Entwurfschreiben wegen Akteneinsicht.

Begonnen von Jonny79, 07:52:47 Do. 02.September 2010

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Jonny79

Guten Morgen!

Ich würde bei meiner Arge gerne Akteneinsicht nehmen, ohne besonderen Anlass. Mir geht es vor allem um die Daten welche mein Sachbearbeiter vorhält und ferner natürlich auch um die Daten der Leistungsabteilung.

Einen Musterschreiben hab ich hier im Forum gefunden und abgeändert:

Meine Version:

An die
Musteramt
Musterstr. 1
12345 Muster-Stadt
Datum: ______



Antrag auf Akteneinsicht


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich Akteneinsicht und bitte auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 SGB X auch um Einsicht, in sämtliche zu Entscheidungen herangezogenen Akten, Daten und Notizen, gleich ob in schriftlicher und elektronisch gespeicherter Form vorliegend. Ich fordere weiter, von sämtlichen Papierunterlagen vollständige Kopien, bzw. vollständige Ausdrucke aller EDV gespeicherten Daten zu erhalten.

Hierfür benötige ich baldtöglichst einen Termin. Für diesen Termin setze ich ihnen eine Frist bis zum 30. September 2010



Mit freundlichen Grüßen





Ist es angemessen einen Termin innerhalb von vier Wochen zu fordern? Ich setze die Frist gerne auch knapper an.
Eine Frist für den Termin will ich schonn nennen, sonst warte ich bis nächsten Sommer.

Was sollte ich besser formulieren und wie im Detail?

Ich habe bewusst angemerkt das ich auch Kopien der Daten will.
Ich glaube den § 25 Abs. 1 SGB X hänge ich im Detail noch an, ganz im Behördenstiel

Soll ich noch extra aufzählen was ich im Detail für Daten will z.B. Einsicht in die Akten bei meinem Sachbearbeiters z.B. Gesprächsprotokolle, Einsicht in meine Daten bei der Leistungsstelle?
Habt iher noch Ideen?

Danke!
MFG




Ich bin arm, aber sexy!

milly


Hiermit beantrage ich Akteneinsicht in sämtliche meiner schriftlich, elektronisch und sonstwie gespeicherten Daten inklusive interner Notizen über meine Person.

(damit kann ich kann ich jetze nicht so viel anfangen aber trotzdem:)

Gleichermassen beantrage ich Einsicht in sämtliche zu Entscheidungen herangezogener Akten, Daten und Notizen, gleich ob in schriftlicher und elektronisch gespeicherter Form vorliegend nach § 25 Abs. 1 SGB X.

Weiterhin fordere ich Kopien sämtlicher Papierunterlagen sowie Ausdrucke aller per EDV gespeicherten Daten und internen Notizen über meine Person.

Bitte bearbeiten Sie meinen Antrag bis zum *2 WOCHEN-frist!!! nicht mehr und nicht weniger!!!*, evtl. Rechtswege behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen
johnny79


gibt eigentlich kaum was zu verbessern. GUT machst du das :-*

DJ1980

Super gemacht! Ich denke auch, das 14 Tage Frist völlig ausreichen. Weiß allerdings nicht, ob es da nicht auch wieder etwaige Regelungen gibt, wo drin steht, wieviel Zeit man einer Behörde lassen muß! Aber wie gesagt, ich würd denen schon aus Prinzip nur 14 Tage Zeit geben. Das schaffen die zwar eh nicht.......Aber mehr Zeit geben die einem ja auch nicht!
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

milly

dj
ZitatSuper gemacht!
schön dass du das findest.

;)

milly

@jonny

fast vergessen, wäre vielleicht nicht ganz unwichtig:

dem satz
Zitathiermit beantrage ich Akteneinsicht in sämtliche meiner schriftlich, elektronisch und sonstwie gespeicherten Daten inklusive interner Notizen über meine Person...
noch folgendes beizufügen:

...und darüber hinaus. Das Begehren meiner Akteneinsicht umfasst ebenso ausdrücklich sämtliche schriftliche Belege über Informationen aus meiner direkten und indirekten Lebenswelt.

