Beiträge zur Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Begonnen von Kater, 12:17:21 Fr. 10.Juli 2009

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Kater

ZitatBeiträge zur Rentenversicherung auch bei Arbeitslosigkeit

Berlin (AP) Auch während der Zeit der Arbeitslosigkeit werden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Für die Empfänger von Arbeitslosengeld I zahlt die Bundesagentur für Arbeit 80 Prozent der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund erläutert. Diese Beiträge werden dem Rentenkonto des Versicherten gutgeschrieben.

Danach erwirbt ein Durchschnittsverdiener (Jahresverdienst von 30.879 Euro 2009) für ein Jahr Arbeitslosigkeit derzeit einen monatlichen Rentenanspruch von rund 21,25 Euro in den alten Bundesländern und 18,67 Euro in den neuen Bundesländern. Bei vollem Verdienst wären es 26,56 Euro in den alten Bundesländern und 23,34 Euro in den neuen Bundesländern.

Arbeitslosengeld I kann für höchstens 24 Monate gezahlt werden. Bei längerer Arbeitslosigkeit erhalten die Betroffenen Arbeitslosengeld II. Hierfür wird ein einheitlicher Beitrag von 40,80 Euro je Monat an die Rentenversicherung gezahlt. Die Rente steigt dann für jedes Jahr mit Arbeitslosengeld II nur um 2,17 Euro in den alten und in den neuen Bundesländern.
http://de.news.yahoo.com/1/20090710/tde-verbraucher-service-beitrge-zur-rent-4f41a58.html

Workless

Zitat
Danach erwirbt ein Durchschnittsverdiener (Jahresverdienst von 30.879 Euro 2009)
Das ist dann aber wohl gehobener Durchschnitt.
Wenn ich diverse Stellenangebote durchschaue, kann man bei der dort gebotenen Bezahlung von 30.000 Euro Jahreseinkommen nur träumen.

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