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Randbereiche - Wenig diskutiert! => 1 € Jobs => Thema gestartet von: klingelstreich am 01:42:36 Fr. 01.August 2014

Titel: 1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 01:42:36 Fr. 01.August 2014
Heute erreichten mich beide angefügten Schreiben als Förmliche Zustellung (gelber Brief).

Ich habe ein paar Fragen:

1. Kommt Amtspost jetzt immer in Gelb?

2. Persönliche Geschichte:

...

3. Muss ich ein passendes Angebot auswählen? (Ich will lieber eine Umschulung)

4. Verpasst mir das JC ein Angebot, falls ich nichts finde? Wie kann ich Angebote abwehren, die ich mit meinem Gesundheitszustand nicht vereinbaren kann?

5. Sollte ich Bgeleitung schon für die Trägerparty mitnehmen?

Vielen Dank

(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fabload.de%2Fimg%2Fjc_0002klgdu9h.jpeg&hash=1e65cd8dfadf8119955d18140492cc8d7788dc6e)
(https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fabload.de%2Fimg%2Fjc_0001klajutt.jpeg&hash=ce76accaa3e2a4cb1a63aeaf03dff2055c6ce334)
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: mousekiller am 10:22:08 Fr. 01.August 2014
Könntest du die Bilder mal bitte noch ein wenig verkleinern oder extern verlinken. So sind sie sehr mühevoll zu lesen.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: antonov am 10:53:45 Fr. 01.August 2014
@mousekiller

beim firefox mit die rechte maustaste auf das bild klicken und dann "grafik anzeigen" dann nach belieben mit die tasten "strg" & "+" oder "-" grösse ändern

@klingelstreich

ja wat denn nun ? rente oder umschulung ?

rammel erstmal hin zu die trägerparty und lass dir ein wenig belabern, aber nichts unterschreiben oder ausfüllen und meld dir dann wieder hier und berichte wie die party war und so

und soviel wie möglich informationsmaterial einsackeln wat man da so an flyern und hochglanzprospekten von die träger so findet

das ist ja nur ne einladung wo sich die träger vorstellen wollen und du die möglichkeit hast mit denen bei interesse ins gespräch zu kommen

und lass dir deine anwesenheit auf der einladung bestättigen, gleich zu anfang, allein schon wegen der sanktionsandrohung, und gib das ding nicht aus der hand, falls sie es einkassieren wollen oder so


Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 22:37:27 Fr. 01.August 2014
Ich weiß nicht, wie ich die kleiner bekomme, versuche es fürs nächste Mal herauszufinden. Bei mir hilft Anklicken auch.

Ich sammle mal Material und versuche es dann hier besser zu präsentieren.

Noch eine Frage - in meiner gültigen EGV steht nix von Bewerbungsbemühungen (wegen der Erkrankung). Sehe ich das richtig, dass ich mir das Betteln um Arbeit bis zu einer neuen EGV sparen kann oder gibt's da Sanktionen, weil ich nicht mehr krank geschrieben bin?
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: antonov am 03:39:46 Sa. 02.August 2014
klar kannst du dir das anbiedern ersparen

normal hätten die mit dir eigentlich auch keine EGV abschliessen dürfen solange deine erwerbsfähigkeit nicht festgestellt worden ist

man muss sich auch immer vor augen halten wofür die eingliederungsvereinbarungen erfunden wurden

sie wurden erfunden um erwerbsfähige hilfebedürftige in eine arbeit auf dem "1." arbeitsmarkt zu bringen
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: schwarzrot am 09:37:04 Sa. 02.August 2014
Zitat von: antonov am 03:39:46 Sa. 02.August 2014
man muss sich auch immer vor augen halten wofür die eingliederungsvereinbarungen erfunden wurden

sie wurden erfunden um erwerbsfähige hilfebedürftige in eine arbeit auf dem "1." arbeitsmarkt zu bringen
M.m.n. wurden die EGV 'erfunden' um zusätzliche 'sanktions'möglichkeiten zu schaffen, sowie die 'sanktionen' durch 'freiwillige' unterschrifts-übertölpelung, gerichtlich wasserdicht zu machen.
Die arbeit auf dem '1. arbeitsmarkt' ist, bei seit jahren unverändert 10mio arbeitssuchenden, aber nur ca. 300.000 offenen stellen eh eine vom 'job'center gehegte illusion (inklusive ihrer angeblich nur 3mio. 'arbeitslosen' und des ständig gejammerten angeblichen 'facharbeitermangels'.


Zitat von: klingelstreich am 22:37:27 Fr. 01.August 2014
Ich weiß nicht, wie ich die kleiner bekomme, versuche es fürs nächste Mal herauszufinden. Bei mir hilft Anklicken auch.

Sowas geht mit einem grafikprogramm, unter windoof mal unter programme schauen, die scans verkleinern und unter .jpg, .png oder .gif speichern.
Oder dies hier downloaden: http://www.gimp.org/ (http://www.gimp.org/)
Kleinere grafiken haben ausserdem den vorteil, dass die schneller geladen werden.
Zitat
Noch eine Frage - in meiner gültigen EGV steht nix von Bewerbungsbemühungen (wegen der Erkrankung). Sehe ich das richtig, dass ich mir das Betteln um Arbeit bis zu einer neuen EGV sparen kann oder gibt's da Sanktionen, weil ich nicht mehr krank geschrieben bin?

Wenn die krankmeldung endet, musst du dich am nächsten tag beim 'JC' melden, sonst kann dein SB dir schwierigkeiten machen (kann, muss nicht!).

Wie viele bewerbungen du machen musst, steht in der EGV, bzw 'EGV'-(zwangs-)Verwaltungsakt. Wenn da nix steht, ist nicht definiert, was du machen musst.
Wenn du krank bist auch nicht.
Eine 'freiwillig' unterschriebene EGV ist fast immer blöd, weil wenn da mist drin steht, du kaum dagegen klagen kannst: du hast das durch deine unterschrift ja 'selbst so gewollt'.
Was dein SB dir für massnahmen und jobs auftischt, liegt allein an dem, bzw an deiner argumentationsfähigkeit (bis hin zu drohen/klage bei gericht).
Du solltest mit ihm versuchen, deine lage/und seine 'hilfen' klarzukriegen, damit er dich nicht mit müllaktionen 'unterstützt'.

