Bei Verzicht auf Sozialleistungen keine Befreiung von Rundfunkgebühren

Begonnen von dagobert, 19:54:11 Do. 23.März 2023

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dagobert

ZitatDie Härtefallregel des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV ist nicht verfassungskonform dahin auszulegen, dass ,,Einkommensschwäche" bei einem freiwilligen Verzicht auf den Bezug von Sozialleistungen des Katalogs des § 4 Abs. 1 RBStV einen besonderen Härtefall im Sinne der Norm begründet.

Eine solche Normdeutung hält sich nicht mehr innerhalb der Grenzen der Gesetzesauslegung durch die Gerichte, die auch für die normerhaltende verfassungskonforme Auslegung insbesondere von Billigkeitsregelungen Geltung beanspruchen.

Beim Regelungsgefüge der § 4 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 1 RBStV handelt es sich für die Gruppe der freiwillig auf Sozialleistungen verzichtenden Beitragspflichtigen nicht um eine Typisierung im eigentlichen Sinn einer schematisierenden Erfassung des Lebenssachverhaltes, sondern um eine besondere Mitwirkungsobliegenheit bei der Sachverhaltsaufklärung, die alle Beitragspflichtigen gleichermaßen trifft.
https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/document.phtml?id=6944
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen, 01.03.2023, 5 A 104/22

Volltext:

https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/22A104.U01.pdf
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Soso (kotz)

Da soll der "Kleinunternehmer", der weniger Geld zum Leben hat wie ein
H4-Empfänger Bürgergeld oder Sozi berantragen, um sich von der Rundfunk-
beühr befreien zu lassen ?

Interesannt fünde ich die Begründungen zum Verzicht auf SGB-Leistungen.

Was "zumutbar" ist, steht wohl auf einem anderen Blatt, was die Richterschaft
wohl schlecht nachvollziehen können oder wollen, was für Selbständige,
Abhängigkeit zum JC zu bedeuten hat.

Fraglich ist jedoch die Differenz des Verzicht.

Und da hätte ja eine Krähe auf das Auge der anderen picken müssen, um
"Zumutbarkeit" als "wichtigem Grund" an zu erkennen..  >:(

Alledings habe ich den Sinn im 19.ten Absatz des Urteil nicht verstanden.
Hätte er auf Grund seines Verzicht auf SGB-Leistungen ein "Extra-Antrag"
stellen müssen ?

Na hoffentlich kommen weitere Instanzen doch noch dazu, das es hierbei um
Ungleichstellung handelt, anhand es um nicht erhobenen Anspruch auf
SGB-Leistungen ankommt. Kack Normierungen..
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Zitat von: Onkel Tom am 23:43:36 Do. 23.März 2023Alledings habe ich den Sinn im 19.ten Absatz des Urteil nicht verstanden.
Hätte er auf Grund seines Verzicht auf SGB-Leistungen ein "Extra-Antrag"
stellen müssen ?
Nein, das ist nur die Ausführung zum Inhalt der Rechtsgrundlage, die im Streit steht.
Den Antrag auf Befreiung wegen Härtefall hat er ja gestellt.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

Onkel Tom

Ah ok.. Naja, villeicht macht sich noch ein Anwalt ran und übersetzt es
für jederman verständlich.. Ist ja viel §-Salat darin vertreten  ;)

So wie ich das verstanden habe, bleibt nur noch die Rückfrage beim
Bundesverfassungsgericht über, um die Voraussetzungen zur Befreiung vom
Einkommen statt vom SGB-Leistungsbezug abhängig zu machen.

Jo, das erkläre mal in einer Elo-Ini.. Ungläubige Augen schauen dann genau
so wie das Gedöns mit der "Bettlägerichsbescheinigung".

Dieses Urteil betrifft anbei Soloselbständige etc. und da könnte Study
doch mal schnuppern, ob sich weitere Instanzen lohnen..

Gibt ja viel Mechanismus vom JC gegen "Kleinunternehmertum". Das Problem
Soloselbständige klagen zu wenig. Sowas bekam ich schon 2009 zu hören.

Aber der Versuch und "Aufklärung" finde ich vom Kläger ok  ;)
Eine erfolgreiche Weiterverfolgung, könnte für Soloselbständige eine
"fette Sau geschlachtet" werden.. Tut Euch zusammen  :D 
Lass Dich nicht verhartzen !

dagobert

Meiner Ansicht nach betrifft dieses Urteil nicht nur Soloselbständige, sondern alle die aus irgendeinem Grund keinen Antrag beim JC/Sozialamt stellen wollen.
"Sie haben die unglaubwürdige Kühnheit, sich mit Deutschland zu verwechseln! Wo doch vielleicht der Augenblick nicht fern ist, da dem deutschen Volke das Letzte daran gelegen sein wird, nicht mit ihnen verwechselt zu werden."
Thomas Mann, 1936

tleary

ZitatEine solche Normdeutung hält sich nicht mehr innerhalb der Grenzen der Gesetzesauslegung durch die Gerichte, die auch für die normerhaltende verfassungskonforme Auslegung insbesondere von Billigkeitsregelungen Geltung beanspruchen.
Ein normaler Mensch außerhalb des Jusitzbereichs versteht sowas auch gar nicht. Deshalb bin ich für die aleatorische Demokratie. Damit 'mal wieder ganz normale Menschen an den Hebeln der Macht rumstellen dürfen, und dabei als Endergebnis Gesetze rauskommen, die in einer Sprache verfasst sind, die jedermann versteht.
»Wir wissen, so wie es ist, kann es nicht weiter gehen. Aber es geht weiter.«
(Autor unbekannt)

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