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Ämterstress - Fragen, Antworten und Erfahrungen => Andere Themen => Rente => Thema gestartet von: Wilddieb Stuelpner am 17:00:56 Do. 30.Juni 2005

Titel: Eigenverantwortung in der Altersvorsorge - Privatisierung der Rente - "Brüning 2010"
Beitrag von: Wilddieb Stuelpner am 17:00:56 Do. 30.Juni 2005
Junge Welt: »Brüning 2010« (http://www.jungewelt.de/2005/06-30/003.php)

Reinhard Jellen, 30.06.2005

Die Bundesregierung propagiert die Unausweichlichkeit einer Privatisierung der Rente. Parallelen zum Abbau des Sozialstaats in der Weimarer Republik sind dabei unübersehbar

Je augenscheinlicher Parallelen der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Debatten zu denen der späten Weimarer Republik werden, desto mehr wird eine öffentliche Diskussion über die politischen Strategien der zwanziger und dreißiger Jahre verdrängt. Dabei fand hier unter dem Schlagwort »Produktionspolitik« ein radikaler Abbau der sozialstaatlichen Elemente der Weimarer Republik statt. Das Tarifwesen wurde gelockert, Steuern und Löhne gesenkt, es kam zu einer indirekten Subventionierung der Wirtschaft durch beständige Steuererleichterungen, während den Lohnabhängigen in zunehmenden Maßen alleine die Finanzierung der Sozialsysteme aufgebürdet wurde – Strategien zugunsten der Arbeitgeber, die unseren Ohren vertraut klingen müssen. Allerdings zeitigten diese Vorgehensweisen in letzter Konsequenz fatale Folgen weltweit, und es ist nicht einzusehen, warum gerade diese Erfahrungen heutzutage zur Beurteilung ähnlicher Tendenzen in der Gegenwart nicht herangezogen werden sollten. Auch wenn sich geschichtliche Ereignisse wie die Konsequenzen aus der Wirtschaftspolitik Heinrich Brünings nicht eins zu eins auf die aktuelle politische Situation übertragen lassen, ist ein Blick in die Geschichte mitunter aufschlußreich und manchmal – wie im Hinblick auf die propagierte Unausweichlichkeit der Reprivatisierung der Rente – sogar brisant.

Am 18. November 2002 löste der ehemalige Finanzminister und SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine in der Bild-Zeitung mit der Kolumne »Die Wiedergeburt Heinrich Brünings« einen Eklat und damit ein großes Rauschen im Blätterwald aus. Wie bekannt, bemerkte er in der Kolumne Übereinstimmungen zwischen der prozyklischen Wirtschaftspolitik des Reichskanzlers der Weimarer Republik und der Gerhard Schröders, was damals Politiker wie Olaf Scholz und Historiker wie Manfred Funke dazu bewog, den Vergleich eines unfreiwilligen Wegbereiters Hitlers mit dem sozialdemokratischen Bundeskanzler für grundsätzlich absurd zu erklären.

Interessanter als die Fixierung auf eine der am unglücklichsten agierenden Politikerpersönlichkeiten am Ende der Weimarer Republik ist es jedoch nachzuverfolgen, welche Entwicklungswege verschiedene sozialstaatliche Komponenten in der deutschen Geschichte nahmen, und zu untersuchen, wie diese sich bewährt haben. Unser besonderes Augenmerk wird hier dem Werdegang der deutschen Rentenfinanzierung gelten.

Das Rentensystem, wie es von Bismarck eingeführt wurde, war laut Alexander Brunner1 eine Mischform aus einem überwiegenden Kapitaldeckungs- (»Anwartschaftsdeckungsverfahren«) und einem ergänzenden Umlageverfahren, dem sogenannten »Zeitabschnittsdeckungsverfahren«, dessen Beitragssätze für einen gewissen Zeitraum (z. B. bei Bismarck zehn Jahre) so bestimmt waren, daß sie in der Lage sein sollten, die Leistungen abzudecken und eine Reserve zu bilden, damit etwaige Schwankungen im Leistungsbezug ausgeglichen werden konnten.

Dabei ist für das kapitalgedeckte Verfahren kennzeichnend, daß es vom Bezieher selbst im voraus finanziert wird und von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig ist. Das Umlageverfahren ist hingegen an den sogenannten »Generationsvertrag« gekoppelt (d.h., die arbeitende Generation finanziert direkt die in Rente Lebenden) und hängt daher von der Lohnentwicklung ab. Egal ob umlage- oder kapitalfinanziert, stets sind die Rentenzahlungen an die konkrete Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft gekoppelt; diese stellt für den Rentenversicherten indes immer ein Risiko dar, wobei sich aber das Kapitaldeckungsverfahren gebenüber dem Umlageverfahren als anfälliger erwiesen hat.

