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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Infos + Urteile für Erwerbslose + Arbeitende => Arbeitsrecht => Thema gestartet von: dagobert am 10:06:18 Di. 06.September 2022

Titel: Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung gerechtfertigt
Beitrag von: dagobert am 10:06:18 Di. 06.September 2022
ZitatKündigung wegen schlechter Arbeitsleistung gerechtfertigt

Wer nicht genügend Leistung in der Arbeit bringt, kann deshalb nicht gekündigt werden? Doch! Leistet ein Arbeitnehmer ein Drittel weniger in seinen Aufträgen als die vergleichbaren Kollegen, so ist die Kündigung rechtmäßig – so das LAG Köln.

[...]
LAG Köln (03.05.2022)
Aktenzeichen 4 Sa 762/21
https://www.bund-verlag.de/betriebsrat/aktuellesbr~Kuendigung-wegen-schlechter-Arbeitsleistung-gerechtfertigt~.html
Titel: Aw: Kündigung wegen schlechter Arbeitsleistung gerechtfertigt
Beitrag von: Onkel Tom am 11:22:15 Di. 06.September 2022
Zitat aus dem Artikel :

Zitat..
Der Arbeitgeber führte eine Tabelle über den Zeitraum von knapp einem Jahr mit Aufstellung der monatlichen Arbeitsergebnisse des Kommissionierers sowie im Vergleich dazu, die der vergleichbaren Kolleg:innen an. Der niedrigste Wert des Kommissionierers lag bei 61,37%, der höchste bei 82,75%. Alle vergleichbaren Kolleg:innen erreichten einen Wert von 111 – 118%. Wegen der schlechten Arbeitsleistung sprach der Arbeitgeber dem Kommissionierer die Kündigung aus.
..

Das klingt ja wie ein professionelles Verheizungskonzept von
Arbeitskräften, die sich unter dem Deckmantel "Teilakkort" kaputt
machen sollen, um gegenseitig konkurieren zu können.

Äh was ? Da muss sofort die gelbe Fahne gehisst werden, zumal
solidarisches zusammenwirken der Belegschaft im Vorfeld vergiftet
und schwächeln strafbar erscheint..  >:(