Zu allem was behördliche 'einladungen' sind, darfst du natürlich begleitung mitnehmen, also auch zu solchen 'informationsveranstaltungen'.

Und versuch mal dich mit den 'sanktionsparagraphen' auseinander zu setzen, damit du sicherer wirst, für was 'sanktionen' kassiert werden und für was nicht:
§ 31 Pflichtverletzungen (http://dejure.org/gesetze/SGB_II/31.html)
§ 32 Meldeversäumnisse (http://dejure.org/gesetze/SGB_II/32.html)

Auch wichtig, deine 'mitwirkungspflichten' stehen in SGB I §60-65:
§ 60 Angabe von Tatsachen (http://dejure.org/gesetze/SGB_I/60.html)
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: antonov am 10:31:38 Sa. 02.August 2014
Zitat von: schwarzrot am 09:37:04 Sa. 02.August 2014
Zitat von: antonov am 03:39:46 Sa. 02.August 2014
man muss sich auch immer vor augen halten wofür die eingliederungsvereinbarungen erfunden wurden

sie wurden erfunden um erwerbsfähige hilfebedürftige in eine arbeit auf dem "1." arbeitsmarkt zu bringen
M.m.n. wurden die EGV 'erfunden' um zusätzliche 'sanktions'möglichkeiten zu schaffen, sowie die 'sanktionen' durch 'freiwillige' unterschrifts-übertölpelung, gerichtlich wasserdicht zu machen.
Die arbeit auf dem '1. arbeitsmarkt' ist, bei seit jahren unverändert 10mio arbeitssuchenden, aber nur ca. 300.000 offenen stellen eh eine vom 'job'center gehegte illusion (inklusive ihrer angeblich nur 3mio. 'arbeitslosen' und des ständig gejammerten angeblichen 'facharbeitermangels'.

ja toll, meine version war die offizielle und einzigst bindende, dass die eingliederungsvereinbarungen zu was anderem missbraucht werden, war von anfang an meine befürchtung

so nun wieder zur offiziellen version

mit den eingliederungsvereinbarungen wollte man erwerbsfähige hilfebedürfte( ich glaub es ging sogar um langzeitarbeitslose, als dieses instrument durchgewunken wurde) in besonderen masse und individuell über gesetzlichen mindestleistungen hinaus unterstützen

Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: schwarzrot am 13:28:44 Sa. 02.August 2014
Das war nur eine der offiziellen sprachregelungen, auch am anfang ging es immer schon um 'fördern und FORDERN'.
Zudem finde ich es nicht sinnvoll, offizielle sprachregelungen als erklärung in einem forum für ausgebeutete zu verwenden, wenn die praxis gezeigt hat, dass diese totaler bullshit sind (oder man setzt anführungszeichen, wenn das wort nicht mit dem gemeinten übereinstimmt).

Wenn betroffene glauben, eine EGV existiere, um sie in den '1.arbeitsmarkt' zu 'integrieren', rennen sie u.u 'freiwillig', mit zugeklebten augen in ein minenfeld.  :)
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 13:49:50 Sa. 02.August 2014
Ich hatte aus gesunden Tagen eine EGV mit zuletzt 20 monatlichen Briefen, da war ich erst einmal zufrieden, dass die EGV abgewandelt und die Bewerbungen herausgenommen worden sind.

Hatte das bereits als jpg gescannt. Hab kein Windows, Gimp klappt aber ausgezeichnet (Bild > Bild skalieren). An Ladezeiten habe ich gar nicht gedacht, sry. Geht das so in etwa? Danke für die Geduld ;)

Ich hatte mich (wie vereinbart) per Mail bei der quartalsmäßig zuständige SB gesund gemeldet. Ist gar nicht so einfach, mit denen auf einen vernünftigen Punkt zu kommen, wenn jedes Mal ein neues Gesicht vor dir sitzt und du dein Lied von vorne singen darfst.

Dieses §16d-Dingens hab ich ja schon durch. Die haben meinen letzten Helden des Arbeitgebens ja noch gefördert, als er sich bereits ins Ausland abgesetzt und die Lohnzahlungen eingestellt hatte. Ich durfte dann noch drei Monate weiter knuffen und mich schon mal um Direktbezug bemühen.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: schwarzrot am 16:37:15 Sa. 02.August 2014
20 bewerbungen pro monat? Das wird ja immer schlimmer! Das bedeutet jeden tag eine, mal das wochenende abgezogen, die spinnen langsam im 'Job'Center.
Das scheint jedes jahr schlimmer zu werden, wo meinen die, soll man so viele offene jobs herbekommen, die dann auch noch auf das eigene profil passen, also keine reinen 'JC'-spielchen-sinnlosbewerbungen sind?
Vor ein paar jahren waren 4 pro monat noch ok, aber wehe, die sollen einem mal selbst 4 pro monat raussuchen, geschweige denn, dieses 6 monate lang, ohne wieder die selben auszudrucken!
Früher hiessen die, die sich dort ne faule haut machen mal 'arbeitsvermittler', davon ist aber scheinbar nix mehr übrig, weil die ganze zeit für schikane und statistikfrisieren draufgeht.

Und eine EGV ist eigentlich für leute, die dem vermittlungsprozess zur verfügung stehen und nicht kranke, bei denen nicht mal längerfristig klar ist, ob man 3 std. täglich arbeitsfähig ist. Da hat antonov vollkommen recht.

Wo soll das nur enden?

Was das immer neue gesicht des SB angeht, nimms locker: Die kennen dich auch sonst nicht, weil jeder SB mindestenst ca. 300 'kunden' betreut, die tun meisst nur so, weil sie vorher in ihren PC gucken und dort drin steht, wie du heisst und was du schon hinter dir hast.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 23:44:34 Sa. 02.August 2014
Die Anzahl scheint am SB zu liegen oder wird ausgewürfelt, ich hatte mal 5, mal 8 und auch mal 10. Weniger wurden es, wenn sie ein Einsehen hatten, dass es ja nix bringt und man sich ja nicht "verbrennen" will, solange der Gesundheitszustand noch ungeklärt sei. Eigenartigerweise sind meine Bemühungen nur beim ersten Mal richtig kontrolliert worden, ab und zu haben sie sich den Zettel geben lassen und schnell ein Häkchen gemacht.