So kam es nach dem Ersten Weltkrieg zu einer Inflation und Hyperinflation, welche ab 1923 mit Verfall des Geldwertes die Rentenbezüge praktisch wertlos machte. Daraufhin wurden, um überhaupt noch Renten ausbezahlen zu können, die Komponenten der Rentenversicherung umgedreht: Das bis dato vorherrschende Kapitaldeckungsverfahren wurde als tragende Säule des Rentensystems durch das Umlageverfahren abgelöst. Die Bürokratie des Reichsarbeitsministeriums, die sich übrigens bis in die Hitlerzeit halten konnte, gab aber den Kampf gegen das Umlageverfahren nie auf und versuchte, diese immer wieder durch das Anwartschaftsdeckungsverfahren zu ersetzen.

1929 wurde die Finanzlage der Rentenversicherung – wie der Historiker Martin Geyer schreibt – mit »prophetischer Kühnheit« bis in das Jahr 1977 hoch gerechnet und ab diesem Zeitpunkt Verluste beim Umlageverfahren vorausgesagt. Bei dieser Vorhersage, die als Argument für das Kapitalverfahren diente, wurde jedoch die aktuell wirtschaftlich stagnierende Situation in die Zukunft weiter festgeschrieben und nicht einberechnet, daß diese unter den Bedingungen wirtschaftlicher Prosperität irrelevant werden mußte.

Brünings Notverordnungen

Unter den Bedingungen der damaligen Weltwirtschaftskrise waren jedoch die Grundlagen der Rentenversicherung tatsächlich dem Zusammenbruch nahe. Denn in den Jahren 1929 bis 1932 war aufgrund von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Lohnsenkung ein deutlicher Rückgang der Beitragseinnahmen um vierzig Prozent zu beobachten. Heinrich Brüning, ein Zentrumspolitiker, der nach dem Rücktritt des Sozialdemokraten Hermann Müller die Regierungsgeschäfte übernahm und durch eine einseitige Ausrichtung auf Arbeitgeberinteressen die krisengeschüttelte Wirtschaft wieder voran bringen wollte, reagierte auf diese Situation, indem er die Rentenleistungen weiter minderte und ihre Anspruchsvoraussetzungen verschärfte. Weitere Forderungen des Reichsverbandes der Deutschen Industrie (RDI), die Heinrich Brüning u. a. per Notverordnung durchsetzte, waren die Anhebung der Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung, Zwangsgebühren für Krankenscheine, Beteiligung an Arzneimittelkosten, Verringerung der Höhe und Bezugsdauer von Arbeitslosenhilfe, staatlich verordnete Senkung der Löhne in der Berliner Metallindustrie um acht Prozent und der Beamtengehälter und -pensionen um sechs Prozent, Reduzierung der Grund- und Gewerbesteuern, Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer, Streichung der Arbeitslosenunterstützung um zehn Prozent und der Löhne, Gehälter und Renten der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst um acht Prozent.

Das Ergebnis der prozyklischen Brüningschen Politik waren sechs statt vier Millionen Arbeitslose und Hitler ante portas. Im NS-Faschismus wurde die restriktive Rentenpolitik von den Behörden trotz der sich verbessernden konjunkturellen Lage fortgesetzt. So erschreckte man 1933 die Bevölkerung mit einem errechneten Fehlbetrag von 20 Milliarden Reichsmark in der Arbeiterversicherung, obwohl nach Alexander Brunner der »Bankrott der Sozialversicherung (...) mehr ein medial aufgebauschter (...) als ein tatsächlicher war«; daraufhin leitete man im Dezember 1933 mit dem »Sanierungsgesetz« eine »Rückkehr zum Anwartschaftsdeckungsverfahren« ein (Klaus Teppe)2.

Die komplette Einführung des Anwartschaftsdeckungsverfahren scheiterte aber 1937 mit dem »Gesetz über den Ausbau der Rentenversicherung«, weil die Ausgleichszahlungen der Reichskasse dafür nicht reichten. Im Laufe des Zweiten Weltkrieges setzten die Nazis die Vermögensbestände der Sozialversicherungsträger u. a. für die Rüstung ein, was zur Folge hatte, daß die Sozialversicherung nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ruiniert war.

