krankengeld nach 4 tagen in neuer firma?

Begonnen von dotterblume, 09:50:31 So. 07.Juli 2013

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dotterblume

hallo bin neu hier:-)
meine frage: habe am 24.6. ne neue arbeit begonnen und bin nach 4 tagen krank geworden. wie sieht es jetzt aus mit krankengeld? denn der ag muss ja keinen lohn zahlen wenn der arbeitnehmer innert den ersten 4 wochen krank wird.

mousekiller

Zur Krankenkasse gehen und beantragen. Anderenfalls kriegst du nichts.
Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten.

dotterblume

ich habe bei der krankenkasse den krankzettel, den auch der arbeitgeber bekommt abgegeben. reicht das so aus? und habe mal gelesen, daß der arbeitgeber ja keinen lohn zahlt bei krankheit in den ersten 4 wochen und es dann der kk meldet. also reicht es vollkommen aus, wenn ich den krankenzettel abgebe bei der krankenkasse und arbeitgeber, so als wie man es macht wenn man schon jahrelang dort ist, oder?

Eivisskat

Auf lange Mitgliedschaft würde ich mich nicht verlassen und automatisch geschieht in einer KK auch NIX, Wünsche & Gedanken können die allein aus der AU übrigens auch nicht aus der Ferne erahnen.

Also bitte unbedingt:

ZitatZur Krankenkasse gehen und beantragen.

Vor Ort und schriftlich. Notfalls erstmal die KK anrufen und danach unbedingt schriftlich beantragen.


dotterblume

wie meintest du "auf lange mitgliedschaft würde ich mich nicht verlassen"?
also am besten morgen bei der aok anrufen und bescheid geben, aber es kann ja sein, daß doch der arbeitgeber bezahlt? Vielleicht warte ich ab oder verpasse ich dann ne frist?
und jetzt noch eine frage: habe gestern die kündigung erhalten, worüber ich nicht traurig bin. meine krankmeldung läuft noch bis 12. und werde danach nochmal 2 wochen krank sein voraussichtlich! wann muß ich mich bei der agentur für arbeit melden? möchte auf keinen fall ne frist versäumen, aber am liebsten so spät wie möglich arbeitslos melden, da ich jetzt krank bin und sowieso nicht vermittelbar bin momentan. wenn ich dann am freitag (12.) nochmal 2 wochen krankgeschrieben werden sollte, wann muß ich mich spätestens bei der agentur für arbeit melden?

Eivisskat

Du musst dich sofort nach Kündigung arbeitslos melden, sonst riskierst du Abzüge beim ALG. Aber Manche stört das auch nicht, die können sich das dann schon mal erlauben.

Ob du derzeit krankgeschrieben bist, ist dabei erstmal egal, solange wirst du - wenn überhaupt! - dann eben nicht vermittelt.

Wer dir nun die 4 Arbeitstage bezahlt, würde ich  nicht abwarten, sondern Chef UND Kasse deswegen angehen.

In der Gewerkschaft bist du natürlich vermutlich nicht? Solltest du aber schleunigst tun, falls noch mehr dieser Problemfälle auf dich zukommen.

Denn "Da wird Sie geholfen"...

;)

dotterblume

oh, danke für deine rasche antwort
ne, es geht nicht um 4 Arbeitstage, sondern ich habe am 24.6. begonnen dort in der neuen arbeit und nach 1 arbeitstag, hatte ich laut dienstplan 2 tage frei und bin dann als ich wieder kommen hätte sollen krank geworden für 3 tage. dann habe ich wieder 1 tag gearbeitet und hatte dann laut dienstplan 2 tage frei und dann bin ich wieder krank geworden und daraufhin wurde ich gekündigt, was mich aber zum glück nicht ärgert, sondern ich bin erleichtert  ;D. nun ist meine frage ob ich überhaupt krankengeld erhalte, denn ich hatte mal gehört, daß man die ersten 4 wochen kein krankengeld und keinen lohn bekommt. das ist eben pech wenn man die ersten 4 wochen krank wird  :(? stimmt das?

Eivisskat

Zitatnach 1 arbeitstag, hatte ich laut dienstplan 2 tage frei und bin dann als ich wieder kommen hätte sollen krank geworden für 3 tage. dann habe ich wieder 1 tag gearbeitet und hatte dann laut dienstplan 2 tage frei und dann bin ich wieder krank geworden

Oh, mein Gott...und wieviele Tage willst du jetzt bezahlt haben, wenn du dort 2 Tage physisch anwesend warst?

Lohnt der ganze Aufwand überhaupt?

