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Krank => Mobbing => Thema gestartet von: Kunta am 14:10:41 So. 20.November 2016

Titel: Kann Mobbing auch nach über 21 Jahren noch schaden? Arbeitszeugnis Behörde
Beitrag von: Kunta am 14:10:41 So. 20.November 2016
Hallo zusammen,

ich bin derzeit  in der mißlichen Lage mich bewerben zu müssen, weil im elterlichen Familienunternehmen - auch aufgrund von Streitigkeiten mit meinen 3 Miterben, und Geschwistern (wir reden nicht mehr miteinander) - alles am Zusammenbrechen ist.

Ich befürchte durch deren Sturheit sogar Schulden für uns alle bzw. soziales Aus für mich, denn die endgültige Auflösung des Unternehmens ist kein Thema, man will "es weiterlaufen" lassen, auch wenn es vorübergehend stillgelegt ist - was so, lt. Steuerberater, eigentlich nicht geht.

Teil des Unternehmens ist ein riesiges Grundstück von 3000 m² (ehemaliges Campingareal) sowie ein dazugehöriges Eigenheim, auch riesig, was natürlich Kosten verursacht (man glaubt nicht wie schnell 15.000 Euro weg sind wenn man davon ein Unternehmen unterhalten soll, dass keine Einkünfte mehr hat) - und der Steuerberater sowie das Finanzamt haben sich noch nicht einmal gemeldet, aus Rücksicht auf die schwer demente Ex-Chefin, und Betreiberin des Campingplatzes - meiner Mutter.

Ich gehe jetzt meinen Weg, da mir alles zuviel wird - sogar soviel, dass ich deswegen in psychiatrisch-psychotherapeutischer Behandlung wegen einer mittelschweren Depression bin, aber sorry, ich schweife ab.

Eigentlich wollte ich fragen, ob einem ein Arbeitszeugnis, dass 1995 ausgestellt wurde, und aufgrund von Mobbing/meiner Eigenkündigung darauf, mir ein Leben lang schaden kann - Ich erhielt es von einer, heute längst pensionierten, Personalleiterin des hiesigen Landratsamtes ausgehändigt, und mir war sein negativer Wert damals so nicht bewußt - mit 25 Jahren, jung und dumm wie ich damals war. Ich wollte sowieso noch einmal ein Studienversuch starten, da ich die Fachhochschulreife hatte, was ich, dummer Weise, auch durchblicken ließ. Die Frau stellte mir daraufhin das Zeugnis aus, und meinte, dass, nicht einmal fünf Monate, eigentlich zu kurz wären um mich zu beurteilen, aber sie würde schon dafür sorgen, dass ich nie wieder im ÖD eine Anstellung erhalte.

Ich beließ es dabei, weil ich ein BWL-Studium im Kopf hatte (was aber auch nix wurde, da ich meine Lernfähigkeit überschätzt habe - vom Hauptschüler zum BWL-Absolventen, wäre ich Abiturient kein Problem...aber so...)

Tja, letztes Jahr war ich, wegen obiger Misere im elterlichen Familienunternehmen, am Bewerben, auch in Zeitarbeit, und dort traf ich auf eine Mitarbeiterin, die das Zeugnis sah, und meinte, die gute Frau X vom Landratsamt - abwertend, da auch sie nicht mehr auf ihrem Beruf als Verwaltungsfachangestellte arbeitet - seit Frau X dort war. Tja, ich wußte damals bereits, dass die gute Frau X mir ein total negatives Zeugnis ausgestellt hat, aber nicht, dass die sprichwörtlich dafür bekannt war - auch bei anderen Ex-Angestellten des hiesigen Landratsamtes.

Unternehmen kann ich leider nichts mehr, da die Frau X längst pensioniert ist, aber was soll ich tun? Das Zeugnis beim Bewerben einfach weglassen?

Auch eine Arbeitsamtsmitarbeiterin meinte - letzten Freitag - das das Zeugnis sehr schlecht wäre - aber wie bereits erwähnt, man muss es beim Bewerben angeben.

Soll ich es kommentarlos dazulegen, und beim Vorstellungstermin das Mobbing damals erwähnten, oder, wie ein Bewerbungsratgeber schreibt, "die Chemie hat nicht gestimmt worauf ich...."? Guter Rat für einen Ratlosen?

Gruß
Kunta
Titel: Re:Kann Mobbing auch nach über 21 Jahren noch schaden? Arbeitszeugnis Behörde
Beitrag von: mousekiller am 17:18:15 So. 20.November 2016
Arbeitszeugnisse lege ich nur auf ausdrücklichen Wunsch vor. Sind diese allerdings älter als 10 Jahre - weg damit. Ich denke mal, du kannst es bedenkenlos unterschlagen nach der langen Zeit.