Leider tun sie nur meist so, manche sind tapfere Schülerlotsen. Aber Meckern allein bringt mich ja auch nicht weiter, ich werde mal mein Alter und meine Gebrechen beiseite schieben und ein paar Termine wahrnehmen.

Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 14:13:32 Do. 07.August 2014
Zu der Veranstaltung kamen geschätzt 100..150 Leute, sechs Träger waren anwesend.
Am Eingang wurde die Identität überprüft, eine Anwesenheitsbestätigung wurde problemlos erteilt, Wartezeit...
Die Veranstaltung war für eine Stunde angesetzt. Wer entscheidungsfreudig war, hatte ausreichend Zeit, sich kurz informieren zu lassen. Abseits des Standes wurde man sofort von größtenteils jugendlichen JC-Fängern angelabert, ob man schon etwas gefunden habe. Wer irgendein Interesse angab, wurde in den Verwaltungstrakt zum Abschluss einer Zuweisung verbracht. zweimal hörte ich, dass Kundinnen einwandten, sie wollten sich die Sache ja noch überlegen. Dem wurde entgegnet, man könne ja erst einmal zu dem Träger gehen und sich ggf. wieder streichen lassen. Eine mangelnde EGV würde später nachgereicht, hieß es in einem Fall.

Es waren interessante Angebote dabei, aber halt keine reguläre Arbeit mit vernünftigen, verhandelbaren Löhnen und unbefristeter Perspektive.

Das Material war z.T. schnell vergriffen, kurz zu den Trägern:

(1) YOPIC e.V.:
Anfertigung einer Broschüre über Afrikaner in Berlin (im Bezirk?), dabei Recherche vor Ort, in Museen, Einrichtungen usw., Arbeit am Büro, etwa 15 Leute, feste Arbeitszeiten (8-14 Uhr?), Broschüre soll der Integrationsbeauftragten dazu dienen, sie zu verteilen, um die Integrationsbereitschaft zu erhöhen

http://abload.de/image.php?img=jc_0003_altxry.jpeg (http://abload.de/image.php?img=jc_0003_altxry.jpeg)

(2) NESTOR-Bildungsinstitut GmbH (Table Sharing mit einem weiteren Träger aus gleichem Hause, leider keinen Zettel erhalten, nur Broschüren zum Durchblättern, keine Infoflyer):
etwa sechs verschiedene Verrichtungen, u.a. Hofbegrünung, Möbelbearbeitung

http://abload.de/image.php?img=jc_0004_awxb0l.jpeg (http://abload.de/image.php?img=jc_0004_awxb0l.jpeg)

(3) Institut für Angewandte Demographie IFAD GmbH: s.u.

http://abload.de/image.php?img=jc_0005_aw5y9g.jpeg (http://abload.de/image.php?img=jc_0005_aw5y9g.jpeg)
http://abload.de/image.php?img=jc_0006atmxwu.jpeg (http://abload.de/image.php?img=jc_0006atmxwu.jpeg)

(4) Verein zur Förderung von Arbeit, Forschung und Bildung e.V.: s.u.

http://abload.de/image.php?img=jc_0007_av8zkc.jpeg (http://abload.de/image.php?img=jc_0007_av8zkc.jpeg)
http://abload.de/image.php?img=jc_0008_a32bqo.jpeg (http://abload.de/image.php?img=jc_0008_a32bqo.jpeg)

(5) itw Institut für Aus- und Weiterbildung gGmbH: s.u.

http://abload.de/image.php?img=jc_0009_acwla6.jpeg (http://abload.de/image.php?img=jc_0009_acwla6.jpeg)

Namen von Ansprechpartner/innen und deren Telefonnummern habe ich getüncht, bitte um Mitteilung, ob Adressen usw. okay sind
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: mousekiller am 22:45:48 Do. 07.August 2014
Der Termin am 12.08. ist kein zulässiger Meldegrund, weil:
Zitat§ 309 SGB III Allgemeine Meldepflicht
(1) Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Die Meldung muss bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle erfolgen. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.
(2) Die Aufforderung zur Meldung kann zum Zwecke der
1.     Berufsberatung,
2.     Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit,
3.     Vorbereitung aktiver Arbeitsförderungsleistungen,
4.     Vorbereitung von Entscheidungen im Leistungsverfahren und
5.     Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen für den Leistungsanspruch
erfolgen.
(3) Die meldepflichtige Person hat sich zu der von der Agentur für Arbeit bestimmten Zeit zu melden. Ist der Meldetermin nach Tag und Tageszeit bestimmt, so ist die meldepflichtige Person der allgemeinen Meldepflicht auch dann nachgekommen, wenn sie sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird. Ist die meldepflichtige Person am Meldetermin arbeitsunfähig, so wirkt die Meldeaufforderung auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort, wenn die Agentur für Arbeit dies in der Meldeaufforderung bestimmt.

Es müssen die Gründe aus Abs 2. vorliegen um eine zulässige Meldung zu generieren. Eine "Auswertung" gehört sicher nicht dazu.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 00:32:37 Fr. 08.August 2014
Hm, ich will ja was von denen (Weiterbildung), also gehe ich da erst einmal hin. Ggf. ist das schon irgendwo subsummiert, mein Kind isst eh schon für zwei, und ich dafür einmal weniger am Tag, da kann ich mir keine Kürzungen leisten. Ich rechne ja damit, dass sie mir eine Zuweisung auferlegen, ob nun ein oder zwei Tage später beginnend macht da keinen Unterschied.

Ich frage mich, wie ich die wegen einer Weiterbildung in die Pflicht nehmen kann, schwafeln tun sie ja schon die ganzen Jahre, schicken einen auch immer wieder zu Hinz und Kunz und lassen sich konkrete Sachen vorlegen, aber dann passiert nichts, dafür bin ich zu siech, was man aber nicht schriftlich kriegt.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: antonov am 02:16:42 Fr. 08.August 2014
zum BIZ rammeln und die umschulung/berufl.weiterbildung  aussuchen wo man hin will

dann liste der bildungsträger im engeren umfeld ausdrucken und diese einfach kontaktieren

die bildungsträger werden dir dann schon sagen ob du geeignet wärst oder nicht

dann voranmeldung (vorausgesetzt kosten werden übernommen) bei dem träger ... und damit zum jobcenter rammeln, und kostenübernahme beantragen oder wie auch immer, bei den bildungsträgern werden se dir schon sagen wat du tun musst

so würde ick das machen

vom jobcenter darf man nix erwarten

und danke für die nette flyersammlung, da kann man sich mal ein überblick verschaffen, wat da grad so ab geht
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: schwarzrot am 05:52:39 Fr. 08.August 2014
Zitat von: antonov am 02:16:42 Fr. 08.August 2014
vom jobcenter darf man nix erwarten
Jup und eine selbstgesuchte weiterbildung (bildungsgutschein) ist die königsdiziplin, das tun die, wie antonov schon sagt, nicht von alleine raus.
Und bedenken, nur mal eben in einem gespräch mit dem PaP das ansprechen bringt nicht viel.