Krankengeld der KK greift nach m.M. erst nach 6 Wochen, nach denen du - unter normalen Umständen -  noch dein Gehalt vom AG erhältst.

http://www.aok.de/bayern/leistungen-service/krankengeld-34319.php


Also wäre der AG anzusprechen und zwar schnell, am besten schriftlich. Und Montag gleich zum AA.

Viel Glück!


dotterblume

habe mich vertan, war genau 4 tage physisch anwesend  :)
hatte mich schon über die ersten antworten hier im forum gewundert, da diese dahingehend beantworteten daß ich krankengeld erhalte.

dagobert

Zitat von: dotterblume am 15:09:13 So. 07.Juli 2013
nun ist meine frage ob ich überhaupt krankengeld erhalte, denn ich hatte mal gehört, daß man die ersten 4 wochen kein krankengeld und keinen lohn bekommt. das ist eben pech wenn man die ersten 4 wochen krank wird  :(? stimmt das?
Laut EntgFG hast du in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit, in diesem Fall kannst du Krankengeld beantragen (---> SGB5 §44 Abs.3). Das ist dann allerdings mit einem erhöhten Beitragssatz verbunden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld_(Deutschland)

Durch einen Tarifvertrag kann der AG aber evtl. trotzdem zur Lohnfortzahlung verpflichtet sein, das musst du mit dem AG (evtl. mithilfe des Betriebsrats) klären.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Rudolf Rocker

ZitatBei einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung während der ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses oder bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende des Entgeltfortzahlungszeitraumes wird als Lohnersatz ein geringeres Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltfortzahlung_im_Krankheitsfall#Situation_bei_fehlendem_Anspruch


Anpsruch auf Krankengeld ist völlig richtig!
Das dafür ein erhöhter Beitragssatz notwendig ist, ist mir allerding neu.

dotterblume

danke, ich glaube ich habe eh einen tarifvertrag. und zwar hotel- und gaststättengewerbe
nein, einen betriebsrat gibts in der firma nicht.
ich werde den ag aber nicht fragen ob er weiterzahlt, denn ich bin ja jetzt krankgeschrieben und sehe den gar nicht mehr. muß ich mich jetzt morgen gleich im arbeitsamt melden obwohl ich krank bin? könnte ja später bescheid geben oder, denn die wissen ja nicht, daß ich die kündigung schon gestern ausgehändigt bekam, mein mann holte diese ab  ;D, aber natürlich steht das datum von gestern drin

dotterblume

wisst ihr wieviel ich dort verdient habe? das ist so krass, ich glaube das war untertarif. für 32 std/woche habe ich 880 € brutto plus 80 € für feiertag und sonntag insgesamt also 960 €, allerdings kommt das im oktober nicht vor! da dann das hotel geschlossen ist. gut, dass ich weg bin oder, das ist doch unter tarif bezahlt oder?

dagobert

Zitat von: Rudolf Rocker am 16:19:00 So. 07.Juli 2013
Anpsruch auf Krankengeld ist völlig richtig!
Das dafür ein erhöhter Beitragssatz notwendig ist, ist mir allerding neu.
Upps, da ist mir doch glatt eine Gesetzesänderungverschlechterung entgangen.
In 2007 hatte ich auch mal so einen Fall, Krankengeld und erhöhter Beitragssatz, erledigt.
Seit August 2009 gilt aber: erhöhter Beitragssatz abgeschafft, Krankengeld für Kurzbeschäftigte ebenfalls.  kotz
Wer ab dem ersten Tag Krankengeld haben will braucht, muss bei seiner KK einen Wahltarif abschließen.

Zitat(2) Keinen Anspruch auf Krankengeld haben
[...]
3.Versicherte nach § 5 Absatz 1 Nummer 1, die bei Arbeitsunfähigkeit nicht mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts auf Grund des Entgeltfortzahlungsgesetzes, eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder anderer vertraglicher Zusagen oder auf Zahlung einer die Versicherungspflicht begründenden Sozialleistung haben, es sei denn, das Mitglied gibt eine Wahlerklärung ab, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__44.html
ZitatSeit dem 1. August 2009 kann der Arbeitnehmer in einem solchen Arbeitsverhätniss gegenüber der Krankenkasse und dem Arbeitgeber eine Wahlerklärung abgeben, um ggf. trotzdem Krankengeld zu erhalten. Gegen eine individuell zu beantragende Beitragserhöhung um 0,3 % Punkte (zuzüglich einem 0,3 %igen Arbeitgeberanteil) kann er Krankengeld der Krankenkasse für Zeiträume erhalten, in denen kein anderweitiger Anspruch, z. B. durch Lohnfortzahlung, besteht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld_(Deutschland)
Die im Wiki-Artikel genannten 0,3% hab ich im SGB-Text nicht gefunden, evtl. gibt's da je nach Kasse abweichende Zahlen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dagobert

Zitat von: dotterblume am 16:56:12 So. 07.Juli 2013
danke, ich glaube ich habe eh einen tarifvertrag. und zwar hotel- und gaststättengewerbe
Ob da was zur Lohnfortzahlung drinsteht weiß ich nicht, evtl. mal den AG anrufen.