Ich fordere sämtliche Ihnen vorliegende Informationen über Personen und Gegebenheiten, welche Ihnen durch meine Person bekannt sind und in jedweder schriftlichen und elektronischer Form vorliegen.


mann weiss ja nie :baby:

milly

noch was:
die frist, die du setzt, ist für die aktenlage wichtig. du kannst ab diesem zeitpunkt nach 6 monaten untätigkeitsklage einreichen, egal, was die bis dahin vor sich hinschustern ;)

Jonny79

Danke erstmal für die sinnvollen Ergänzungen!

@DJ1980 und milly Betref 2 Wochen Frist: Ja denke auch das reicht. Steht ihnen wirklich mehr Zeit zu, kratzt mich das auch nicht.

@milly: -evtl. Rechtswege behalte ich mir vor.- Sehr guter Vorschlag, die Arge droht schließlich auch in praktisch jedem Brief. Allerdings ist mir der Satz zu schwammig, es soll drin stehen, das ich mich auf jeden Fall wehren werde, wenn notwendig.Vorschlag: Bei ganz oder teilweiser Weigerung werde ich rechtliche Schritte prüfen. (oder einleiten?)

Frage: Reicht es wenn die irgendwann in den nächsten 2 Wochen Kopien anfertigen, welche ich am Empfang abhole, oder will ich da schon dabei sein und prüfen wie sie die Blätter aus meinen Akte vollständig herausnehmen und kopieren?
Wenn ja Vorschlag: Bitte erstellen sie sämtliche Kopien und Ausdrucke ausschließlich während meiner persönlichen Anwesenheit.

Weitere Meinungen und Kritiken sind weiterhin willkommen. Ich stell morgen nochmal ein korrigiertes Schreiben hier ein und hoffe am Montag dem Amt was schickes vorlegen zu können. Wer weiß? Vielleicht wird das gar ein Chefduzen-Musterschreiben?

MFG
Ich bin arm, aber sexy!

milly

Zitat@milly: -evtl. Rechtswege behalte ich mir vor.- Sehr guter Vorschlag, die Arge droht schließlich auch in praktisch jedem Brief. Allerdings ist mir der Satz zu schwammig, es soll drin stehen, das ich mich auf jeden Fall wehren werde, wenn notwendig.Vorschlag: Bei ganz oder teilweiser Weigerung werde ich rechtliche Schritte prüfen. (oder einleiten?)
dieser satz macht natürlich nur dann sinn, wenn du es auch so meinst...

bist du in einer gewerkschaft? wenn nicht vielleicht noch besser...

dann hole dir einen beratungsschein (ausser hh und bremen) und suche dir damit einen anwalt. - den besten in deiner nähe. sozialrechtsanwälte sind per se nicht sonderlich engagiert (verdienen nix und sind verständlicherweise frustriert), benutze ihn als sprachrohr, damit sein briefkopf "eindruck" schinden kann beim arschamt (sorry für die kurzfristig fäkale entgleisung).

also, kurzgesagt nicht mit falschen pfunden prumpfen (o.ä.)  ;)

ZitatFrage: Reicht es wenn die irgendwann in den nächsten 2 Wochen Kopien anfertigen, welche ich am Empfang abhole, oder will ich da schon dabei sein und prüfen wie sie die Blätter aus meinen Akte vollständig herausnehmen und kopieren?
Wenn ja Vorschlag: Bitte erstellen sie sämtliche Kopien und Ausdrucke ausschließlich während meiner persönlichen Anwesenheit.
was soll ich dazu sagen: reicht es  DIR???

das ist doch die frage von det janze: was willst du?

Marco*

Zitat von: Jonny79 am 15:08:17 Do. 02.September 2010

@milly: -evtl. Rechtswege behalte ich mir vor.- Sehr guter Vorschlag, die Arge droht schließlich auch in praktisch jedem Brief. Allerdings ist mir der Satz zu schwammig, es soll drin stehen, das ich mich auf jeden Fall wehren werde, wenn notwendig.Vorschlag: Bei ganz oder teilweiser Weigerung werde ich rechtliche Schritte prüfen. (oder einleiten?)

Ich glaube nicht, dass man das Recht auf Akteneinsicht in einem gesonderten Klageverfahren durchsetzen kann. Von daher würde ich das "Drohen" mit rechtlichen Konsequenzen weglassen, da lachen die nur drüber. Es wäre ihnen auch egal, ob sie ein Verfahren verlieren. Kostet ja nicht ihr Geld, sondern nur das des Steuerzahlers.
Was du machen kannst, ist, dich beim Datenschutzbeauftragten zu beschweren, wenn dir die AE nicht gewährt wird.