Wie schon antonov angedeutet hat:
1. weiterbildung suchen (geht auch im netz: http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ (http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/) , http://www.iwwb.de/ (http://www.iwwb.de/)  etc.), am besten mit alternativvorschlägen
2. infomaterial ausdrucken/bei trägern informieren/flyer/ material besorgen.
3. eine anzahl von stellenanzeigen ausdrucken, in denen genau diese weiterbildungskenntnisse verlangt werden.
3. beim PaP vortesten, indem man ihm vorschlägt, dass man schneller einen job finden könnte, wenn man eine bestimmte weiterbildung hätte (nie alleine zum amt, mit begleitung wirkt das schon viel bestimmter).
4. dem typen das ausgedruckte vorlegen und argumentieren
5. wenn du in 4. gut warst und dein SB ok ist, druckt der dir ein bildungsgutschein aus, wahrscheinlich ist, dass du mehrere anläufe brauchst (in diesem fall solltest du das schriftlich machen, damit du sicher bist, dass das ein 'vorgang' wird).
6. wenn du den bildungsgutschein hast, wieder zu mehreren trägern hin, setz dich am besten mal in so einen kurs zum reinschnuppern (bei guten trägern problemlos möglich), frag die schüler dort, ob die kurse gut sind, so kannst du am besten sehen, ob der träger was taugt. Wenn alles ok, vertrag aufsetzen.
7. damit wieder zum PaP, der wird dir noch einiges ausdrucken (u.a. fahrgeldantrag etc.)
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 06:22:38 Fr. 08.August 2014
Leider läuft das dann doch nicht so einfach. Hab mir schon ein paar Mal Kurse rausgesucht (nach Absprache miit dem SB), war bei den Trägern gewesen, alles immer schön noch einmal schriftlich überreicht.

Aber alles läuft verbal ab, mal unterstützend ("Weiterbildung gut, sie müssen ja noch bis 67 ackern"), dann wieder zögerlich ("wir versuchen mal einen Amtsarzt- / Psychiatertermin / rentiert sich das bei Ihren Krücken noch?"). Kann selten vorsprechen (werde kaum vorgeladen, und wenn ich um Termine bitte, versandet das dann - kommt nix, oder SB ist krankt). Dann immer wieder ein/e neue/r SB, die/der sich erst einmal einlesen will, aber das freilich grundsätzlich dufte findet, aber allgemein auch keine Zusagen machen möchte, oder erst einmal, aber jedes Mal dann sicherlich gleich bis übermorgen mit dem Teamleitung sprechen wird.

Was immer geht, ist eine Qualifizierung zum Professor für eigenen Lebenslauf pinseln.

Neben dem JC ist so eine Stelle, wo du dir Hilfe suchen sollst, da laden sie dich hin, wenn's gar nicht anders geht. Da läufst du dann gezwungenermaßen mit all deinem eingeholten Krempel heran und musst denen erst einmal helfen, die Angebote in ihrer Datenbank zu finden, aber schnurzfrech suchen sie dir dann irgendeinen Anglerschein raus, an dem du gar nicht interessiert bist, und grinsen dir zu, dass sie das anyway an deinen Förster weiterleiten, wenn du nicht zu hecheln anfängst.

Im Verkehrten mit'm Arsch an die Wand, wenn du dir nicht mal nen Schlüpper leisten kannst, musste stehen bleiben.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: mousekiller am 08:52:23 Fr. 08.August 2014
Bezüglich Weiterbildung hab ich es jetzt völlig andersrum erlebt:

Termin im Januar: Nein, sie können höchstens eine betriebliche Umschulung absolvieren, da sie bereits zwei gültige Abschlüsse haben.

Termin im August (diese Woche): Wie wärs denn mit Umschulung? Hören sie sich doch mal um.... Ich saß so da:  (https://forum.chefduzen.de/proxy.php?request=http%3A%2F%2Fcosgan.de%2Fimages%2Fsmilie%2Fkonfus%2Fn025.gif&hash=707156601cb20886516827d9a93485a4366b317f) (http://www.cosgan.de/smilie.php)
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:37:28 Fr. 08.August 2014
Wenn man eine klare Vorstellung davon hat, welche Art von Weiterbildung, Ausbildung oder Umschulung man machen möchte und wie man das machen kann, sollte man sich davon auch nicht mehr abbringen lassen.

Mich haben die auch mal gefragt was ich machen möchte und ich habe denen dann meine Vorstellungen auf den Tisch gelegt; komplett mit Angeboten der jeweiligen Ausbildungsstätten usw. usw.
Da kam dann auch: "Nein, das geht leider nicht, weil schulische Ausbildung, blablabla, sülz, laber, laber. Wir hätten hier aber eine schöne Maßnahme.. Lagerist.. Staplerschein...blubber blubber..."

Darauf habe ich dann erwiedert: "Hier in diesen Ordner steht genau drin, was ich machen möchte, wo man das machen kann und was es kostet. Entweder mache ich jetzt DIESE Ausbildung oder gar nichts. Schönen Tag noch!"
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: schwarzrot am 10:48:06 Fr. 08.August 2014
Zitat von: klingelstreich am 06:22:38 Fr. 08.August 2014
Leider läuft das dann doch nicht so einfach.

Von 'einfach' hab ich nix geschrieben, im gegenteil.

Mit nur 'drüber reden' klappt das selten.

