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Industrie & Handwerk & Agrar => Leiharbeit, bzw. moderner Sklavenhandel => Thema gestartet von: Fritz Linow am 23:21:28 Di. 16.Mai 2017

Titel: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 23:21:28 Di. 16.Mai 2017
Falls ein Leihsklave Lust hat auf Equal Pay zu klagen, kann sich laut "Die Anstalt" gerne an den Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler wenden, der das dann in die Wege leitet und unterstützt:

prof.daeubler@labournet.de

https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_D%C3%A4ubler (https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfgang_D%C3%A4ubler)
Zitat
Klagevorschlag:
Ein Leiharbeitnehmer, der nach einem DGB-Leiharbeit-Tarif vergütet wurde, macht bei seinem früheren Leiharbeitgeber »gleiche Bezahlung wie eine vergleichbare Stammkraft« (also Equal Pay) geltend und klagt die Differenz zu seinem bisherigen niedrigeren Lohn ein. Begründung: Weil die Tarife wegen Überschreitung der Ermächtigungsgrundlage (Erläuterung siehe unten) unwirksam sind, steht ihm »Equal Pay« zu.

Das Arbeitsgericht überprüft dann, ob dies zutrifft und die Tarife wirklich unwirksam sind. Das einzige Problem liegt darin, Leiharbeitnehmer zu finden, die Klage erheben; bisher scheint die Angst zu dominieren, in dieser Branche nie mehr einen Arbeitsplatz zu bekommen, wenn man sich zu einem solchen Schritt entschließt.

Die EU-Richtlinie sieht eine Abweichung durch Tarifvertrag vor, was auch den Fall einschließt, dass der Arbeitnehmer kein Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft ist. In diesem Fall genügt eine Bezugnahme auf einen entsprechenden Tarif im Arbeitsvertrag.
Nun unterscheidet sich aber das EU-Recht in einem wichtigen Punkt vom deutschen: Der sogenannte »Gesamtschutz« des Leiharbeitnehmers darf durch die Leiharbeits-tarifverträge nicht verschlechtert werden. Was das im Einzelnen bedeutet, ist schwer zu sagen, aber vom selben »Gesamtschutz« kann jedenfalls dann nicht mehr die Rede sein, wenn der Leiharbeitstarif 40 Prozent unter dem Stammarbeitstarif liegt.

Man kann nur gerichtliche Verfahren anstrengen, die sich im Wesentlichen auf die oben genannten Argumente stützen: Die Leiharbeitstarife gehen über die Ermächtigung im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz (AÜG) hinaus, und sie verstoßen außerdem gegen die EU-rechtliche Vorgabe, den »Gesamtschutz« nicht anzutasten.

In bewegten Bildern:
https://www.youtube.com/watch?v=c_-kE8oqu2M (https://www.youtube.com/watch?v=c_-kE8oqu2M)

Die Kampagne und weitere Infos auf Labournet:
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/ (http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 07:21:48 Mi. 17.Mai 2017
Schon fast ironisch, daß ausgerechnet eine Satiresendung des ÖRR die einzige Stelle ist, die sich noch um die Rechte des prekarisierten Proletariats kümmert. Normal wären ja irgendwelche "linken" Parteien dafür zuständig. Aber die gibt's in der BRD wohl schon länger nicht mehr. Na, hoffentlich findet sich der eine einzige dann auch. Denn seinen Job ist er nach der Klage dann 100%ig los (was wohl kein großer Verlust wäre).
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: counselor am 13:53:16 Mi. 17.Mai 2017
Ich drücke diesem mutigen Leider schon mal die Daumen.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 15:39:04 Mi. 17.Mai 2017
Zitat von: Fritz Linow am 23:21:28 Di. 16.Mai 2017bisher scheint die Angst zu dominieren, in dieser Branche nie mehr einen Arbeitsplatz zu bekommen, wenn man sich zu einem solchen Schritt entschließt.
Und wohl auch die Angst vor den Kosten, denn auf den DGB-Rechtsschutz braucht man bei einer solchen Klage sicher nicht zu zählen.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 10:08:53 Mo. 22.Mai 2017
Warten wir 'mal ab, ob sich mutige Menschen finden, dagegen den Klageweg einzuschreiten. Ihr Job dürfte dann jedenfalls binnen kurzer Zeit weg sein. Aber nachdem es nun schon mehr als 900.000 Leiharbeiter in D gibt (Steigerung 4 % gegenüber dem Vorjahr), bin ich zuversichtlich, daß trotz aller bevorstehender schlafloser Nächte der Klagenden sich zumindest eine handvoll findet, die ohnehin von ihrem Leiharbeitsjob die Schnauze voll haben, und die sogar bereit sind, den Weg der "Selbstvernichtung" zu gehen, um dieses schreiende Unrecht zu bekämpfen. Auf DGB & Co. braucht man dabei ja nicht zu setzen. Die sind ja vielmehr Teil des Problems denn dessen Lösung.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: admin am 10:23:50 Mo. 22.Mai 2017
Es haben sich bereits mehrere Dutzend Leihsklaven bei Prof. Däubler gemeldet.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 11:40:30 Mo. 22.Mai 2017
Wahrscheinlich wird das Urteil dann ohnehin - auch wenn's beim EU-Gerichtshof einen Sieg gäbe - wieder von den Juristen und der Lobbyarbeit der Leiharbeitsbranche mittels neuer, noch raffinierterer Gesetze, die irgendwelche Lücken in der Rechtsprechung nutzen, konterkariert.
Die Leiharbeitsbranche ist einfach schon zu groß geworden, mit zu viel Umsatz und zu vielen Beschäftigten, als daß der Gesetzgeber bzw. die etablieten Parteien es wagen würden, sie komplett einzustampfen. Das ist auch die Krankheit einer representativen Demokratie per Konstruktion, daß viel Macht auf wenige Menschen übertragen wird, und es sich IMMER lohnt, diese wenigen auf welche Art auch immer zu bestechen bzw. zu beeinflussen (Lobbyarbeit, nach Abgeordnetentätigkeit gutdotierter Job). Bei einer Basisdemokratie würde es sich hingegen nicht lohnen, jeden einzelnen Stimmberechtigten zu versuchen zu korrumpieren (der Ertrag stünde in keinem Verhältnis zum Aufwand). Von den Piraten (Gott hab' sie selig) kam dazu einmal ein guter Vorschlag: Bei unwichtigen Dingen könnte man durchaus auf das Fachwissen des Abgeordneten zurückgreifen und ihn so abstimmen lassen, wie er es für richtig hält. Aber bei einer wichtigen Abstimmung würde dann von den Wählern dieses Mandat entzogen werden können, und sie quasi direkt ihre Stimme für die jeweilige Abstimmung abgeben können. Somit könnten häufige "Verzerrungen" in der Volksmeinung zum Abstimmverhalten des einzelnen Abgeordneten vermieden werden. Bestes Beispiel war ja jüngst die Abstimmung zur Sterbehilfe. Da war ja die Meinung der Bevölkerung auch letztendlich eine ganz andere, als das, was die gewählten Representanten meinten verabschieden zu müssen.
Aber gut, die Arbeit dieses Profs ist ein Stück Realpolitik und es kann ja auch nicht schaden, daß dieser alltägliche Skandal der Lohndiskriminierung 'mal wieder mehr ins Licht der Öffentlichkeit rückt.

Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 11:49:36 Mo. 22.Mai 2017
Stellt sich für mich nur noch eine letzte Frage: Gibt's diesen Prof. Däubler überhaupt?  :) - Oder ist der Name nur ein Synonym für die Kampagne - was ja auch legitim wäre. Schließlich macht sich dieser Prof damit dann auch nicht unbedingt beliebt bei den Kapitalisten und es könnte durchaus eine Karrierebremse sein. Naja, aber die Profs sind ja verbeamtet. Somit geht derjenige auch kein so großes Risiko ein.

Okay, ihn gibt's "in echt".
https://www.jura.uni-bremen.de/personen/wolfgang-daeubler/ (https://www.jura.uni-bremen.de/personen/wolfgang-daeubler/)
Seltsamerweise lehrt er in Bremen, wohnt aber ganz im Süden in Baden-Württemberg.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 13:45:03 Mo. 22.Mai 2017
Däubler gilt als recht angesehener Arbeitsrechtler und seine Handbücher kann man gut weglesen. Arbeitsrecht ist immer so eine Auslegungssache, und Däubler bietet in vielen Dingen alternative Deutungsmöglichkeiten an. Die Idee, wegen der fehlenden Qualität der Tarifverträge zu klagen und nicht wie bisher wegen der fehlenden Tariffähigkeit des DGB, gibt es ja schon länger.

Letzendlich ist es eine Frage der Deutungshoheit. Wenn man aber bedenkt, dass Arbeitsgerichte, Arbeitsrecht, Tarifverträge, Betriebsverfassungsgesetz und selbst Arbeitsverträge eher Kreationen der herrschenden Klasse sind, um Schlimmeres für sie zu vermeiden, und wie geschichtsvergessen SPD und DGB diese Befriedungswerkzeuge als alternativlos nachplappern, dann kann man sich ausmalen, ob die Klage erfolgreich sein wird oder nicht. Versuchen sollte man es auf alle Fälle, aber ich würde jetzt nicht die ganze Hoffnung darauf setzen, dass durch Gerichtsentscheidungen die Probleme gelöst werden. Alles, was der Leiharbeit schadet, ist gut und nicht schlecht. 


Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 14:51:07 Mo. 22.Mai 2017
Recht haste, Fritz. - Stellt sich für mich nur die Frage, wie lange solch ein Verfahren insgesamt dauern wird? Kann das vielleicht sogar schnell gehen, da nicht die Instanzenwege deutscher Gerichte Schritt für Schritt durchgemacht werden müssen?
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 15:24:10 Mo. 22.Mai 2017
Aktuelle Infos gibt es hier:
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/ (http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/)

Demnach geht es nicht durch alle Instanzen, ist also auch kein jahrelanges Verfahren. Bisher gibt es weit über 100 Rückmeldungen.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 23:32:08 Fr. 02.Juni 2017
Aktuelles Interview vom 31.5.17 mit Däubler, ab ca. Minute 15 geht es auch um die Klagen auf Equal Pay:
http://radiocorax.de/lohndumping-und-ungleichbehandlung-trotz-neuem-gesetz-zur-leiharbeit/ (http://radiocorax.de/lohndumping-und-ungleichbehandlung-trotz-neuem-gesetz-zur-leiharbeit/)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: mousekiller am 08:19:24 Sa. 03.Juni 2017
Klingt spannend. Ich war selbst jahrelang in der Zaffenbranche, von daher kann ich nur jedem, der das durchzieht viel Rückgrat wünschen. Zumal ich hier bei mir festgestellt habe, dass die Zeitarbeitsfirmen in den letzten Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen sind. Jeden Monat entdecke ich irgendeine neue Firma.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 21:34:35 Sa. 03.Juni 2017
ZitatIm Juni 2016 gab es in Deutschland 52.200 Verleihbetriebe. Von ihnen hatten 11.300 den Schwerpunkt Arbeitnehmer-überlassung. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Verleihbetriebe insgesamt um 4 Prozent gestiegen. Darunter sind die Betriebe mit Schwerpunkt Arbeitnehmerüberlassung etwas schwächer gewachsen (+3 Prozent).
https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Branchen-Berufe/generische-Publikationen/Arbeitsmarkt-Deutschland-Zeitarbeit-Aktuelle-Entwicklung.pdf
(Seite 8.)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dejavu am 08:26:58 So. 04.Juni 2017
ZitatNa, hoffentlich findet sich der eine einzige dann auch.
Das wird nicht das Problem sein.

ZitatIch drücke diesem mutigen Leider schon mal die Daumen.

Ein bischen Mut braucht man schon, gute Planung ist wichtiger, besonders was das finanzielle betrifft.

ZitatUnd wohl auch die Angst vor den Kosten, denn auf den DGB-Rechtsschutz braucht man bei einer solchen Klage sicher nicht zu zählen.

EuGH Kosten sind für mich nicht abschätzbar, gibts da PKH  ;D ?

ZitatKlingt spannend. Ich war selbst jahrelang in der Zaffenbranche, von daher kann ich nur jedem, der das durchzieht viel Rückgrat wünschen.

Allzuviel Rückgrad braucht man auch nicht.
Es geht im Grunde nur darum eine Entscheidung zu fällen: dafür den Kampf aufzunehmen. Was man persönlich erhält, bleibt weit hinter dem zurück als das was man für andere erreicht.
Ok, ich geb's zu, ich weiß nicht so ganz genau was man braucht.
Aber ich weiß, was man nicht braucht:
Einen Haufen intrigantes Dreckspack um einen herum, das einen von a-z bespitzelt und hintertreibt.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dejavu am 09:00:18 So. 04.Juni 2017
Und ach..
ZitatSchon fast ironisch, daß ausgerechnet eine Satiresendung des ÖRR die einzige Stelle ist

Kann sich das herrschende System leisten. Mit Macron wird die Europäische Leiharbeitsrichtlinie gegebenenfalls aufgeweicht.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 19:42:50 Fr. 07.Juli 2017
ZitatDiese Kampagne schlägt aktuell hohe Wellen. Prof. Däubler erreichten mittlerweile über 250 E-Mails von betroffenen Leiharbeitern, mit oft erschütternden Darstellungen der Arbeitsund Lebensbedingungen, die häufig als Sklaverei bezeichnet werden. Mit vielen Betroffenen findet noch in Einzelabstimmung die Klärung der notwendigen rechtlichen Bedingungen für eine erfolgversprechende Klage statt. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass über zwanzig Klageverfahren zustande kommen werden. Wie zu erwarten war, benötigen allerdings fast alle von Leiharbeit betroffenen Klägerinnen und Kläger dabei finanzielle Unterstützung, weswegen zusätzlich eine Spendenkampagne gestartet wurde. Auf dem Spendenkonto des gemeinnützigen Vereins Labournet.de e.V. (GLS Bank Konto 40337 39600 Bankleitzahl: 43060967 IBAN DE76 4306 0967 4033 7396 00 BIC: GENODEM1GLS Betreff: EUGH-KLAGE) gehen täglich - wenn auch immer noch nicht ausreichende - Spenden ein.
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/06/leihklage_lunapark21.pdf (http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2017/06/leihklage_lunapark21.pdf)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 10:23:17 Fr. 19.Januar 2018
Relativ ernüchternder Zwischenbericht zur Kampagne von Labournet und Däubler:

Die Leiharbeitskampagne – oder: die Mühen der Ebene
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/01/leihklage_zwischenbericht1.pdf (http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/01/leihklage_zwischenbericht1.pdf)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dejavu am 13:31:29 Fr. 19.Januar 2018
Zitat
Immer gab es ein anderes Hindernis. In einem
Kündigungsschutzfall argumentierte die Anwältin wie folgt: Der Kläger hatte zwar für seine
Klage Prozesskostenhilfe bekommen, war also von Anwalts- und Gerichtskosten befreit.
Wenn er aber nun Equal Pay einklagen würde, könne es passieren, dass er verliere. In der
zweiten Instanz würde er dann trotz der Prozesskostenhilfe die Kosten des Gegenanwalts
bezahlen müssen. Ich verwies auf den Spendenfonds und darauf, dass man normalerweise
nicht verliert, wenn man Prozesskostenhilfe bekommen hat, doch sie war nicht umzustimmen.
Das mit dem Spendenfonds könne man sich überlegen, aber die Überlegungen haben
offensichtlich kein positives Ergebnis erbracht.
Eine kleine persönliche Zwischenbemerkung sei erlaubt. Wenn ich an den Informatiker und
die Anwältin denke, kann ich
mir nicht erklären, weshalb wir eigentlich keinen Kaiser mehr
haben. War es denn nicht in höchstem Maße riskant, als
Philipp Scheidemann vom Balkon
des Reichstags aus die Republik ausrief? Das war
doch glatter Hochverrat, für den sogar noch
die Todesstrafe verhängt werden konnte. Und bestand denn nicht auch die
Gefahr, dass ein
Kaisertreuer mit dem Ausruf: ,,Für Gott und Vaterland" von seiner Schusswaffe Gebrauch
machen würde? Nicht ein Prozent solcher Risiken würden die fraglichen Personen eingehen –
so ist die ,,Arbeiterbewegung" (der sich zumindest die Anwältin verbunden fühlt)  auf den
Hund gekommen.
;D ;D ;D
Usw...Blablabla usw..Dachte ich mir. Unter einer Million
vielleicht 2 oder 3, wenn überhaupt. Wie schon mal an anderer Stelle gesagt: als ich mal auf so einer Kack-Leiharbeitsmesse Flyer verteilt hab, wurde ich gefragt:
"wann tut ihr endlich was?"
Tja, was soll man dazu sagen?
Ich werde ganz sicher keinen Finger mehr krumm machen.
Sie mosern nur rum, schimpfen ein bischen, wählen die AFD, ansonsten kommt von den allerallermeisten nix.
Nix? Na ja, einen rechtsautoritären Staat hätten die meisten schon gerne.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 13:32:12 Fr. 19.Januar 2018
Ja, wirklich sehr ernüchternd! :(
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Kuddel am 14:10:42 Fr. 19.Januar 2018
Zitat von: dejavu am 13:31:29 Fr. 19.Januar 2018
Ich werde ganz sicher keinen Finger mehr krumm machen.
Genau die gleiche Kacke wie von shitux.
Man ist selbst nur untätig, weil ja die anderen alle so doof sind.
Noch einer, der darauf wartet mit der Mehrheit mitlaufen zu können...
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dejavu am 15:19:10 Fr. 19.Januar 2018
Mitlaufen werde ich ganz ganz sicher nirgendwo.
Untätig bin ich eigentlich auch nicht wirklich.
Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, was ich mit shitux gemeinsam haben soll.
"Keinen Finger mehr krumm machen" ist vielleicht übertrieben. ;D ;D ;D
So, mehr gibts später. Das gilt auch für RR.
Leider hab ich grad viel an der Backe.

Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dejavu am 20:40:54 Fr. 19.Januar 2018
Ist mir gar nicht sofort aufgefallen:
ZitatWar es denn nicht in höchstem Maße riskant, als
Philipp Scheidemann vom Balkon
des Reichstags aus die Republik ausrief?

Hey, bei Liebknecht und Rosa war's noch riskanter!
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 22:31:12 Fr. 19.Januar 2018
Das ist wirklich schaade, das ein vielversprechendes Projekt, Equal Pay
durch zu setzen an Mitstreiterschwund vor die Hunde geht  :(

Trotz Zusage an finanzieller Unterstützung aus einem Fond den Ausbeuter
lieber in Ruhe lassen..

Ich verstehe, das Ängste Einfluss haben aber für die, die nix mehr zu fürchten
haben ?

Null Vertändnis ! D voller bellender Angshasen  :(
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:55:55 Sa. 20.Januar 2018
Ich hatte ja vermutet, das der Andrang nicht besonders hoch sein würde, aber das es so schlimm ist hatte ich nicht gedacht!
Du arbeitest in einer Scheiß Leihbutze, die Dich von Morgens bis Abends nur verarscht und verdienst einen absoluten Hungerlohn!
Was hat man denn da noch zu verlieren?
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Kuddel am 10:54:15 Sa. 20.Januar 2018
Ich verstehe dieses Gejaule nicht.
Es läuft eine vervorragende Kampagne von LabourNet und Däubler.
Viele andere Kampagnen sind notwendig. Die müssen angegangen werden.

Was soll das, zu argumentieren, es haben sich nur ein paarhundert Leiharbeiter bei Däubler gemeldet und eine Million Leihsklaven hat es nicht?

Es ist einfach eine Tatsache, daß an allen Fronten die Mehrheit stumpf duldend und passiv ist.
In der Wirtschaft sind es nur kleine Zirkel, die etwas diskutieren und entscheiden, in der Politik ist es nicht anders und in den Gewerkschaften ebensowenig. Bei denen kommen noch diejenigen hinzu, die für ihren Job in Politik und Wirtschaft bezahlt werden und dort eine Karriere anstreben. Alles eine hochgezüchtete Blase, bejubelt von den Medien.

So etwas haben wir nicht anzubieten.

Wir können im Moment nicht viel mehr, als laut und klar die Wahrheit aussprechen, klarstellen, wer hier wen verarscht und daß es so nicht sein muß.
Wir können zur Zeit nur eine kleine Minderheit mit Rückrat mobilisieren und wir können mit einer Politik der Nadelstiche vorgehen. Ich sehe uns da auf einem guten Weg.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:09:08 Sa. 20.Januar 2018
ZitatWas soll das, zu argumentieren, es haben sich nur ein paarhundert Leiharbeiter bei Däubler gemeldet und eine Million Leihsklaven hat es nicht?
Hast Du den Link von Fritz überhaupt gelesen? Von den "paarhundert" waren grade mal ein Dutzend bereit, überhaupt zu Klagen.

Wofgang Däubler schreibt selbst:
ZitatEine kleine persönliche Zwischenbemerkung sei erlaubt. Wenn ich an den Informatiker und
die Anwältin denke, kann ich
mir nicht erklären, weshalb wir eigentlich keinen Kaiser mehr
haben. War es denn nicht in höchstem Maße riskant, als
Philipp Scheidemann vom Balkon
des Reichstags aus die Republik ausrief? Das war
doch glatter Hochverrat, für den sogar noch
die Todesstrafe verhängt werden konnte. Und bestand denn nicht auch die
Gefahr, dass ein
Kaisertreuer mit dem Ausruf: ,,Für Gott und Vaterland" von seiner Schusswaffe Gebrauch
machen würde? Nicht ein Prozent solcher Risiken würden die fraglichen Personen eingehen –
so ist die ,,Arbeiterbewegung" (der sich zumindest die Anwältin verbunden fühlt)  auf den
Hund gekommen.

Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 11:42:11 Sa. 20.Januar 2018
Zitat von: Rudolf Rocker am 11:09:08 Sa. 20.Januar 2018
...
Von den "paarhundert" waren grade mal ein Dutzend bereit, überhaupt zu Klagen.
...

Danke Rudolf, genau darüber bin ich entsetzt. Von den rund 2 Dutzend Leiharbeitern, denen
Unterstützung zugesichert wurde, bleiben gerade mal 2 über, die klagen wollen, wo jedoch
einer Rechtsbeistand von der Gewerkschaft bekommt und ich genau so wie Däubler befürchte,
die Durchsetzung von Equal Pay nicht unterstützt oder fördert.
Ich vermute, das Däublers mühevolle Arbeit nun von einer klagenden Person abhängig ist.

Das bei Erwerbslosen anhand von Sanktionsgefahren die Muffe auf und zu geht, muss ich
leider teilweise aktzeptieren und berücksichtigen. Das jedoch Leihkräfte sich schon um die
Ecke herum den gleichen Stiefel anziehen und deswegen um ihr zu Recht erarbeiteter
Nachzahlungen lieber verzichten, statt drum zu kämpfen, verstehe ich nicht !

Bin darüber entsetzt und hoffe, das Däubler das Boot doch noch in sicheres und erfolgreiches
Gewässer bekommt..

::)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 11:48:37 Sa. 20.Januar 2018
Und genau darum geht es mir ja und nicht darum die Kampagne von LabourNet und Däubler zu diskreditieren!
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 12:30:00 Sa. 20.Januar 2018
Geht mir genau so.. Projekte und Aktionen gegen Leiarbeit finde ich auch gut und
angebracht. Gleicher Einstellung habe ich auch gegen das H4-System..

Doch was musste ich als aktiver für Erfahrungen sammeln ? Anfänglich war es nicht
schwer, mit Mitstreiter_innen gegen "seltsame Blüten" der Erwerbslosenindustrie
zu akkern.. Kaum hatte sich die damalige "ARGE" ins H4-System eingearbeitet,
wurde es nach und nach immer schwieriger, Mitstreiter zu gewinnen und
Mobillisierungen wie z.B. gegen ZAF-Jobmessen wurden zu einer Herausforderung..

Um meinen Bestrebungen nicht komplett als "allein gelassener Looser" zu erliegen,
musste ich darüber viel nachdenken, wohlmöglich als Einzelkämpfer meinen
Vorstellungen näher zu kommen.

Mit dem Gefühl von "Leidensgenossen" verlassen zu sein, gabs noch die Option,
mich in die Erwerbslosenindustrie zu begeben und "konspirativ" Dinge zu sammeln,
mit der man den Erwerbslosenindustriellen an die Wäsche gehen könnte.

Ein Wallraff halte ich nicht für notwendig, aber glaube, das jemand erforderlich
ist, der genau so in die Leiharbeit geht, sammelt, recherchiert und dokumentiert.
Ein "Live-Einsatz", dann schauen, was geht und zur Krönung auf den stabillisierten
Weg im Kampf um Equal Pay zu gehen.

Bei meinem 1. Ein Euro Job musste ich ein ganzes Jahr "schnüffeln". Beim 2.
nur noch 3 Monate und beim 3. wurde geschleust..
Es ist mühevoll und mit Vorsicht zu wuppen. Erst nach ca. 2 Jahren kam der
Lohn, in dem 2 Träger hops gegangen sind und der 3. sich aus diesem Sektor
zurückziehen musste.

Meine Befürchtung ist halt, das es um Leiharbeit genau so ausarten könnte.

Also liebe Leiharbeiter_innen.. Bitte nicht nur passiv mekkern, sondern auch
Projekte unterstützen, die dein wirtschaftliches Leid lindern oder besser noch
vom Pelz schaffen, sprich Equal Pay durchsetzen.

;)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Kuddel am 12:47:38 Sa. 20.Januar 2018
@ Rudi: Das weiß ich.

Für mich ist die Initiative von LabourNet/Däubler nicht wirklich entscheidend.
Und so lange einer klagt, ist sie nicht gescheitert. Daß Gerichte so oder so entscheiden können, sollte auch klar und kein Grund zum Flennen sein, wenn die Richter sich für die Interessen der Wirtschaft entscheiden.

Wenn Leiharbeiter mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung als Kampfform nichts anfangen können, sollten wir das zur Kenntnis nehmen, nicht aber so interpretieren, als seien sie unfähig zu kämpfen.

Ich habe Interesse daran herauszufinden, wo denn Konfliktlinien liegen, an denen sich Kämpfe entzünden können.
Wir sollten nicht erwarten, daß man uns dafür einen roten Teppeich auslegt. Wir können so etwas auch nicht einfach ausdiskutieren, solche Ideen müssen als Versuche in der Praxis ausprobiert werden. Und so maches wird nicht so funktionieren, wie wir es uns vorgestellt haben. Wir sollten auf Niederlagen und Rückschläge vorbereitet sein, wenn wir weiterkommen wollen.

Ich habe kein Interesse daran, hier zu diskutieren, warum alles sinnlos ist. Um dafür Bestätigung zu finden, bräuchte ich mir nur eine Bildzeitung oder den Spiegel zu kaufen. Ich bin in diesem Forum unterwegs, weil ich nach Möglichkeiten und Ansätzen suche, trotz der zugebenerweise widrigen Umstände.

@ Onkle Tom: Ich bin gegen Equal Pay! Der ganze Sektor prekärer Arbeit mit Leiharbeit, Werkvertägen, Subunternehmen und Co. muß angegriffen werden. Equal Pay schafft zwar etwas bessere Bedingungen, zementiert aber die Spaltungen der Belegschaft. 

Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 13:09:52 Sa. 20.Januar 2018
Zitat von: Kuddel am 12:47:38 Sa. 20.Januar 2018
(...)
Equal Pay schafft zwar etwas bessere Bedingungen, zementiert aber die Spaltungen der Belegschaft. 

Nö, Equal Pay würde vor allem ein wichtiger Baustein dafür sein, dass Leiharbeit an Attraktivität verliert und dadurch die Spaltung der Belegschaft verringert wird. Es ist ja nicht so, dass bei Equal Pay auf einmal alles gut wäre, sondern dass der Widerstand (hoffentlich) nicht mehr ganz so schwierig ist.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 13:18:01 Sa. 20.Januar 2018
Yupp, Leiharbeit sollte für Leihbutzen und Entleiher so unattraktiv werden, das sich
das nicht mehr lohnt.. Anbei sitzt noch der Dorn Werksverträge im Auge..

Stück für Stück, ran zum Glück.  ;)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Kuddel am 13:19:11 Sa. 20.Januar 2018
Sicherherlich würden die Sklavenbuden aufheulen und einige würden auch über die Klinge springen...
Das wären in meinen Augen weiterhin viel zu kleine Brötchen.

Denn in Frankreich kriegen Leiharbeiter nicht Equal Pay, sondern 10% mehr.
Also bitteschön, warum so bescheiden!?!
Und trotz Equal Pay ist die Leihsklaverei für die französiche Wirtschaft attraktiv, denn sie sorgt weiterhin für die so lukrative Flexibilität und Spaltung der Belegschaften.

Trotz 110% Lohn für Leiharbeiter werden bei Großdemos in Frankreich den Sklavenhändlern noch immer die Scheiben eingeworfen.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 14:37:45 Sa. 20.Januar 2018
Es ist ja nicht nur die Bezahlung, sondern auch der Umstand das man bei Leihklitschen von vorne bis hinten beschissen wird!
Die Versprechen einem das blaue von Himmel in Punkto Verdienst und Arbeitsbedingungen. Sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, wollen die davon aber nichts mehr wissen.
Sie bescheissen dich mit den Zeitkonten und Aufgrund des unsicheren Arbeitsverhältnisses kann man nichts planen, was über einen Zeitrahmen von drei Monaten hinaus geht.
Darüber hinaus zwingen sie Menschen, in Betrieben zu arbeiten, in denen kein normaler Arbeitgeber mehr arbeiten möchte.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 14:57:10 Sa. 20.Januar 2018
ZitatDas wären in meinen Augen weiterhin viel zu kleine Brötchen.

Es geht hier ja erstmal nur um einen vorgeschlagenen Klageweg, damit die Tarifverträge ungültig werden und dann Equal Pay gelten würde. Dafür, was man sich sonst so wünscht oder machen kann, gibt es hier ja genug Beispiele.

In Frankreich gibt es wohl fast genauso viele Leihsklaven wie hier, zwar mit den +10% (wie lange noch?), und Leiharbeit wird ebenso als Puffer benutzt. Und wenn sich Entleiher diese +10% "gönnen", dann kalkulieren sie mit einem Arbeitsheer, das weniger aufmuckt. Das ist es ihnen wert. Also eigentlich genauso wie hier, bloß mit dem Unterschied, dass hier die Entleiher nicht einen Pfennig dazu zahlen müssen und sogar noch neben der Spaltung direkte Kosten einsparen. Gleiche Bezahlung wäre eine Minimalforderung und es ist ein Unding, dass das mit Hilfe der Gewerkschaften verhindert wird. Das sind natürlich alles kleine Brötchen, die man da so backt, aber das dicke, fette und steinharte Baguette gibt es hier halt noch nicht. Und selbst diese kleinen Brötchen sollte man nicht wegwerfen.

Unabhängig von den Erfolgsaussichten für eine Klage auf Equal Pay sehe ich eher ein Problem darin, dass man sich generell viel zu sehr auf diese Rechtsschiene verlässt.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Kuddel am 15:16:36 Sa. 20.Januar 2018
Ich will und kann meinen Vorrednern nicht widersprechen.
Es gibt noch viel mehr Gründe, als die oben genannten, warum Leiharbeit scheiße ist.
Das sich Verlassen auf die Rechtsschiene halte ich auch für ein Problem.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 15:43:22 Sa. 20.Januar 2018
ZitatDas sich Verlassen auf die Rechtsschiene halte ich auch für ein Problem.
Das Ding ist ja: Da klagt sich dann jemand jahrelang durch die Instanzen und bekommt am Ende vielleicht sogar recht und dann ändern sie einfach mal das Gesetz ein bißchen und schon ist alles wieder hinfällig!
Siehe SGB II!
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 00:44:20 So. 21.Januar 2018
Zitat von: Onkel Tom am 11:42:11 Sa. 20.Januar 2018Das jedoch Leihkräfte sich schon um die
Ecke herum den gleichen Stiefel anziehen und deswegen um ihr zu Recht erarbeiteter
Nachzahlungen lieber verzichten, statt drum zu kämpfen, verstehe ich nicht !
Dann geb ich dir mal einen kleinen Denkanstoss:
Was wäre wenn der klagende LAN zum Zeitpunkt der Nachzahlung gerade Jobcenter-Kunde ist? Stichwort Zuflussprinzip.

Rein finanziell wird sich eine solche Klage nur für die wenigsten lohnen, und um der Sache an sich nehmen nur die allerwenigsten diese Mühe und in den höheren Instanzen auch das Kostenrisiko auf sich.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 12:50:20 Di. 23.Januar 2018
Jo, bei erfolgreicher Klage und Nachzahlung würde das JC anhand des
Zuflussprinzip anrechnen. Der Kläger müsste also eher darauf motiviert
sein, aus Gewissensgründen zu klagen..

Anbei enstehen ja auch Kosten, die vom JC berücksichtigt werden müssten,
aber das steht ja auf einem anderen Blatt.

Das LAN aus Gründen von möglicher Repressionen "still und ruhig bleibt",
finde ich als unnötig. Im Streitfall darf das JC weder Einfluss nehmen, noch
z.B. sanktionieren, weil ZAF den LAN entlassen hat.

Anders wäre es dann "Rechtsbeugung".  ;)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Kuddel am 17:56:59 Di. 23.Januar 2018
Ein erster Klagetermin auf Equal Pay am 24. Januar 2018 in Gießen gegen Randstad

Die Klage auf Gleichbehandlung mit Stammarbeitskräften (Equal Pay) gegen den großen Verleiher Randstad wird am Mittwoch, den 24.1. ab 9:00 Uhr vor dem Arbeitsgericht Gießen (35392 Gießen, Aulweg 45) verhandelt. Kollege S. freut sich auf Unterstützung
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: rebelflori am 19:28:38 Di. 23.Januar 2018
Zitat von: dagobert am 00:44:20 So. 21.Januar 2018
Rein finanziell wird sich eine solche Klage nur für die wenigsten lohnen, und um der Sache an sich nehmen nur die allerwenigsten diese Mühe und in den höheren Instanzen auch das Kostenrisiko auf sich.
Das würde ich nicht sagen, ab einer gewiissen Instanz sind auch außergerichtliche Schlichtungen interessant. Beispiel mache setzten sich schon für 100000 Euro in ein Haus. ::) Und ich glaube die wären bestimmt bereit etwas mehr Geld auf denn Tisch zulegen, damit Equal Pay nicht  sofort kommt.
Und was willst du schon einen nackten Mann wegnehmen?
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 10:42:55 Mi. 24.Januar 2018
Außergerichtliche Einigungen über Dinge, die fast 1 Million Arbeitnehmer betreffen,
finde ich Schei.., da sowas nur einer Person nutzt. Es werden richtungsweisende
Urteile gebraucht, die Equal Pay durchsetzt.