ZitatFrage: Reicht es wenn die irgendwann in den nächsten 2 Wochen Kopien anfertigen, welche ich am Empfang abhole, oder will ich da schon dabei sein und prüfen wie sie die Blätter aus meinen Akte vollständig herausnehmen und kopieren?
Reicht.
Denn wenn sie dir gefälschte Kopien gäben, würden sie sich womöglich strafbar machen. Kannst ja irgendwann mal im Rahmen eines Gerichtsverfahrens Einsicht in die Gerichtsakte nehmen und prüfen, ob die Kopien mit der Originalakte übereinstimmen.

milly

zitat marco:
"da lachen die nur drüber."

lass sie doch endlich sich totlachen. es wird zeit, dass jemand diese klage durchzieht.

zitat marco:
"Es wäre ihnen auch egal, ob sie ein Verfahren verlieren. Kostet ja nicht ihr Geld, sondern nur das des Steuerzahlers."

ja das ist das tragischste übel von allem. die können schalten wallen rumdödeln, jeder widerspruch, jede verhandlung welche "SIE" verlieren kostet sie keinen cent.

woher kommt wohl die ganze perverse phantasie sonst her.... habe aber mal gehört, dass jede beschwerde gegen "DIE""DIE" 250.- pauschal kosten soll - ist das richtig?

ansonsten empfehle ich nach wie vor @jonny79: wenn du es dir leisten kannst und/oder passenden beistand hast:


zieh das ding durch!

Marco*

Zitat
lass sie doch endlich sich totlachen. es wird zeit, dass jemand diese klage durchzieht.
Und auf was soll die Klage lauten? Feststellung, dass AE-Recht besteht? Das steht im Gesetz und bedarf keiner Regelung. Also was soll eine Klage bewirken? Zwangsgeld gegen die Arge geht nur, wenn sie Entscheidungen nicht umsetzen, in denen es um eine Zahlung geht. Und den Gerichtsvollzieher losschicken, um die Akte zu holen, kannste auch vergessen. Also vergiss den Rechtsweg und wende dich an den Datenschutzbeauftragten.
Zitat

ja das ist das tragischste übel von allem. die können schalten wallen rumdödeln, jeder widerspruch, jede verhandlung welche "SIE" verlieren kostet sie keinen cent.
Naja, bis auf die Auslagenerstattung von Büromaterial. Und darum drücken sie sich auch recht gern.

milly

zitat marco:
ZitatUnd auf was soll die Klage lauten?
so weit ist Jonny79 doch noch garnicht.

er möchte soweit ich das verstanden habe, doch zunächst einmal erfahren, was für infos über ihn im umlauf sind.

nicht mehr und nicht weniger bisher.

und ich denke, daran gibt´s doch kaum was auszusetzen.

:evil:

Jonny79

@Marco: Das ist ein schwieriger Punkt. Die einen sagen z.B. es würden Wunder geschehen wenn sie ihrem bockigem SB ankündigen, sich an deren Teamleiter zu wenden, die anderen sagen das sei Quatsch, weil der Teamleiter die SBs ja indirekt zu eben solch einem Verhalten animiert hat. Da will ich auf jeden Fall noch andere Meinungen hören.

Meint ihr es hätte einen Sinn wenn ich erstmal anonym via Mail bei der Arge versuche abzuklären wie sie zur Akteneinsicht stehen?

Und nochmal: Ich will gegen nichts Wiederspruch einlegen oder ein Verfahren anstrengen für das ich die Infos will, ich will einfach nur wissen was die über mich gespeichert haben.
Ich bin arm, aber sexy!

DJ1980

Mal ganz davon abegsehen, das die die Seiten in den Akten durchnummerieren. (Sollte zumindest in einem ordentlichen JC so sein, bei meinem JC isses zumindest so, und ich habs auch nicht anders kennen gelernt in den Ämtern/Gerichten) Anhand dessen kann man schon sehr gut erkennen, ob zumindest bei der Akte in Papierform irgendwas fehlt!
Egal, was ich hier schreibe: Es handelt sich dabei niemals um eine Rechtsberatung, sondern Grundsätzlich nur um meine eigene Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.
Scheiß auf Dolce&Gabbana! Ich trage Smith&Wesson!