Gehst du mit begleitung hin, oder alleine?
Bei der schriftlichen abgabe darauf schauen, dass man die abgabe des antrags bestätigt bekommt und einen 'rechtsmittelfähigen bescheid' dazu verlangen.
Du musst an der sache dranbleiben, nicht aufgeben, dich dagegen wehren, irgend einen billigscheiss (massnahme, 1euro-kack) aufgedrückt zu bekommen (weil sonst haben sie ja 'für dich was getan' und dann bekommst du frühstens im nächsten jahr wieder was auf die tagesordnung).

ZitatHab mir schon ein paar Mal Kurse rausgesucht (nach Absprache miit dem SB), war bei den Trägern gewesen, alles immer schön noch einmal schriftlich überreicht.

Aber alles läuft verbal ab
Jup, genau. Das ist ihr trick.
ZitatWas immer geht, ist eine Qualifizierung zum Professor für eigenen Lebenslauf pinseln.

Neben dem JC ist so eine Stelle, wo du dir Hilfe suchen sollst, da laden sie dich hin, wenn's gar nicht anders geht. Da läufst du dann gezwungenermaßen mit all deinem eingeholten Krempel heran
Diese 'hilfe'-stelle ist teil ihres vermeidungssystems, genau wie inteligenz/leistungstests/arztl. untersuchung.
Falls alles nicht hilft und sie einen rechtsmittelfähigen bescheid verweigern: den SB fragen, ob er bitte mal seinen teamleiter holen kann (das spielchen kannst du bis zur amtsleitung machen, allerdings lass durchscheinen, dass du auf vorgesetzten-holen verzichtest, wenn sie den bescheid ausstellen, bzw. das was du eigentlich willst.
Weil der klageweg ist lang, der weg mit sanften druck und mit dem SB, statt gegen ihn, geht schneller.

Ein weiteres druckmittel ist die EGV: Wenn mal wieder eine ansteht, nix unterschreiben, gegenvorschlag machen mit der weiterbildung drin.

@mousie: das kann passieren, wenn sie wieder ein jahr 'eisern' gespart/abgewimmelt haben, um dann am ende zu kappieren, dass die ganzen bundes/EU-mittel noch nicht genutzt wurden und sie dafür dann von der politik sich erklären müssten.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 01:33:57 Mi. 13.August 2014
Erst einmal Dank für die Antworten, habe am Wochenende mit Leuten auf einer Veranstaltung gesprochen und gehe morgen mit meinen Unterlagen zu deren Beratungsstelle.



Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: BGS am 07:43:06 Mi. 13.August 2014
Viel Glück und Erfolg.

MfG

BGS
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 15:58:23 Mo. 18.August 2014
Vielen Dank erst einmal nachträglich.

Konnte gesundheitlich nicht zur Beratung, das JC hat den Termin aus gleichem Grund aber vorher auch abgesagt.

Ich hatte ja Gelegenheit, mir die Zwangsarbeit aus ein paar vorgestellten Angeboten aussuchen zu dürfen. Im Prinzip bestehen da ja Verträge der öffentlichen Faust mit privaten "Trägern". Ich konnte keine Übersicht finden, wer sich dem Reservepotential in meinem Einzugsbereich widmet. Daher will ich Auskunft verlangen.

Habe ich das nur nicht gefunden? Andernfalls, gibt's da eine Grundlage, oder versuche ich das formlos?

Welcher Umfang - Anbieter, konkrete Projekte? Persönlich begründet, öffentliches Interesse betonend?

Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 00:04:55 Sa. 23.August 2014
Ich war nun bei zwei Beratungsstellen.

Der erste Termin war ein kompletter Reinfall. Ich solle mir entweder selber einen Job suchen oder kooperativ sein, um Sanktionen zu vermeiden. Im Gespräch ergab sich dann beiläufig, dass der die Beratungsstelle beherbergende Verein selber Menschen für Mehraufwandsentschädigung beschäftigt. Als bizarre Zugabe erhielt ich ein paar Broschüren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Informationen enthalten sollen, die offiziell nicht veröffentlicht würden...

Der zweite Termin war in der Lunte, Weisestraße (Berlin). Der Mensch hat mich wieder aufgerichtet, ein tolles Gespräch. Gab mir viele interessante Ratschläge (konkrete Gesetze, Durchführungsbestimmungen, Anlaufstellen), erzählte mir von ähnlichen Fällen, war auch einfach Ohr (vor mir waren zwei Leute bei ihm, ich konnte zwar nichts verstehen, aber sehen, dass das Paar bestärkt in ihrer Sache und sich wie ich später wohl aufgehoben und herzlich den Raum verließ).

Jetzt muss ich mich noch um Begleitung kümmern. Habe noch keinen Termin, bin aber ein paar mal anonym angerufen worden. Morgen oder Montag wird der Brief wohl da sein. Hat jemand Lust?

Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: schwarzrot am 19:02:54 So. 24.August 2014
Die Lunte hat übrigens auch ein niederschwelliges erwerbslosenfrühstück, da könntest du ev. jemanden finden, der dich begleitet.
Allerdings beruht das dort auf gegenseitigkeit, ist keine 'dienstleistung': du solltest auch bereit sein mitzuhelfen und andere zum amt zu begleiten.

Prima finde ich, dass du sehr schön beschreibst, dass es bei beratungen und begleitungen eben nicht um 'händchenhalten' geht, wie manch einer hier im forum das lächerlich machen möchte: http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28213.msg296618#msg296618 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=28213.msg296618#msg296618)
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 01:23:03 Di. 26.August 2014
Hatte gedacht, ich hätte bereits geantwortet, tut mir Leid. danke für die Ratschläge.

Sicherlich verstehe ich das nicht als Dienstleistung. Allerdings melden sich bestimmt viele mit ihrem aktuellen Notfall.

Früher gab es Treffen von Forennutzenden in der Stadt, vll fand das sogar in der Lunte statt. Evtl lässt sich das ja wieder erneuern. Von dem erwähnten Erwerbslosenfrühstück habe ich zufällig auf einer Veranstaltung gehört, und jetzt erneut von Dir. Es wäre gut, regelmäßige Anlaufstellen im Forum auffällig fixiert zu posten.

Vll wäre es auch gut, wenn über die Ergebnisse der Angebote berichtet würde. Oder die Treffen / Beratungstage bestimmten Themen gewidmet sind, dass den Leuten schon vor dem persönlichen Ernstfall ein Angebot unterbreitet wird zu erfahren, wie mit der Behörde umgegangen werden kann.