::)

Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: rebelflori am 21:48:45 Mi. 24.Januar 2018
Zitat von: Onkel Tom am 10:42:55 Mi. 24.Januar 2018
Außergerichtliche Einigungen über Dinge, die fast 1 Million Arbeitnehmer betreffen,
finde ich Schei.., da sowas nur einer Person nutzt. Es werden richtungsweisende
Urteile gebraucht, die Equal Pay durchsetzt.
Wie gesagt so lange man selbst die mindestens 20000 € selbst zahlt, finde ich das durch aus ok.
Oder glaubst du ernst haft daran. Das sie die Klage am 14 ten, direkt zum Eugh schicken??
Wie gesgt ging es mir hier bei nur darum wo überhaupt bei der Klage Geld liegen kann und das ist nun mal nicht im Gerichtsaal.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Hafenkasper am 07:20:24 Do. 25.Januar 2018
Zitat von: Kuddel am 17:56:59 Di. 23.Januar 2018
Ein erster Klagetermin auf Equal Pay am 24. Januar 2018 in Gießen gegen Randstad

Die Klage auf Gleichbehandlung mit Stammarbeitskräften (Equal Pay) gegen den großen Verleiher Randstad wird am Mittwoch, den 24.1. ab 9:00 Uhr vor dem Arbeitsgericht Gießen (35392 Gießen, Aulweg 45) verhandelt. Kollege S. freut sich auf Unterstützung

Ich denke das dieser Termin erst mal lediglich nur der erste " Gütetermin " ist , also noch nicht wirklich Aussagekräftig.
Weiter kann man dann nur hoffen das für die Klage entsprechend zum einen Equal Pay ansprüche richtig bzw. dem Grunde nach zu erst bei der Zeitarbeitsfirma geltend gemacht wurden und gleichzeitig dabei nach §13 AÜG sich der Leiharbeiter bei den Entleihern bei denen er in diesem Zeitraum eingesetzt war Schriftlich hat Auskunft geben lassen. Andernfalls wird ihm die Arbeitsvertragliche Ausschlussfrist zum verhängnis wo mit er dann diese Klage verlieren wird . Im übriegen würde hier nur eine sogenante Stufen Klage Sinn machen.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Kuddel am 22:30:16 Do. 25.Januar 2018
Seit Mitte Mai, seit der Sendung über Leiharbeit in ,,Die Anstalt" habe ich über 500 Mails bekommen. In den ersten Tagen waren es besonders viele, doch Anfragen gibt es auch heute noch. Die meisten Zusendungen waren in einem anderen Stil geschrieben als ich ihn von Betriebsräten und Arbeitnehmern gewohnt bin. In jeder zweiten Mail war von ,,Ausbeutung" und ,,Sklavenhaltersystem" die Rede. Man sei von allen verraten und verkauft worden, die Gewerkschaften eingeschlossen. Auch bei anderen war die Wut mit Händen zu greifen...

http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/01/leihklage_zwischenbericht1.pdf (http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2018/01/leihklage_zwischenbericht1.pdf)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 05:06:29 So. 28.Januar 2018
Zitat von: Rudolf Rocker am 09:55:55 Sa. 20.Januar 2018
Du arbeitest in einer Scheiß Leihbutze, die Dich von Morgens bis Abends nur verarscht und verdienst einen absoluten Hungerlohn!
Was hat man denn da noch zu verlieren?
Antwort:
a) Diesen Scheiß-Job, der einen scheinbar doch immer noch das Gefühl gibt, irgendwie "gebraucht" und dazuzugehören (zu was auch immer),

sowie als Alternative

b) die Aussicht, für immer in der Hartz-IV-Tretmühle zu landen.

Tja, der Terror-Kapitalismus funktioniert wirklich verdammt gut. "Pest oder Cholera".

Zitat von: Rudolf Rocker am 14:37:45 Sa. 20.Januar 2018
Sie bescheissen dich mit den Zeitkonten und Aufgrund des unsicheren Arbeitsverhältnisses kann man nichts planen, was über einen Zeitrahmen von drei Monaten hinaus geht.
Darüber hinaus zwingen sie Menschen, in Betrieben zu arbeiten, in denen kein normaler Arbeitgeber mehr arbeiten möchte.
Ein Arbeitgeber hat ja auch noch alle Tassen im Schrank, und würde wohl nie in seinem eigenen Betrieb als Leiharbeiter malochen. :D

Aber zurück zum Thema: War am letzten Mittwoch (24.) vielleicht jemand in Gießen bzw. gab's nicht vielleicht irgendeinen Gerichtsreporter, der darüber im Lokalblatt berichtete? Vielleicht war's aber auch schon nach 5 Minuten wieder vorbei, wegen "Gütetermin".
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 16:25:00 Mo. 29.Januar 2018
ZitatDer Verkündungstermin der Klage auf Equal Pay gegen Randstad in Gießen ist vom Arbeitsgericht Gießen für Mittwoch, den 14. Februar ab 9.00 (erneut öffentlich) angesetzt worden. Es wird spannend, denn Randstad hat überraschend auf ein Vergleichsangebot verzichtet, da das Unternehmen den gesetzlichen Rahmen befolgt habe... Das Gericht befasst sich offensichtlich intensiv mit dem Fall, denn in der Arbeitsgerichtsbarkeit werden die Urteile in der Regel am Ende des Sitzungstags verkündet.
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/ (http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 20:08:46 Mo. 29.Januar 2018
Also kein Vergleich.. am 14.02. geht es weiter.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 00:04:36 Di. 30.Januar 2018
Bis zur Urteilsverkündung Mitte Februar einfach mal in alten Zeiten schwelgen:

Zitat27.11.2002
Leiharbeiter-Entlohung: Schröder plädiert für Abschläge

Die Löhne für Leiharbeiter werden nach Darstellung von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) durch die Regelung per Tarifvertrag unter den jeweils branchenüblichen Einkommen liegen.

Schröder sagte der Wochenzeitung "Die Zeit" in einem am Mittwoch vorab veröffentlichten Interview, die Tarifabschlüsse für Leiharbeiter müssten niedriger sein als in den normalen branchenüblichen Tarifverträgen. Einen konkreten Prozentsatz nannte er nicht. Bundesarbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte zuvor einen Abschlag von mindestens 20 % ins Gespräch gebracht. Die Tarifverträge, die Teil der von der Hartz-Kommmission vorgeschlagenen Arbeitsmarkt-Reform sind, sollen ab 2004 gelten. Arbeitslose sollen über neue Personal- Service-Agenturen als Zeitarbeiter an Unternehmen verliehen werden und so wieder Anschluss an den Arbeitsmarkt finden. Wirtschaft und Union hatten gewarnt, eine gleiche Entlohnung von Zeitarbeitern und Stammbelegschaft verhindere Leiharbeit.

Zu der Kritik des Leiters der Reformkommission, Volkswagen-Personalvorstand Peter Hartz, an der Umsetzung der Kommissionsvorschläge sagte Schröder: "Jemand, der aus einem Unternehmen kommt und gewohnt ist, dass das, was ein Vorstand anordnet, exekutiert wird, hat das eine oder andere Problem mit den sehr viel schwierigeren und auch langwierigeren politischen Prozessen." Der Bundeskanzler könne die Umsetzung eines Konzeptes nicht anordnen. Hartz hatte kritisiert, auf Druck der Gewerkschaften seien die Kommissions-Vorschläge verwässert worden. Mit den geänderten Plänen könne sein Ziel der Schaffung von zwei Mill. neuen Jobs nicht erreicht werden.
http://www.handelsblatt.com/archiv/keine-konkreten-zahlen-genannt-leiharbeiter-entlohung-schroeder-plaediert-fuer-abschlaege/2211822.html (http://www.handelsblatt.com/archiv/keine-konkreten-zahlen-genannt-leiharbeiter-entlohung-schroeder-plaediert-fuer-abschlaege/2211822.html)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 16:25:04 Do. 15.Februar 2018
ZitatLeiharbeitnehmer scheitert mit Klage auf Equal Pay

[...]
Durch die Tarifverträge der Leiharbeitsbranche, abgeschlossen zwischen dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) und der DGB-Tarifgemeinschaft, i.V.m. dem Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie wird in zulässiger Weise vom Grundsatz des Equal Pay abgewichen.

Die Richtlinie 2008/104/EG (Leiharbeitsrichtlinie) ermöglicht es dem nationalen Gesetzgeber, die Abweichung vom Grundsatz der gleichen Vergütung bei Leiharbeit durch Tarifvertrag zuzulassen. § 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in seiner aktuellen Fassung berücksichtigt den von der Richtlinie geforderten Gesamtschutz der Leiharbeitnehmer in ausreichendem Maße, indem das Gesetz die Tarifvertragsparteien auf die Einhaltung jedenfalls der Lohnuntergrenze in der Leiharbeit verpflichtet und ihnen gleichzeitig eine zeitliche Grenze zur Abweichung vom Equal Pay Grundsatz sowie einen Anreiz zur zeitnahen Heranführung der Löhne an diejenigen der Stammarbeitnehmer setzt. Unter Berücksichtigung der auch den Tarifverträgen in der Leiharbeitsbranche zukommenden Richtigkeitsvermutung sind nähere Vorgaben hinsichtlich der Entgelthöhe nicht geboten.

Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 14.02.2018, Az. 7 Ca 246/17
https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/leiharbeitnehmer-scheitert-mit-klage-auf-equal-pay (https://arbeitsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/leiharbeitnehmer-scheitert-mit-klage-auf-equal-pay)

Auch bei labournet:
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/ (http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 21:14:10 Do. 15.Februar 2018
Grumpf.. Das Gricht hat sich also nach "die 9 Monate möglicher Abweichung vom
Grundsatz" gerichtet.. ( Nahles hochglänzend polierter Alptraum an Leihkräften )
:(
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 21:24:02 Do. 15.Februar 2018
Wieder ein Beispiel von Klassenjustiz! Die brd ist kein Rechtsstaat! Nieder mit der Wirtschaftsdiktatur!
Klagen alleine reicht nicht-man muß sich politisch Organisieren und täglich Kämpfen! >:(
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 23:09:29 Do. 15.Februar 2018
Etwa so ? (Satiere)  ;D

https://picload.org/view/darowdrr/streik.jpg.html

Edit: Mist, das Bild sollte eigendlich direkt sichtbar sein..
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 02:32:47 Fr. 16.Februar 2018
Zitat von: Onkel Tom am 20:08:46 Mo. 29.Januar 2018
Also kein Vergleich.. am 14.02. geht es weiter.
Ist jetzt auch schon wieder vorbei. - Any news?
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 07:18:13 Fr. 16.Februar 2018
Habe leider keine Glaskugel, könnte jedoch noch eine Berufung erfolgen..
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:33:45 Fr. 16.Februar 2018
Von einer Berufung ist leider noch nichts zu lesen.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 01:07:30 Sa. 17.Februar 2018
Aus dem labournet-Link oben:
ZitatAusführliche Bewertung und evtl. eine Berufungsentscheidung werden folgen
Der Anwalt scheint also erstmal auf den Volltext des Urteils mit der ausführlichen Begründung warten zu wollen, um keinen Schnellschuss zu landen.
Was meiner Ansicht nach auch Sinn macht.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 23:51:42 Mo. 26.Februar 2018
ZitatKurzkommentar von Prof. Wolfgang Däubler vom 14.2.2018
"Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil von einer Sicherung des "Gesamtschutzes" nicht die Rede sein kann. Auch die heutigen Tarifverträge für Leiharbeiter weichen nur zu Lasten des Leiharbeitnehmers vom gesetzlichen Niveau ab. Das ist kein "Gesamtschutz". Die Neun-Monats-Frist für Equal Pay nach dem neuen Gesetz bringt praktisch nichts. Die meisten Leiharbeitnehmer scheiden sowieso schon vorher wieder aus (ungefähr zwei Drittel). Bei anderen gibt es Fälle, in denen zum Ablauf des 9. Monats gekündigt wurde. In zwei Fällen wurde vom Arbeitgeber angeboten, die fragliche Person ab April weiterzubeschäftigen. Da fängt das Zählen der neun Monate wieder von vorne an... Es ist natürlich schwierig, sich gegen den Mainstream zu stellen, aber man sollte trotzdem in Berufung gehen."
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/ (http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Kuddel am 15:57:32 Fr. 09.März 2018
ZitatLieber Kündigung als gleiche Bezahlung. Mogelpackung Gleichbehandlungsgrundsatz? Gekündigte erheben Vorwürfe gegen "real"

(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fwww.labournet.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2016%2F04%2FSolidarit%25C3%25A4tskundgebung-Nina-S-Real-Markt-Maintal-10-05-2014.jpg&hash=33ef6bfe6e60b25f06eb88b7e944283244a40387)

"Seit Anfang des Jahres haben Leiharbeiter nach neun Monaten Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft [gilt ab dem 1.4.2017!]. Das funktioniert nicht immer. SWR-Recherchen ergaben, dass zwei Kassiererinnen gekündigt wurde, statt ihren Lohn anzupassen. Jahrelang arbeiteten die Leiharbeiterinnen Carmen H. aus Reutlingen und Birgit J. aus Tübingen bei der Supermarktkette "real" an der Kasse. Seit dem 1. Januar hätten die beiden eigentlich Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft – so steht es im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Doch statt gleicher Bezahlung wurde den beiden von ihrer Zeitarbeitsfirma zu Beginn des Jahres gekündigt. (...) "real" behauptet, man könne es sich nicht leisten, den Kassiererinnen "Equal Pay", also den gleichen Lohn wie der Stammbelegschaft, zu zahlen – das geht aus den Gerichtsunterlagen hervor, die dem SWR vorliegen (...) Nach Recherchen des SWR hat die Methode offenbar System: Auch in Nordrhein-Westfalen geht die Supermarktkette auf diese Weise gegen Leiharbeiter vor..." Text und Video der Sendung "zur Sache Baden-Württemberg!" vom 8.3.2018 beim SWR Fernsehen BW externer Link samt einer Stellungnahme von Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler.
https://www.swr.de/swraktuell/bw/equal-pay-funktioniert-haeufig-nicht/-/id=1622/did=21298678/nid=1622/8304pd/index.html (https://www.swr.de/swraktuell/bw/equal-pay-funktioniert-haeufig-nicht/-/id=1622/did=21298678/nid=1622/8304pd/index.html)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 14:56:16 Sa. 10.März 2018
Ob dieser "equal-pay"-Grundsatz jemals über ein hiesiges Arbeitsgericht durchsetzbar ist, wage ich zu bezweifeln. Im "Ernstfall" - falls doch ein Urteil zugunsten der Leiharbeiter gefällt werden sollte - spielt die Leiharbeitsmafia einfach mit ihren Muskeln, und setzt ihren Lobbyapparat in Berlin in Gang. Dort wird dann ein neuer Gesetzesentwurf natürlich unter tatkräftiger Mitwirkung der Leiharbeitslobby geschrieben - und alles ist wieder gut. Aber okay, versuchen kann man's ja, obwohl der politische Kampf dagegen wichtiger (und auch aussichtsreicher) wäre. Aber die SPD, die ja diese Diskriminierung von Teilen der Arbeiterschaft hauptsächlich durchgesetzt hat, zögert ja selbst heute noch keinen Moment die Richtigkeit ihrer Entscheidungen zu Hartz-IV und der "Liberalisierung" des Arbeitsmarktes zu betonen. Die Quittung bekommt sie schon seit einiger Zeit in Form niederschmetternder Wahlergebnisse, aber das scheint die Parteiführung (und auch 2/3 der Basis) nicht mehr wirklich zu jucken. Dran glauben in Form eines Mandatsverlustes müssen im Bundestag sowieso nur die "Hinterbänkler", und nicht die Führung.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 13:57:14 Mi. 21.März 2018
Zitat von: dagobert am 16:25:04 Do. 15.Februar 2018
ZitatLeiharbeitnehmer scheitert mit Klage auf Equal Pay
[...]
Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 14.02.2018, Az. 7 Ca 246/17
Berufung ist eingelegt.
http://www.labournet.de/newsletter-montag-19-maerz-2018/#Die_Berufung_im_Gieener_Fall_ist_eingelegt (http://www.labournet.de/newsletter-montag-19-maerz-2018/#Die_Berufung_im_Gieener_Fall_ist_eingelegt)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: ManOfConstantSorrow am 12:00:53 Mi. 11.April 2018
ZitatSupermarkt-Kassiererin kämpft für gleichen Lohn

Leiharbeiterinnen müssen spätestens nach neun Monaten den gleichen Lohn bekommen wie ihre angestellten Kolleginnen. Doch statt gleicher Bezahlung bekam eine Supermarkt-Kassiererin die Kündigung. Das Arbeitsgericht Mönchengladbach erklärte diese für rechtswidrig.


Die 51-jährige Heike Orzol begann im Oktober 2013 in Grevenbroich als Kassiererin für die Supermarktkette "Real" zu arbeiten. Und zwar als Leiharbeiterin, ihr eigentlicher Arbeitgeber war die Zeitarbeitsfirma Mumme.