Zitatmuß ich mich jetzt morgen gleich im arbeitsamt melden obwohl ich krank bin?
Auf jeden Fall umgehend arbeitsuchend melden, sonst gibt's ne Sperre. Kannst du aber zunächst auch telefonisch machen, und dann für die persönliche Meldung einen Termin vereinbaren.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

dotterblume

also krieg ich kein krankengeld oder? und die lohnfortzahlung vom ag ist auch nicht abgedeckt oder?

dagobert

Zitat von: dagobert am 17:46:04 So. 07.Juli 2013
Zitat von: dotterblume am 16:56:12 So. 07.Juli 2013
danke, ich glaube ich habe eh einen tarifvertrag. und zwar hotel- und gaststättengewerbe
Ob da was zur Lohnfortzahlung drinsteht weiß ich nicht, evtl. mal den AG anrufen.
... oder bei der Gewerkschaft anfragen.
Zitat von: dagobert am 17:38:29 So. 07.Juli 2013
Seit August 2009 gilt aber: erhöhter Beitragssatz abgeschafft, Krankengeld für Kurzbeschäftigte ebenfalls.  kotz
Wer ab dem ersten Tag Krankengeld haben will braucht, muss bei seiner KK einen Wahltarif abschließen.

Rede mit deinem AG, rede mit deiner KK.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Eivisskat

Zitat von: dagobert am 19:16:35 So. 07.Juli 2013
Rede mit deinem AG, rede mit deiner KK.
Zitatoder bei der Gewerkschaft anfragen


Mein Reden... ;) ;D

dotterblume

es gibt keine gewerkschaft in der firma. und bei dem ag kann i ned fragen, weil i krankgeschrieben bin. i lass mi überraschen. hier im forum sagt der eine: "ja es gibt krankengeld, der andere sagt "nein" es gibt kein krankengeld. da soll si mal einer auskennen.
wisst ihr denn ob mein lohn von 880 € untertarif ist für ne kraft im hotel- u gastgewerbe bei 128 Std/monatlich

Rudolf Rocker

Zitatwisst ihr denn ob mein lohn von 880 € untertarif ist für ne kraft im hotel- u gastgewerbe bei 128 Std/monatlich

Da solltest Du Dich mal an Deine Gewerkschaft wenden.
Siehe hier:
http://www.ngg.net/

Zitates gibt keine gewerkschaft in der firma

Das in der Firma nennt man Betriebsrat! ::)

antonov

Zitat von: dotterblume am 19:59:25 So. 07.Juli 2013
wisst ihr denn ob mein lohn von 880 € untertarif ist für ne kraft im hotel- u gastgewerbe bei 128 Std/monatlich

ja ist unter tarif, da brauch ick auch janich lange nachdenken, van da leidenden hat jesagt das man mindestens 2500 brutto verdienen muss um nach 780 beitragsjahren auf eine armutsrente zu kommen


dotterblume


antonov

plus/minus ein paar hundert jahre sind maginal

antonov

ick hab mir mal von jemanden sagen lassen dass die ersten hundert jahre immer die schwierigsten sind

dotterblume

jetzt mal sachlich bitte!
ist 880 € bei 128 std/monatl untertarif? gastgewerbe ohne trinkgeld! bekomme kein trinkgeld, weil ich nicht direkt mit den gästen zu tun habe.

Eivisskat

Zitat von: dotterblume am 21:47:12 So. 07.Juli 2013
jetzt mal sachlich bitte!
ist 880 € bei 128 std/monatl untertarif? gastgewerbe ohne trinkgeld! bekomme kein trinkgeld, weil ich nicht direkt mit den gästen zu tun habe.

Und wenn du DAS nun weisst, gehst du dann im September entsprechend wählen?

Rudolf Rocker

Zitat von: dotterblume am 21:47:12 So. 07.Juli 2013
jetzt mal sachlich bitte!
ist 880 € bei 128 std/monatl untertarif? gastgewerbe ohne trinkgeld! bekomme kein trinkgeld, weil ich nicht direkt mit den gästen zu tun habe.

Ich schreibe es jetzt zum letzen Mal und dann bin ich hier raus:

Da solltest Du Dich mal an Deine Gewerkschaft wenden.
Siehe hier:
http://www.ngg.net/


dotterblume

danke, aber das bringt mir nix. bin kein mitglied in der gewerkschaft und habe keine mitgliedsnr und kann keine frage stellen

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