Komm hinter'n Ofen vor ist ein schwieriges Lied gegen die staatlichen Ensembles.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: schwarzrot am 10:27:20 Di. 26.August 2014
Zitat von: klingelstreich am 01:23:03 Di. 26.August 2014
Sicherlich verstehe ich das nicht als Dienstleistung. Allerdings melden sich bestimmt viele mit ihrem aktuellen Notfall.
Das ist an sich kein problem, ein problem ist, leute tauchen nur auf, solange 'ihre hütte brennt', was wir aber bei dem frühstück wollen, ist leute solidarisch organisieren, die aktiver gegen 'job'center und ihre lage vorgehen wollen und das ganze nicht nur als dienstleistung konsumieren. (deswegen auch keine 'begleitung'swerbung, sondern 'frühstück')
Es geht uns eben nicht um 'händchenhalten' und wir haben auch kein helfersyndrom, sondern sind selbst betroffene.
Zitat
Früher gab es Treffen von Forennutzenden in der Stadt, vll fand das sogar in der Lunte statt. Evtl lässt sich das ja wieder erneuern.
Hatten wir eingestellt, nachdem (nach @Katers tod, @Besorgterbürgers wegbleiben wg. neuem job) wir am ende nur noch zu zweit waren und andere mehrere treffen nicht dazugestossen sind.
ZitatVon dem erwähnten Erwerbslosenfrühstück habe ich zufällig auf einer Veranstaltung gehört, und jetzt erneut von Dir. Es wäre gut, regelmäßige Anlaufstellen im Forum auffällig fixiert zu posten.

Vll wäre es auch gut, wenn über die Ergebnisse der Angebote berichtet würde.
Das tun wir immer wieder, wenn konkrete aktionen anstehen.
Darüber hinaus gibt es dies:
http://www.chefduzen.de/index.php?board=118.0 (http://www.chefduzen.de/index.php?board=118.0)
und 'Basta' bietet auch begleitung als quasi 'service':
http://www.chefduzen.de/index.php?topic=20046.0 (http://www.chefduzen.de/index.php?topic=20046.0)
ZitatOder die Treffen / Beratungstage bestimmten Themen gewidmet sind, dass den Leuten schon vor dem persönlichen Ernstfall ein Angebot unterbreitet wird zu erfahren, wie mit der Behörde umgegangen werden kann.
Das problem ist, wie schon oben gesagt, leute werden so gut wie nur aktiv, sobald sie selbst akut betroffen sind, d.h. sie kommen vor dem persönlichen ernstfall zu keinen angeboten.
Alle unabhängigen erwerbsloseninis, die ich kenne, hatten schon haufenweise werbung, flyer, heftchen, sind auf stadtteilfesten aktiv, etc.
Es liegt wirklich nicht daran, sondern, dass die meissten betroffenen meinen, sich irgendwie arrangieren zu können, bis es sie selber trifft.
Zitat
Komm hinter'n Ofen vor ist ein schwieriges Lied gegen die staatlichen Ensembles.
Yup, genau.  :)
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 23:10:29 Do. 28.August 2014
Danke erst einmal für die Infos. Ich hab immer gedacht, es heiße "Buster", kein Wunder, dass ich das nicht gefunden habe.

Bis zur Lunte ist es für mich ein langer Weg, meine Wegberechnung ergab 15 Fahrradminuten, ich hab allerdings eine Stunde benötigt, ohne dabei vom Weg abzukommen.

Da war ich vor kurzem froh, dass hier eine Veranstaltung in der Nähe war und ich einen ersten Kontakt knüpfen konnte.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 00:46:52 Sa. 30.August 2014
Gerade im Postfach gelesen:

Sehr geehrter ...,

aufgrund einer veränderten Rechtsauffassung war es mir gerade möglich, auch ohne Ihr schriftl. Einverständnis eine Zuweisung zu der von Ihnen gewünschten Maßnahme zu tätigen. Ich habe das Zuweisungsschreiben soeben in die Post gegeben – hier jedoch die Info, sollte Sie das Schreiben nicht rechtzeitig erreichen: Sie können ab Montag bei ... teilnehmen.

Mit freundlichen Grüßen ...


Vor ein paar Tagen:

Sehr geehrter ...,

ich habe Sie soeben wieder telefonisch nicht weder unter der Handy-, noch unter der Festnetznummer die wir von Ihnen haben erreicht. Bitte senden Sie mir eine Nummer, unter der ich Sie heute erreichen kann, damit eine Terminabsprache stattfinden kann.

Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, sprechen Sie bitte heute, Donnerstag oder Freitag im Rahmen der Öffnungszeiten vor, melden sich im Eingangsbereich an und holen sich ihre Zuweisung direkt bei einem meiner Kollegen ab. Es ist nicht möglich, eine Zuweisung zu versenden, da wir ihre Unterschrift benötigen.

Sollten Sie direkt bei mir vorsprechen wollen, bedenken Sie bitte, dass es aufgrund der bereits geplanten Termine zu kurzen Wartezeiten kommen kann. Diese Wartezeit können Sie durch eine Vorsprache zwischen 08:00Uhr und 09:00Uhr verhindern.


Mit freundlichen Grüßen



Zuvor schrieb ich:

Sehr geehrte [...]

Schicken Sie mir - bitte per Post - einen Termin oder die Zuweisung. Interessanterweise erbot sich auch der Träger, diese Zuweisung zu besorgen, damit ich gleich in die Arbeit einsteigen könne. Vielleicht ist das ja auch ein Weg, mein Urgroßvater wurde ja einfach abgeholt, der Kopf geschoren und ein Hakenkreuz eingebrannt.

[...]

Gruß, ...
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:20:45 Sa. 30.August 2014
Kannst Du diese Schreiben mal anonymisiert hier einstellen?
Klingt für mich irgendwie sehr ...merkwürdig!
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: schwarzrot am 12:49:09 Sa. 30.August 2014
Zitat von: Rudolf Rocker am 10:20:45 Sa. 30.August 2014
Kannst Du diese Schreiben mal anonymisiert hier einstellen?
Klingt für mich irgendwie sehr ...merkwürdig!
Halt ich für fragwürdig.
Was soll das bringen? Dass wir uns hier über dinge den kopf zerbrechen, die nicht mal als post zugegangen sind?