Heike Orzol erzählt, dass sie mit zuletzt knapp zehn Euro pro Stunde rund ein Drittel weniger Geld bekam als die festangestellten Beschäftigten. Mit der Arbeit war sie zufrieden, die Supermarktkette Real wohl ebenso – bis zum 31. Dezember 2017 arbeitete die Kassiererin dort. Dann erfolgte die Kündigung über die Zeitarbeitsfirma.

"Das versteh ich gar nicht, wenn ich heute noch in den Laden reingehe, ist das Erste, was sie sagen: Na, mein Schatz, was machst du denn? Da frag ich mich jetzt mal, warum will man mich da nicht?"

Die Leiharbeitsfirma kündigte vor Beginn der Equal-Pay-Frist, plante für die Kassiererin eine dreimonatige Pause - und wollte sie dann wieder zum niedrigeren Lohn einstellen. Heike Orzol erzählt, dass andere Beschäftigte in ihrer Zeitarbeitsfirma auch gekündigt worden seien. Den Mitbetroffenen habe sie erzählt, dass sie gegen die Kündigung klagen wolle:

"Ich hab auch viele andere Leute gefragt, die auch bei der Zeitarbeitsfirma waren, hab gesagt, Leute, wollt ihr nicht mitgehen? Der eine, dem war das dann zu viel Geld. Der andere, ich hab eh keine Lust mehr gehabt. Und wo ich dann gesagt hab: Mein Gott Leute, ihr könnt euch doch das alles so nicht gefallen lassen. Kein Mensch hatte den Mumm, von 15 Mitarbeitern bin ich die Einzige gewesen, die den Mumm hatte."

Gericht erklärt Kündigung für rechtswidrig


Die Kassiererin gewann ihren Prozess. Die Erste Kammer des Arbeitsgerichts Mönchengladbach erklärte jetzt die Kündigung für rechtswidrig: Die Kündigung einer Leiharbeitnehmerin sei nicht schon dann gerechtfertigt, wenn der dauerhafte Einsatz beim Kunden auf dessen Wunsch für drei Monate und einen Tag unterbrochen wird, obwohl ein Beschäftigungsbedarf durchgehend bestehe.

Zudem missbilligte das Gericht, dass die Lohngleichstellung durch die Kündigung ausgehebelt wird. Der Anwalt von Heike Orzol, Daniel Labrow, sieht in dem Urteil einen Präzedenzfall:

"Diese Sache ist grundsätzlich legal, weil der Gesetzgeber diese Regelung ja etabliert hat. Wenn ein Leiharbeitnehmer oder eine Leiharbeitnehmerin länger als drei Monate in einem anderen Betrieb eingesetzt worden ist, ja, dann kann diese Person wieder bei dem bisherigen Betrieb eingesetzt werden zu dem bisherigen Gehalt, dadurch würde man halt Equal Pay vermeiden. Und das ist letztendlich gewissermaßen eine Fehlgeburt der Großen Koalition. Man hat diese Regelung sicherlich als Kompromiss etabliert. Besser wäre es natürlich gewesen Equal Pay ab dem ersten Tag einzuführen."

Nutzen Unternehmen nun verstärkt die Umgehung des Equal Pay durch Kündigung? Der Arbeitsrechtsexperte Professor Wolfgang Däubler kennt konkret vier Fälle. Alle betreffen die Supermarktkette Real. Däubler glaubt aber, es gäbe viel mehr. Auf Nachfrage von Deutschlandfunk Kultur schreibt er:

"Da Leiharbeiter nur selten Klage erheben und sich vor Gericht wehren, gehe ich davon aus, dass das nur die Spitze des Eisberges ist. Bei einfachen Tätigkeiten ohne viel Aufwand fürs Anlernen neuer Arbeitskräfte ist es für den Arbeitgeber verführerisch, nach neun Monaten die Personen auszutauschen, um so Lohnkosten zu sparen."

Der Südwest-Rundfunk berichtete über Kündigungen für langjährig Beschäftigte bei Real in Tübingen. Vor Gericht argumentiert die Zeitarbeitsfirma:

"Für den Entleiher fallen bei der Gleichstellung für die Überlassung von Arbeitnehmern deutlich höhere Kosten an. Diese Kosten sind für Real aufgrund der Wettbewerbssituation und der niedrigen Margen in der Lebensmittelbranche nicht tragbar."

Prekär Beschäftigte nicht gut organisiert


Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes noch keine Kenntnis von massenhaften Kündigungen, um Equal Pay zu umgehen. Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi nicht. Aber möglich seien solche Entlassungen, sagt Professor Jens Schubert, Leiter der Abteilung Recht und Rechtspolitik bei Verdi:

"Das Problem ist, dass wir in diesem Felde Kolleginnen und Kollegen haben, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die prekär beschäftigt sind. Und deshalb regelmäßig nicht organisiert sind. Wir versuchen da sehr viel, um an die Kolleginnen und Kollegen heranzutreten, aber dadurch, dass wenige organisiert sind, sind es auch wenige Fälle, die bei uns im Rahmen des Rechtschutzes ankommen."

Laut Bundesagentur für Arbeit enden knapp die Hälfte der Beschäftigungsverhältnisse vor der Neun-Monatsfrist – aus den unterschiedlichsten Gründen. Dazu kommt die spezielle Situation, dass der Gesetzgeber eigentlich die gleiche Bezahlung vom ersten Tag an will, aber gleichzeitig eine Umgehung dieser Regelung durch Tarifverträge erlaubt.

"Das Equal-Pay-Thema wird mit den Verleihern geregelt, und da gibt es mit den Arbeitgeberverbänden im Bereich der Leiharbeit/Zeitarbeit Vereinbarungen, die mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossen werden. Also, Verdi ist da nicht Alleingänger."

Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi fordert gleiche Bezahlung vom ersten Tag an. Diese Position teilen aber nicht alle Gewerkschaften. Und der DGB hat als Tarifgemeinschaft für seine Einzelgewerkschaften mit dem Bundesarbeitsverband der Personaldienstleister Tarifverträge abgeschlossen. Die ermöglichen, dass Leiharbeiterinnen die ersten neun Monate kein gleiches Gehalt bekommen.

Dazu kommt, dass der Gesetzgeber mit der Option einer dreimonatigen Pause am Leiharbeitsplatz die gleiche Bezahlung ebenfalls verhindert – wie bei Heike Orzol. So kann gleicher Lohn dauerhaft vermieden werden. Der Arbeitsrechtsexperte Wolfgang Däubler spricht von "hinterhältigen Tricks" und sagt: Der Fehler liege im Gesetz.

Im Fall von Heike Orzol hat das Gericht diese Tricks nicht gelten lassen. Jetzt hofft die Kassiererin, bald wieder arbeiten zu können.

"Ich würde gerne wieder bei Real arbeiten gehen, wenn's sein muss auch über eine Zeitarbeitsfirma. Das ist mir auch egal. Wie hab ich das gesagt immer? Das ist für mich wie eine Familie gewesen, das war so ein Ausgleich, ne."
http://www.deutschlandfunkkultur.de/leiharbeit-supermarkt-kassiererin-kaempft-fuer-gleichen-lohn.976.de.html?dram:article_id=415164 (http://www.deutschlandfunkkultur.de/leiharbeit-supermarkt-kassiererin-kaempft-fuer-gleichen-lohn.976.de.html?dram:article_id=415164)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 15:09:05 Mi. 11.April 2018
Zitat von: dagobert am 16:25:04 Do. 15.Februar 2018
ZitatLeiharbeitnehmer scheitert mit Klage auf Equal Pay

[...]
Arbeitsgericht Gießen, Urteil vom 14.02.2018, Az. 7 Ca 246/17
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http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8035619 (http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8035619)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 22:39:12 Mi. 11.April 2018
Hätte doch besser jemand geklagt, der mindestens 9 Monate
betriebsangehörig ist.. :P

Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 10:55:42 Mi. 02.Mai 2018
Und kann der Kläger jetzt vor den EU-Gerichtshof ziehen, und auf "Equal pay" dort klagen? - Oder geht das nicht, weil die Revision vorm deutschen Gericht für nicht zulässig erklärt wurde.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 12:30:14 Mi. 02.Mai 2018
Der EU-Gerichtshof braucht locker 10 Jahe bis zum Entscheid und
bei diesem Kläger ist das Risiko einfach zu hoch..
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 23:47:30 Mi. 02.Mai 2018
Jaja, dutzende Leiharbeiter meldeten sich nach der Sendung empört als Freiwillige. Dann ließen sie etwas Dampf via eMails über ihre beschissene Existenz ab. Danach war dann für viele schon wieder alles gut. Und dann ging's weiter, wie die Geschichte von den "10 kleinen Negerlein".... am Schluß blieben dann nur noch 2 oder 3 übrig, die entschlossen waren zu klagen. Und schließlich blieb nur noch 1  übrig, bei dem sich im nachhinein rausstellte, daß seine Beschäftigungsdauer nicht ausreichend war.
Naja, vielleicht wird nächstes Jahr diese Ausgabe der "Anstalt" noch einmal bei ZDF-Neo wiederholt, und alles kann von vorne beginnen mit der Klage. *Ironie* - Insgesamt ein deprimierendes Ergebnis, zumal die Zahl der Leiharbeiter schon längst die Millionengrenze überschritten hat.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 00:10:31 Do. 03.Mai 2018
@treary:
ZitatJaja, dutzende Leiharbeiter meldeten sich nach der Sendung empört als Freiwillige. Dann ließen sie etwas Dampf via eMails über ihre beschissene Existenz ab. Danach war dann für viele schon wieder alles gut. Und dann ging's weiter, wie die Geschichte von den "10 kleinen Negerlein".... am Schluß blieben dann nur noch 2 oder 3 übrig, die entschlossen waren zu klagen. Und schließlich blieb nur noch 1  übrig, bei dem sich im nachhinein rausstellte, daß seine Beschäftigungsdauer nicht ausreichend war.

Die Klage in Gießen läuft weiter und nächste Woche gibt es eine neue in Augsburg oder so. Dass sich so wenige gegen Leiharbeit wehren, ist das gewollte Produkt der Leiharbeit selber. Wenn sich so wenige bereit erklären ernsthaft zu klagen, ist es das Ergebnis einer erfolgreichen Agenda 2010. Den Betroffenen sollte man da keinen Vorwurf machen. Eigentlich besteht für jeden und für jede die prima Gelegenheit, ein Leiharbeitsverhältnis einzugehen und dann entsprechend zu klagen und das auch konsequent durchzuziehen. Es wird ein Klageweg und auch Unterstützung angeboten. Warauf also warten? Nur auf das Urteil?
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 05:17:52 Do. 03.Mai 2018
Zitat von: Onkel Tom am 22:39:12 Mi. 11.April 2018Hätte doch besser jemand geklagt, der mindestens 9 Monate betriebsangehörig ist.. :P
Warum?
Die Klage hat nichts mit den AÜG-Neuregelungen zu tun, sondern richtet sich gegen die miesen ZAF-Tarifverträge allgemein.
Ich wünsche dem Kläger
1. die Nerven das durchzuziehen.
2. dass er damit letztendlich auch Erfolg hat.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 16:35:51 Do. 03.Mai 2018
Ein zweiter Punkt wo man ansetzen könnte, wäre ja den DGB davon zu "überzeugen", daß er die ZAF-Rahmentarifverträge nicht verlängert. Dann müssten die Leihklitschen erst wieder eine Gewerkschaft finden, die "tariffähig" ist.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 18:19:14 Do. 03.Mai 2018
Versuch es.
Ich wünsch dir viel Glück dabei.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 21:04:45 Do. 03.Mai 2018
Ah ok.. Ich habe die betreffene Gerichtsentscheidung so verstanden, das
der Erfolg anhand von "nur 9 Monate" Betriebszugehörigkeit scheitert..

Han ich da was im falschen Hals bekommen ?  ;)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 01:54:36 Fr. 04.Mai 2018
Zitat von: tleary am 16:35:51 Do. 03.Mai 2018
Ein zweiter Punkt wo man ansetzen könnte, wäre ja den DGB davon zu "überzeugen", daß er die ZAF-Rahmentarifverträge nicht verlängert. Dann müssten die Leihklitschen erst wieder eine Gewerkschaft finden, die "tariffähig" ist.
Zitat von: dagobert am 18:19:14 Do. 03.Mai 2018
Versuch es.
Ich wünsch dir viel Glück dabei.
So viel Glück kann ein Mensch gar nicht haben, wie es dafür bräuchte. :)
Edit:
Da fällt mir gerade ein, daß ich das bereits gemacht habe. Und zwar vor 3 Jahren, als ich nach fast 30 Jahren meine Mitgliedschaft bei ver.di kündigte. Im Kündigungsbrief schrieb ich als Begründung, daß sich der DGB bei der Aushebelung des "equal pay"-Grundsatzes besonders schändlich hervorgetan hat und die Arbeitnehmer verriet. Die Antwort darauf war sinngemäß: "Wir bestätigen die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft. Wir weisen sie jedoch darauf hin, daß die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt. Die Beitragszahlung endet also erst zum xx.xx.20xx."
Scheißverein! - Ich wollte dann damals die Lastschriften zurückgehen lassen, hab's aber trotzdem nicht getan. Waren eh nur 6 €uro Monatsbeitrag.

Zitat von: Fritz Linow am 00:10:31 Do. 03.Mai 2018
Die Klage in Gießen läuft weiter und nächste Woche gibt es eine neue in Augsburg oder so.
Ich habe das Urteil so gelesen, daß keine Revision zugelassen ist. - Bin allerdings beim Gesetzestext interpretieren nicht gerade der Beste.

Zitat von: Fritz Linow am 00:10:31 Do. 03.Mai 2018
Wenn sich so wenige bereit erklären ernsthaft zu klagen, ist es das Ergebnis einer erfolgreichen Agenda 2010. Den Betroffenen sollte man da keinen Vorwurf machen. Eigentlich besteht für jeden und für jede die prima Gelegenheit, ein Leiharbeitsverhältnis einzugehen und dann entsprechend zu klagen und das auch konsequent durchzuziehen.
Ob jemand so masochistisch veranlagt ist, und bei einer Leiharbeitsfirma freiwillig anheuert, nur um denen dann über ein langwieriges und im Ausgang ungewisses Gerichtsverfahren eins auszuwischen? - Das Problem ist ja auch, daß man aus der Leiharbeit (weil man so "billig" und profitabel für die LAF ist) auch nur schwer wieder rauskommt. Die Arbeitsagentur winkt ja immer gerne mit Sperren/Sanktionen, wenn man von sich aus kündigt.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 04:20:03 Mo. 07.Mai 2018
Zitat von: Fritz Linow am 00:10:31 Do. 03.Mai 2018
Die Klage in Gießen läuft weiter und nächste Woche gibt es eine neue in Augsburg oder so.

Jetzt stellt sich mir aber doch die Frage, ob eine Berufung überhaupt möglich ist. Denn laut dem Auszug unten aus dem Urteil ist es doch nicht möglich, oder?

Zitat
Die Berufung ist nicht gesondert zuzulassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch sonstige Zulassungsgründe im Sinne von § 64 Abs. 3 ArbGG nicht gegeben sind.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Regensburg am 06:16:44 Mo. 07.Mai 2018
Ich meine, wenn keine Berufung zulässig ist, ist das Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft und damit das Weg zum EU Gericht offen ist
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 08:05:02 Mo. 07.Mai 2018
Meine damalige Klage bezüglich "Sozialdatenschutz" wurde die Revision
auch nicht zugelassen, was für mich das deprimierenste war.

Es stand nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen, wo ich
jedoch zwichen 30 und 50 Tausend Euro hätte vorfinanzieren müssen.
Paralel noch der Weg, zum EU-Gerichtshof..
Den finanziellen Atem hatte ich erst Recht nicht. Problematisch ist ja, wie
können Anwaltskosten "vorgestreckt" werden..

Stellt Euch vor, jeder Präkarisierte würde "nur" 1 Euro in die "Kampfkasse"
der IGL "(be)fördern".. Dann käme genug zusammen, "effizient" was zu
wuppen..
"Spenden" darf mann ja leider nicht, da es mit dem Spendengesetz kollidieren
würde.
Das Problem hatten wir bei der traditionellen Montagsdemo in HH und konnten
dann nur noch "Fördergeld" statt "Spenden" sammeln  ;)

Der Verwendungszwek "Spende" besser mit "Förderbeitrag" ersetzen  ;D
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 13:04:46 Mo. 07.Mai 2018
Zitat von: Onkel Tom am 21:04:45 Do. 03.Mai 2018Ah ok.. Ich habe die betreffene Gerichtsentscheidung so verstanden, das
der Erfolg anhand von "nur 9 Monate" Betriebszugehörigkeit scheitert..

Han ich da was im falschen Hals bekommen ?  ;)
Entweder du - oder ich.  ;)
Sehr viel Auswahl bzgl. des Klägers haben wir aber leider nicht.

Zitat von: tleary am 04:20:03 Mo. 07.Mai 2018
Jetzt stellt sich mir aber doch die Frage, ob eine Berufung überhaupt möglich ist. Denn laut dem Auszug unten aus dem Urteil ist es doch nicht möglich, oder?
ZitatDie Berufung ist nicht gesondert zuzulassen, weil die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch sonstige Zulassungsgründe im Sinne von § 64 Abs. 3 ArbGG nicht gegeben sind.
Jetzt verständlicher?

