6 Monaten definiert. Das hieße, dass die Sanktion in dieser Zeit ausgesprochen und eingetreten sein muss. Nun ist SGBII ja der Bereich ALG2.  Wie ist das eigentlich bei ALG1...gilt da der gleiche Zeitraum ?
Titel: Re: Zeitnahe Sanktion im ALG1-Bezug ?
Beitrag von: Onkel Tom am 12:47:45 Mi. 13.März 2019
Hoppla, gute Frage und bin anbei hier stehen geblieben..Dreht sich bei ALG 1 um den § 159 SGB 3.

https://dejure.org/dienste/lex/SGB_III/159/1.html

Villeicht wirst Du da fündig..