Wenn klingelstreich auf deubel-komm-raus mit denen per mail/telef. kommunizieren will und diese angaben im 'job'center nicht löschen lässt, oder diese gar 'freiwillig' abgibt/deren 'portal' aufsucht, hat er den salat und ihm ist nicht mehr zu helfen.


1. nie über telefon oder mail mit 'JC'-SBs kommunizieren (es lässt sich im ernstfall nur schwer beweisen!)
2. immer mit begleitung zum amt, wichtige dinge bedürfen der schriftform.
3. der SB ist nicht dein freund und will dir nicht helfen, sondern sucht gründe den 'leistungsbezug' zu beenden.

Und selbst briefe können in einzelfällen den adressat manchmal nicht erreichen!
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: antonov am 20:22:08 Sa. 30.August 2014
meiner meinung nach

einfach ignorieren, is voll die verarsche

... aufgrund veränderter rechtsauffassung.... uh ah, deines SB oda wat ?

die können dir auch so ohne irgendeine auffassung zu einer massnahme zuweisen . 

allerdings ist dit dann ein verwaltungsakt, gegen den du widerspruch einlegen kannst und sich dein liebster sachbescheisser rechtfertigen muss warum grad dies und das und wieso
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 23:53:10 Sa. 30.August 2014
In den SB-Schreiben fehlen nur die Namen (und die Header). Komplett einstellen ist sicher nicht möglich, vll extern?

Zu einer meiner letzten SBs habe ich allerdings auch was hierzulande im Internet gefunden, was sich mit meiner Meinung von ihr deckte.

Ich erwarte also jetzt das Eintreffen eines Verwaltungsakt, wieso sollte ich zustimmen, mit welchen Mitteln diese Person mir das bisschen Leben zur Hölle machen will und mir das als mein gewünschtes Schicksal andichtet.

Veränderte Rechtsauffassung - bereits der zweite Antrag wird gerade drei Monate alt, ohne das etwas passiert ist.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: Rudolf Rocker am 09:49:40 So. 31.August 2014
ZitatHalt ich für fragwürdig.
Was soll das bringen? Dass wir uns hier über dinge den kopf zerbrechen, die nicht mal als post zugegangen sind?

Upps!
Danke für den Hinweis @schwarzrot. Ich bin davon ausgegangen das es sich um einen Brief gehandelt hat.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 02:12:23 Mo. 01.September 2014
Am Montag rechne ich mit dem Eintreffen des Briefs.

Ich habe einen Termin bei meiner Ärztin und stelle ihn - sofern er ankommt - ein. Bei aller berechtigten Kritik (für mich war der Schriftwechsel lustig, werde die Hinweise aber umsetzen) bitte ich schon mal jetzt um Eure Ratschläge.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: schwarzrot am 09:50:30 Mo. 01.September 2014
Zitat von: klingelstreich am 02:12:23 Mo. 01.September 2014
und stelle ihn - sofern er ankommt - ein.
Was meinst du denn damit?
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 17:51:02 Mo. 01.September 2014
Ich meinte die Zuweisung, die kam heute aber nicht an.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 13:59:16 Di. 02.September 2014
Kam heute 02.09. 12:55 Uhr per förmlicher Zustellung:

Allgemeiner Brief:
http://abload.de/img/jc_20140902_0001kdnp3a.jpeg (http://abload.de/img/jc_20140902_0001kdnp3a.jpeg)

Hier wieder der Salm, dass ich die Maßnahme wünsche, dass ich "persönlich" eine EGV unterschreiben müsse (damit die Anmeldung an den Träger übersandt werden kann), und das Zitat einer Stellungnahme einer "entscheidenden Stelle". Und alles "zu Ihren Gunsten".

Zuweisung:
http://abload.de/img/jc_20140902_0002kxtqz6.jpeg (http://abload.de/img/jc_20140902_0002kxtqz6.jpeg)
http://abload.de/img/jc_20140902_0003k3sre2.jpeg (http://abload.de/img/jc_20140902_0003k3sre2.jpeg)

Hätte gedacht, dass man mir zumindest erklären müsse, wie mir das persönlich helfen soll, in den 1. Arbeitsmarkt zu gelangen (als Zweck der Maßnahme), kann ja nicht sein, dass das wegen eines vermuteten Wunsches passiert.

Bei Zugang am 2. ist es schwierig, am 1. da anzutanzen. Heißt also morgen dahin, soll aber (siehe weiter unten) im JC mit Eingang spätestens 5. Rückmeldung geben. Was hat da Vorrang?

Rechtsbelehrung:
http://abload.de/img/jc_20140902_0004kq2pdc.jpeg (http://abload.de/img/jc_20140902_0004kq2pdc.jpeg)

Rückantwortschreiben:
http://abload.de/img/jc_20140902_0005kzfqav.jpeg (http://abload.de/img/jc_20140902_0005kzfqav.jpeg)
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: Rudolf Rocker am 18:28:25 Di. 02.September 2014
Da steht "...zu der von Ihnen gewünschten Maßnahme".
Also gehe ich mal davon aus, das Du um diese Maßnahme gebeten hast und nun eine bekommen hast.
Wo ist denn dann jetzt das Problem?
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 18:40:07 Di. 02.September 2014
Ich habe um keine Maßnahme gebeten.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: Rudolf Rocker am 16:07:45 Mi. 03.September 2014
Das wäre dann durchaus ein Problem!
Scheint aber auch eher ein 1€- Job zu sein als eine Maßnahme.


Zitat§ 16d
Arbeitsgelegenheiten

(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können zur Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden, wenn die darin verrichteten Arbeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und wettbewerbsneutral sind. § 18d Satz 2 findet Anwendung.

(2) Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt würden. Ausgenommen sind Arbeiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen.

(3) Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Das Vorliegen des öffentlichen Interesses wird nicht allein dadurch ausgeschlossen, dass das Arbeitsergebnis auch den in der Maßnahme beschäftigten Leistungsberechtigten zugute kommt, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeiten nicht zu einer Bereicherung Einzelner führen.

(4) Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft infolge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird.

(5) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach diesem Buch, mit denen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unmittelbar unterstützt werden kann, haben Vorrang gegenüber der Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten.

(6) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte dürfen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate in Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Der Zeitraum beginnt mit Eintritt in die erste Arbeitsgelegenheit.