Ergänzend:
Zitat- Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 8.035,31 Euro festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. Die Statthaftigkeit der Berufung nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes bleibt davon unberührt.
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8035619 (http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8035619)
Dazu § 64 ArbGG:
Zitat(1) Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet, soweit nicht nach § 78 das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben ist, die Berufung an die Landesarbeitsgerichte statt.
(2) Die Berufung kann nur eingelegt werden,
a) wenn sie in dem Urteil des Arbeitsgerichts zugelassen worden ist,
b) wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 Euro übersteigt,

Laut #61 hier im Thread ist das aber sowieso ein alter Hut  ;D:
Zitat von: dagobert am 13:57:14 Mi. 21.März 2018Berufung ist eingelegt.
http://www.labournet.de/newsletter-montag-19-maerz-2018/#Die_Berufung_im_Gieener_Fall_ist_eingelegt (http://www.labournet.de/newsletter-montag-19-maerz-2018/#Die_Berufung_im_Gieener_Fall_ist_eingelegt)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 16:34:05 Mo. 07.Mai 2018
Ah, ok.. Bliebe nur noch das Bundesverfassungsgericht und der EU-Gerichtshof
über, so wie es bei meinem "Sozialdatenschutzprozess" der Fall war.
Mein Bestreben wurde ähnlich abgewürgt.

Mein Anwalt schlug das Bundesverfassungsgericht vor, da eine EU-Klage locker
10 Jahre dauern kann.

Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 21:27:03 Do. 20.Dezember 2018
ZitatBerufungsverfahren gg. Randstad zum Urteil in Gießen: Termin am LAG Frankfurt am 16.1.2019 seitens des Gerichts abgesagt / Berufungsverfahren gg. Time Partner Personalmanagement zum Urteil in Würzburg: Termin am LAG Nürnberg am 7.3.2019
http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/ (http://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/)
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dejavu am 23:25:41 Fr. 21.Dezember 2018
Zu
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8035619 (http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8035619)
So wie ich das sehe, findet das Gericht das nationale Recht nicht verletzt.
ZitatDurch § 8 Abs. 2 i.V.m. Abs. 4 AÜG hat der deutsche Gesetzgeber nach Maßgabe der in Deutschland geltenden Bedingungen den Sozialpartnern, nämlich den Tarifvertragsparteien, die Möglichkeit eingeräumt, Tarifverträge aufrechtzuerhalten oder zu schließen, die vom Gleichstellungsgrundsatz abweichende Regelungen in Bezug auf Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, konkret bezogen auf das Arbeitsentgelt, enthalten können. Dabei hat er ihnen auch in ausreichender Weise die Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern aufgegeben.
Wie gesagt, das Gericht meint: geht so, und zwar das "Gesamtkunstwerk" mit Neunmonatsreglung und der relativ freien Hand für die Tarifpartner sauschlechte Löhne(mindestens in diesem Falle) für die AN auszuhandeln (Richtigkeitsvorbehalt).
Hätte man einen Kläger mit Beschäftigungsdauer > 9 Monate gehabt, hätte das Gericht auch nicht viel anders geurteilt. Eventuell etwas günstigere Bedingungen bei Beschäftigungsdauer > 9 M hätte das Gericht kaum kritischer gesehen als die bei Beschäftigung < 9 neun M geltenden.

Im übrigen gelte:

ZitatÜber den eindeutigen Wortlaut und unzweifelhaften Willen des nationalen Gesetzgebers darf sich ein Gericht im Rahmen richtlinienkonformer Auslegung nicht hinwegsetzen. Diese findet ihre Grenze im Verbot der Auslegung des nationalen Rechts contra legem (Preis/Sagan, Europäisches Arbeitsrecht, 2015, § 1 Rn 151 m.w.N.). Unmittelbar findet die Richtlinie 2004/108/EG auf die vorliegend gegebenen Rechtsbeziehungen zwischen Privaten keine Anwendung.

Soweit nach flüchtiger Durchsicht, ich mag mich irren.
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dejavu am 02:11:29 Sa. 22.Dezember 2018
Hätte heißen müssen: Richtigkeitsvermutung, oder auch Richtigkeitsgewähr.
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 18:03:41 Fr. 11.Januar 2019
Und was bedeutet das jetzt alles für den weiteren Klageweg? - Ist die Sache hiermit schon beendet?
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dejavu am 22:03:43 Sa. 12.Januar 2019
ZitatUnd was bedeutet das jetzt alles für den weiteren Klageweg? - Ist die Sache hiermit schon beendet?
Nö, meiner Ansicht nach nicht.
Hier noch ein in meinen Augen bemerkenswerter Auszug aus dem Urteil:
ZitatMehr als ein Appell an die Tarifvertragsparteien, besonders im Blick zu haben, dass sie nicht mehr als unbedingt notwendig vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen sollen, um dem Schutzgedanken des Gesetzes gerecht zu werden, kann in diesen allgemein gehaltenen erläuternden Ausführungen des Gesetzgebers nicht erblickt werden.
Ob das reicht?
Titel: Re:Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 04:16:14 Do. 31.Januar 2019
Zitat
Berufungsverfahren gg. Randstad zum Urteil in Gießen: Termin am LAG Frankfurt am 16.1.2019 seitens des Gerichts abgesagt /
Aus welchem Grund wurde der Termin vom Gericht denn abgesagt?
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 05:43:31 Sa. 09.Februar 2019
ZitatIn einem ersten Fall wurde das Geschriebene aufgegriffen und in einen Schriftsatz integriert. Die Gegenseite – ein großer Verleiher – hielt es nicht für nötig, darauf auch nur mit einem einzigen Wort einzugehen. Das Arbeitsgericht Gießen sah das dann anders, meinte allerdings, mit Rücksicht darauf, dass es eine Lohnuntergrenze für Leiharbeitnehmer gebe und dass nach neun Monaten Equal Pay verbindlich werde, sei der »Gesamtschutz« gewahrt.1 Wir empfinden das als willkürliche Minimalisierung einer wichtigen Grenze; dass die neun Monate bis zu Equal Pay durch den Austausch von Leiharbeitern unterlaufen werden können, kam dem Gericht nicht in den Sinn.

[...]

Ganz ähnlich ist die Situation bei zwei weiteren Verfahren, die beide von einer anderen Anwaltskanzlei betrieben werden. Im einen Fall war das ArbG Karlsruhe, im andern das ArbG Nürnberg zuständig. Beide haben negativ entschieden und im Wesentlichen das übernommen, was das ArbG Gießen geschrieben hatte. Ein derartiger »Vorgang« (wie die Juristen sagen) ist für den Richter hilfreich und spart viel eigenes Nachdenken, das manche als »gefahrgeneigtes Tun« betrachten. Die Berufung beim LAG Nürnberg ist anhängig. Das LAG Baden-Württemberg in Mannheim hat am 6.12.2018 die Berufung zwar zurückgewiesen, doch eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen!

In einem vierten Fall klagte eine Leiharbeitnehmerin in Aschaffenburg gleichfalls auf Equal Pay und erhielt dafür – anders als die übrigen – gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Allerdings urteilte das ArbG in Aschaffenburg in gleicher Weise wie das ArbG Gießen – in der Argumentation bestand so viel Ähnlichkeit, dass das Gießener Urteil vermutlich in Kopie auf dem Richterschreibtisch lag. Dagegen wurde Berufung zum LAG Nürnberg eingelegt und ist nun für den 7.3.2019 terminiert – getragen und finanziert durch ver.di. Die gewerkschaftlichen Rechtsschützer ließen es sich nicht nehmen, die Berufung selbst zu begründen. Normalerweise klagen Gewerkschaften nicht gegen Tarifverträge, die sie selbst mit unterzeichnet haben. Wenn das hier anders ist, lässt dies den Rückschluss zu, dass die gewerkschaftliche Front für die Leiharbeitstarife nicht mehr ganz so undurchlässig ist wie früher.
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2019/02/leiharbeitsklage_anstalt-buch.pdf
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 19:17:37 Do. 07.März 2019
ZitatHallo,

beim heutigen Gerichtstermin vor dem LAG Nürnberg wurde der "Antrag auf Vorlage an den Europäischen Gerichtshof ...., um den genauen Inhalt der EU-Leiharbeitsrichtlinie klären zu lassen.... vorgebracht durch die Gewerkschaft Verdi (vertritt in dem Verfahren die Klägerin) vom LAG abgelehnt.

Es ist aber die Revision zum BAG zugelassen. Es wird also in die nächste Runde gehen. Das kann natürlich dauern. Möglicherweise werden noch die anderen anstehenden LAG-Verfahren abgewartet.

Ein Vergleichsangebot durch die beklagte ZAF gab es keines. Könnte aber noch kommen wenn es vor das BAG geht. Die Klägerin hat nichts zu verlieren. Die ZAF-Branche bei einem entsprechenden Urteil aber schon.

Die beklagte ZAF (Time Partner Personalmanagement GmbH) wurde vertreten durch die Anwaltskanzlei "Taylor Wessing". Deren Anwälte sind gern gesehene Gäste bei ZAF-Verbandstagungen.

Karl
http://www.igmetall-zoom.de/Forum/viewtopic.php?f=18&t=5514&start=30
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 12:53:27 Mi. 09.Dezember 2020
Zitat9.12.20
,,Da würde die Ausbeutung gar keinen Spaß mehr machen"

Drei Leiharbeits-Klagen im Dezember vor dem Bundesarbeitsgericht.
(...)
https://direkteaktion.org/da-wuerde-die-ausbeutung-gar-keinen-spass-mehr-machen/
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 16:47:34 Mi. 09.Dezember 2020
Danke für den Link.  :)

Zitat aus dem Artikel :

Zitat
...
Der Leiharbeiter hat sein Geld bekommen, es gibt keinen Grund mehr zu verhandeln. Dass die Leihfirma den vollen Lohn zahlte, zeigt, dass die Leiharbeitsbranche diese Klagen durchaus ernst nimmt. Eine Verhandlung vor dem EuGH versuchen die Leiharbeitsverbände und ihre Mitgliedsunternehmen zu verhindern.
...

Ich könnte kotzen (3x Kotzemoi)
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 18:51:14 Fr. 11.Dezember 2020
Zitat11.12.20
Erfurt: Klagen für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen bei gleicher Arbeit

Durch sie werden Belegschaften gespalten und Arbeiter und Arbeiterinnen schlechter bezahlt: Leiharbeit. Am kommenden Mittwoch werden drei Klagen vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt verhandelt, die hier für eine Verbesserung sorgen könnten: Über die Hintergründe sprach No Job FM  mit dem Bremer Arbeitsrechtler Prof. Wolfgang Däubler. Däubler unterstützt eine Kampagne von Labournet für gleichen Lohn bei gleichen Bedingungen. (Radio)
https://radiocorax.de/erfurt-klagen-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-bei-gleicher-arbeit/
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 17:45:14 Mi. 16.Dezember 2020
Zitat16.12.20
Vergütung von Leiharbeitnehmern

Zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern durch Tarifvertrag hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet.
(...)
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2020&nr=24764&pos=0&anz=48&titel=Verg%FCtung_von_Leiharbeitnehmern
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 17:09:05 Do. 17.Dezember 2020
Eine erste Einschätzung von Däubler:

Zitat"...Die Verleiher haben offensichtlich Angst vor einer Entscheidung aus Luxemburg. Das kann man verstehen. Nach der Leiharbeitsrichtlinie darf vom Grundsatz der Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitskräften nur abgewichen werden, wenn der ,,Gesamtschutz" für die Leiharbeitnehmer erhalten bleibt.  Was das konkret bedeutet, ist bisher nicht geklärt, weshalb der Europäische Gerichtshof entscheiden muss. Die Leiharbeitstarife weichen aber durch die Bank vom gesetzlichen Normalstandard zu Lasten der Leiharbeitnehmer ab: Wie soll man da behaupten können, der ,,Gesamtschutz" sei dennoch gewahrt?

Es gibt noch einen anderen Grund, weshalb Luxemburg die deutsche Praxis wahrscheinlich beanstanden wird:  In vielen Ländern, u. a. in Polen und in Frankreich, gilt ,,gleiche Bezahlung" für Leiharbeiter und Stammkräfte als zwingendes Prinzip, von dem auch die Tarifparteien nicht abweichen dürfen. Soll man den deutschen Unternehmern wirklich das Privileg belassen, sich ihre eigenen Billigarbeitskräfte zu schaffen? Deutschland auch noch rechtlich zu begünstigen, ist keine Position, die in der EU Unterstützung erwarten kann."
https://www.labournet.de/?p=183417
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: karl. am 17:16:30 Fr. 18.Dezember 2020
Noch eine Einschätzung: Diesmal aus Sicht der Leiharbeitgeber.

ZitatWie viel Abwei­chung vom Gleichstellungsgrundsatz im AÜG ist erlaubt?

.. Beurteilung: 

1. Die grundsätzliche Verwerfung der Tarifverträge ist vom EUGH nicht zu erwarten.

2. Bei befristet abgeschlossenen Arbeitsverträge kann es sein, dass die tarifliche Ausnahme nicht mehr möglich ist (siehe Artikel 5 der EU-Richtlinie).

3. Bei den Branchenzuschlägen ist es möglich, dass die Zuschlagsreglung nach dem 15. Einsatzmonat kippt und die gesetzliche Gleichstellung anzusetzen ist. Eventuell könnte auch bei den Branchenzuschlägen die nach 9 Monaten die allgemeine Wartezeit greift.

Nachzulesen unter: https://www.iq-z.de/2020/12/18/wie-viel-abwei-chung-vom-gleichstellungsgrundsatz-im-a%C3%BCg-ist-erlaubt/

PS: Der Verfasser Hr. Fuhrmann war Verhandlungsführer des IGZ beim ersten Tarifabschluss 2003 mit der DGB-TG.  Inzwischen nicht mehr dabei.

Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 21:32:22 Fr. 18.Dezember 2020
Alex Bissels, Lobbyanwalt der Ausbeuter, hat sich nun auch geäußert:

Zitat18.12.20
Equal treatment / equal pay Grundsatz in der Zeitarbeit europarechtskonform? Endlich hat sich das BAG geäußert: Und zwar so vielschichtig, wie es nur geht.
(...)
Mit einer Entscheidung dürfte noch im Jahr 2021, spätestens im ersten Halbjahr 2022 gerechnet werden. Inhaltlich ist es nahezu unmöglich seriös vorherzusagen, wie der EuGH auf die Fragen des BAG inhaltlich reagieren wird.
(...)
Warum die Zeitarbeitsbranche zittern muss

Brisant wäre jedoch, dass durch ein entsprechendes Urteil – über die anhängige Revision und den dort behandelten Einzelfall hinaus – feststünde, dass das von der Zeitarbeitsbranche mehr oder weniger flächendeckend gelebte Modell der Abbedingung des Gleichstellungsgrundsatzes rechtlich nicht belastbar ist.
(...)
https://efarbeitsrecht.net/zeitarbeit-gleichstellungsgrundsatz-europarechtskonform/

Stellungnahmen von offizieller Gewerkschaftsseite gibt es bisher anscheinend noch nicht.
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: karl. am 10:01:13 So. 20.Dezember 2020
ZitatStellungnahmen von offizieller Gewerkschaftsseite gibt es bisher anscheinend noch nicht.

Anscheinend nicht. Aber dafür habe ich eine Stellungnahme des DGB aus 2010 bei der Anhörung vor dem Bundestag gefunden bei der es u.a. um den Gesamtschutz geht: DGB-Stellungnahme: Anhörung zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Und genau darum wird es jetzt beim EGH gehen.

Zitat14.06.2010

Zusammenfassung


Die Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung in der in Deutschland praktizierten Form verstößt gegen die EU-Richtlinie über Leiharbeit vom 19. November 2008 (EU 2008/104/EG). Leiharbeit trägt zu einer Destabilisierung der Arbeitsverhältnisse der Stammbeschäftigten und höhlt die Rechte der Leiharbeitnehmer/innnen aus. Sie bindet hohe Kapazitäten bei der Arbeitsvermittlung und belastet die sozialen Sicherungssysteme. Der arbeitsmarktpolitische Nutzen hingegen ist gering.
Das Lohndumping gegenüber den Stammbeschäftigten bei gleicher Arbeit ist ungerecht und nicht zu rechtfertigen.  Die Missstände werden nur beseitigt, wenn das im deutschen Recht und in der EU-Richtlinie geltende Prinzip des equal Pay und equal Treatment (Gleichbehandlungsgrundsatz) ohne Ausnahme durchgesetzt wird. Damit wird auch wirtschaftlich ein Regulativ eingezogen, damit Leiharbeit nur bei Auftragsspitzen genutzt wird.
Außerdem muss das deutsche Recht korrekt an die übrigen Bestimmungen der EU-Richtlinie angepasst werden. Unter den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen ist im deutschen Recht der in der EU-Richtlinie geforderte Schutz der Beschäftigten nicht gewahrt, erst recht nicht der Gesamtschutz bei tariflichen Abweichungen vom Gleichbehandlungsgrundsatz. Den Anforderungen der Richtlinie wird keinesfalls genüge getan, wenn der Gesamtschutz der Beschäftigten lediglich durch eine Lohnuntergrenze hergestellt werden soll....
(Hervorhebungen von mir).

Daran sollte der DGB und die DGB-TG welche die TV unterschrieben haben wieder erinnert werden.