Banken sind gefährlicher als stehende Armeen
Thomas Jefferson

Marco*

Zitat von: Jonny79 am 17:13:45 Do. 02.September 2010
@Marco: Das ist ein schwieriger Punkt. Die einen sagen z.B. es würden Wunder geschehen wenn sie ihrem bockigem SB ankündigen, sich an deren Teamleiter zu wenden, die anderen sagen das sei Quatsch, weil der Teamleiter die SBs ja indirekt zu eben solch einem Verhalten animiert hat. Da will ich auf jeden Fall noch andere Meinungen hören.

Meint ihr es hätte einen Sinn wenn ich erstmal anonym via Mail bei der Arge versuche abzuklären wie sie zur Akteneinsicht stehen?

Quatsch.

Und SB ist Befehlsempfänger von Teamleiter und der wiederum von seinem Rudelführer und und und ...

ZitatUnd nochmal: Ich will gegen nichts Wiederspruch einlegen oder ein Verfahren anstrengen für das ich die Infos will, ich will einfach nur wissen was die über mich gespeichert haben.
Dann beantrage das und melde dich beim Datenschutz, wenn sie die gesetzte Frist verstreichen lassen.
Oder schick einen Rechtsanwalt vor. Das wirkt mitunter auch.

milly

also wenn es um innerämtliche querelen geht, stimme ich marco zu, da ziehst du immer den kürzeren...

es gibt ja den §61 sgb?, welchen es zu kippen gilt.

volle kraft voraus, wenn du beweisbares material hast. ansonsten forget it!

was interessiert dich überhaupt der klatsch und tratsch der henkerabteilung. glaubst du etwa, im "wahren leben" von deren gesabbel auf irgendeine art abhängig zu sein?

lass sie doch tratschen und ratschen was sie wollen. sie kämpfen auch nur um ihren job >:D



Carpe Noctem

Namd!

Wenn man sich den § 25 SGB X genauer ansieht, fällt auf dass im Falle eines laufenden Widerspruchsverfahrens die Akteneinsicht nicht verweigert werden darf. Also was tun wenn die ARGE sich nicht drauf einlassen will?

1.
Antrag auf irgendetwas Unsinniges stellen (Packung Kondome, Tube Nasensalbe, Fusspilzprophylaxe o.ä.)

2.
Ablehnungsbescheid abwarten (dauert nicht lange!) und sofort Widerspruch einlegen.

Voila! ;D

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Marco*

Wie ich kürzlich erfahren habe, kann ein Anspruch auf AE doch gerichtlich durchgesetzt werden (zur Not auch im Eilverfahren).
Zitat
2.
Ablehnungsbescheid abwarten (dauert nicht lange!) und sofort Widerspruch einlegen.
Glaube ja kaum, dass die einen Ablehnungsbescheid schreiben. Den Bescheid müsstest du dann notfalls auch einklagen (Untätigkeitsklage).

Alan Smithee

Uns würden die Ohren schlackern, wenn wir genau einsehen könnten, was die sonst noch für Daten von uns sammeln. Und da geht es mitnichten "nur" um berufliche Belange. Vor allem, wenn Maßnahmeträger ins Spiel kommen. Da wird eifrig notiert, ob Gisela Müller aufgeklebte Fingernägel hat, die Schuhe von Erwin Hinterhuber "abgelatscht" sind oder ob Fritz Brause ein Problem mit der Körperhygiene hat!

Da kann man so viel Akteneinsicht verlangen wie man will: in diese Akten lässt einen keiner Einsehen!

In einer dieser Maßnahmen, die zu Ehren ich besuchen durfte;  waren die "Dozenten" abgerichtet wie Schießhunde. In jeder Pause haben sie sich zu den Leuten gestellt und mit sooolchen Ohren zugehört, was die Leute untereinander privat geredet haben. Den Frauen (vor allem den Ausländerinnen) hat man ganz unauffällig auf die Hände geschaut, ob nicht jemand "Putzfrauenhände" hat, d.H. ob eine schwarz putzt oder in einer Küche aushilft. Sogar die Taschentuchmarke wurde ganz unauffällig in Augenschein genommen, ob sich ein Hartzie denn die echten "Tempos" leisten kann...egal was die Teilnehmer an Essen und Trinken mitgenommen haben: immer wurde die Marke ganz interssiert begutachtet. Auch von den Klamotten etc.

Mir kann keiner erzählen, dass man Einsicht darin bekommt...
...still dreaming of electric sheep...