Die historischen Erfahrungen zusammenfassend, konstatiert Alexander Brunner, »daß Finanzierungsverfahren, die auf Kapitaldeckung aufbauen, bei wirtschaftlichen Krisen schnell ihrer Basis beraubt werden können. Vermögen, die innerhalb von Jahrzehnten aufgebaut werden, können innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums massiv an Wert verlieren bis hin zur völligen Wertlosigkeit. (...) Beobachtet man die Entwicklung von Grundrente und Teuerungszulage (= Kapitaldeckung und Umlagefinanzierung) während der deutschen Inflation, so wird deutlich, daß gerade im Fall von Währungskrisen eine Anpassung durch eine dynamisierte Pension auf Basis eines Umlageverfahrens der Kapitaldeckung überlegen ist.«

Haltloses Horrorszenario

Es ist also festzuhalten, daß das Kapitaldeckungsverfahren in Deutschland bereits zweimal eingeführt wurde und zweimal wieder durch das Umlageverfahren ersetzt werden mußte, weil es nie richtig funktionierte: Nach der Hyperinflation war die Basis für eine Kapitaldeckung durch den Geldwertverfall vernichtet und nach dem Zweiten Weltkrieg war der Kapitalstock durch die Rüstungsfinanzierung buchstäblich in Rauch aufgegangen.

1957 wurde von der Adenauer-Regierung das von den »Rentenexperten« so ungeliebte reine Umlageverfahren mit dem »dynamisierenden Faktor« der Lohnentwicklung als Richtwert eingeführt. Dieses wurde im großen und ganzen in dieser Weise weitergeführt, bis mit der »Riesterrente« wieder massiv der Umstieg in die privatfinanzierte Rente propagiert wurde.

Begründet wurde dieser Schritt mit einer Prognose der Bevölkerungsentwicklung für das Jahr 2050, anhand welcher das Horrorszenario einer »Vergreisung der Republik« entworfen wurde. Dabei wurden aber recht zweifelhafte Annahmen und Prognosen als vermeintlich unumstößliche Tatsachen angenommen.

Allein der Zeitraum der Prognose bis 2050 stellt einen großen Unsicherheitsfaktor in dieser Kalkulation dar. Das ist, als ob die Regierung Adenauer 1955 Prognosen über das Jahr 2005 angestellt und dementsprechend den Pillenknick, die Wiedervereinigung und den Zuzug von Gastarbeitern und Aussiedlern übersehen hätte! Außerdem propagiert die Bundesregierung Vollbeschäftigung (es wird ja öffentlich über Einwanderungsgesetze spekuliert, um den künftigen Arbeitskräftemangel zu kompensieren!), eine komplette Integration der Frauen in den Arbeitsmarkt und ein Ansteigen der Konjunktur für die Zukunft; von ihrem Standpunkt aus ist daher eigentlich nicht einzusehen, weshalb das Umlageverfahren an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit gelangt sein soll.

Zumal, wenn man Faktoren wie die anhaltend hohe Belastung der Sozialkassen mit den Kosten der Wiedervereinigung oder die künftige Produktivitätsentwicklung und die technologische Entwicklung mit in Betracht zieht – es sei denn, man traut seinen eigenen Aussagen nicht und nimmt die statistischen Daten nur als Vorwand, um einen weiteren Pfeiler des sozialen Sicherungsnetzes zu privatisieren, um den Versicherungen neue Profitmöglichkeiten zu eröffnen.

Selbstverständlich gibt es keine Notwendigkeit, daß sich nun mit der Neoliberalisierung von Wirtschaft und Politik die gesellschaftlichen Ereignisse nach dem Modell Brüning wiederholen müssen. Daß man aber zu Zeiten einer sich aktuell verschärfenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Krise genau auf die Wirtschafts- und Sozialpolitik zurückgreift, die sich in einer schwierigen Situation als kontraproduktiv erwiesen und damit weiter zur Destabilisierung der Weimarer Republik beigetragen hat, durch geballte Medienmacht mit größter Breitenwirkung und Intensität als alternativlosen Ausweg und der Weisheit letzten Schluß hinstellt, gibt doch zu einiger Verwunderung Anlaß.