Nachzulesen unter https://www.dgb.de/themen/++co++a582d6a6-7d41-11e0-411b-00188b4dc422

(Nach anklicken des link muss noch die PDF geöffnet werden)
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 15:00:19 Fr. 15.Januar 2021
Unter anderem ein Interview mit Mag Wompel von labournet Deutschland zur Klage auf Equal Pay in der Leiharbeit:
14.1.21
https://www.youtube.com/watch?v=mkoJwziHhdM
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Kuddel am 17:57:25 Sa. 16.Januar 2021
https://youtu.be/tDkYVWgf5fQ

Das Video ist wohl 3 Jahre alt, wurde aber gerade vom ZDF neu hochgeladen.
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 18:07:11 Sa. 16.Januar 2021
Vielen Dank für die Videos.. Jetzt habe ich es endlich wieder in Erinnerung, das es
"Die Anstalt vom 16.05.2017" ist.. Das genaue Datum hatte ich nicht mehr im Kopf.
Habs gleich in voller Länge in der Röhre gefunden :-)

Titel: Beitrag zu den Klagen auf EP: plusminus am 17.2.21 21:45 ARD
Beitrag von: bernie von zoom am 15:10:32 Mi. 17.Februar 2021
 Beitrag zu den Klagen auf EP von  plusminus am 17.2.21 21:45 ARD

ZitatDie Leiharbeiter trifft es bei jeder Krise als erste. Dabei bekommen sie in Deutschland oft nur Dumping-Löhne. Unzulässig, sagen Experten. Der Europäische Gerichtshof wird sich mit den deutschen Niedriglöhnen beschäftigen.
https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sendung-vom-17-02-2021-104.html
Titel: Re: Beitrag zu den Klagen auf EP: plusminus am 17.2.21 21:45 ARD
Beitrag von: Fritz Linow am 22:13:25 Mi. 17.Februar 2021
Auffällig bei dem Bericht von plusminus gerade eben war, dass überhaupt keine Hackfresse von der Gegenseite zu Wort kam, außer kurz der Dulli von H&M.
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Kuddel am 12:58:41 So. 14.März 2021
Professor Wolfgang Däubler von der Universität Bremen erklärt, was sich seit Januar für Arbeiter in der Fleischindustrie geändert hat und warum es Hoffnung für Beschäftigte in der Leiharbeit gibt.

TV Interview 7:38 Min. | Verfügbar bis 17.02.2022

https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/interview-leiharbeiter-100.html
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 12:25:27 Di. 12.Juli 2022
Es ist endlich so weit: Am Donnerstag, 14.7.2022 verhandelt die Zweite Kammer des EuGH ,,unsere" Klage auf equal pay in der Leiharbeit gegen TimePartner
https://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 16:00:42 Di. 12.Juli 2022
Daumendrück  ;)
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 12:01:21 Mi. 13.Juli 2022
Dito.  8)
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Bowie am 15:25:02 Mi. 13.Juli 2022
https://www.lyricsmode.com/lyrics/s/slime/gerechtigkeit.html
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 16:10:03 Mi. 13.Juli 2022
ZitatBevor Sie zu Google weitergehen

Was soll uns das jetzt sagen?
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 22:39:55 Do. 14.Juli 2022
Zitat14.7.22
EuGH zur Ungleichbehandlung von Leiharbeiter:innen
"Gute Chance, dass in einiger Zeit Leiharbeitstarife weg sind"

(...)
Und nun ist es tatsächlich so weit. Eine der Klagen wurde vom Bundesarbeitsgericht dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der nun über die Klage gegen TimePartner Personalmanagement GmbH zu entscheiden hat.
An diesem Donnerstag standen nun die Schlussanträge des Generalanwalts auf der Tagesordnung. Wir haben darüber mit dem Arbeitsrechtler Wolfgang Daeubler gesprochen.
https://rdl.de/beitrag/gute-chance-dass-einiger-zeit-leiharbeitstarife-weg-sind
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 00:13:57 Fr. 15.Juli 2022
Na, das klingt doch gar nicht so schlecht.  :)
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Rappelkistenrebell am 17:26:35 Fr. 15.Juli 2022
Leih- und Stammarbeiter dürfen nach Ansicht eines EuGH-Gutachters unter bestimmten Umständen unterschiedlich bezahlt werden. Dies verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, solange andere »angemessene Vorteile« gewährt werden...

Luxemburg. Leih- und Stammarbeiter dürfen nach Ansicht eines EuGH-Gutachters unter bestimmten Umständen unterschiedlich bezahlt werden. Dies verstoße nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, solange andere »angemessene Vorteile« gewährt werden, wie Generalanwalt Anthony Collins am Donnerstag betonte. Hintergrund ist der Fall einer befristet beschäftigten Leiharbeiterin aus Deutschland. Sie erhält den Angaben zufolge im Gegensatz zur Stammbelegschaft in dem Unternehmen rund ein Drittel weniger Stundenlohn. Die Betroffene verlangt nun die Zahlung der Differenz. Das Gutachten ist rechtlich nicht bindend. Oft folgen die Richter am EuGH aber der Ansicht ihrer Generalanwälte. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet. (dpa/jW

https://www.jungewelt.de/artikel/430724.html?fbclid=IwAR00tlQbOakAmzjIe3u_Hg8EMt7vcluDm4by4Q-zJeW_nXOt0fK811o5tQA

Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: tleary am 17:59:43 Sa. 16.Juli 2022
Wann ist dann mit dem finalen Urteil des EuGH zu rechnen?
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: karl. am 13:51:12 So. 24.Juli 2022
hier unter:

https://aktuelle-sozialpolitik.de/2022/07/20/die-leiharbeit-erneut-vor-dem-eugh/

noch ein interessanter Artikel zu der Klage vor dem EuGH mit Hintegrundinformationen
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: bernie von zoom am 20:55:27 Di. 02.August 2022
befürchten oder hoffen ist eine Frage des eigenen Standortes.
Wen die Leihgauner eine Zäsur befürchten macht das Hoffnung

Zitat
Zäsur in der deutschen Leiharbeit?

Dürfen deutsche Tarifverträge bei der Entlohnung zwischen Stammbelegschaft und Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern unterscheiden? Was in der Praxis üblich ist beschäftigt aktuell den Europäische Gerichtshof (EuGH). Die jüngst veröffentlichten Schlussanträge von Generalanwalt Anthony Collins sorgten für Aufsehen und lassen nicht weniger als eine Zäsur in der deutschen Leiharbeit befürchten.

...

Sollte der EuGH der Auffassung des Generalanwalts folgen, könnte dies erhebliche Konsequenzen für die Zeitarbeitsbranche in Deutschland und Europa haben. Bestehende Zeitarbeitstarifverträge mit reduzierter Vergütung dürften mit großer Wahrscheinlichkeit unwirksam sein. Folge wären nicht nur erhebliche Vergütungsnachzahlungsansprüche von Leiharbeitnehmern in den Grenzen von Ausschluss- und Verjährungsfristen. Neue Zeitarbeitstarifverträge, die zulasten von Leiharbeitnehmern vom Gleichbehandlungsgrundsatz, insbesondere in Entgeltfragen, abweichen, dürften angesichts der zu gewährenden Ausgleichsvorteile und des konkreten Vergleichsmaßstabs in der Praxis kaum noch sinnvoll sein. Die Kosten für Leiharbeit würden steigen und Leiharbeit als flexibles Arbeitsmarktinstrument damit insgesamt unattraktiver werden.

https://blog.handelsblatt.com/rechtsboard/2022/08/01/zaesur-in-der-deutschen-leiharbeit/
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 21:51:37 Di. 02.August 2022
Letzter Satz aus dem Artikel:

ZitatEs bleibt insofern zu hoffen, dass der EuGH den Schlussanträgen des Generalanwalts Collins nicht folgt.

Abwarten... Wird der Fall nicht von Verdi vertreten? Da gibt es bestimmt noch Spielraum alles zu vermasseln, um den Partnergewerkschaften im DGB nicht in die Suppe zu spucken. Und gibt es eigentlich schon Stellungnahmen von IGM oder IG BCE?
Titel: Re: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: karl. am 21:22:14 Di. 09.August 2022
Zitat.. Und gibt es eigentlich schon Stellungnahmen von IGM oder IG BCE?

Nö! Die werden erstmal abwarten was das schriftliche Urteil der EuGH aussagt. Danach geht das Urteil des EuGH an das BAG zurück. Denn die haben ja Anfragen gestellt wie mit der nationalen Umsetzung der Richtlinie  EG-konform umgegangen werden muss.
Das wird sich also noch etwas hinziehen. Vorher wird sich keine Einzelgewerkschaft zu der Sache öffentlich äußern. Danach wird sich die DGB-TG intern abstimmen. Und erst dann wird es Stellungnahmen geben.

Meine Meinung: Die TV der DGB-TG können nicht einfach unverändert weitergeführt werden.

Hilfreich wäre es natürlich wenn "Die Anstalt" - dort bekam das Thema ja zum ersten mal bundesweite Aufmerksamkeit - das nochmals aufgreifen würde.

Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: karl. am 20:20:15 Mi. 31.August 2022
Unter:

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=262969&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2209407

ist die Beurteilung des Generalanwalts beim EuGH zum Thema Gleichbehandlung eingestellt.
Ist ellenlang. Deshalb einige Auszüge.

Zur Frage 1: "Wie definiert sich der Begriff des ,,Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern" in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104, umfasst er insbesondere mehr als das, was nationales und Unionsrecht als Schutz für alle Arbeitnehmer zwingend vorgeben?"

nimmt er Stellung z.B. in den Punkten 36-40:

"36.      Der Begriff ,,Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern" in Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104 besteht somit in einer Möglichkeit, von einem allgemeinen Grundsatz, nämlich dem der Gleichbehandlung, abzuweichen. Derartige Bestimmungen sind eng auszulegen(10).

37.      Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen schlage ich vor, die erste Frage dahin aufzufassen, dass mit ihr geklärt werden soll, unter welchen Voraussetzungen die Sozialpartner im Wege eines Tarifvertrags auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104 in Bezug auf das Arbeitsentgelt zulasten von Leiharbeitnehmern unter Achtung von deren Gesamtschutz vom Grundsatz der Gleichbehandlung abweichen können.

38.      Die Kommission hat als Anlage zu ihren schriftlichen Erklärungen einen Bericht der Sachverständigengruppe über die Umsetzung der Richtlinie 2008/104 von August 2011 vorgelegt(11). Nach diesem Bericht kann sich der Tarifvertrag, wenn die Sozialpartner im Wege eines Tarifvertrags nach Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104 vom Grundsatz der Gleichbehandlung zulasten von Leiharbeitnehmern abweichen, nicht darauf beschränken, niedrigere Entgeltniveaus festzulegen, sondern muss zum Ausgleich hierfür andere Bestimmungen enthalten, die für die Leiharbeitnehmer günstig sind(12). Das Erfordernis der Schaffung eines solchen Ausgleichs dient dazu, den ,,Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern" sicherzustellen. Eine Auslegung von Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104, wonach die Sozialpartner vom Grundsatz der Gleichbehandlung abweichen können, ohne für die betroffenen Leiharbeitnehmer angemessene Ausgleichsvorteile vorzusehen, könnte diesem Grundsatz jede praktische Wirksamkeit nehmen(13). Sie würde auch die praktische Wirksamkeit von Art. 9 der Richtlinie 2008/104 beeinträchtigen, wo anerkannt wird, dass die Richtlinie Mindestvorschriften festlegt(14).

39.      Daraus folgt, dass jede in einem Tarifvertrag enthaltene Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung zulasten der wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Leiharbeitnehmern durch die Gewährung von Vorteilen in Bezug auf andere wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2008/104 ausgeglichen werden muss. Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitsentgelt eine derart fundamentale Beschäftigungsbedingung darstellt, dass für jede Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung strengste Anforderungen an ihre Rechtfertigung zu stellen sind. Außerdem kann eine Ausnahme in Bezug auf wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen nicht durch Vorteile nebensächlicher Art ausgeglichen werden. Beispielsweise könnte eine Abweichung vom Grundsatz der Gleichbehandlung in Bezug auf das Arbeitsentgelt durch ein Geschenk aus der Werbeabteilung nicht wirksam ausgeglichen werden.

40.      Ferner müssen nach dem im zwölften Erwägungsgrund der Richtlinie 2008/104 anerkannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die für Abweichungen vom Grundsatz der Gleichbehandlung zulasten der wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen etwaig gewährten Ausgleichsvorteile zu diesen in einem angemessenen Verhältnis stehen(15). Beispielsweise könnte ein um 50 % geringeres jährliches Arbeitsentgelt nicht durch die Gewährung eines zusätzlichen jährlichen Urlaubstags ausgeglichen werden. Auch wenn Arbeitsentgelt und Urlaub wesentliche Beschäftigungsbedingungen darstellen, dürfte eine solche Abweichung beim Arbeitsentgelt gegenüber dem Wert des Ausgleichsvorteils unverhältnismäßig sein."

In Punkt 42 schlägt er vor:

"42.      Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, die erste Frage dahin zu beantworten, dass Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104 dahin auszulegen ist, dass die Sozialpartner im Wege eines Tarifvertrags vom Grundsatz der Gleichbehandlung in Bezug auf das Arbeitsentgelt zulasten von Leiharbeitnehmern abweichen können, sofern solche Tarifverträge hierzu in einem angemessenen Verhältnis stehende Ausgleichsvorteile in Bezug auf die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Leiharbeitnehmern gewähren, so dass deren Gesamtschutz geachtet wird."

Zur 5.Frage des BAG unter Punkt 7o:

"70. Mit seiner fünften Frage möchte das vorlegende Gericht im Wesentlichen wissen, ob von den Sozialpartnern geschlossene Tarifverträge durch die nationalen Gerichte gerichtlich überprüfbar sind, und wenn ja, inwieweit diese Gerichte diese Zuständigkeit ausüben können, um sicherzustellen, dass diese Tarifverträge den Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104 achten."

Das beurteilt er unter Punkt 81 so:

"81.      Ich schlage dem Gerichtshof demnach vor, die fünfte Frage des vorlegenden Gerichts dahin zu beantworten, dass von den Sozialpartnern geschlossene Tarifverträge durch die nationalen Gerichte gerichtlich daraufhin überprüfbar sind, dass sie den Gesamtschutz von Leiharbeitnehmern im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Richtlinie 2008/104 achten."

Das wäre neu weil damit die Richtigkeitsgewähr von Leih-TV nach jetzigem deutschen Recht in Frage gestellt würde.

Mal sehen was in ein paar Wochen der EuGH dann beschließt und dann an des BAG zurückverweist.
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 14:37:47 Do. 15.Dezember 2022
Das Urteil ist da:
https://forum.chefduzen.de/index.php?msg=381060
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: karl. am 19:09:04 Fr. 16.Dezember 2022
Hier die Presseinformation von BAP und IGZ zum EuGH-Urteil:

https://www.personalorder.de/magazin/main/docs/PRESSEINFORMATION_EUGH_Gesamtschutz.pdf
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 19:54:52 Fr. 16.Dezember 2022
Was für ein Gejammer.

Aus dem pdf:
Zitatdie Gestaltung von Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge in der Zeitarbeit auch zukünftig zu ermöglichen, und zwar rechtsicher, praktikabel und attraktiv.

Im Gegensatz zu den Leiharbeitsverbänden seh ich nicht, dass der EuGH den Abschluss von Tarifverträgen untersagt oder eingeschränkt hätte.
Der Regelungsinhalt von Tarifverträgen war schon immer durch die rechtlichen Rahmenbedingungen begrenzt, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz. Dieser rechtliche Rahmen hat sich für die Leiharbeit jetzt geändert, mit der Folge dass künftige Leiharbeitstarifverträge für die Leiharbeiter besser sein müssen als bisher.
Aber erlaubt sind Tarifverträge in der Leiharbeit auch weiterhin.
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 13:44:44 Sa. 17.Dezember 2022
Soso, ein Hilfeschrei der Leiharbeitsindustrie an die Gewerkschaft,
die "Tarifautonomie" zu behalten.

Was für eine Tariefautonomie, wo nur Arbeitgeber, die Leihbonzenschaft
selbst und die Gewerkschaft entscheiden, die die Bezahlung etc. läuft ?

Der "gemeine Leiharbeiter" wird nicht gefragt und die verkrusteten
Kuschelbeziehungen zwischen BAP,IGZ und der Gewerkschaft sorgen weiter
dafür, das die Gewerkschaft immer mehr Vertrauen von Arbeitnehmer_innen
verliert. Erwerbslose werden ja schon seid ca. 2007 im Stich gelassen
und bei Leiharbeit etwickelt es sich in gleicher Richtung.
Ein fauler Zahn, bei dem es sich um die Wurzelbehandlung gedrückt wird.

Wann begreift die Gewerkschaft endlich, das der einfachste Weg ist, mit
BAP und IGZ nicht mehr über Tarifverträge zu verhandeln ?
Bis auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn gibbet nichts zu
verbessern oder es wird wieder das große Fressen veranstaltet, deren
Kosten wiedermal mit x fachen Profit die Leiharbeitnehmer_innen via
mikriger Lohntüte zu blechen haben.