Marco*

Das haben wir von der Wiedervereinigung. Ich war noch nie dafür, die Stasi-Leute freizulassen.  ;D

Carpe Noctem

Zitat von: Alan Smithee am 17:51:35 Mo. 06.September 2010
Vor allem, wenn Maßnahmeträger ins Spiel kommen.

Diese Geier wollen tatsächlich alles wissen, vor allem im sogenannten "Kompetenzcheck". Man muss aber nichts unterschreiben, dann schicken die einen sowieso wieder nach Hause, weil sie ohne unterschrift und Datenschutzentbindung oder wie dieser Schwachfug heisst, gar nicht abrechnen können. sie MÜSSEN dir aber sagen, dass die Unterschriften FREIWILLIG geleistet werden... Tja... ;D

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

SirTurbo

Hmm, ich dachte immer die sagen mann muss unterschreiben... obwohl man es gar nicht muss^^

Alan Smithee

Also ich bin ja schon in der "Anfangsphase" dieses ganzen Maßnahme-Unfugs herangezogen worden. Und damals war das so, dass wir gar nichts unterschreiben mussten. Man bekam einen netten Brief von der ARGE, in dem drinstand, dass man an der Maßnahme teilnehmen muss und bei nicht-Teilnahme sanktioniert wird! Begründet wurde dies mit der Mitwirkungspflicht.

Das mit dem Unterschreiben wurde erst viel später eingeführt, als den Dröhnpfeifen wohl rechtlich der Arsch auf Grundeis lief. So gesehen werden die einen Dreck tun, tatsächliche Akteneinsicht zu gewähren. Die Methoden sind "verfeinert" worden, aber schon damals hat man sehr schnell gesehen, was da eingeführt wird...
...still dreaming of electric sheep...

Carpe Noctem

Zitat von: SirTurbo am 19:54:31 Mo. 06.September 2010
Hmm, ich dachte immer die sagen mann muss unterschreiben... obwohl man es gar nicht muss^^

Überleg mal, was die wohl sagen, wenn bei einem den Verdingungsunterlagen (ja, die heissen so) entsprechenden Personalschlüssel pro SozPäd ~20.000,-- Euro p.a. als Reingewinn nach überschlagsmässigem Abzug aller Kosten erwirtschaftet werden. Sollen die dann wirklich sagen, die Unterschrift sei freiwillig? Mit einer einzigen kleinen Lüge gegenüber einem meisst ungebildeten Dukatenkacker ist so schnelles Geld verdient, da sagt doch keine Sau die Wahrheit >:D

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

Horst

Super interessant das Thema über Akteneinsicht. Das hat mich auch schon längere Zeit beschäftigt...

Nun aber ne blöde Frage von mir:

Wie teuer ist so etwas?

Wieviel Cent pro ausgehändigter Kopie muss man eigentlich bezahlen, um halbwegs zu wissen, was "Aktenkundig" ist???

Hier generell sämtliche Akteneinsicht in Kopie zu fordern ist wohl maßlos übertrieben.

Aus einem "Bauchgefühl" heraus schließe ich mich der Meinung an, dass man einen  Profi, sprich Datenschützer befragen sollte.

---------------------------------------
Kleiner Nachtrag:


..Oder setzt man sich gemütlich mit einem Sachbearbeiter hin und blättert freundlich durch die Ordner?...

Noch ne Frage: Hat jemand von Euch praktische Erfahrung mit dem Thema "Akteneinsicht" ?

Grüße :)
"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

Jonny79

Guten Tag!
Also ich hab am Montag mal anonym bei meiner Arge angerufen, wie das mit der Akteneinsicht geht. Die meinten ich solle ein formloses Schreiben ihnen vorbeibringen und das würde in Ordnung gehen. Hab ich dann am Dienstag gemacht und warten nun auf die Antwort. Was die Kosten pro Seite ausmacht ist schwer zu sagen, das Gesetz sagt lediglich die müssen angemessen sein und dürfen nicht abschreckend wirken. Es gibt offenbar bei manchen Behörden die Weisung das alles bis 20 Seiten kostenlos ist, aber das ist eben nicht verbindlich.
Ich bin arm, aber sexy!

Alan Smithee

Kosten??

Seit wann kostet die Akteneinsicht selbst etwas? Es sei denn, du beauftragst einen Rechtsanwalt...Ich denke, du meinst vielleicht die Kosten für Kopien, wenn du deine Akten kopiert haben möchtest?
...still dreaming of electric sheep...

