Die NLVB Gerichtskasse Aurich hat Gerichtsvollzieher / Vollstreckung beauftragt!

Begonnen von AUR-ICH, 15:31:38 So. 29.Dezember 2024

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AUR-ICH

Ich hoffe, alle Mitleser hier hatten ein schönes und friedliches Weihnachten, was bei uns leider nicht der Fall war.



Grund ist ein Brief ganz kurz vor Weihnachten, indem ein Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung ankündigt, bzw. Aufforderung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung / Offenbarungseid. zum Termin 07.Januar 2025



Der Gerichtsvollzieher fordert € 760 , verweigert aber gleichzeitig die Zusendung der Aufschlüsselung genau dieser Forderung der NLVB Gerichtskasse Aurich.



Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass in dieser Forderung auch Gerichtsverfahren zwecks Prozeßkostenhilfe (-Anträgen) mit enthalten sind, wobei Prozeßkostenhilfe nie bewilligt worden ist, und infolge dessen auch nie eine Zivilverhandlung stattgefunden hat. Also konnten auch berechtigte Klagen nie durchgeführt werden.



Auch kann es sein, dass auch noch Kosten für einen Pflichtverteidiger aus einem Verfahren

(Widerspruch gegen einen Strafbefehl) aus dem Jahre 2020 mit enthalten sein kann?

Im Jahre 2020 ging es um angebl. "Kennzeichenmißbrauch" mit einer Fahrt eines PKW wobei eine "Privatfahrt" vorgeworfen worden ist, also keine Probe- Prüfungs- oder Überführungsfahrt., so der Vorwurf.

Die Händlerkennzeichen wurden auch 2020 eingezogen und nicht wieder ausgehändigt!



Nun sind auch noch weitere Schulden vorhanden im 5 stelligen Bereich, aber diesbezüglich wurde der Gerichtsvollzieher NICHT beauftragt, sondern nur wegen der € 760  Forderung der NLVB Gerichtskasse Aurich.



Diese "anderen Schulden " liegen bereits bei einem Inkassounternehmen, aber die halten die Füße still, weil mein eigenes Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt, und nichts zu holen ist.

Ich beziehe eine FrühRente, und bin 60 . Meine Frau ist NICHT berufstätig.

Meine Frau hatte eine Firma bis 2020 die dann aber aufgrund der eingezogenen Händlerkennzeichen nicht mehr betrieben werden konnte, wobei auch die Einkünfte weggebrochen sind.



Dem Inkassounternehmen habe ich in Aussicht gestellt nach 5 Jahren (gerechnet ab Rechtskräftigkeit des Strafbefehls 2020) Zahlungen zu erbringen, insofern wir (wieder) rote Kennzeichen zugeteilt bekommen, um so einen Autohandel zu betreiben und Geld erwirtschaftet werden kann!



Nun ist folgendes "Dilemma":

In der "alten Stadt" wo das mit den Händlerkennzeichen 2020 geschehen ist, werden "wir" d.h. meine Frau keine roten Kennzeichen mehr bekommen, also haben wir uns "anderswo" (In Ostdeutschland / Neue Bundesländer) umgesehen, wo die Behörden nicht so streng sind wie im Westen.



Aber Bundesweit gilt die gleiche Regel mit dem Führungszeugnis, und da steht nun mal das Vergehen mit Kennzeichenmißbrauch drin, was auch 5 Jahre lang stehen bleibt, und erst "nächstes Jahr " 2025 gelöscht wird, d.h. erst ab 2025 besteht wieder ein "Sauberes Führungszeugnis".



Es hätte also keinen Sinn gemacht, 2024 egal wo in Deutschland rote Kennzeichen zu beantragen, das wäre wegen des Führungszeugnisses abgelehnt worden.



Nun droht aber der Gerichtsvollzieher mit Eidesstattlicher Versicherung, was bei Abgabe einer solchen wieder die Zuteilung der "roten Kennzeichen" zunichte machen würde, da man dann als "nicht zuverlässig" gilt, und wieder keine roten Kennzeichen bekommt, damit kein Geld erwirtschaften kann, was dann zwangsläufig sowieso in den Offenbarungseid und Insolvenz führt, was ich / wir eigentlich vermeiden wollen.



Dann kommt auch noch dazu, dass ich gar nicht mehr in der Stadt wohne, wo der Offenbarungseid am 07.Januar 2025 abgelegt werden soll. Ich habe mnich nur noch nicht abgemeldet / umgemeldet.



Wie jetzt am besten verhalten?

Der Gerichtsvollzieher verweigert die Aufschlüsselung der € 760 Forderung, verweigert jegliche Kommunikation und verweist auf den 07.Januar 2024 mit Hinweis auf Zahlung der Summe € 760 oder Offenbarungseid.

Ich freue mich auf die Meinungen, wie andere das sehen!!

Onkel Tom

Moin und willkommen im Forum der Ausgebeuteten  :D

Da die Sache mit den roten Autokennzeichen als Straftat angesehen wird und Du
nicht ab 1 Jahr Haftstrafe zu erwarten hattest, vermute ich, das es sich bei der
Forderung um Gerichtskosten handelt. Dazu müsstest Du auch nach der Verurteilung
eine Gerichtskosten-Aufstellung bekommen haben. Als Verurteilter gehen auch die
Kosten für den eigenen Anwalt auf eigener Kappe.

Die Aufforderung der detalierten Aufstellung der Forderung sollte schriftlich
nachweisbar (Einschreiben) gestellt werden.

Um eine Eidestattliche Versicherung (Offenbarungseid) zu vermeiden, bleibt nur
eine zuverlässig laufende Ratenzahlung über. Ich nehme an, wenn Du vom Gerichts-
vollzieher Besuch bekommst, kann er genau so aufdröseln, wie sich die Forderung
zusammen setzt.
Um den Offenbarungseid zu vermeiden, müsste eine Anzahlung sowie eine Ratenzahlung
vereinbart werden. Die Anzahlung macht auch klar, das Du die Forderungssumme im
gesamten anerkennst. (Schuldeingeständnis) Danach ist an der gegenwärtigen
Forderungssumme nichts mehr zu rütteln.

Dadurch wäre ein Titel auch überflüssig und wenn die Ratenzahlung zuverlässig
läuft, kann dir der Gläubiger nicht mehr auf dem Keks gehen, sprich weiteres
Geldeintreiber-Gedöns wäre willkürlich und musst Du nicht mit bezahlen.

Das Ausbleiben von Ratenzahlung würde jedoch als "Zahlungsunwilligkeit" gesehen und
setzt das Geldeintreiber-Gedöns auf deine Kosten wieder in Gang. (Vorsicht Schuldenfalle)


Ich würde auch die detalierte Aufstellung fordern und dann weiter sehen.

Du hattest auch erwähnt, das andere Schulden anliegen. Wurde dazu bereits ein
Titel (und Offenbarungseid) erhoben ?

Lass Dich nicht verhartzen !

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