Leiharbeit verbieten !
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 22:38:53 Sa. 17.Dezember 2022
ZitatEuGH zur equal pay Klage
Die aktuellen Tarifverträge in der Leiharbeit werden unzulässig

,,Erfolg beim Europäischen Gerichtshof: Tarifverträge, die keine Kompensation für schlechtere Arbeitsbedingungen vorsehen, sind unzulässig und damit unwirksam." So lautet die Überschrift bei labournet zur EuGH Entscheidung über die equal pay Klage in Sachen Leiharbeit. Große Bekanntheit hatte die zugehörige Kampagne durch die ZDF Sendung Die Anstalt bekommen, bei der dafür geworben wurde, dass sich betroffene Leiharbeiter:innen beim Arbeitsrechtler Professor Daeubler melden sollen, um gegen die ungleiche Bezahlung von Leiharbeiter zu klagen. Die Klage gegen TimePartner Personalmanagement GmbH hatte nun also Erfolg. Wir hatten bereits nach den Schlussanträgen des Generalanwalts mit dem Arbeitsrechtler Wolfgang Daeubler einen hoffnungsvollen Vorausblick auf die jetzige Entscheidung gewagt und haben nun erneut mit ihm über das endgültige Urteil und die Zukunft der Leiharbeit gesprochen. Ein Urteil, das für die rund 800.000 Leiharbeiter:innen höchst bedeutend sein dürfte.
https://rdl.de/beitrag/die-aktuellen-tarifvertr-ge-der-leiharbeit-werden-unzul-ssig

Werner Stolz (iGZ) bleibt lässig:

(https://abload.de/img/stolz2ris0.png) (https://abload.de/image.php?img=stolz2ris0.png)
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: bernie von zoom am 12:29:26 So. 18.Dezember 2022
Es gibt einen TV Beitrag der Tagesschau, weiss nicht wann der lief, evtl. nur Tagesschau24 und damit in der Nische

https://www.tagesschau.de/multimedia/video/ts24/schwerpunkt/video-1128375.html

und diesen Textbeitrag mit verlinktem Hörfunkbeitrag

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eugh-leiharbeit-101.html

ZitatStand: 15.12.2022 16:36 Uhr

Leiharbeiter werden häufig schlechter bezahlt als ihre direkt in der Firma angestellten Kollegen. Das ist erlaubt - aber nur, wenn die Leiharbeiter dafür einen Ausgleich bekommen, urteilte nun der Europäische Gerichtshof.

Von Ann-Kathrin Jeske, SWR

Das Versprechen der EU ist groß: Leiharbeitnehmer sollen im Wesentlichen die gleichen Arbeitsbedingungen haben wie die Stammbelegschaft, so steht es im Gesetz. Doch die Praxis ist häufig eine andere.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun klargestellt, dass Leiharbeiter grundsätzlich den gleichen Schutz verdienen wie ihre regulär angestellten Kollegen. Wenn sie schlechter bezahlt werden, müssen sie dafür einen deutlichen Ausgleich bekommen.

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin,......
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: bernie von zoom am 20:15:05 Mo. 19.Dezember 2022
Die Anstalt reloaded?

Neues vom LabourNet Germany am Montag, 19. Dezember 2022

Liebe Freund:innen und Kolleg:innen,

...

a) Uns wichtigste Veröffentlichungen seit dem letzten Newsletter:

1. Politik » Arbeitsalltag und Arbeitsbedingungen » Leiharbeit und Sklavenhandel » Wiederstand gegen Sklavenhandel » Dossier: [Die Anstalt, Prof. Wolfgang Däubler und LabourNet Germany] Gesucht: LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn und gleiche Bedingungen auch in Deutschland

Die Anstalt - in der unsere Kampagne öffentlich begann - wird in ihrer Sendung am Dienstag, 20. Dezember den Erfolg (hoffentlich) feiern

Wir empfehlen auf jeden Fall (dürfen aber nicht Spoilern), die Sendung am Dienstag ab 22:15 zu schauen!

https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-gaeste-am-20-dezember-2022-100.html

In unserem Dossier zur Kampagne sind die Informationen aus und zu der ZDF-Sendung ,,Die Anstalt" vom 16. Mai 2017, in der die Kampagne zuerst bekannt wurde, ausführlich dokumentiert!
https://www.labournet.de/?p=116170

Zur Einstimmung empfehlen wir einen "alten" Artikel:

Der Traum vom Ende der Leiharbeit. Oder: Der unterlassene Kampf der deutschen Gewerkschaftsbewegung
Artikel von Mag Wompel vom Februar 2017, dessen Kurzfassung in ak – analyse und kritik – Nr. 624 vom 21.2.2017 erschienen ist. Er stellt die Bilanzierung der Kampagne gegen die Tarifrunde Leiharbeit 2016/17 dar
https://www.labournet.de/?p=112291
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 19:18:49 Di. 20.Dezember 2022
Danke für den Tipp  :D Werde mir die Anstalt heute genussvoll rein ziehen  ;) 
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 06:07:01 Mi. 21.Dezember 2022
Von Sklavenhalterseite gibt es bisher nur wenig Einschätzungen, z.B.:

Zitat(...)
Experte: "Flächenbrand" wird ausbleiben

Nach Einschätzung von Dr. Alexander Bissels, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, hat die Entscheidung Auswirkungen auf die gesamte Zeitarbeitsbranche. "Die in der Praxis verbreiteten Tarifverträge, die für Zeitarbeitnehmer Anwendung finden, sehen die vom EuGH verlangten Ausgleichsvorteile nicht – zumindest nicht ausdrücklich – vor", so Bissels. "In diesem Zusammenhang dürfte es aber ausreichend sein, dass dem überlassenen Zeitarbeitnehmer an anderer Stelle im Tarifvertrag höhere Leistungen zugesagt werden, zum Beispiel mehr Tage Urlaub."
Der befürchtete "Flächenbrand", der zur Folge gehabt hätte, dass Verleiher uneingeschränkten Nachzahlungen ausgesetzt werden, dürfte nach Bissels' Einschätzung aber ausbleiben. "Der EuGH geht von einem konkret anzustellenden Vergleich zwischen dem für den überlassenen Zeitarbeitnehmer tariflich vorgesehenen Entgelt und der sonstigen wesentlichen Arbeitsbedingungen für einen vergleichbaren Mitarbeiter des Kunden aus. Es kommt daher auf den Einzelfall an, ob der Zeitarbeitnehmer überhaupt Nachzahlungsansprüche gegen den Verleiher hat."
(...)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c311-21-ausnahme-equal-pay-tarifvertraege-leiharbeit-ausgleichsvorteile/

Umso bemerkenswerter ist es, dass bisher anscheinend überhaupt nichts von Seiten derjenigen kommt, die sich auf die Fahne geschrieben, die Leiharbeit abschaffen zu wollen. Weder beim DGB, Linkspartei, MLPD, DKP und anderen Grützkrücken habe ich bisher eine Stellungnahme oder Einschätzung gefunden. Anscheinend ist das ideologische Mantra von der Einheitsgewerkschaft größer als der tatsächliche Wille, konkrete Probleme der Leiharbeit anzugehen.
Dabei wäre es jetzt Aufgabe genau dieser "Kampfgemeinschaften", etwas offensivere Samen zu säen... stattdessen ein Schweigen im Walde.
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 12:22:58 Mi. 21.Dezember 2022
Bissels ... naja, der muss das ja schönreden.
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 00:14:05 Do. 22.Dezember 2022
Zitat von: Fritz Linow am 06:07:01 Mi. 21.Dezember 2022Weder beim DGB, Linkspartei, MLPD, DKP und anderen Grützkrücken habe ich bisher eine Stellungnahme oder Einschätzung gefunden. Anscheinend ist das ideologische Mantra von der Einheitsgewerkschaft größer als der tatsächliche Wille, konkrete Probleme der Leiharbeit anzugehen.

Naja, es handelt sich ja um ein längerfristigen Kampfsektor und inhaltlich
zum juristichem erscheint es als Hirnwurmknäuel, was "einfach und verständlich"
übersetzt werden muss.
Wird wohl noch was dauern, bis was brauchbares (Infoflugis) z.B. neue Leihkeule
bei raus kommt. Sowas muss ja dann auch richtig sitzen, um Glaubwürdigkeit nicht
zu verlieren.  ;)

Zitat von: dagobert am 12:22:58 Mi. 21.Dezember 2022Bissels ... naja, der muss das ja schönreden.

Oder bloß nicht anmerken lassen, das Disposessel heiß geworden ist und Ruhe
beim austüffteln neuer Schummelwege haben wollen.

Leiharbeiter_innen sollten auf jeden Fall darauf achten, das im Arbeitsvertrag
eine anerkannte Berufsbezeichnung statt "Gewerblicher Mitarbeiter" oder nur
"Hilfskraft" eingetragen ist.
Das dann angeblich Leiharbeiter_in "nicht überall einsetzbar sei" ist ein Bluff,
um "Mindestlohn" (unterste Lohngruppe) aufrecht zu erhalten.

Durch Bernies Afklärung ist mir klar, das sich doch nicht viel zur meiner
Leiharbeitszeit geändert hat.  ::)
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 00:43:41 Do. 22.Dezember 2022
ZitatNaja, es handelt sich ja um ein längerfristigen Kampfsektor und inhaltlich
zum juristichem erscheint es als Hirnwurmknäuel, was "einfach und verständlich"
übersetzt werden muss.(...)

Eine Politgruppe benötigt keinen Hirnwurmknäuel in juristischer Korrektheit und in einfacher Sprache. Sie kann sich auch ganz einfach zu diesem juristischen Urteil äußern und für die Leiharbeiter Stellung beziehen.

Jetzt, wo wirklich ein bemerkenswerter Schritt getan wurde, der auch Auswirkung auf die gesamte Industrie, auf die Organisierungsmöglichkeiten und Organisierungsnotwendigkeiten hat, kommt da nicht wirklich etwas.

Mir ist es egal, ob von denen etwas dazu gesagt wird, verbale Kraftmeierei und Realität aber scheinen zwei verschiedene Paar Schuhe zu sein.
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 01:10:10 Do. 22.Dezember 2022
Zitat von: Fritz Linow am 00:43:41 Do. 22.Dezember 2022Mir ist es egal, ob von denen etwas dazu gesagt wird, verbale Kraftmeierei und Realität aber scheinen zwei verschiedene Paar Schuhe zu sein.

Sehe ich auch so und bisherige CD-Aktivitäten dürften meiner Vermutung nach
nur wenig Updating nötig haben. CD ist ja bislang sehr Praxisnah.
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: counselor am 02:02:36 Do. 22.Dezember 2022
Soweit ich weiß, ist die Position der MLPD, dass Leiharbeiter im Entleihbetrieb fest eingestellt werden.

Auf die Gerichte und ihre halbgaren Urteile würde ich mich dabei nicht verlassen.
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 17:16:13 Do. 22.Dezember 2022
Zum EuGH - Urteil ein Kommentar bei labournet.de gefunden..

https://www.labournet.de/wp-content/uploads/2022/12/Kammrad-LeihEuGH1222.pdf
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: BGS am 21:06:13 Do. 22.Dezember 2022
Sehr interessant, besten Dank fürs Einstellen.

MfG

BGS
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 23:16:19 Do. 22.Dezember 2022
Auch bei labournet gefunden:
ZitatEs stellen sich zumindest zum jetzigen Zeitpunkt diffizile Fragen, die nur richterlich geklärt werden können (damit geht dann natürlich ein großes Unsichertheitspotenzial einher), beispielsweise die Frage, wenn denn das Arbeitsentgelt als einer der wesentlichen Arbeitsbedingungen niedriger liegt, ob es dann ausreicht, wenn man an einer einzigen anderen wesentlichen Arbeitsbedingung zum Ausgleich herumschraubt, wie beispielsweise den Urlaubsanspruch um einen Urlaubstag zu verlängern (oder müssen es zwei + x Tage sein?). Oder müssen es zwei oder mehr andere wesentliche Arbeitsbedingungen sein, die da verändert werden müssen angesichts des Gewichts der Komponente Arbeitsentgelt? Fragen über Fragen, Juristen wird das freuen.
https://aktuelle-sozialpolitik.de/2022/12/18/eugh-zum-ausgleich-niedrigerer-arbeitsentgelte-in-der-leiharbeit/
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 23:47:35 Do. 22.Dezember 2022
Natürlich ist das alles juristisch schwierig und Rechtssprechung ist Klassenjustiz. Aber darauf kann man sich doch nicht ernsthaft zurückziehen und die Paragraphen abschlackern.

Die Tarifgemeinschaft des DGB unterschreibt alle paar Jahre Tarifverträge, die Equal Pay verhindern, was überhaupt erstmal ein erster Schritt wäre, um die Spaltung zu verringern. Macht sie aber nicht und man kann sich dann schon fragen, auf welcher Seite der DGB steht.

Wenn jetzt Stellungnahmen kommen, dass das alles nicht so einfach ist und man viele Faktoren berücksichtigen müsse, oder dass sogar ein niedriger Lohn um die 20 Prozent für die kommenden juristischen Auseinandersetzungen besser gewesen wäre, dann ist das nur ein trauriges Abbild einer durch und durch verkorksten Gewerkschaftsbewegung. Kann wech!
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: counselor am 04:47:57 Fr. 23.Dezember 2022
Naja, das Verschwinden der Gewerkschaften wäre ganz im Sinne der Arbeitgeber.
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Kuddel am 08:48:58 Fr. 23.Dezember 2022
Ich halte es für ein Problem, daß die Gewerkschaften so scheiße sind wie sie sind, ein viel größeres Problem sehe ich darin, daß die Deutschen glauben, man braucht für alles ein Regelwerk, Institutionen, Gesetze, Formulare und einen Stempel drauf.

Immer meint man, man könne sich nicht wehren, weil es ja nicht erlaubt oder regelkonform ist.

In anderen Ländern ist es für Arbeiter völlig normal zu kämpfen, auch wenn die Gewerkschaften dagegen sind oder es nicht erlaubt ist. Es gibt auch Menschen, die in der Gewerkschaft sind, aber nicht das machen, was ihre Gewerkschaft sagt, sondern das, was sie für sinnvoll halten.

Die streikenden Arbeiter in Paris haben für diese Aktion (Erstürmung eines Luxuskaufhauses) von ihrer Gewerkschaft kein grünes Licht bekommen...

https://twitter.com/RiotPrime2022/status/1605931507335499776

...sie haben es einfach gemacht.
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: counselor am 10:01:37 Sa. 24.Dezember 2022
Mich interessiert dieses Urteil nicht wirklich.

Sobald ein Leiharbeiter den Betrieb betritt, ist der Betriebsrat zuständig und muss seiner Beschäftigung zustimmen. Wer Leiharbeit im Betrieb verhindern will, der muss also im Betriebsrat eine Mehrheit gegen die Beschäftigung von Leiharbeitern organisieren. Das ist -wegen der ganzen reformistischen Betriebsräte- nicht einfach. Gelingt es, dann ruft der Arbeitgeber in der Regel die Einigungsstelle an und man muss den ablehnenden Beschluss des Betriebsrats dort verteidigen und erhält dann einen Spruch der Einigungsstelle, den man dann ggfs vor Gericht anfechten kann.

Diesen Kampf gilt es zu führen!
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: karl. am 18:16:51 So. 05.März 2023
Warten auf das BAG-Urteil

Die Expressredaktion hat für die neue Nummer 2/23 anscheinend eine Anfrage an den DGB gestellt bezüglich EuGH-Urteil.


Die Antwort des DGB ist dort eingestellt. U.a. heißt es in der Antwort:
 
"In der Umsetzung des EuGH-Urteils muss eine für die Tarifvertragsparteien handhabbare Lösung erfolgen, die den Abschluss rechtssicherer Tarifverträge in der Zukunft ermöglicht."

Zum gleichen Thema gibt es bei labournet ein Interview mit Prof W. Däubler.

Siehe unter:
https://www.labournet.de/politik/alltag/entlohnung/leiharbeitskampagne-2-0-klage-auf-inflationsausgleich/
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 01:29:22 Mo. 06.März 2023
Danke  ;)
Interesanntes interviev. Däubler hat es gut verständlich ohne §-Ping-Pong erklärt.

Ich dachte erst, das das EuGH-Urteil das "Abweichen" von Tarifverträgen zur Leiharbeit
stoppt, habe mich aber wohl irritierender Weise zu früh gefreut.

Naja, bei der Autobauer- und anderen großen Firmen kommen Leiharbeiter_innen demnach
auch in den Genuss von Urlaubsgeld etc., wenn sie mindestens 6 ? Monate im Entleihbetrieb
tätig sind. So habe ich das erst mal verstanden.

Klingt ja nach "Trostpflaster", wenn die "Tarifautonomie" bei IGZ und BAP erhalten bleiben
soll. Wie das "Verhandeln" zwischen Gewerkschaft und IGZ/BAP funzt und warum die
Leiharbeiter_innen bis auf "kreative (illegale) Streikformen" keinerlei Macht / Mitbestimmung
haben, ist mir klar.. Ach, mir schwirrte anbei der näxte (dicke) Schritt schon in der Birne rum,
das LANs genau so "Urabstimmen" können, was sich in der Lohntüte mit Sicherheit positiver
bemerkbar macht..

Naja, Beteiligung an Gewinnauschüttungen etc. ist ja auch schon mal ganz schmackhaft,
leider noch für wenige aber grünau, schauen, was das BAG nun daraus macht.. Daumendrück  ;D

Es wird da wohl noch reichlich zu tun sein, um aus dem gesäusel der Gewerkschft
"Gleiches Geld für gleiche Arbeit" reale Formen zu erkämpfen.

Ist schon verrückt, das nur durch außergewerkschaftlichen Aktionen etc. z.B. verdi
vorgemacht werden muss, wofür sie eigendlich da sind.