Jonny79

Ich und Horst haben uns nur auf die Papierkopien bezogen, und da schätze ich mal ist man mit 10-15 Cent pro Seite dabei. Die reine Akteneinsicht selbst dürfte gratis sein, interessiert mich aber nicht sonderlich.
Ich bin arm, aber sexy!

Horst


Das "Problem" bei der Akteneinsicht ist ja, dass man einen konkreten Fall nachvollziehen möchte.

Und wo fängt man da an als Laie???
Ist der Weg zu einem Rechtsanwalt unumgäglich?

Ich denke nämlich, dass viele diesen Schritt aus nachvollziehbaren Gründen scheuen? ( Kosten im voraus  etc...)

Das mit dem Preis pro Kopie ist Nebensache, da sich viele Akten wohl über mehrere hundert Seiten erstrecken dürften und auch sämtlichst "unwichtigen" Briefwechsels beinhalten.

Wo also anfangen??...

Bisher bin ich nicht schlüssig fündig geworden auf meine Frage. Egal wo ich gesucht habe...

;)

"Der Tourist ist immer der andere" [Hermann Hesse]

Carpe Noctem

Zitat von: Horst am 09:30:38 Do. 09.September 2010
Hat jemand von Euch praktische Erfahrung mit dem Thema "Akteneinsicht" ?

Ja, von beiden Seiten.

Als ich bei der Verwaltung gearbeitet habe, musste die Akte immer vor der Akteneinsicht durch den Vorgesetzten kontrolliert werden, ob der Sachbearbeiter (oder Sozialarbeiter, wie ich) sie vorschriftsmässig geführt hat. Dann liess der Chef den Klienten einladen, in seinem Büro unter seinen Augen die Akte einsehen zu können. Alle Seiten wurden dazu eigens durchnummeriert und von ihm abgezeichnet. Der Terminvorlauf betrug ca. 2 Wochen. Alle unerwünschten Angaben wurden vorher säuberlich entfernt oder passend frisiert.

Bei der ARGE werden immer 2 Akten geführt, eine Leistungsakte und eine Integrationsakte.

Die Leistungsakte enthält die Berechnungen und Bewilligungsbescheide. Sie ist nur was für Mathematiker und Verwaltungswirte, interessante Angaben zur Person des Leistungsbeziehers enthält sie nie. Sie liegt in der Leistungsabteilung, welche zumeist vom früheren Sozialamt betrieben wird.

Die Integrationsakte ist spannender. Sie befindet sich im Aktenschrank des Fallmanagers, der für den Bereich angestellt ist, den früher das Arbeitsamt vertreten hat. Darin befinden sich die Unterlagen, die wir gerne sehen möchten! Das Anfertigen von Kopien unter den Augen eines Beistandes (Zeugen) verhindert wirkungsvoll, dass im Nachhinein an der Akte unbemerkt herumgepfuscht werden kann. Nur so hat man eine Garantie dafür, dass die Akte vorschriftsmässig geführt ist. Sollte sie unzulässige Wertungen seitens des Fallmanagers enthalten, kann dieser wegen Befangenheit gem. § 17 SGB X abgelehnt werden.

Noch ein interessantes Feld sind die Vermerke in der Datenbank. Es ist das unabdingbare Recht eines jeden Bürgers, die über ihn von der Behörde angefertigten Vermerke ausgehändigt zu bekommen. Hierbei wird nur ein Ausdruck am Rechner gefertigt und der ist immer kostenlos. In Gegenwart eines Beistandes erhält man den Ausdruck stets ohne Murren und Knurren :) Es gilt hinsichtlich unzulässiger Wertungen das gleiche wie für Vermerke in der Papierakte.

Ein Fallmanager der z.B. schreibt, sein "Kunde" lege der ARGE gegenüber eine ablehnende Haltung an den Tag oder zeige keine Motivation zur Arbeitsaufnahme, bekommt einen 17er vom Allerfeinsten und eine Fachaufsichtsbeschwerde wegen Willkür hinterdrein. Ein Kumpel von mir hat einen FM abgesägt und der neue darf nur noch schreiben, "Kunde fragt nach Arbeit" ;D

Grüsse - CN
Art. 1 GG: "Die Menschenwürde steht unter Finanzierungsvorbehalt"

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