Und vielleicht ist für das deutsche Rentensystem immer noch gültig, was der Historiker Hans Günter Hockerts zur Rentenpolitik der Weimarer Republik und Nazizeit geschrieben hat: »Es handelt sich hier um eine etwas verzwickte Materie, die aber genauer analysiert werden muß, will man (...) nicht (...) einen Sachzwang konstatieren, wo in Wirklichkeit eine alternativfähige und im Endergebnis zu Lasten der damaligen Sozialrentner gehende Entscheidung vorlag.«3

Mit ähnlichen Argumenten wie in Deutschland wird übrigens derzeit auch in den USA für eine »umfassende Reform des Rentensystems« geworben. Dort sagt die Regierung Bush einen Kollaps der umlagefinanzierten Rente für das Jahr 2042 voraus. Im Gegensatz aber zu den deutschen Rentenreformern wird sich hier nicht hinter dem demographischen Diskurs versteckt, sondern direkt mit dem ideologischen Nebeneffekt argumentiert. Denn mit einer kapitalgedeckten Rente würde das Bedürfnis der Lohnabhängigen nach Existenzsicherung an die Steigerung der Kapitalrendite gekoppelt. Die private Rente stellt also nicht nur ein riesiges Geschäft für die Versicherungen dar, sondern bietet auch eine günstige Gelegenheit, den Neoliberalismus noch weiter in die Gehirne der Menschen zu prügeln.

1 http://www.lifeskills.at/zusammenbruchrentensystem.html#4.2.%20Krise%20 (http://www.lifeskills.at/zusammenbruchrentensystem.html) und

2 Klaus Teppe, Zur Sozialpolitik des DrittenReiches am Beispiel der Sozialversicherung, in: Archiv für Sozialgeschichte 17 (1977), S. 195-250, hier 197-296.

3 Hockerts, Hans Günter: Sicherung im Alter.Kontinuität und Wandel der gesetzlichen
Rentenversicherung 1889-1979. In: Conze, Werner und M. Rainer Lepsius (Hrsg.): Sozialgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Beiträge zum Kontinuitätsproblem. S.
306-308.

»Denkschrift des Reichsverbandes der Deutschen Industrie« vom 2. Dezember 1929 (Auszug)

Nach dem New Yorker Börsencrash im Jahre 1929 gab der »Reichsverband der Deutschen Industrie« (RDI) ein Bulletin heraus, das sich bis in die Formulierungen hinein liest, als ob es erst vor einiger Zeit von den Strategen der im Bundestag vertretenen Parteien ausersonnen wurde:

»Leitsätze für die Umstellung der deutschen Wirtschaftspolitik«

* A. Kapitalbildung.

1. Ausgangspunkt für alle Maßnahmen der Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik ist unter den für die deutsche Wirtschaft gegebenen Umständen die Förderung der Kapitalbildung. Sie ist die Voraussetzung für die Steigerung der Produktion und liegt daher im Interesse aller Schichten des deutschen Volkes.

2. Die verschiedenen Möglichkeiten der Kapitalbildung müssen nach ihrem volkswirtschaftlichen Nutzen abgewogen werden. Die Beantwortung der Frage, wo am zweckmäßigsten Kapital zu bilden und wie es zu verwenden ist, hat auf Jahre hinaus entscheidende Bedeutung. (...).

4. Die Unternehmungen müssen über die Sicherung der Rentabilität hinaus Eigenkapital bilden können.

Die deutsche Wirtschaft muß von allen unwirtschaftlichen Hemmungen befreit werden. Die Vorbelastung der Produktion durch Steuern ist auf das unumgänglich notwendige Maß zurückzudämmen.

* B. Staat und Wirtschaft.

1. Die Eingriffe des Staates in die Wirtschaft finden ihre Grenze in der grundsätzlichen Anerkennung der Gewerbefreiheit.

2. Die Betätigung der öffentlichen Körperschaften im Wirtschaftsleben muß sich auf die Aufgaben beschränken, die von der Individualwirtschaft nicht erfüllt werden können und sollen.

3. Soweit Unternehmungen der öffentlichen Hand überhaupt berechtigt sind, müssen sie grundsätzlich in privatwirtschaftlicher Form betrieben werden. Sie dürfen bei der Finanzierung und Besteuerung nicht bevorzugt werden. Sie haben unter den gleichen Bedingungen zu arbeiten wie die Privatwirtschaft.

4. Die Zwangsbewirtschaftung der Wohnungen und gewerblichen Räume durch die Wohnungsämter, die einen wesentlichen Teil der unproduktiven Ausgaben beansprucht, ist beschleunigt abzubauen...