Also leeve Leiharbeiter_innen.. Macht mit, wie es Euer "guter Captain Däubler" wünscht.  :D
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Fritz Linow am 18:01:03 Mi. 31.Mai 2023
So sieht's aus:
https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-tarifvertraege-in-der-leiharbeit-wirksam-a-89c15676-fea9-4236-b7b7-ef966b4ff9ee
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 20:31:33 Mi. 31.Mai 2023
Aus dem Artikel:
ZitatEin solcher Ausgleich ist nach Ansicht der obersten deutschen Arbeitsrichter der gesetzliche Anspruch auf die Fortzahlung von Entgelt in einsatzfreien Zeiten, der Leiharbeitnehmenden gesetzlich zusteht.
Auf welchem Planeten leben diese Richter eigentlich?
In der Praxis werden einsatzfreie Zeiten regelmäßig über die Zeitkonten abgerechnet - wo ist da der Ausgleich?

Als Konsequenz müssten Leiharbeiter jetzt regelmäßig Strafanzeige erstatten, wenn die Leihfirma sich am Zeitkonto bedient.
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: bernie von zoom am 22:03:20 Mi. 31.Mai 2023
Die Pressemitteilung des BAG dazu

https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/leiharbeit-gleiches-arbeitsentgelt-abweichung-durch-tarifvertrag/

ZitatDas BAG hat die Klage abgewiesen, erklärt die schlechtere Bezahlung für zulässig:


Von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben (,,equal pay"), kann nach § 8 Abs. 2 AÜG* ein Tarifvertrag ,,nach unten" abweichen mit der Folge, dass der Verleiher dem Leiharbeitnehmer nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss. Ein entsprechendes Tarifwerk hat der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der Gewerkschaft ver.di geschlossen. Dieses genügt den unionsrechtlichen Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2008/104/EG** (Leiharbeits-RL).

Die Klägerin war aufgrund eines nach § 14 Abs. 2 TzBfG befristeten Arbeitsverhältnisses bei der Beklagten, die gewerblich Arbeitnehmerüberlassung betreibt, als Leiharbeitnehmerin in Teilzeit beschäftigt. Sie war im Streitzeitraum Januar bis April 2017 hauptsächlich einem Unternehmen des Einzelhandels als Kommissioniererin überlassen und verdiente zuletzt 9,23 Euro brutto/Stunde. Sie hat behauptet, vergleichbare Stammarbeitnehmer erhielten einen Stundenlohn von 13,64 Euro brutto und mit ihrer Klage unter Berufung auf den Gleichstellungsgrundsatz des § 8 Abs. 1 AÜG bzw. § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG aF für den Zeitraum Januar bis April 2017 Differenzvergütung iHv. 1.296,72 Euro brutto verlangt. Sie hat gemeint, das auf ihr Leiharbeitsverhältnis kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit Anwendung findende Tarifwerk von iGZ und ver.di sei mit Art. 5 Abs. 3 Leiharbeits-RL und der dort verlangten Achtung des Gesamtschutzes der Leiharbeitnehmer nicht vereinbar. Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und geltend gemacht, das Tarifwerk von iGZ und ver.di verstoße nicht gegen Unionsrecht, außerdem hat sie die Höhe der von der Klägerin behaupteten Vergütung vergleichbarer Stammarbeitnehmer des Entleihers mit Nichtwissen bestritten.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision der Klägerin blieb vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts erfolglos. Um unionsrechtliche Fragen zu klären, hatte der Senat zunächst mit Beschluss vom 16. Dezember 2020 (- 5 AZR 143/19 (A) – BAGE 173, 251) das Revisionsverfahren ausgesetzt und den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der von Art. 5 Abs. 3 Leiharbeits-RL verlangten, aber nicht näher definierten ,,Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern" ersucht. Diese hat der EuGH mit Urteil vom 15. Dezember 2022 (- C-311/21 – [TimePartner Personalmanagement]) beantwortet.

Nach Fortsetzung der Revisionsverhandlung hat der Senat heute die Revision der Klägerin als unbegründet zurückgewiesen. Die Klägerin hat keinen Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt, also auf ein Arbeitsentgelt, wie es vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers erhalten. Aufgrund des wegen der beiderseitigen Tarifgebundenheit auf das Leiharbeitsverhältnis Anwendung findenden Tarifwerks von iGZ und ver.di war die Beklagte nach § 8 Abs. 2 Satz 2 AÜG und § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG aF nur verpflichtet, die tarifliche Vergütung zu zahlen. Dieses Tarifwerk genügt, jedenfalls im Zusammenspiel mit den gesetzlichen Schutzvorschriften für Leiharbeitnehmer, den Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 Leiharbeits-RL. Trifft der Sachvortrag der Klägerin zur Vergütung vergleichbarer Stammarbeitnehmer zu, hat die Klägerin zwar einen Nachteil erlitten, weil sie eine geringere Vergütung erhalten hat, als sie erhalten hätte, wenn sie unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz von dem entleihenden Unternehmen eingestellt worden wäre. Eine solche Schlechterstellung lässt aber Art. 5 Abs. 3 Leiharbeits-RL ausdrücklich zu, sofern dies unter ,,Achtung des Gesamtschutzes der Leiharbeitnehmer" erfolgt. Dazu müssen nach der Vorgabe des EuGH Ausgleichsvorteile eine Neutralisierung der Ungleichbehandlung ermöglichen. Ein möglicher Ausgleichsvorteil kann nach der Rechtsprechung des EuGH sowohl bei unbefristeten als auch befristeten Leiharbeitsverhältnissen die Fortzahlung des Entgelts auch in verleihfreien Zeiten sein. Anders als in einigen anderen europäischen Ländern sind verleihfreie Zeiten nach deutschem Recht auch bei befristeten Leiharbeitsverhältnissen stets möglich, etwa wenn – wie im Streitfall – der Leiharbeitnehmer nicht ausschließlich für einen bestimmten Einsatz eingestellt wird oder der Entleiher sich vertraglich ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Leiharbeitnehmer vorbehält. Das Tarifwerk von iGZ und ver.di gewährleistet die Fortzahlung der Vergütung in verleihfreien Zeiten. Außerdem hat der deutsche Gesetzgeber mit § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG*** für den Bereich der Leiharbeit zwingend sichergestellt, dass Verleiher das Wirtschafts- und Betriebsrisiko für verleihfreie Zeiten uneingeschränkt tragen, weil der Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung nach § 615 Satz 1 BGB, der an sich abdingbar ist, im Leiharbeitsverhältnis nicht abbedungen werden kann. Auch hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass die tarifliche Vergütung von Leiharbeitnehmern staatlich festgesetzte Lohnuntergrenzen und den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten darf. Zudem ist seit dem 1. April 2017 die Abweichung vom Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts nach § 8 Abs. 4 Satz 1 AÜG zeitlich grundsätzlich auf die ersten neun Monate des Leiharbeitsverhältnisses begrenzt.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 31. Mai 2023 – 5 AZR 143/19 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 7. März 2019 – 5 Sa 230/18 –

*§ 8 Abs. 1 und Abs. 2 AÜG lautet:

,,(1) Der Verleiher ist verpflichtet, dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an den Entleiher die im Betrieb des Entleihers für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts zu gewähren (Gleichstellungsgrundsatz). ...

(2) Ein Tarifvertrag kann vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen, soweit er nicht die in einer Rechtsverordnung nach § 3a Absatz 2 festgesetzten Mindeststundenentgelte unterschreitet. Soweit ein solcher Tarifvertrag vom Gleichstellungsgrundsatz abweicht, hat der Verleiher dem Leiharbeitnehmer die nach diesem Tarifvertrag geschuldeten Arbeitsbedingungen zu gewähren. ..."

**Art. 5 Abs. 3 Richtlinie 2008/104/EG lautet:

,,Die Mitgliedstaaten können nach Anhörung der Sozialpartner diesen die Möglichkeit einräumen, auf der geeigneten Ebene und nach Maßgabe der von den Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen Tarifverträge aufrechtzuerhalten oder zu schließen, die unter Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern Regelungen in Bezug auf die Arbeits- und https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/leiharbeit-gleiches-arbeitsentgelt-abweichung-durch-tarifvertrag/Beschäftigungsbedingungen von Leiharbeitnehmern, welche von den in Absatz 1 aufgeführten Regelungen abweichen können, enthalten können."

***§ 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG lautet:
,,Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§ 615 Satz 1 BGB) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 BGB bleibt unberührt."


Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: karl. am 16:41:59 Sa. 28.Oktober 2023
Neues bei labournet zum BAG-Urteil unter:

https://www.labournet.de/politik/alltag/leiharbeit/arbed_leiharbeit/bag-nichts-aendert-sich-in-der-leiharbeit-oder-doch-auch-wenn-ver-di-entschieden-hat-keine-verfassungsbeschwerde-einzulegen-die-klagekampagne-geht-weiter/
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: dagobert am 17:24:44 Sa. 28.Oktober 2023
Also Daumen drücken für alle weiteren Kläger.
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 15:57:58 So. 29.Oktober 2023
Jo und auf einen "langen Atem" das durch zu stehen  ;)
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Kuddel am 10:21:45 Mi. 14.Februar 2024
https://x.com/verdi_webhelp/status/1757678883820736637
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 14:22:10 Mi. 14.Februar 2024
Das sich verdi dazu interessiert, erstaunt mich etwas.
Aber der Videostrip ist ja passend.
Und weiter auf ein neues, weil in der letzten Runde ein
"Nix, tote Hose !" heraus gekommen ist ?

Ein Schmunzeln darauf, das keine weiterführende
Kontaktadresse "beworben" werden darf aber geht ja doch  :D

Also Leiharbeiter_in, notiere Dir die Kontaktadresse und
melde Dich. Eventuell könnte es später nicht nur deinem
Portmonaie gut tun. Auch bei deinen Kollegen gäbe es Zucker.

Weitere Infos dazu hier.. (https://www.labournet.de/politik/alltag/entlohnung/die-anstalt-prof-wolfgang-daeubler-und-labournet-germany-gesucht-leiharbeiterinnen-fuer-eine-klage-vor-dem-eugh-fuer-gleichen-lohn-und-gleiche-bedingungen-auch-in-deutschland/)
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Kuddel am 14:53:33 Mi. 14.Februar 2024
Es hat sich nicht der VERDI Vorstand geäußert, sondern die Betriebsgruppe bei Webhelp. Verdi hat 1,86 Millionen Mitglieder und einige sind eigenständig aktiv, ohne Vorgabe von ganz oben. Die Betriebsgruppe bei Webhelp ist mir schon öfter positiv aufgefallen. Scheint eine aufgeweckte und kämpferische Gruppe zu sein.
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: bernie von zoom am 17:15:39 Do. 15.Februar 2024
Der Kontakt für Klagewillige läuft über labournet:
 redaktion@labournet.de (redaktion@labournet.de) 
zum Nachlesen: https://www.labournet.de/?p=116170

ZitatDie Anstalt vom 13. Februar 2024 erneuert den Aufruf an LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn UND gleiche Arbeitsbedingungen, z.B. Urlaub New

    Die Anstalt vom 13. Februar 2024 – das Video der gesamten Sendung https://www.zdf.de/comedy/die-anstalt/die-anstalt-vom-13-februar-2024-100.html  (49 min, verfügbar bis 17.02.2026)
   
Die Anstalt vom 13.02.2024 zum Thema Leiharbeit/ Zeitarbeit – der Clip des Beitrags zu unserer Kampagne bei youtube https://www.youtube.com/watch?v=XmQGcL1o9JI
 
 Die Anstalt – Der Faktencheck zur Sendung vom 13. Februar 2024 https://www.zdf.de/assets/faktencheck-zur-sendung-vom-13-februar-2024-100~original?cb=1707858904722 und darin: ,,... Hier 2017 unser Aufruf an die Leiharbeiter, gegen ihre Tarifverträge zu klagen, die dafür sorgen, dass sie im Schnitt zwischen 20 und 30% weniger verdient haben als die Stammbelegschaft. (...) ...das höchste europäische Gericht, der EuGH, hat klargestellt, dass deutsche Leiharbeiter nicht schlechter gestellt werden dürfen als regulär Beschäftigte. ... Wissen Sie, was das bedeutet hat für über 1 Million Leiharbeiter*innen in Deutschland? [,,Nichts" in ungefähr 10 Sprachen] Ein Richter am deutschen Bundesarbeitsgericht, der gern mal bei einem Arbeitgeberverband Vorträge hält und auch gern mal in ihrem Sinne urteilt, hat die Entscheidung vom EuGH de facto unterlaufen, vom Tisch gewischt. ... Hat gesagt: die Leiharbeiter kriegen zwar weniger Geld, aber das würde ja an anderer Stelle ausgeglichen!..." mit vielen Informationen und Links (alle in unserem Dossier verfügbar)

    Wichtig für die Kampagne 2.0:
        BAG: Nichts ändert sich in der Leiharbeit. Oder doch? Auch wenn ver.di entschieden hat, keine Verfassungsbeschwerde einzulegen – die Klagekampagne geht weiter
        Artikel von Wolfgang Däubler zum Urteil des BAG vom 23.10.2023

        SEHR WICHTIG: Für Zusendung gilt ab sofort die Adresse redaktion@labournet.de – ernst gemeinte Zuschriften werden an Prof. Däubler weitergereicht!

Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 20:02:58 Do. 15.Februar 2024
Zitat von: Kuddel am 14:53:33 Mi. 14.Februar 2024Die Betriebsgruppe bei Webhelp ist mir schon öfter positiv aufgefallen. Scheint eine aufgeweckte und kämpferische Gruppe zu sein.

Okay, das wusste ich nicht. Ich dachte erst, das verdi anbei das Interesse hegt
dem Däubler-Projekt nachteilig dazwischen fingern zu wollen..
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: bernie von zoom am 16:57:32 Fr. 01.März 2024
Es gibt einen Tarifabschluss in der Leiharbeit, in der EG1 für Helfer gibt es ab (korrigiert) 1.10.24 14 €, in den meisten Branchen weiter deutlich unter Equal Pay.  Die meisten Leiharbeiter sind in der EG1 eingruppiert. Es gibt etwas Abstand zum Mindestlohn von 12,41, denn sonst könnte der ganze TV kassiert werden. 

Es werden also weiter Leiharbeiter gesucht die auf gleichen Lohn und gleiche Bedingungen (Urlaub, Überstundenregelung) klagen möchten.
Der Kontakt läuft über Labournet. redaktion@labournet.de (redaktion@labournet.de)
Wichtig: Es gibt einen Spendentopf zur Übernahme der Prozesskosten.
ZitatDie Anstalt vom 13. Februar 2024 erneuert den Aufruf an LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn UND gleiche Arbeitsbedingungen, z.B. Urlaub

Kampagne 2.0: Die Anstalt vom 13. Februar 2024 erneuert den Aufruf an LeiharbeiterInnen für eine Klage für gleichen Lohn UND gleiche ArbeitsbedingungenSiehe im Dossier zur Kampagne Videos und Faktencheck der Anstalt vom 13. Februar 2024 und daraus wichtig für die Kampagne 2.0:

BAG: Nichts ändert sich in der Leiharbeit. Oder doch? Auch wenn ver.di entschieden hat, keine Verfassungsbeschwerde einzulegen – die Klagekampagne geht weiter. Artikel von Wolfgang Däubler zum Urteil des BAG vom 23.10.2023

SEHR WICHTIG: Für Zusendung gilt ab sofort die Adresse redaktion@labournet.de – ernst gemeinte Zuschriften werden an Prof. Däubler weitergereicht!

https://www.labournet.de/

Pressemitteilung DGB
ZitatTarifrunde Leiharbeit
Tarifabschluss: Mehr Geld für Leihbeschäftigte

Für die rund 700.000 Beschäftigten der Leiharbeitsbranche in Deutschland gibt es ab Oktober 2024 höhere Löhne. Darauf haben sich die DGB-Gewerkschaften und der Gesamtverband der Personaldienstleister e.V. (GVP) in der dritten mehrstündigen Verhandlungsrunde am Freitagmorgen in Berlin geeinigt.

Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied und Verhandlungsführer der Gewerkschaften: "Nach äußerst zähen Verhandlungen haben wir einen guten Abschluss erreicht, der den Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche einen realen Lohnzuwachs bringt. In der Laufzeit von 18 Monaten werden die Tabellenentgelte in 2 Stufen um insgesamt 7,6 Prozent angehoben. Der Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn konnte deutlich vergrößert werden. Dadurch erhöhen sich auch die Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld für Gewerkschaftsmitglieder."
https://www.dgb.de/presse/++co++4a76efac-d7ad-11ee-a10e-550e133ea2f2

Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Hans01 am 14:25:41 Di. 05.März 2024
Die Erhöhung gibt es erst zum 1.10.
Und dass von 700.000 Leih-AN sich noch niemand zum Klagen gefunden hat, ist traurig.
Titel: Aw: Leihsklaven für Klage auf equal pay gesucht
Beitrag von: Onkel Tom am 04:46:41 Mi. 06.März 2024
Zitat von: Hans01 am 14:25:41 Di. 05.März 2024..
Und dass von 700.000 Leih-AN sich noch niemand zum Klagen gefunden hat, ist traurig.

Das ist nicht ganz so einfach, eine_n Kläger_in zu finden, wo die
Voraussetzungen auch stimmen. Hmm, wäre mal ganz gut, wenn Stichpunktartig
aufgezählt werden würde, welche Voraussetzungen optimal sind um weiter
kommen zu können.