(7) Den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist während einer Arbeitsgelegenheit zuzüglich zum Arbeitslosengeld II von der Agentur für Arbeit eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen. Die Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und auch kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des Vierten Buches; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz mit Ausnahme der Regelungen über das Urlaubsentgelt sind entsprechend anzuwenden. Für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

(8) Auf Antrag werden die unmittelbar im Zusammenhang mit der Verrichtung von Arbeiten nach Absatz 1 erforderlichen Kosten, einschließlich der Kosten, die bei besonderem Anleitungsbedarf für das erforderliche Betreuungspersonal entstehen, erstattet.




http://dejure.org/gesetze/SGB_II/16d.html (http://dejure.org/gesetze/SGB_II/16d.html)
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 20:26:58 Do. 04.September 2014
Danke für die Hinweise und die Geduld. Leider habe ich nicht auf alle und inzwischen entstandene Fragen eine Antwort finden können (auch im weiteren Internet und beim Anwal nicht), und manches ist mir als Nichtjurist auch nicht verständlich. Ich würde die Informationen (und Unklarheiten) gerne mal zusammenstellen, vll kann dann jemand drüberlesen, bevor ich hier wieder das Forum zumülle. Zum Pech hat sich mein Gesundheitszustand aber so verschlechtert, dass ich jetzt erst einmal nicht dazu in der Lage bin. Würde mich freuen, wenn sich sich eine oder einer, die hier schon geschrieben haben, bei Interesse meldet.

Nicht nur zum hier angeführten Thema, mir sind ja Fehler im Umgang mit der Behörde aufgezeigt worden, und ich verstehe den Frust der Leute, weil sie das sicher zu oft beklagen müssen. Jetzt weiß ich, dass ich in bestimmten Punkten beschissen worden bin, musste mich dann aber auch erst einmal schlau machen, wie ich mich da wieder ins Recht setzen kann. Und wahrscheinlich habe ich noch einige Sachen falsch gemacht, die mir bis jetzt nicht bewusst sind.

Andererseits habe ich zuweilen auch das Gefühl gehabt, dass ich mit selbstverschuldeten Problemen und lästiger Unkenntnis verschwendete Aufmerksamkeit erheische. Duselei, aber man will ja auch nicht zur Last fallen. Ein Hinweis dürfte auch hier genügen.
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: schwarzrot am 10:25:20 Fr. 05.September 2014
Zitat von: klingelstreich am 13:59:16 Di. 02.September 2014
Hier wieder der Salm, dass ich die Maßnahme wünsche, dass ich "persönlich" eine EGV unterschreiben müsse (damit die Anmeldung an den Träger übersandt werden kann), und das Zitat einer Stellungnahme einer "entscheidenden Stelle". Und alles "zu Ihren Gunsten".
Wenn du denen was unterschreibst, gilt das als beweis, dass du diesen kram 'gewollt' hast.
Zitat
Hätte gedacht, dass man mir zumindest erklären müsse, wie mir das persönlich helfen soll, in den 1. Arbeitsmarkt zu gelangen (als Zweck der Maßnahme), kann ja nicht sein, dass das wegen eines vermuteten Wunsches passiert.
Jup, die SB (nicht der massnahmeträger(!)) muss in der lage sein, dir den sinn dieser massnahme od. 1eus-scheiss zu erklären (dies schriftlich, nicht mündlich verlangen!-> §13-15 SGBI (http://dejure.org/gesetze/SGB_I/13.html) ->§ 33 Abs. 2 SGBX (http://dejure.org/gesetze/SGB_X/33.html))
Hast du überhaupt ihr bisher klargemacht, dass du den sinn der massnahme nicht verstehst und nicht siehst? (Dieses schriftlich klarstellen, auch dass sie bisher dir das nicht erklärt hat)
Zitat

Bei Zugang am 2. ist es schwierig, am 1. da anzutanzen. Heißt also morgen dahin, soll aber (siehe weiter unten) im JC mit Eingang spätestens 5. Rückmeldung geben. Was hat da Vorrang?
Du kannst dem VA widersprechen, falls du den kram nicht willst, oder (form-)fehler im bescheid vermutest.

Leider hat das keine aufschiebende wirkung (dieses aber trotzdem im widerspruch fordern).
D.h. du musst bei dem massnahmeträger aufkreuzen, sobald du das schreiben erhalten hast. Sonst 30% 'sanktion', es sei denn du hast einen 'wichtigen grund' in den augen deiner SB.
Falls du die massnahme nicht willst, beim träger/generell nichts unterschreiben und mit denen reden (im normalfall möchten die keine massnahmeteilnehmer, die sich wehren.
Wenn du gut bist, schaffst du es, den massnahmeträger zu überzeugen, dass das nichts für dich ist, du das nicht verlangt hast und bekommst ihn so weit, dass sie dir schriftlich geben, dass du für den schmuss, 'nicht geeignet' bist.  ;)
Ansonsten hilft nur krankheit mit attest, aber das verschiebt das problem nur.

In zukunft, versuche deine gespräche im 'JC' zu führen, statt dich von deiner SB zu sachen, die du nicht machen willst, überrumpeln zu lassen.
Massnahmen bekommen vor allem betroffene aufgedonnert, die sich zu passiv verhalten, nicht bescheid wissen und keine klare initiative entfalten, bzw. solche die den mist wirklich wollen.

Und such dir in deiner gegend ne erwerbslosenini: alleine macht dich das 'JC' ein, gemeinsam ist man stärker!
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:35:17 Fr. 05.September 2014
Und § 16d SGB II durchlesen und gucken, ob das auf diesen 1€- Job zutrifft oder nicht!
Dann entsprechend handeln!
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: klingelstreich am 03:31:43 Mo. 08.September 2014
@schwarzrot

hab da nix unterschrieben.
pinsele auch an meinem widerspruch. ein freund (anwalt) wird noch drüberschauen. ich poste den dann hier.

eine erwerbslosenini vor ort suchen - bin in ein paar tagen in meiner nähe (gesundheit) verabredet.

@rudolf
Ja, hab ich. Und auch "SGB II Fachliche Hinweise Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II" der Arbeitsagentur.

Agentur > Agent ;)
Titel: Re:1€Job ohne EGV?
Beitrag von: Rudolf Rocker am 10:11:10 Mo. 08.September 2014
Na, das hört sich doch schonmal gut an!