5. Die Kartelle sind notwendige und volkswirtschaftlich anerkannte Organisationsmittel der heutigen Wirtschaftsordnung. Zu fordern ist:

a) die Abgrenzung der privatrechtlichen von der öffentlich-rechtlichen Seite der Kartellaufsicht und ihre Handhabung nach rein wirtschaftlichen, nicht politischen Gesichtspunkten;

b) die Beschränkung der öffentlichen Eingriffe auf dringende Fälle von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung;

c) die Gewährleistung der notwendigen Bewegungsfreiheit und die Wahrung der Vertragstreue und Rechtssicherheit;

d) die Schaffung einer Berufungsinstanz für Urteile des Kartellgerichts.

* C. Sozialpolitik.

Die materiellen Ansprüche der Sozialpolitik an die Wirtschaft müssen sich in den Grenzen der Leistungsfähigkeit und Entwicklungsmöglichkeit der Wirtschaft halten. Nur dann ist die Erfüllung der sozialen Aufgaben für die Dauer gesichert; die wirtschaftliche Produktivität ist die Quelle sozialer Leistungen. Aus dieser Erkenntnis fordern wir in Übereinstimmung mit der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände eine Reform:

1. der Sozialversicherungsgesetze. Ihre bisherigen Grundlagen sollen erhalten bleiben, aber Ausgaben und Leistungen müssen im Gegensatz zum jetzigen Zustand den Grenzen wirtschaftlicher Tragfähigkeit angepaßt werden.

2. der Arbeitslosenversicherung. (...). Ziel der Reform muß sein, den Haushalt der Reichsanstalt durch weitere Ersparnisse ohne Erhöhung der Beiträge und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel in ein dauerhaftes Gleichgewicht zu bringen.

3. der Schlichtungsordnung und des Zwangslohnsystems. Die staatliche Zwangseinwirkung auf die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen ist zu beseitigen. Die Verbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen ist auf Gesamtstreitigkeiten in lebenswichtigen Betrieben und solche Gesamtstreitigkeiten zu beschränken, welche die deutsche Volkswirtschaft so stark treffen, daß die Lebensmöglichkeiten der Gesamtbevölkerung gefährdet ist. . . .

* D. Finanz- und Steuerpolitik.

1. Der Steuerbedarf ist in den letzten Jahren so unerträglich gesteigert worden, daß die Rente der Erwerbswirtschaft weit unter den landesüblichen Zinsfuß herabgedrückt worden ist. Das Interesse des Kapitals an verantwortlicher Betätigung in der Produktion muß unter diesem Steuerdruck auf die Dauer schwinden. Die öffentliche Finanzwirtschaft ist daher so zu gestalten, daß die Ansprüche der öffentlichen Hand sich nach den wirtschaftlichen Lebensnotwendigkeiten richten.

Der Umbau der Finanzwirtschaft hat nach zwei Gesichtspunkten zu erfolgen:

a) wesentliche Senkung der öffentlichen Ausgaben und Steuern,

b) Beschaffung der Mittel, stärker als bisher, durch indirekte Besteuerung.

2. Forderungen auf dem Gebiet der Ausgabengestaltung:

a) Energische Senkung der Ausgaben aller öffentlichen Körperschaften,

b) beschleunigte Durchführung einer umfassenden Verwaltungsreform, mit dem Ziel
einer Verminderung und Abgrenzung der Aufgaben von Reich, Ländern und Gemeinden.

3. Beschleunigte Reform des Haushaltsrechts von Reich, Ländern und Gemeinden. . . .

4. Forderungen auf dem Gebiet der Steuerpolitik: Fühlbare Entlastung von denjenigen Steuern, die die Kapitalbildung hindern oder kapitalzerstörend wirken.

a) Sofortige und vollständige Aufhebung der Zahlungen nach dem Aufbringungsgesetz der Industriebelastung sowie der Verzinsung der Rentenbankgrundschulden.

b) Sofortige Herabsetzung der Gewerbesteuer auf mindestens die Hälfte, gänzlicher Fortfall nach einer kurzen Übergangszeit.

c) Ermäßigung der Grundvermögensteuer, und zwar für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke auf die Hälfte.

d) Herabsetzung der Einkommensteuer durch Senkung des Tarifs, vor allem in den mittleren und höheren Stufen, in Verbindung mit einer den wirtschaftlichen Erfordernissen gerechter werdenden Änderung der Gewinnermittlungs- und Bewertungsvorschriften und einer Beseitigung der Kapitalertragsteuer. (...).

f) Herabsetzung der Kapitalverkehrsteuern und der Grunderwerbsteuern sowie Beseitigung der Wertzuwachssteuern ...«
(Quelle: http://www.stmuk.bayern.de/blz/web/100083/01.html#dok7 (http://www.stmuk.bayern.de/blz/web/100083/01.html)