Sozialgericht-stoppt-ruckwirkende-Beitragsforderungen-der-Sozialversicherer

Begonnen von unkraut, 23:20:55 Mo. 19.Dezember 2011

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unkraut

http://www.der-personaldienstleister.de/sozialgericht-stoppt-ruckwirkende-beitragsforderungen-der-sozialversicherer-experten-rufen-cgzp-anwender-zum-widerstand-auf/2519.html

Genau heute vor einem Jahr (14.12.2010) hat das Bundesarbeitsgericht den Beschluss zur Tarifunfähigkeit der CGZP-Tarifgemeinschaft als Spitzenorganisation für die Gegenwart bzw. Zukunft verkündet. Während zwischenzeitlich viele Arbeitsgerichte über Equal-Pay-Klagen von Zeitarbeitnehmern – auch für die Vergangenheit – entschieden bzw. diese Prozesse ausgesetzt haben, ist erst jetzt die erste sozialgerichtliche Entscheidung hierzu ergangen.
Das Sozialgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 18.11.2011 die Pflicht zur Zahlung von rückwirkenden Beitragsnachforderungen zur Sozialversicherung als derzeit unbegründet angesehen und die aufschiebende Wirkung des Beitragsbescheids der Deutschen Rentenversicherung angeordnet.
Diese Entscheidung dient, wie die Experten betonenen, nicht nur für das im Verfahren vor dem Sozialgericht Hamburg mit über 200.000 Euro Beitragsnachzahlung betroffene Unternehmen, sondern für alle anderen Unternehmen, die in der Vergangenheit CGZP-Tarifverträge angewandt haben, als Rettungsanker.

Sozialgerichtsbeschluss als Rettungsschirm – Experten raten zu Eilanträgen
Nachdem der von vielen betroffenen Unternehmen erhoffte ,,Rettungsschirm" vor den Arbeitsgerichten bzw. dem  Bundesarbeitsgerichts zur Frage der Tarifunfähigkeit der CGZP bzw. der Nichtigkeit deren Tarifverträge in der Vergangenheit bisher ausblieb, hat ihn nun das Sozialgericht Hamburg  aufgespannt. – Es sei nun, so die Experten zur CGZP-Tarifunfähigkeit.de Sache der ehemaligen CGZP–Tarifanwender, Widerstand zu leisten, wozu sie dringend raten.
Jedes Unternehmen soll – so die Experten – unabhängig von deren Liquidität Widerspruch gegen Beitragsnachforderungsbescheide der DRV einlegen und gleichzeitig gerichtlichen (Eil-)Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einreichen, um sich der unberechtigten Zahlungspflicht zu erwehren.

Sozialgericht Hamburg mit klarer Absage an Beitragsnachforderungen
Tatäschlich hat die 51. Kammer des Hamburger Sozialgericht mit Beschluss vom 18.11.2011 (Az.: S 51 R 1149/11 ER) sehr klar und unmissverständlich in Anlehnung an die vielen arbeitsgerichtlichen Aussetzungsbeschlüsse klargestellt, dass "mit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes vom 14.12.2010 die Tarifunfähigkeit der CGZP nur gegenwartsbezogen festgestellt" wurde und "ernstliche Zweifel bestehen, ob die auf der Basis eines mit der CGZP abgeschlossenen Tarifvertrages beschäftigten Leiharbeitnehmer gegenwärtig aufgrund einer Tarifunfähigkeit der CGZP einen höheren Entgeltanspruch haben, auf welchen Sozialversicherungsbeiträge für die Vergangenheit nach zu erheben sind."

Wie auch die Experten zum Thema CGZP-Tarifunfähigkeit darlegen, ist die Entscheidung richtig und bestätigt die für alle Gerichte und Behörden zwingende Bindung an die nur durch rechtskräfige Entscheidungen feststellbaree Wirksamkeit von Tarifverträgen, sowie das bis dahin notnwendige Abwarten bzw. die Pflicht zur Aussetzung entsprechend § 97 Abs. 5 Arbeitsgerichtsgesetz, das die verfassungsrechtlichen Garantie der Kollalitionsfreiheit sowie der Tarifautonomie zur Grundlage hat.

ZitatDiese Entscheidung dient, wie die Experten betonenen, nicht nur für das im Verfahren vor dem Sozialgericht Hamburg mit über 200.000 Euro Beitragsnachzahlung betroffene Unternehmen, sondern für alle anderen Unternehmen, die in der Vergangenheit CGZP-Tarifverträge angewandt haben, als Rettungsanker

  Da ist er endlich  , der Rettungsanker
Noch Fragen Hauser ? Ja Kienzle , wer ist eigentlich Unkraut ?

Wir wagen es nicht weil es schwierig ist sondern es ist schwierig weil wir es nicht wagen .

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